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322 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (322)
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Strafrechts - Streichung des Paragrafen 265a StGB
§265a StGB muss aus dem Strafrecht gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Offene Tore e.V. am 24.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts
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BT-Drs. 20/14257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB zwingend erforderlich ..., ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB ausreichend, dass eine ..., ...Tatbestandsvarianten von § 265a Abs. 1 StGB keiner weiteren Handlung..., ...Konsequenzen haben. Nach § 265a StGB verurteilt werden weit ..., ... wiederholt nach § 265a StGB straffällig, wobei sie ..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB im Jahr 2018 etwa 14 ..., ...Verurteilungen wegen § 265a StGB zurückgegangen sind,7 stützt..., ...Ersatzfreiheitsstrafen (§ 47 Abs. 2 StGB) umgewandelt werden. ..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB fast ein Viertel aller ..., ...Menschen wegen § 265a StGB inhaftiert,10 wobei es ..., ...handelt. Die in § 47 Abs. 1 StGB verankerte Vorgabe des ..., ...130.000 Fälle des § 265a StGB. Das sind über 4 % der ..., ...Varianten des § 265a Abs. 1 StGB (98,5 %). Im Jahr 2021 ..., ... Straftat nach § 265a StGB verurteilt, das entspricht..., ...einer Streichung von § 265a StGB findet große Zustimmung..., ...von § 265a Sb. 1 Var. 3 StGB zu beseitigen. 2. Dringlichkeit..., ...zwei Beamten. von § 265a StGB?, abrufbar unter: https..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB bzw. die Verhängung von..., ...Verfolgung von § 265a StGB?, abrufbar unter: https..., ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB einen großen Schritt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dass es mit § 108f neu StGB allein nicht getan ist...., ... der Gesetzgeber § 108e StGB unangetastet, so führte..., ...Bezug auf die von § 108e StGB einbezogenen kommunalen..., ...Mandatsträger (Abs. 3 Nr. 1 StGB). Wird § 108e StGB nicht..., ...Nachbesserungen § 108f neu StGB 1. Die Struktur des § 108f neu StGB sollte an jene des § 108e StGB angeglichen werden (I.2.1..., ... StGB auf Vorteile immaterieller..., ...Verhältnis zu § 108f neu StGB bestehenden Inkohärenz ist § 108e StGB von einem Verbrechen zu..., ...Bewertung des § 108f neu StGB I.1. Zielsetzung des § 108f neu StGB wird erreicht Ausweislich..., ...Tatbestand des § 108f neu StGB im Einzelnen I.2.1 Im Verhältnis zu § 108e StGB unterschiedliche Struktur..., ... Gesetzgeber § 108f neu StGB anders strukturieren will..., ..., verzichtet § 108f neu StGB Abs. 1 zunächst auf die..., ...Novellierung des § 108e StGB. Damals setzten sich die..., ... StGB (vgl. Absatz 3 Nr. 1) sind..., ...Novellierung des § 108e StGB (BT-Drs. 18/476) war im..., ...Rn. 40 ff.; SK-StGB-Sinn, 9. Aufl. 2019, § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefordert werden über das Eckpunktepapier zur Modernisierung des StGB hinausgehende Anpassungen: - Teile der dem Tatbestand des § 142 StGB unterfallenden Sachverhaltsalternativen sollten dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen, - neben der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert werden, - eine inhaltliche Neubefassung mit den Vorschriften über die Tötungsdelikte stattfinden, - das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und auch nicht dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - eine Reformierung der Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...• der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer..., ...der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert..., ...gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgen. Im Einzelnen..., ...Modernisierung des § 142 StGB, die allerdings nicht weit..., ...dem Tatbestand des § 142 StGB derzeit unterfallenden ..., ...Personen bereits über § 323c StGB in der Regel sanktioniert..., .... Im Rahmen des § 69 StGB müsste entsprechend die..., ...– und nicht auf das dem StGB systemfremde „wissen können..., ...wäre dem Sinn des § 142 StGB – Sicherung zivilrechtlicher..., ... genommen: • § 184f StGB soll entkriminalisiert ..., ...werden (S. 2); • zu § 184b StGB wird angemerkt, dass hier..., ...die Herausnahme aus dem StGB gefordert. Nota bene..., ...Zusammenhang mit § 184b StGB jene Reform rückgängig ..., ...die Vorschrift des § 184b StGB und die Mindeststrafrahmen..., ...der Vorschrift des § 184l StGB kritisiert wurde , hat ..., ...einer Aufhebung des § 217 StGB werden die sich stellenden..., ...Anwendungsbereich des § 216 StGB. Insbesondere ist nicht..., ...ist daher ebenfalls § 216 StGB. Erforderlich sind zudem..., ...Verweis von § 306a Abs. 2 StGB auf den Grundkatalog des..., ...Doppelverweisung bis in § 306 StGB aufgehoben werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.02.2025
