Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage (Masterplan LIS 2 - Maßnahme 5)

Angegeben von:
BP Europa SE (R001753) am 28.06.2024

Beschreibung:
Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.05.2024 Federführendes Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406200095 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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