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272 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (272)

    • Angegeben von: Hans-Albert-Institut am 11.04.2024
    • Beschreibung: Abschaffung des § 166 StGB zur Stärkung der Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit
    • Angegeben von: Amnesty International Deutschland e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie der Beratungspflicht und der verpflichtenden Wartezeit durch Abschaffung der §§ 218 bis § 219 StGB zum Schutz des Rechtes der Schwangeren auf körperliche Selbstbestimmung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB zwingend erforderlich ..., ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB ausreichend, dass eine ..., ...Tatbestandsvarianten von § 265a Abs. 1 StGB keiner weiteren Handlung..., ...Konsequenzen haben. Nach § 265a StGB verurteilt werden weit ..., ... wiederholt nach § 265a StGB straffällig, wobei sie ..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB im Jahr 2018 etwa 14 ..., ...Verurteilungen wegen § 265a StGB zurückgegangen sind,7 stützt..., ...Ersatzfreiheitsstrafen (§ 47 Abs. 2 StGB) umgewandelt werden. ..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB fast ein Viertel aller ..., ...Menschen wegen § 265a StGB inhaftiert,10 wobei es ..., ...handelt. Die in § 47 Abs. 1 StGB verankerte Vorgabe des ..., ...130.000 Fälle des § 265a StGB. Das sind über 4 % der ..., ...Varianten des § 265a Abs. 1 StGB (98,5 %). Im Jahr 2021 ..., ... Straftat nach § 265a StGB verurteilt, das entspricht..., ...einer Streichung von § 265a StGB findet große Zustimmung..., ...von § 265a Sb. 1 Var. 3 StGB zu beseitigen. 2. Dringlichkeit..., ...zwei Beamten. von § 265a StGB?, abrufbar unter: https..., ...Verurteilungen nach § 265a StGB bzw. die Verhängung von..., ...Verfolgung von § 265a StGB?, abrufbar unter: https..., ...von § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB einen großen Schritt ...
    • Angegeben von: Campact e.V. am 07.06.2024
    • Beschreibung: Im §130 StGB (Volksverhetzung) soll analog zu anderen im StGB geregelten Straftatbeständen in einem neuen Absatz eine Nebenfolge eingeführt werden: “Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).” Campact lässt hierzu ein Rechtsgutachten erstellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für falsch. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden. Die Beibehaltung der §§ 284 ff. StGB ist daher geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Gefordert werden über das Eckpunktepapier zur Modernisierung des StGB hinausgehende Anpassungen: - Teile der dem Tatbestand des § 142 StGB unterfallenden Sachverhaltsalternativen sollten dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen, - neben der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert werden, - eine inhaltliche Neubefassung mit den Vorschriften über die Tötungsdelikte stattfinden, - das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und auch nicht dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - eine Reformierung der Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...• der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer..., ...der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert..., ...gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgen. Im Einzelnen..., ...Modernisierung des § 142 StGB, die allerdings nicht weit..., ...dem Tatbestand des § 142 StGB derzeit unterfallenden ..., ...Personen bereits über § 323c StGB in der Regel sanktioniert..., .... Im Rahmen des § 69 StGB müsste entsprechend die..., ...– und nicht auf das dem StGB systemfremde „wissen können..., ...wäre dem Sinn des § 142 StGB – Sicherung zivilrechtlicher..., ... genommen: • § 184f StGB soll entkriminalisiert ..., ...werden (S. 2); • zu § 184b StGB wird angemerkt, dass hier..., ...die Herausnahme aus dem StGB gefordert. Nota bene..., ...Zusammenhang mit § 184b StGB jene Reform rückgängig ..., ...die Vorschrift des § 184b StGB und die Mindeststrafrahmen..., ...der Vorschrift des § 184l StGB kritisiert wurde , hat ..., ...einer Aufhebung des § 217 StGB werden die sich stellenden..., ...Anwendungsbereich des § 216 StGB. Insbesondere ist nicht..., ...ist daher ebenfalls § 216 StGB. Erforderlich sind zudem..., ...Verweis von § 306a Abs. 2 StGB auf den Grundkatalog des..., ...Doppelverweisung bis in § 306 StGB aufgehoben werden. ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für falsch. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden. Die Beibehaltung der §§ 284 ff. StGB ist daher geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Straftatbestand im § 218 StGB erhalten. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz..., ...Die Tatsache, dass § 218 StGB (neu) Schwangerschaftsabbrüche..., ...Regelungen in §§ 218, 219 StGB wirksam auch das Selbstbestimmungsrecht..., ...Verurteilungen gemäß § 218 StGB (jährlich unter 10, seit..., ...Strafbarkeit aus dem § 218 StGB herausgenommen wird. ...