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbestand im § 218 StGB erhalten. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz..., ...Die Tatsache, dass § 218 StGB (neu) Schwangerschaftsabbrüche..., ...Regelungen in §§ 218, 219 StGB wirksam auch das Selbstbestimmungsrecht..., ...Verurteilungen gemäß § 218 StGB (jährlich unter 10, seit..., ...Strafbarkeit aus dem § 218 StGB herausgenommen wird. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform § 218 StGB - Schwangerschaftsabbrüche
Die Diakonie Deutschland bringt ihre Position bei einer Reform der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung des § 232a Abs. 6 StGB nicht ausreichend sei. ..., ...Strafbarkeit nach § 232a Abs. 6 StGB ist es dabei, dass der ..., ...Gemäß § 261 Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich bei der..., ...Einziehung gemäß § 261 Abs. 10 StGB. Nachdem erst 2021 der ..., ...gewährleistet: So wird gemäß § 180a StGB die Ausbeutung von Prostituierten..., ... bestraft. Gemäß § 181a StGB wird Zuhälterei mit Freiheitsstrafe..., ...nachzugehen, ist gemäß § 184f StGB, die jugendgefährdende Prostitution gemäß § 184g StGB, strafbewehrt. Menschenhandel..., ...gemäß § 232 und § 232a StGB zwingend mit Freiheitsstrafe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von StGB §202a ff "Hackerparagraph" im Sinne der Rechtssicherheit von Penetrationstests
Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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23.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...IT-Systemen. 1 § 202a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Risiken birgt: • § 202a StGB: Unberechtigter Datenzugriff • § 202b StGB: Unberechtigtes Abfangen von Daten • § 202c StGB: Vorbereitung einer unerlaubten..., ...nach § 202a oder § 202b StGB • § 303a ff. StGB4 :..., ...Risikofeldes steht dabei § 202a StGB. Nach § 202a Abs. 1 StGB..., ...Behebung hat. 4 § 303a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Anpassungen der §§ 202a ff. StGB beinhalten soll. Ein Eckpunktepa..., ...von Tests gemäß § 202c StGB nicht strafbar sein. Hierbei..., ...Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB gilt. Dies gilt insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Beibehaltung der §§ 218, 218a StGB ein.
Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Die §§ 218, 218a StGB in ihrer jetzigen Form ..., ...der Gesetzeslage zu § 218 StGB ein wichtiges Anliegen,..., ... Beibehaltung des § 218 StGB sowie die Stärkung staatlicher..., ...Deutschland aktuell gültige § 218 StGB berücksichtigt die Tatsache..., ... Beibehaltung von § 218 StGB. Obwohl wir es ethisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender strafrechtlicher Regelungen: §§ 211-213 StGB
Vorgeschlagen wird, für die Differenzierung zwischen Mord, Totschlag und einem minder schweren Fall der Tötung auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext zu setzen. Demnach soll die Differenzierung einer Zurechnung nach Verantwortungssphären folgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorsätzlichen Tötung (§ 211 StGB); die Qualifizierung zum Mord (§ 212 StGB) erfolgt auf objektiver..., ...bestehen bleiben (§ 213 StGB [Minder schwerer Fall des..., ...von der Fassung des § 211 StGB mit seinen emotional und..., ...des Mordparagrafen (§ 211 StGB) sollte (nur) noch zwischen „Tötung“ (§ 212 StGB, Strafrahmen: Freiheitsstrafe..., ...Fall der Tötung“ (§ 213 StGB, Strafrahmen: Freiheitsstrafe..., ...Entwurf zum Schweizerischen StGB (Stooß) angeknüpft – und..., ...Strafgesetzbuch (aktuell) (StGB) § 211 Mord (1) Der Mörder...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 218 aus StGB entfernen/Abschaffung Beratungspflicht/Recht auf Beratung
