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LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R001077
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 01.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Saarlandstraße 24055411 Bingen am RheinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4967214070
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E-Mail-Adressen:
- post@loewen.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23180.001 bis 190.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,62
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Sebastian Foethke
- Christian-Moritz Thorn
- Dr. Daniel Henzgen
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Mitgliedschaften (22):
- Bundesverband Automatenunternehmen e.V.
- Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e.V. (in Liquidation)
- FORUM der Automatenunternehmer e.V. (in Liquidation)
- Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.
- Deutscher Automatenverband e.V.
- Automaten-Verband Baden-Württemberg e.V.
- Automatenverband Niedersachsen e.V.
- Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
- Automaten-Verband Saar e.V.
- Automaten-Verband Schleswig-Holstein e.V.
- Bayerischer Automaten-Verband e.V.
- Hamburger Automaten-Verband e.V.
- Hessischer Münzautomaten-Verband e.V.
- Nordwestdeutscher Automatenverband e.V.
- Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V.
- BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.
- Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Deutscher Online-Casinoverband e.V.
- Deutscher Sportwettenverband e.V.
- European Gaming and Amusement Federation (EUROMAT)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (23):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Internetpolitik; Urheberrecht; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Breitensport; Profisport; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
LÖWEN ENTERTAINMENT mit Sitz in Bingen am Rhein entwickelt, produziert und vertreibt Geldspielgeräte. Seit der Gründung 1949 steht das Unternehmen für Innovation und Qualität rund um Glücksspiel und Unterhaltung. Heute zählt es zu den führenden Unternehmen der Branche in Deutschland. Mit den Geldspielgeräten und virtuellem Automatenspiel der Marke NOVOLINE sowie Online-Sportwetten der Marke AdmiralBet bietet das Unternehmen ein attraktives Spielerlebnis. LÖWEN ENTERTAINMENT setzt sich für eine zeitgemäße, evidenzbasierte Glücksspielregulierung mit dem Kernziel der Stärkung legaler, staatlich konzessionierter Angebote ein. Darin wird – neben einem funktionierenden Vollzug – der zentrale Schlüssel zur Bekämpfung der bundesweit massiv zunehmenden illegalen Angebote gesehen. Verbunden damit ist auch die Stärkung des Verbraucherschutzes im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages. Das Traditionsunternehmen bringt sich mit seinen Interessen und seiner langjährigen Fachexpertise konstruktiv in die politischen Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und den Bundesministerien ein. Das Unternehmen tauscht sich mit Entscheidungsträgerinnen und -trägern über das regulatorische Umfeld und aktuelle Entwicklungen aus und adressiert Fachinformationen an diese. Integrität, unternehmerische Verantwortung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bilden die Grundlage der politischen Interessenvertretung. Ergänzend engagiert sich LÖWEN ENTERTAINMENT in Branchenverbänden. In diesen organisieren sich die Akteure verschiedener Glücksspielformen wie dem stationären gewerblichen oder virtuellen Automatenspiel sowie Sportwett-Angeboten. Im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft in weiteren Wirtschaftsverbänden engagiert sich LÖWEN ENTERTAINMENT darüber hinaus als aktive Unternehmensbürgerin im Kontext übergeordneter, transformativer politischer oder gesellschaftlicher Fragestellungen – auch über die eigene Wertschöpfungskette hinaus. Die LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH ist seit 2003 Teil der NOVOMATIC AG, einem der größten Gaming-Technologiekonzerne der Welt mit mehr als 25.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
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Beschreibung:
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406190196 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2406250240 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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SG2406250241 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Beibehaltung bzw. Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung (§§ 33c ff. GewO)
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Beschreibung:
Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)
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Beschreibung:
LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sicherstellung des Jugendschutzes gemäß §§ 6, 12-14 JuSchG
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Beschreibung:
Für LÖWEN ENTERTAINMENT ist die Verantwortung für Spielgäste und Gesellschaft seit Gründung ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Unternehmensstrategie. Wir nennen das Responsible Gaming. So wird dem Spieler- und Jugendschutz höchste Priorität beigemessen. Anwesenheits- (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden heute mittels technischer Prüfung (vollzogene Altersverifikation) gewährleistet. Die Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) nimmt seit 2023 die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit verbindlich vor (§ 13 JuSchG). Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Ausnahme des terrestrischen sowie virtuellen Automatenspiels im GwG
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Beschreibung:
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Systemwechsel bei der Besteuerung von Online-Glücksspielangeboten im RennwLottG
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Beschreibung:
Als Inhaberin mehrerer staatlicher Lizenzen für Sportwett-Angebote und virtuelle Automatenspiele verfolgt das Unternehmen die andauernde Diskussion um eine Änderung der Besteuerungsgrundlage im Rennwett- und Lotteriegesetz. Aktuelle Marktbeobachtungen und Steuerdaten des Bundes weisen darauf hin, dass durch eine falsche Besteuerungslogik derzeit ein hoher finanzieller Schaden für die Bundesländer entsteht, während das illegale Onlineglücksspiel floriert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hin zur Bruttospielertragsbesteuerung ein, um ein nachfragegerechtes Angebot zu ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Marktteilnehmer und den Verbraucherschutz zu stärken.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Entbürokratisierung und kürzerer Verfahren im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Beschreibung:
Als Industrieunternehmen beschäftigt LÖWEN ENTERTAINMENT Fach- und Führungskräfte unterschiedlichster Fachrichtungen – darunter auch High Potentials, die aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union angeworben und nach unseren Anforderungen ausgebildet wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass die entbürokratisierten Möglichkeiten zur Eingliederung dieser Fachkräfte aus dem Ausland und die damit verbundenen verkürzten Verfahrenszeiten erhalten bleiben. Diese Erleichterungen wurden im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bzw. der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen.
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23