    • Angegeben von: Center for Reproductive Rights am 24.10.2024
    • Beschreibung: Streichung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch und Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen nach §§ 218 - 219b StGB, um die Rechte der Frau zu fördern und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an internationale Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Änderung von § 240 StGB zur Förderung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor unfreiwilliger Abtreibung und erzwungener Schwangerschaft. Aufhebung von § 108 Abs. 2 StPO, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) (Österreich), §§ 96 - ..., ...9eae-eddd79e0885e.html; Strafgesetzbuch (StGB) (D.), §§ 218 - 219b, http..., ...//www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=218-219b; Ποινικός Κώδικας...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Der Bundesverband Automatenunternehmer hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10376 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... dass es mit § 108f neu StGB allein nicht getan ist...., ... der Gesetzgeber § 108e StGB unangetastet, so führte..., ...Bezug auf die von § 108e StGB einbezogenen kommunalen..., ...Mandatsträger (Abs. 3 Nr. 1 StGB). Wird § 108e StGB nicht..., ...Nachbesserungen § 108f neu StGB 1. Die Struktur des § 108f neu StGB sollte an jene des § 108e StGB angeglichen werden (I.2.1..., ... StGB auf Vorteile immaterieller..., ...Verhältnis zu § 108f neu StGB bestehenden Inkohärenz ist § 108e StGB von einem Verbrechen zu..., ...Bewertung des § 108f neu StGB I.1. Zielsetzung des § 108f neu StGB wird erreicht Ausweislich..., ...Tatbestand des § 108f neu StGB im Einzelnen I.2.1 Im Verhältnis zu § 108e StGB unterschiedliche Struktur..., ... Gesetzgeber § 108f neu StGB anders strukturieren will..., ..., verzichtet § 108f neu StGB Abs. 1 zunächst auf die..., ...Novellierung des § 108e StGB. Damals setzten sich die..., ... StGB (vgl. Absatz 3 Nr. 1) sind..., ...Novellierung des § 108e StGB (BT-Drs. 18/476) war im..., ...Rn. 40 ff.; SK-StGB-Sinn, 9. Aufl. 2019, § ...
    • Angegeben von: Centre for Feminist Foreign Policy am 23.05.2024
    • Beschreibung: Wir setzten uns dafür ein, dass der §177 StGB dahingehend geändert wird, dass er das Prinzip "Ja heißt Ja" abbildet.
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...IT-Systemen. 1 § 202a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Risiken birgt: • § 202a StGB: Unberechtigter Datenzugriff • § 202b StGB: Unberechtigtes Abfangen von Daten • § 202c StGB: Vorbereitung einer unerlaubten..., ...nach § 202a oder § 202b StGB • § 303a ff. StGB4 :..., ...Risikofeldes steht dabei § 202a StGB. Nach § 202a Abs. 1 StGB..., ...Behebung hat. 4 § 303a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Anpassungen der §§ 202a ff. StGB beinhalten soll. Ein Eckpunktepa..., ...von Tests gemäß § 202c StGB nicht strafbar sein. Hierbei..., ...Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB gilt. Dies gilt insbesondere...
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Bundesjustizministerium plant eine Änderung des § 142 StGB mit einer Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit. Die Kraftfahrtversicherer sehen dieses Vorhaben als nicht zielführend an. Die Möglichkeit, den Unfall bei reinen Sachschäden zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten des erlaubten Entfernens einer digitalen Meldestelle zu melden, sehen die Versicherer neutral.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte Ford Stellung nehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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