Der § 218 soll aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden. Es wird die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach gesundheitsförderlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten gefordert. Es wird gefordert, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen. Dieser soll auch die Abschaffung der Beratungspflicht beinhalten und statt dessen soll das Recht auf Beratung gesichert und ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Evangelische Frauen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter Kompromiss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 76a StGB für die Einziehung von ..., ...111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen sei, um trotz..., ...eine Anpassung des § 73a StGB gefordert, so dass auch..., ... Herkunft (§ 76a Abs. 4 StGB), mithin die Einführung..., ...73 ff. vor den §§ 74 ff. StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ... die §§ 73 bis 73e StGB einer Einziehung nach § 74 Abs. 2 StGB, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c StGB, vorgehen. In Anlehnung..., ... Einziehung gemäß § 73a StGB auf jede rechtswidrige ..., ... ist erneut, dass § 73a StGB die Einziehung solcher ..., ...Neuregelungen der §§ 73e StGB, §§ 421, 495 g StPO ..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., .... 2 StGB auch dann für besonders..., ...StGB in Betracht kommt, die ..., ...räumliche Anwendbarkeit des StGB nach §§ 3ff. StGB voraussetzt..., ...den Vorschlag eins § 7a StGB-E ab. Die Überlegung..., ... § 76a StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ... 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2b StGB eingezogen werden kann,..., ... S. Nr. 2b StGB nur dann auf einen Strafverteidiger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die beabsichtigte Streichung des §184f StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), welche einer früheren Forderung des DAV entspricht. Im Zuge dieser Entkriminalisierung regt er zudem die Aufhebung des §184g StGB (Jugendgefährdende Prostitution) an. Der DAV betrachtet es auch als nachvollziehbar, dass die betroffenen Straftatbestände übersichtlicher gestaltet werden sollen, sieht aber noch Anpassungsbedarf bei einzelnen Tatbeständen. Der DAV begrüßt, dass der Entwurf keine Einführung des „nordischen Modells“ – Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen – vorsieht. Jenes Modell ist aufgrund seiner negativer Konsequenzen (Verschiebung ins Dunkelfeld, Wegfall von Schutz- und Beratungsmöglichkeiten) abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerade im 13. Abschnitt des StGB ist immer wieder zu bemängeln..., ...die Streichung des § 184f StGB in Angriff genommen werden..., ...Anwaltvereins bzgl. § 184g StGB). Weitere Aspekte seien..., ...in Sperrbezirken, § 184f StGB. Zuletzt in seiner Stellungnahme..., ...der Vorschrift des § 184f StGB stark gemacht. Ihre Daseinsberechtigung..., ...Tatsache, dass bei iRd § 184f StGB verhängten Geldstrafen ..., ...Nachbarvorschrift, § 184g StGB, aufzuheben, wonach Personen..., ... geltenden §§ 181, 232a StGB, mit Freier:innen. Denn..., ...Zwangsprostitution (§ 232a StGB in der geltenden Fassung) in § 179 StGB-E. Dass bei dem Grundtatbestand..., ... iRd § 179 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E, entsprechend dem aktuell..., ...geltenden § 232a Abs. 1 Nr. 2 StGB, nicht-prostitutive sexuelle..., ...iRd § 179 Abs. 1 2. Var. StGB-E (entsprechend der 2. Var. in § 232a Abs. 1 StGB; Änderungen sind insoweit..., ...Schutzaltersgrenze zum einen dem StGB fremd ist, es sich zum ..., ...Vorfeldstrafbarkeit iRd § 179 Abs. 7 StGB-E gesehen, die als Reaktion..., ...Sinnvoll ist, dass iRd § 181 StGB-E in Abs. 3 an dem bislang in § 232a Abs. 6 S. 3 StGB vorgesehenen Strafaufhebungsgrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt den der Bundesregierung zugeleiteten Gesetzesentwurf des Bundesrats ab, welcher in den §§ 177 Abs. 8 und 250 Abs. 2 StGB einen neuen Mindeststrafrahmen beim Einsatz von K.O.-Tropfen o.ä. bei Raub- und Sexualdelikten vorsieht. In Fällen des heimlichen Beibringens von Sedativa zur Ermöglichung von Raub- und Sexualdelikten sind bereits jetzt tat- und schuldangemessene Sanktionsmöglichkeiten vorhanden, wie auch vom BGH in seinem Beschluss vom 08.10.2024 (5 StR 382/24) deutlich gemacht wurde. Es bedarf somit keiner ausdrücklichen Regelung jener Fallkonstellationen. Eine solche Regelung würde auch an der Dunkelziffer und den Nachweis-Problemen nichts ändern. Vordringlich sind aus Sicht des DAV stattdessen stärkere Maßnahmen der Prävention und der Sensibilisierung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 128/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BR-Drs. 128/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesentwurf iRd § 250 Abs. 2 StGB sowie des § 177 Abs. 