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Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000658
- Ersteintrag: 18.02.2022
- Letzte Änderung: 25.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wollankstr. 13513187 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493024630450
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E-Mail-Adressen:
- bdk.bgs@bdk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,30
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dirk Peglow
- Helmut Adam
- Eike Bone-Winkel
- Marina Hackenbroch
- Robert Krieger
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Gesamtzahl der Mitglieder:
15.451 Mitglieder am 31.12.2023, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (5):
- Conseil Européen des Syndicats de Police (CESP)
- Europäische Bewegung Deutschland e.V.
- Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
- BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
- Initiative Schutz vor Kriminalität e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (37):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Pflege; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) ist ein gewerkschaftlicher Berufs- und Fachverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigten. Der BDK setzt sich für die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder ein, insbesondere die Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Der BDK sieht sich als Ansprechpartner für seine Mitglieder, für Bürgerinnen und Bürger, Vertretungen der Wissenschaft, der Polizeiführung sowie der Politik und Medien in allen kriminalstrategischen, berufspolitischen und gewerkschaftlichen Fragen. Der BDK berät die Regierungen des Bundes und der Länder, die Abgeordneten des Bundestages und der Länderparlamente in Fragen der nationalen und internationalen Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalprävention. Durch sein Wirken im politischen Raum, in den Medien, der Öffentlichkeit und in den Sicherheitsorganisationen leistet der BDK einen Beitrag zur Entwicklung einer praxisnahen, realistischen und fortschrittlichen Kriminalitätsbekämpfung.
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Entfristung der Möglichkeit zur Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruch
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Beschreibung:
Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9720 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ablehnung Referentenentwurf zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2024 nach §11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.11.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nutzungsgenehmigung der Rechercheplattform Bundes-VeRA für das BKA und die Bundespolizei
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Beschreibung:
Die Entscheidung der Bundesinnenministerin, dem BKA und der Bundespolizei die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform "Bundes-VeRA" zu untersagen, ist dringend zurückzunehmen. Die Notwendigkeit datenbankübergreifender Analyseplattformen ist aus fachlicher Sicht alternativlos und muss sich anbieterunabhängig an den Bedarfen der Kolleginnen und Kollegen ausrichten, die diese Systeme im täglichen Dienst anwenden. Das Bundeserfassungsgericht hat klargestellt, dass die automatisierte Datenauswertung zur vorbeugeden Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig ist.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9495 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung geeigneter Straftatbestände zur Bekämpfung des Phänomens der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften im Sinne von § 1597a BGB
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Beschreibung:
Einführung geeigneter Straftatbestände zur Bekämpfung des Phänomens der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften im Sinne von § 1597a BGB. Gewerbs- und bandenmäßiges Handeln ist dabei als strafverschärfend einzustufen. Die Mütter sind straffrei zu halten, wenn sie in der Gesamtschau selbst als Opfer eines organisierten Vorgehens anzusehen sind.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schnellstmöglicher Einsatz von KI bei den Strafverfolgunsbehörden
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Beschreibung:
Der BDK setzt sich dafür ein, bedarfsorientierte KI-Systeme schnellstmöglich bei der Polizei zu implementieren und diese in enger Abstimmung mit den Anwenderinnen und Anwender bundesweit in einem iterativen Prozess über das Programm P20 zu etablieren. Der BDK begrüßt bei diesem Prozess eine enge Kooperation zwischen den Bedarfsträgern (Anwenderinnen und Anwender) der Wissenschaft und Wirtschaft und erkennt an, dass die aktuellen und künftigen Herausforderungen an die polizeiliche Praxis vor dem Hintergrund sich immer rasanter entwickelnder Kriminalitätsformen ohne den Einsatz von KI nicht zu bewältigen sind.
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Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Abschaffung des Weisungsrecht der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften
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Beschreibung:
Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ermöglichung einer Funkzellenabfrage bei Enkeltrick, falschen Poleibeamten und Schockanrufen
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Beschreibung:
Laut BGH Urteil können Funkzellendaten gem. § 100 g StPO nur noch bei Katalogtaten gem. § 100 g Abs. 2 StPO erhoben werden. Im § 100 g Abs. 2 StPO ist aber weder der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) noch der Betrug (§ 263 StGB) aufgeführt. Hierdurch ist es nach dem Beschluss des BGH nicht mehr möglich, im Bereich der Callcenterkriminalität (Schockanrufe, Enkeltrick, Falscher PVB, etc.) Funkzellendaten zu erheben. Dies ist jedoch häufig das einzige Mittel, agierende Täter zu ermittlen. Der Katalog des § 100 g Abs. 2 StPO ist daher um diese Tatbestände zu ergänzen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbot des Mitführen von Messern im öffentlichen Raum unter Gewährung von Ausnahmen
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Beschreibung:
Die öffentliche Debatte zu Messerangriffen ist leider vielfach an einzelnen Taten ausgerichtet. Das Phänomen Messergewalt ist auf nationaler Ebene bislang nicht ausreichend wissenschafltich untersucht worden. Zugleich ist die Verwendung des Tatmittels Messer aus kriminalpolizeilicher Sicht aufgrund seiner Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung und (häufig täterseitig nicht abzusehender) Effizienz von besonderer Bedeutung. Die vorliegenden Zahlen zum Anstieg von Gewaltkriminaliät insgesamt und Messergewalt im Besonderen machen die Prüfung eines generellen Messerverbotes, mit Ausnahmen vom generellen Verbot für berufliche oder haushaltsübliche Zwecke dringend erforderlich. Flankierend müssen gezielte Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.630.001 bis 1.640.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23