Regelungsvorhaben
Stellungnahme zu geplanten Verschärfung der Strafbarkeit von Delikten mit Bezug zu Explosivstoffen
Angegeben von:
Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (R004449)
am
21.08.2024
Beschreibung:
- Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung
von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG.
- Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur
Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung.
- Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des
§ 40 SprengG aus.
- Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen
Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens
explosionsgefährlicher Stoffe aus.
- Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO
aus.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14040 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze (Vorgang)
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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