8 StGB Qualifikationstatbestände..., ... des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Begehung der Körperverletzung..., ...schuldangemessenen Strafe iRd § 177 StGB kommen können (vgl. hierzu..., ...Vorschrift des § 177 Abs. 7 StGB sieht eine (Mindest-)Freiheitsstrafe..., ...Höchstgrenze (§ 38 Abs. 2 StGB; iRd minder schweren Falles iSd § 177 Abs. 9 StGB wird für die Qualifikationen..., ...des § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB (Herbeiführung einer konkreten..., ... dass es sich bei § 177 StGB seit der überstürzten Gesetzesänderung..., ...den Ausführungen zu § 177 StGB gilt Gleiches für den Raubtatbestand..., ...des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (parallel zu § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB: Beisichführen eines Mittels..., ...überwinden) und Abs. 2 Nr. 3b StGB (Herbeiführen einer Todesgefahr..., ... zu § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB) bereits vorgesehen sind..., ...Strafgesetzbuch iRd §§ 177 oder 250 StGB nichts. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für den besseren Schutz von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV Erweiterung des Schutzbereichs in den §§ 46 Abs. 2 und 115 StGB.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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16.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 46 Abs. 2 StGB soll der erhöhte Unrechtsgehalt..., ...Ergänzungsvorschlag § 115 StGB um einen Absatz 4 mit folgendem..., ...Gesetzesbegründung von § 46 Abs. 2 StGB, regen wir die Erweiterung des § 115 StGB an. Mit einer solchen Ergänzung..., ...Straftaten nach den §§ 113 ff. StGB aufgenommen. Diese Personale..., ...Hilfspersonal im § 115 Abs. 3 StGB umgesetzt ist, stellt einen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
-
BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Strafgesetzbuchs
Bezug des § 235 StGB zum Familienrecht
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 13.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigte Änderung des § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger..., ...hinweisen. Bezug des § 235 StGB zum Familienrecht Kinder..., ...Auslandsbezug des § 235 StGB anzugleichen. Er hat jedoch..., ...Regelungen des § 235 Nr. 2 StGB anzupassen und - die Tatbestandsausnahme...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Policy Paper: K.-o.-Mittel und sexualisierte Gewalt
Der djb hat ein Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fällen findet § 177 Abs. 2 StGB Anwendung. § 177 Abs. 2 StGB stellt Verhaltensweisen..., ...kann (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Fälle, in denen die..., .... 8 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe..., ...verwendet. § 177 Abs. 8 StGB erfasst die Verwendung ..., ...vergleichbar, wie § 224 StGB veranschaulicht, der den..., .... v. § 177 Abs. 7 Nr. 3 StGB oder in die Gefahr des ..., ... Betroffenen ist § 201a StGB, welcher das unbefugte ..., ...dass § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht greift. Dies ist ..., ... gelöst hat. 3. § 184a StGB Auch § 184a S. 1 1. Alt. StGB, der das Verbreiten gewaltpornographischer..., ... und 184c StGB zeigen sich deutliche rechtliche..., ... 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von..., ...nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Betracht. Auch eine ..., ... StGB erfasst nicht das spezifische..., .... v. § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bewertet wird, wenn die..., .... 5 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 StGB) oder wenn ihr dies im ..., .... V. § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter..., ... Abs. 1 StGB ist vor diesem Hintergrund..., ..., StGB § 177 Rn. 15; Lackner/Kühl...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestehenden § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, durch welche zunächst ..., ...der § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB um ein Regelbeispiel für..., ...die in den §§ 113 – 115 StGB betreffenden Personen zu..., ..., zwei Vorschriften des StGB anzupassen. Zunächst soll der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ergänzt werden. Diese Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB um ein weiteres Regelbeispiel..., ...Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB a. Regelungsbedürftigkeit..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB geht über eine bloße Signalwirkung..., ...Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke..., ...in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe..., ...Mindeststrafe des § 114 StGB ist nicht nur höher als..., ...Mindeststrafe der §§ 113, 114, 115 StGB. c. Bestimmtheitsgebot..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB würde zudem den Ermessensspielraum..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB Nicht nur die ansteigenden..., ...schweren Fälle des § 113 StGB dürfte jedoch in der Praxis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 Artikel 1 Nummer 6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 3. Ergänzende Maßnahmen..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Danach ist es bei der ..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ... in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB an die dringenden gesellschaftlichen..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Die Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ...6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Ebenso ist es vor dem..., ...Überfälle, auf die in §§ 113 StGB und § 115 StGB genannten..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB ein (A.) und führen sodann zu § 113 Abs. 2 StGB-E aus (B.). A. Zur Änderung des § 46 Abs. 2 StGB Zunächst handelt es sich..., ...Änderung des § 46 Abs. 2 StGB greift damit – ohne dass..., ...Anforderungen des § 46 Abs. 1 StGB. Da die Auf-zählung in ..., ...Formulierung des § 46 Abs. 2 StGB-E mit dem Wort „auch“ zum..., ... Gehalt des § 46 Abs. 1 StGB in den Abs. 2 des § 46 ..., ...Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB-E und seine neue Systematik..., ...Neufassung des § 46 Abs. 2 StGB hält er für dringend geboten..., ...Ände-rung des § 113 Abs. 2 StGB ab. Einer solchen Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB den Regelbeispielen des..., ... nach § 224 Abs.1 Nr. 3 StGB gegeben sein dürfte. Die..., ... Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 3 StGB wäre zu schreiben: §§ 113..., ...§ 113 Abs. 2 StGB-E soll nach der Gesetzesbegründung..., ...schwerer Fall des § 113 StGB ausgestaltet. Zwar verweist § 114 Abs. 2 StGB auf ebenjene besonders ..., ... dem § 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E die Strafzumessung nur des § 113 Abs. 1 StGB bestimmt. Die Folge: Die..., ... bedrohten § 114 Abs. 1 StGB zu be-reinigen. Es drohen..., ...Abs. 2, 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E rechtfertigen eine neue...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
-
BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330d StGB) sollen – bis auf § 330a StGB – geändert werden. Gleiches..., ... §§ 309, 311, 312, 314a StGB. Als neuer Tatbestand soll § 327a StGB eingeführt werden, der ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB „koppelt“. Mit Verweis ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB beschränkt – z. B. wie ..., ...vom Tatbestand des § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) und des § 324a StGB (Bodenverunreinigung) erfasst..., ...Luftverunreinigung (§ 325 StGB) und das Verursachen von Lärm (§ 325a StGB) wird die Privilegierung..., ...des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB (Drohung, Bestechung oder..., ... des Strafgesetzbuches (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetzes..., ...insbesondere der §§ 324 ff. StGB vornehmlich als „Eignungsdelikte..., ...in §§ 324a, 325 und 326 StGB-E. § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E definiert das „Ökosystem..., ...übernimmt § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E die in Erwägungsgrund..., ...von der in § 326 Abs. 1 StGB beschriebenen Gefährlichkeit..., ... des § 330 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben ist, nicht auf..., ...Grundtatbestände der §§ 324 ff. StGB-E eine „erhebliche Schädigung..., ...Qualifikationstatbestand des § 330 Abs. 2 StGB-E weitere unbestimmte Rechtsbegriffe...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglichen Änderung des § 142 StGB – Herabstufung der Unfallflucht..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB Der ADAC e.V. ist ein ..., ... Beschränkung des § 142 StGB auf Unfallfluchten nach..., ...Nebenfolgen der §§69, 69a StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 2/3 23.05.2023 2. Ahndung..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 3/3 23.05.2023 kein Offizialdelikt..., ...Sachschaden eine Straftat im StGB bleibt oder zukünftig eine...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben: