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155 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEIG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (155)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) nun konsequent angeht..., ...Entwurf in § 10 Abs. 4 des GEIG-Entwurfs nationale Spielräume..., ...Mio. Stellplätze durchs GEIG erreicht. Für über 5,5 ..., ... verfügen nur 27 % über GEIG-relevante Stellplätze. ..., ... vorliegende Reform des GEIG ist ein notwendiger Schritt..., ...gesetzliche Vorgaben im GEIG/GModG wird der Umstieg ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Bestandsgebäuden im GEIG einführen (2027: 15 %,..., ...bestehenden Nichtwohngebäuden im GEIG verbessern (2030: 15 % ..., ...Arbeitsplatz durch eine Reform des GEIG über die EPBD hinaus sicherstellen..., ...Vorverkabelung sowohl im GEIG als auch in der novellierten..., ...Handlungsempfehlungen zur Reform des GEIG: Wohngebäude Nichtwohngebäude..., ...Ladepunkte: Änderung des GEIG (bis spätestens Mai 2026..., ...entwickeln: Vorgaben im GEIG zur Nachrüstung bestehender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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07.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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30.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat die Vorgängerregierung..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD kommt es auf Seiten..., ...eine zügige Novelle des GEIG adressiert und behoben ..., ... Umsetzungszeitraum des GEIG mit der EPBD synchronisieren..., ...aktuell gültige Fassung des GEIG eine Umsetzungspflicht ..., ...Nichteinhaltung nach dem GEIG sanktioniert werden, wodurch..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Tabelle: Gegenüberstellung GEIG und EPBD hinsichtlich des..., ... von Ladeinfrastruktur GEIG EPBD Neubau ab 6 Stellplätzen..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG no- velliert werden, um..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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10.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Stellung zu nehmen. ..., ...Umsetzbarkeit - - Das GEIG schafft klare Rechtsfolgen..., ...Umsetzungspflichten das GEIG schnellstmöglich in Kraft..., ...wirtschaftlicher Zumutbarkeit - Das GEIG verankert explizit Ausnahmen..., ...Gewerbeimmobilien verhindert das GEIG Überregulierung und wahrt..., ...anderen Seite ignorieren die GEIG-Pflichten regional stark...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes („GEIG“) erfolgen. Artikel 14..., ...möglich eins-zu-eins in das GEIG überführt werden. Soweit..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vom 18. März 2021 (BGBl..., ... Die Vorschrift des § 2 GEIG wird um die zur Umsetzung..., ...Nummer 3 (Neufassung des § 7 GEIG) Mit dem neu gefassten..., ... 4 (Neufassung des § 10 GEIG) Die neu gefasste Vorschrift..., ...Anfügung der §§ 14 und 14a GEIG. Zu Nummer 6 (Neufassung des § 14 GEIG) Absatz 1 dient der Umsetzung..., ... 7 (Einfügung von § 14a GEIG) Zu Absatz 1 Das Erfüllungssurrogat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) (V 2) Die novellierte..., ...Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) im Bereich der öffentlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nationalen Umsetzung ins GEIG zu wählen. Diesen Ansatz..., ...darauf hingewiesen, dass das GEIG in seiner jetzigen Fassung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...UNITI zu geplanten Änderung GEIG im Rahmen des GModG Der..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). ➢ Die Pflicht zur Errichtung..., ...dabei strenger geregelt: GEIG bislang Geplante Änderung GEIG § 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude..., ...geänderte § 14 Absatz 3 GEIG-E sieht vor, dass diese..., ...So sollte in § 14 Abs. 3 GEIG-E folgender Satz zwei hinzugefügt..., ...nicht entgegenstehen.“ Im GEIG-E ist eine solche Einschränkung..., ...(siehe neuer § 4 Satz 4 GEIG-E). Diese Einschränkung..., ...Ausnahmeregelung in § 14 Abs. 3 GEIG-E: Die durch die Gesetzesänderung..., ...Absatz 3 und § 10 Abs. 4 GEIG-E) – gerade für Handelsunternehmen..., ...Ausnahmetatbestände in das GEIG bestehen Bedenken hinsichtlich..., ...des Nichtwohngebäudes im GEIG ausgenommen werden sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung der EPBD müsste das GEIG entsprechend zeitnah novelliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Härtefallregelung des § 14c GEIG-E ........................, ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...1. 4 S. oben Fn. 2. 5 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 4 (Art..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...wird. […]“ § 14a Abs. 2 GEIG-E wiederum konkretisiert..., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Art. 14 der EPBD in das GEIG werben wir für eine flexible...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 28.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 ..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Wärmewende ohne neue Energieabhängigkeiten und Bürokratie
Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes (GEIG) setzt die Vorgaben des..., ... 3 – Änderungen des § 5 GEIG Artikel 7 Nr. 3 des Referentenentwurfs ändert § 5 GEIG. Dabei wird vorgesehen,..., ...entsprechend der EPBD im GEIG verankert werden. Zu ..., ...8 – Änderungen des § 10 GEIG Artikel 7 Nr. 8 des Referentenentwurfs..., ...ändert den bestehenden § 10 GEIG zu bestehenden Nichtwohngebäuden..., ...bereits im aktuellen § 10 GEIG, die es nun dringend zu..., ...10 – Änderungen des § 15 GEIG Artikel 7 Nr. 10 des ..., ...Bußgeldvorschriften des § 15 GEIG. Während Stellplätze ..., ...gemeinsam in § 10 Abs. 1 GEIG geregelt waren, differenziert..., ...nunmehr zwischen § 10 Abs. 1 GEIG-E und § 10 Abs. 2 GEIG-E..., ... Der neue § 10 Abs. 2 GEIG-E wird in der Aufzählung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Der VKU setzt sich daher für umfassende Technologieoffenheit für Wasserstoff, die Einbeziehung von KWK-Technologien in Hybridheizungen und die ersatzlose Streichung der Biomasse-Deckelung ein, um Flexibilität und Effizienz in der Wärmewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zudem sollte § 10 Abs. 4 GEIG-E für große öffentlich ..., ...Konstellationen in § 14 GEIG-E sind zu begrüßen, greifen..., ...Leitungsinfrastruktur in § 6 GEIG-E durch klarstellende Hinweise..., ...Vorgaben nach §§ 7, 9 und 10 GEIG-E geprüft werden. Begründung..., ...ist dabei, dass über § 5 GEIG-E auch Anforderungen an..., ...bleibt jedoch, dass § 6 GEIG zugleich mindestens einen..., ...die Pflichten nach § 10 GEIG-E angerechnet werden, soweit..., ...Standorte, die die bisherigen GEIG-Vorgaben bereits erfüllen..., ... zugleich die Ziele des GEIG wirksam erreicht werden..., ...Pflichten nach § 10 Abs. 2 GEIG. Der Wortlaut „… ab dem..., ...2,2 kW pro Stellplatz im GEIG geht über die Systematik..., ... Hintergrund sollte das GEIG an die AFIR angelehnt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ladeinfrastrukturpflichten nach GEIG scheitert in vielen Fällen..., ...verlängern (§§ 6-10, § 16 GEIG) Die im Referentenentwurf..., ...Bestandspflicht nach § 10 GEIG, wonach Nichtwohngebäude..., ...und Baumaßnahmen. § 16 GEIG regelt die Übergangsbestimmungen..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG sowie eine gestaffelte ..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG auf alle Vorhaben, deren..., ...erweitern (§ 10 Abs. 3-4 GEIG) Der Referentenentwurf..., ... in § 10 Absatz 3 und 4 GEIG zwar die Möglichkeit vor..., ...vorgelegt wird. § 10 Absatz 4 GEIG lässt auch offen, ob damit..., ...technische Umsetzung der GEIG-Anforderungen hängt maßgeb-lich..., ...Umsetzungsverordnungen zum GEIG harmonisierende Anforderungen..., ...unwirtschaftlich (§§ 6-10 GEIG) Die in §§ 6 bis 10 GEIG..., ...Lastmanagementsysteme ausrichten (§ 4 GEIG) § 4 GEIG schreibt vor..., ... Harmonisierung von § 4 GEIG mit den technischen Möglich-keiten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tankstellen müssen Ladeinfrastruktur bereitstellen - wir halten dies für übermäßige Bürokratie
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) - Tankstellen Der ZDK...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw
Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorgaben im Rahmen des GEIG bis April 2026, die über..., ...Umsetzung der EPBD in das GEIG Die geplante Umsetzung..., ...Artikel 14 der EPBD in das GEIG bleibt hinter dem tatsächlichen..., ...Bundesregierung muss im Rahmen der GEIG-Novelle über die EU-Min...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) Nur per E-Mail: ref-g23..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) danken wir. Die äußerst..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) soll eine gesetzliche ..., ...die geplante Änderung des GEIG nicht fortzuführen. ..., ... gibt. Die Änderung des GEIG ist damit obsolet. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD)
Der ZVEI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren und begrüßt die Maßnahmen der EU-Renovierungswelle zur Erhöhung der Renovierungsraten und -tiefe. Mit Blick auf die EPBD-Neufassung 2024 setzen wir uns für eine zügige und umfassende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Ausbau erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur, die flächendeckende Implementierung von Energiemanagementsystemen und steuerbaren Verbrauchseinheiten sowie die Nutzung effizienter Technologien. Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, halten wir eine ambitionierte nationale Umsetzung der EPBD für angemessen.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ladepunkten bei Bürogebäuden im GEIG ergänzen (Art. 14). • ..., ...hauptsächlich für das GEG, EEG und GEIG. 2 • Hemmnisse für ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tankstellenversorgungsauflage - Ladeinfrastruktur
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) begonnen. Der Entwurf ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 16.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung des aktuell geltenden GEIG (1.1.2025) verlängert wird..., ...bündeln bzw. zu kumulieren (GEIG 2021 § 10 Abs. 2). Auf ..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsauflage Tankstellen
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Revision des deutschen GEIG wird, ist im Spätsommer..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, mehr Planungssicherheit für Handelsunternehmen
Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsauflage Tankstellen
Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpflichtung innerhalb des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, mehr Planungssicherheit für Handelsunternehmen
Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 12.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) weisen wir darauf hin,...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage
Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmen der Anpassungen des GEIG sieht vor, dass Tankstellenunternehmen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage (Masterplan LIS 2 - Maßnahme 5)
Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmen der Anpassungen des GEIG sieht vor, dass Tankstellenunternehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Bezug zu Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) weisen wir darauf hin,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz: EPBD-Potenziale nutzen, Planungssicherheit schaffen
Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) zusammen mit den Anpassungen..., ... Entwürfe von GmodG und GEIG viele Maßgaben der EU-Gebäuderichtlinie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für ein Sofortprogramm der neuen Bundesregierung
en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) 1. Unklare Definition...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid Speicherungsgesetz
Das Kohlendioxid Speicherungsgesetz soll geändert werden, um den Transport für alle Anwendungszwecke zu öffnen und die zum Transport per Pipeline berechtigten Industriesektoren zu definieren.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG). Das Gleiche gilt für ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neun Handlungsfelder für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland
„Made for Germany“ (M4G) ist eine branchenübergreifende Initiative, in der sich Unternehmen und Investoren zusammengeschlossen haben, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunfts- und wettbewerbsfähiger zu machen – mit dem Ziel einer umfassenden Wachstumswende. Neben weitreichenden Investitionen der beteiligten Unternehmen und Investoren am Standort Deutschland setzt eine erfolgreiche Wirtschaftswende innovationsfreundliche und verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen voraus. Die M4G erarbeitet hierfür fortlaufend in zentralen Handlungsfeldern Prioritäten.
- Bereitgestellt von: Made for Germany am 25.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) C. Maßnahmen zur bedarfsgerechten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E sinnvoll ermöglichen
Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 03.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elektrofahrzeugen (siehe GEIG) (4) Die oben genannten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung des Gebäudemodernisierungsgetzes (GModG)
Das GModG ist in der vorliegenden Form eine klimapolitische Katastrophe und ein volkswirtschaftlicher Irrweg. Es beerdigt den Klimaschutz im Gebäudesektor, ist rechtlich angreifbar, täuscht Verbraucher:innen über fossile Brennstoffe und schützt Mieter:innen unzureichend vor Kostenrisiken. Zudem untergräbt es die kommunale Planungssicherheit. Dass die Evaluation der Klimaschutzwirkung (§ 9a) erst für 2030 und ohne das zuständige Klimaschutzministerium vorgesehen ist, gleicht einer Flucht aus der Regierungsverantwortung. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Entwurf zurückzuziehen. Ein „Weiter-so“ bei fossilen Verbrennungstechnologien und Scheinlösungen wie der „Bio-Treppe“ sind angesichts der Klimakrise und ökonomischer Realitäten nicht vertretbar.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf zur Änderung des GEIG nutzt die Spielräume jedoch..., ...EU-Flottengrenzwerte nötig ist, sollte das GEIG ein ambitionierteres Ziel...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektromobilität im ländlichen Raum
Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG) in deutsches Recht überführt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit Blick auf die Verabredung im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wirbt K+S dafür, die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verbessern und hierfür u.a. das Bundesberggesetz regulatorisch so anzupassen, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden, der wirtschaftliche Abbau heimischer Rohstoffe weiterhin ermöglicht wird und somit die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 03.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung -
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) C. Maßnahmen zur bedarfsgerechten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit Blick auf die Verabredung im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wirbt die K+S AG dafür, die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verbessern und hierfür u.a. das Bundesberggesetz regulatorisch so anzupassen, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden, der wirtschaftliche Abbau heimischer Rohstoffe weiterhin ermöglicht wird und somit die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 01.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung -
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) C. Maßnahmen zur bedarfsgerechten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...giewirtschaftsrecht (EnEfG, GEIG, GEG, WPG, GWKHV/HKNRG ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen (TABs) sollen bundesweit vereinheitlicht werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung -
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...schreibt das aktuell geltende GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen für die Energiewende im straßengebundenen Verkehr
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich für einen konsequenten Vollzug der Verkehrswende, als zentraler Bestandteil der Energiewende, ein. Der Verband empfiehlt hierzu ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien, u. a.: 1) Der Erhalt und die ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote 2) Die Einführung unterschiedlicher Kaufanreize für Elektroautos 3) Die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe 4) Die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW , die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen 5) Der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Zielgerichtete Vorgaben...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Ladepreise an öffentlicher Ladeinfrastruktur
Die Preise beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen übersteigen die Kosten für Laden im privaten Bereich deutlich. Hohe Preise und Komplexität greifen vor allem bei Endkunden, die über keine Lademöglichkeit im privaten Bereich verfügen und somit auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Das erschwert den Umstieg auf die Elektromobilität und verzögert den Hochlauf. Der VDA spricht sich daher in diesem Papier für folgende Maßnahmen aus: -Senkung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) -Konkretisierung AFIR (Angemessenheit von Preisen und Preisdiskriminierung) -Eindämmung willkürlicher Stand-/Blockiergebühren -Förderung des Wettbewerbs
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). • Der Handel von H...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Berücksichtigung von TAB im Rahmen der Emissionshandelssysteme
Wir setzen uns dafür ein, dass Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen eine Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Emissionshandelssystemen (sowohl nationale als auch europäische) einen abfallwirtschaftlichen Nutzen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und auch einen Klimanutzen entfalten können. Solche Systeme müssen durch die betroffenen Anlagen umsetzbar sein und auch Aspekte hinsichtlich notwendiger Infrastruktur und marktwirtschaftlichen Regelungen zur aktiven Reduktion unvermeidbarer CO2-Emissionen durch Carbon Capture berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...), Energierecht (EnEfG, GEIG, GEG etc.) und Klimarecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des GEIG und zur Änderung weiterer...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität fördern
Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...infrastruktur-Gesetzes (GEIG), um insbesondere Mietenden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität fördern
Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...infrastruktur-Gesetzes (GEIG), um insbesondere Mietenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilien-Verwalter und Immobilienmakler gem. § 34c GewO
Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den Vorschriften des GEG, GEIG) konfrontiert, die eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und zur Änderung weiterer...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtssicher ausgestalten
E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von E.ON schafft der neue GEIG‑Entwurf eine überzeugende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Durchleitungsmodell im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Das Ziel besteht darin, im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Regelungen einzuführen, die die Durchleitung von Fahrstrom an der Ladesäuleninfrastruktur ermöglichen. Damit soll allen Fahrstromanbietern ermöglicht werden, in diskriminierungsfreier Form Ihre Produkte an den Ladesäulen anzubieten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 29.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruk- tur-Gesetzes (GEIG) vorlegen. Dieser wird ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierung Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) - Versorgungsauflage
Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderte Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierung Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) - Versorgungsauflage
Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderter Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung d. Interessen kleiner & mittelst. Tankstellenbetreiber im geplanten GEIG
Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
- Bereitgestellt von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
04.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes ein. Der BDEW fordert eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Regelungen, eine technologieoffene Ausgestaltung der Anforderungen sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Vorgaben für Gebäudeeigentümer. Der BDEW fordert zudem eine bessere Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung, der Förderung (BEG, BEW) sowie europäischen Vorgaben (insbesondere EPBD). Der BDEW setzt sich für verlässliche, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und flexible Erfüllungsoptionen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Der neue Entwurf des GEIG stellt aus Sicht des BDEW...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kapitel V der Wachstumsinitiative behandelt mit den Ziffern Nr. 38 bis 49 weitreichende energiewirtschaftliche Themen. Aber auch in den anderen Kapiteln befinden sich Punkte, die für die Energie- und Wasserwirtschaft relevant sind. Die benannten 49 Punkte werden dann in verschiedene Gesetzesinitiativen einfließen: in das flankierende Haushaltsfinanzierungsgesetz, in das geplante EnWG-Omnibus-Gesetz oder auch in einzelne Fachgesetze. BDEW hat die für seine Branche relevanten Punkte analysiert und kommentiert und setzt sich unter anderem für wettbewerbliche Ausgestaltung, Bürokratieabbau und für eine Priorisierung des Netzausbaus ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 18.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektro-mobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) berücksichtigt werden....
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung eines einheitlichen Standards zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden in Deutschland
Die DGNB setzt sich dafür ein, einen einheitlichen Standard bei der Zertifizierung von Gebäuden in Deutschland zu schaffen. Als Grundlage ist das bestehende, im Markt umfassend etablierte Zertifizierungssystem der DGNB gut geeignet. Die DGNB möchte den Marktteilnehmern ihr System frei zugänglich machen und als Regelwerk zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen es weitere Akteure im Rahmen eines Lizenzmodells nutzen können. Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gebäudezertifizierung anstelle sich widersprechender, parallel verwendeter Systeme schaffen Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Eine daran angepasste Förderkulisse der öffentlichen Hand wird dem bestehenden Umsetzungsdefizit im Bereich des nachhaltigen Bauens entgegengewirken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobili-tätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) geregelt. 17 Die Ökodesign-Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Tankstellenbetreibern zum Aufbau von Ladeinfrastruktur
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektromobilität im ländlichen Raum
Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 04.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Tankstellenversorgungsauflage vermeiden
Der BDI setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene so genannte Versorgungsauflage für Tankstellen zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur nicht eingeführt wird. Der BDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den raschen Hochlauf der Elektromobilität durch einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Pkw zu flankieren. Eine grundsätzliche Verpflichtung von Tankstellenunternehmen zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur lehnt der BDI allerdings ab. Die Maßnahme ist nicht zielgenau und belastet einseitig Tankstellenbetreiber.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Pflicht zum Aufbau von Schnelladeinfrastruktur durch Tankstellenunternehmen
Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
Der VDIK sieht insbesondere die Notwendigkeit, regulatorische Hürden für gemeinschaftliche Ladeansätze konsequent abzubauen. Gerade in Mehrfamilienhäusern können zentrale Lösungen häufig wirtschaftlicher und effizienter umgesetzt werden als individuelle Einzelerschließungen. Hierfür bedarf es jedoch eines klaren, rechtssicheren und investitionsfreundlichen Rahmens.
- Bereitgestellt von: VDIK e.V. am 12.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
- Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Volkmar Vogel
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Tankstellenbetreibern zum Aufbau von Ladeinfrastruktur
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau des Tankstellen-Netzes mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Ein flächendeckendes und leistungsfähiges Ladenetz ist eine entscheidende Voraussetzung, damit die Verbreitung von E-Mobilität nicht durch mangelnde Lademöglichkeiten gebremst wird. Der Ausbau der Tankstellen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dafür geeignet.
- Bereitgestellt von: ACE Auto Club Europa e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: AUDI AG am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2024 sind für verschiedene Bereiche zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Die Umsetzung ins deutsche Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Für uns von Interesse sind die Anforderungen an gebäudetechnische Systeme, die Installation von Ladesäulen, die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sowie die Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ferner sind für uns von Interesse die Anforderungen von Inspektionen bzw. alternative digitale Monitoring-Lösungen. Wir sprechen uns für eine zügige Umsetzung der Richtlinie aus, bei der die Potentiale der Digitalisierung genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Techem am 15.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 23.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden
Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung. Zielsetzung ist die Realisierung eines identischen Transparenzniveaus in der Außer-Haus-Verpflegung, wie es im Lebensmitteleinzelhandel vorgesehen ist; Hinwirken auf praktikable Downgrading-Optionen, ohne die Erforderlichkeit der Kennzeichnung des Rohstoffanteils aus höherer Haltungsform; Hinwirken auf einheitliche Auslegung und Stärkung der deutschen Landwirtschaft durch Verbindung von Haltung und Herkunft.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 12.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben: