Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (123)
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert eine moderne Datenschutzaufsicht mit klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren und praxisnahen Entscheidungswegen. Dazu gehört, den Datenschutz prägende Fälle oder Grundsatzentscheidungen künftig zentral bei der BfDI zu bündeln. Ein Mechanismus, über den die BfDI bei übergeordneten Entscheidungen eingeschaltet werden kann, würde Rechtsklarheit und Einheitlichkeit schaffen und Deutschland eine abgestimmte Stimme im europäischen Datenschutzdiskurs geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Ausweitung des risikobasierten Ansatzes der DSGVO, um anhand des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zwischen verschiedenen Datenverarbeitungen zu unterscheiden, um so bei geringen Risiken reale Entlastungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu bewirken. Kein nationales Goldplating mehr beim Datenschutz. Zusammenspiel von DSGVO und EU-Datenverordnung muss klarer und verständlicher geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.05.2025
- Beschreibung: Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft soll nicht beim BfDI zentralisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 15.01.2025
- Beschreibung: Wahrung der Interessen der Datenschutzbeauftragten, insbesondere hinsichtlich Benennung und Stellung der Datenschutzbeauftragten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Der BVDW wirbt für die Etablierung einer chancenorientierten Datenkultur, um die Nutzung von Daten in Deutschland positiv zu besetzen. Daten sind der zentrale Schlüssen, um die gemeinsamen Herausforderungen Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Transformation und Arbeit der Zukunft zu meistern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Allianz SE am 06.11.2024
- Beschreibung: Im Oktober 2024 wurde ein Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes bekannt. Der Entwurf enthält u.a. Detailregelungen zur Datenverarbeitung, Regelungen zu Einwilligung und Datenschutzrechten der Beschäftigten, wie auch ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Benennung des Datenschutzbeauftragten. Der Entwurf des Gesetzes geht damit weit über die bisherigen Regelungen des § 26 BDSG hinaus. Die Allianz setzt sich für die nach DSGVO und BDSG intendierte Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sowie für praxisbezogene Regelungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Transparenz beim Scoring, Beibehalten des Auskunftsrechts
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
BDSG-Änderungsgesetz: Klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme für PKV-Versicherte schaffen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse gescshaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Die SAP setzt sich für die nach DSGVO und BDSG intendierte Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sowie für praxisbezogene Regelungen und Kohärenz zu bestehenden Regularien ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
- Beschreibung: In Bezug auf den BDSG-E setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da dieser Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II li. b) DSGV deutlich überschreitet. Amex fordert einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert, - Darüber hinaus verkennt der Entwurf, dass neben dem Bonitätsscoring auch andere Risikoklassifizierungen in Form des Scorings eingesetzt werden, die von der undifferenzierten Formulierung erfasst würden, so dass zumindest eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert wird
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Diese Anpassungen sind grundsätzlich richtig, um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens des Datenschutzes praxisnah zu halten. Die Praxistauglichkeit gesetzlicher Pflichten ist für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Die Einfügung eines Kapitels über „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden“ wird unterstützt. Die Einschränkung des Auskunftsrechts betroffener Person ist eine praxisrelevante Maßnahme. Mit Blick auf erforderliche Rechtssicherheit der Praxis ist es ein richtiger Schritt, die Rechtsprechung des EuGH gesetzlich zu konkretisieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Beschränkung des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verhindern
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es zu verhindern, dass sich Unternehmen bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten zu leicht auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berufen können und Verbraucher:innen dadurch in ihren Betroffenenrechten enorm beschnitten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, dass die Verbraucher:innen die Wahl haben, ob Unternehmen ihre persönlichen Daten für automatisierte Entscheidungen verwenden dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Unternehmen den betroffenen Verbraucher:innen eine verständliche und transparente Information über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen solcher automatisierter Entscheidungsprozesse zur Verfügung stellen müssen, damit fehlerhafte Ergebnisse erkannt werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: CRIF GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen. Das Verbot vollautomatisierter Entscheidungen ist nicht mehr zeitgemäß und sollte durch Vorgaben zu Transparenz und Überprüfbarkeit ersetzt werden. Es bedarf klarer und erfüllbarer Regeln für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Evaluierung der DSGVO sollte genutzt werden, um das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen: - Modernisierung der Regeln zu vollautomatisierten Entscheidungen sowie klare und erfüllbare Vorgaben für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. - Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können. - Beschränkung der Anforderungen an Binding Corporate Rules (BCRs) und Einwilligungen in die Datenübermittlung in Drittstaaten auf das gesetzlich geforderte Maß. - EU-einheitliche Regelung der Erlaubnisgrundlagen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Versicherungsbranche.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der bestehenden Möglichkeiten für Scoring. Insbesondere: Beschränkung der Neuregelungen auf Auskunfteien. Kein Verbot der Verwendung von Anschriftendaten. Keine gesondere Zweckbindungsvorschrift über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Klarstellungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FleishmanHillard Germany GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein klar formulierter Anwendungsbereich der neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz kann dabei helfen, effektive Betrugsprävention zugunsten sicherer Online-Zahlungen auch in Zukunft zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Novelle Bundesdatenschutzgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das novellierte BDSG soll den Koalitionsvertrag umsetzen und insbesondere eine kohärente Rechtsdurchsetzung gewährleisten sowie Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bonitäts-Scoring
Aktiv vom 27.06.2024 bis 17.03.2025
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Zu diesem Zeitpunkt stand noch kein konkretes Regelungsvorhaben fest. Im Rahmen des Agenda-Settings wurde diese allgemeine Position entwickelt und kommuniziert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für klare Regelungen zum Beschäftigungsdatenschutz ein, um Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen, Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen und Flexibilität für Unternehmen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Begleitung der BDSG-Novelle
Aktiv vom 26.06.2024 bis 20.06.2025
- Angegeben von: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. am 26.06.2024
- Beschreibung: Monitoring des Gesetzesvorhabens, insbesondere hinsichtlich der europarechtlichen Ausgestaltung des Kreditscorings im Hinblick auf Rechtssicherheit und Transparenz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PayPal Limited am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen das Ziel, die Vorgaben des EuGH-Urteils (C634/21) zügig umzusetzen und somit die Rechtssicherheit und Transparenz beim Kreditscoring zu stärken. Die DSGVO folgt grundsätzlich dem Konzept der Vollharmonisierung, weswegen wir die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Verbots automatisierter Entscheidungsfindung die in Art. 22 Abs. 1 umfassend geregelt sind, als abschließend ansehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 den Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut. Um die reibungslose Anwendung dieser Neuerungen zu gewährleisten und seine Regelungen klarer zu gestalten, schlagen wir 2 Anpassungen vor: 1. Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umsetzung der neuen Anforderungen und Transparenzpflichten 2. Konkretisierung d. Zweckbindung, um Betrugs- und Geldwäscheprävention weiterhin zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
- Beschreibung: Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Rat für Digitale Ökologie am 24.06.2024
- Beschreibung: Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die mit einer Umgestaltung der Arbeitsplätze einhergeht, stellt den Arbeitnehmerdatenschutz vor neue gesetzliche Aufgaben. Der RDÖ Formuliert Regularien um Arbeitnehmer vor willkürlicher Überwachung zu schützen und Arbeitgeber vor Rechtssicherheit zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass die Datenschutzregelungen fortlaufend an die sich neu entwickelnden Technologien (bspw. KI) angepasst werden, um Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden und Innovation zu fördern. Dafür setzen wir uns im Rahmen der Evaluierung der GDPR durch die Europäische Kommission sowie der aktuell diskutierten GDPR Enforcement Procedure Regulation im Hinblick auf die bestehenden Datenschutzregelungen, ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 19.06.2024 bis 21.07.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Regierungsentwurfs ist es, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags aufzugreifen sowie Ergebnisse umzusetzen, die sich aus der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes ergeben haben. Der Verband setzt sich im Nachgang des Urteils des EuGH vom 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21 für eine praxisgerechte und rechtssichere Neuregelung des Scorings im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Bei der anstehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Interessen der Inkassodienstleister berücksichtigt werden: Anschriftendaten sollen weiterhin für das Erstellen von Wahrscheinlichkeitswerten im Sinne von § 37a Abs. 1 BDSG-RegE verwendet werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 17.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Regelungen, die den Datenschutzbeauftragten betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 13.06.2024
- Beschreibung: Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 23.05.2024
- Beschreibung: Ermöglichung der Datenschutzkonferenz (DSK) verbindliche Entscheidungen treffen zu können, um eine einheitlichere Anwendung und Durchsetzung der DSGVO in Deutschland zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) am 18.04.2024
- Beschreibung: Regelungsvorhaben (Einführung oder Änderung von Gesetzen, Verordnungen und ähnlichen Initiativen) auf Bundesebene der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, des Bundesrates oder aus der Mitte des Deutschen Bundestages, die Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie in digitale Grundrechte ermöglichen und die dadurch Auswirkungen auf die demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundsätze unserer Rechtsordnung haben, mit dem Ziel der Sicherung der Grundrechte und der Konformität mit dem Europarecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 06.11.2025
- Beschreibung: VW Group setzt sich dafür ein, dass die Datenschutzaufsicht in Deutschland dahingehend umstrukturiert wird, dass eine verlässlichere, ausgewogenere und einheitlichere Auslegung der vagen Gesetzgebung mindestens für das gesamte Bundesgebiet erfolgt. Hierbei setzen wir uns dafür ein, dass gewisse Kompetenzen der Rechtsauslegung von den Landesbehörden auf die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Florian König – KING CONSULT | Kommunikation am 04.11.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der Rolle des Datenschutzbeauftragten im neuen BDSG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung am 22.07.2025
- Beschreibung: Der Bund sollte mit einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes den Einsatz von Software in der Schule unterstützen. Analog zum § 27 BDSG (der Regelung der Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken) sollte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der allgemeinen schulischen Bildung vereinfacht werden. Folgeabschätzungen sollten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geleistet werden. Mit Hilfe einer Servicestelle „Datenschutz in der Bildung“ könnten Schulleitungen in einem komplexen Rechtsgebiet entlastet werden und sich wieder auf die Kernfragen der Schulentwicklung konzentrieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine Neufassung der zentralen digitalpolitischen Strategien der Bundesregierung - insbesondere der Datenstrategie, Digitalstrategie und KI-Strategie - unter aktiver Einbeziehung der Energiewirtschaft. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung sektorspezifischer Anforderungen der Energiebranche hinsichtlich Datenverfügbarkeit, Innovationsfähigkeit und regulatorischer Entlastung. Darüber hinaus setzt sich BDEW für die Etablierung einer zentralen Governance-Struktur für die Digitalisierung im Energiesektor sowie für eine klare Umsetzungsorientierung bestehender europäischer Digitalregulierung ein. Der BDEW fordert ein IT-Regulierungsbarometer zur Reduktion administrativer Belastungen und eine zügige sowie innovationsfreundliche nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: SCHUFA Holding AG am 21.05.2025
- Beschreibung: Problem: Aktuelle, sich widersprechende Urteile bezüglich der Verwendung bonitätsrelevanter Daten sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigten und von der DSK einstimmig unterstützten Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten (Code of Conduct, CoC) werden dabei von einzelnen Gerichten nicht mehr anerkannt. Bonitätsrelevante Informationen können daher nicht mehr rechtssicher verarbeitet werden. Faire Bedingungen für alle beteiligten Akteure (Level-Playing-Field) fehlen. Lösung: Aufwertung des Code of Conducts durch den Gesetzgeber sowie eine gesetzliche Verankerung der Speicherfristen für Informationen über erledigte Zahlungsstörungen im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Stellungnahme zu geplanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 15.01.2025 bis 01.07.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 15.01.2025
- Beschreibung: Einflussnahme zur Verhinderung von Regelungen, die die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten abschwächen könnten, insbesondere durch eine Verringerung der Benennungspflicht oder Absenkung der Schwellenwerte.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Der BUJ wirbt dafür, datenschutzrechtliche Regelungen, die Syndikusrechtsanwält/-innen in ihrer Arbeitspraxis betreffen, zu verändern und diese zu vereinfachen und klarstellend zu formulieren. Konkret geht es dem BUJ um eine verstärkte Hilfestellung, insbesondere in den Bereichen Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten. Der BUJ regt zu Best Practice Dialogformaten an, um seine Mitglieder aktiv bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Unternehmen zu unterstützen. Der BUJ setzt sich dafür ein, die Rolle der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
BDSG
Aktiv vom 30.06.2024 bis 01.07.2024
- Angegeben von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugsprävention im Onlinehandel zu ermöglichen, soll das Anti-Betrugsscoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Fuchs & Cie. | Unternehmensberatung für Strategie & Kommunikation GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollte die geforderte Zweckbindung für personenbezogene Daten bei der Erstellung von Score-Werten konkretisiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: DATEV eG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel bleiben eine Implementierung und Auslegung der DSGVO in einer grundrechtswahrenden Art und Weise, die aber unüberwindbare bürokratische Hürden zurücknimmt und Innovationen auch in Deutschland ermöglicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: DSGVO-Evaluierung für grundlegende Verbesserungen nutzen mit Raum für innovative digitale Geschäftsmodelle
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus unserer Sicht sind die Schaffung eines ermöglichenden Datenschutzes in der Europäischen Union, der Abbau bürokratischer Hürden und die perspektivische Überwindung des datenschutzrechtlichen Verbotsprinzips sind essenziell. Darüber hinaus ist die Schaffung einer einheitlichen Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der DSGVO notwendig, um Rechtssicherheit und einen einheitlichen Binnenmarkt zu erreichen und damit Wettbewerbsnachteile für einzelne Unternehmen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Zalando am 28.06.2024
- Beschreibung: Zalando setzt sich für eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugspävention im Onlinehandel zu ermöglichen, muss Anti-Betrug-Scoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Einordnung der „Nutzung eigener Datenbestände für Werbezwecke Dritter“ als Anwendungsbeispiel einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sollte in der Gesetzesbegründung gestrichen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es wird eine rechtskonforme Regelung gefordert, insbesondere für die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E besteht keine ausreichend klare Regelungsbefugnis, der Entwurf bezieht sich auf eine unzureichende Rechtsgrundlage, die Regelung ist damit nicht rechtskonform. Die Regelung des § 37 BDSG soll auf Datenverarbeitung durch Auskunfteien beschränkt werden, dazu ist die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E zu streichen. Die Regelung des § 37a Abs. 2 BDSG-E soll ebenso überarbeitet werden. Anschriftendaten von Kunden sollen im Rahmen der Betrugsprävention auch weiterhin verwendet werden dürfen. Die Belange der Onlinehändler sollen stärker berücksichtigt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien muss im Bundesdatenschutzgesetz so geregelt werden, dass keine Kontoinformationen oder Datenkategorien verwendet werden, die einen indirekten Bezug zum Zahlungsverhalten aufweisen. Das Ergebnis des Scores muss für Verbraucher:innen individuell nachvollziehbar dargestellt werden. Auch Unternehmen, die Scores verwenden, sollten zu einer aktiven Information an Verbraucher:innen verpflichtet werden. Eine weitere Einschränkung des Auskunftsrechtes von Verbraucher:innen aufgrund von Geschäftsgeheimnissen darf nicht eingeführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Amadeus IT Group, SA am 27.06.2024
- Beschreibung: Amadeus wünscht eine Überprüfung der derzeitigen Durchsetzungsstruktur auf nationaler und EU-Ebene, die die politischen Ziele der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bei der Auslegung der DSGVO unter uneingeschränkter Achtung des Grundrechts auf Privatsphäre besser widerspiegelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Stripe Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Ein klar formulierter Anwendungsbereich der neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz kann dabei helfen, effektive Betrugsprävention zugunsten sicherer Online-Zahlungen auch in Zukunft zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Digitale Gesellschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des BDSG soll eine pauschale und weitgehende Ausnahme für das Auskunftsrecht eingeführt werden, die wir scharf kritisieren. Zudem soll die Rechtsstellung der Datenschutzkonferenz geändert werden, die wir in der vorgeschlagenen Form für nicht ausreichend erachten. In Ermangelung einer klaren europäischen Regelung ist zudem das bundesweite Verbot einer biometrischen Fernidentifikation durch Videoüberwachung zu fordern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
- Beschreibung: Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Evaluierung der GDPR durch die Europäische Kommission sowie der aktuell diskutierten GDPR Enforcement Procedure Regulation auf europäischer Ebene setzen wir uns für eine praxisgerechtere Umsetzung der DSGVO-Regelungen unter Wahrung der Grundrechte ein. Die Implementierung der DSGVO sollte Unternehmen nicht vor unüberwindbare bürokratische Hürden stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: In Bezug auf den BDSG-E haben wir uns als Bitkom u. a. für folgende Punkte eingesetzt: Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da diese die Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II lit. b) DSGVO deutlich überschreitet – wir fordern einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Insb. die offene Ausgestaltung der Nr. 1 in Absatz 1 würde für Unternehmen und Verbraucher ohne Bezug zum Bonitätsscoring weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Ausnahmetatbestände des Absatzes II, insb. auf das Fraudscoring, thematisiert und eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert (II.)
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, klare und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für den internationalen Datentransfer (bspw. im Rahmen des EU–US Data Privacy Framework) gemäß den Anforderungen des GDPR zu schaffen. Insb. die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen des GDPR steht dabei im Vordergrund.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Es gibt auf Länderebene zahlreiche, unterschiedliche Vorschriften, welche Datenschutzvorgaben präzisieren und eine konsistente Anwendung des Datenschutzes bereits auf gesetzlicher Ebene praktisch ausschließen. Um diese Gesetzesvielfalt in ein stimmiges Gesamtsystem zu überführen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: die Schaffung einer länderübergreifenden Kommission, mit dem Ziel, pro Regelungsbereich konsistente Landesfachgesetze in Bezug auf Datenschutz zu schaffen sowie auf Bundesebene eine Katalogisierung von Bundesgesetzen, um dortigen Harmonisierungsbedarf zu klären.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV - hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Einführung/Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an - fordert die Nichteinführung einer Regelung (§ 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E), nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen - sieht Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben und fordert die Einführung klarstellender Regelungen - fordert, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag einzuführen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Entwurfes
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Der deutsche Gesetzgeber sollte eine europarechtskonforme Regelung für externe Scoring-Verfahren von Auskunfteien schaffen und hierbei die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen (geplanter neuer § 37a BDSG als Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 22 Abs. 2 Buchstabe b) DSGVO).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 24.04.2024
- Beschreibung: Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.. am 03.04.2024
- Beschreibung: Aktuell gibt es keine gesetzliche Regelung, die festlegt, ab wann keine Auskunft mehr über die Empfänger von Daten erteilt werden muss. Laut DSGVO sind Unternehmen nicht verpflichtet, zusätzliche Daten zur Identifizierung einer Person ausschließlich zur Einhaltung der DSGVO zu speichern. Dennoch könnte die Speicherung der konkreten Empfänger rechtlich zulässig sein, aber die Dauer dieser Speicherung ist unklar. Eine gesetzliche Konkretisierung im BDSG n.F. würde mehr Rechtssicherheit bringen. Eine klare Regelung, ab wann eine Auskunftsanfrage abgelehnt werden kann, wäre wünschenswert, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Höhere Strafen für Bandendiebstahl; Polizeipräsenz erhöhen; Datenschutz verringern, damit Einzelhändler wirksame eigene Maßnahmen treffen können
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Aussetzung und Revidierung des EU Data Act als Abhilfe gegen überregulatorische und wettbewerbsbenachteilige Regelungen für Deutschland und die EU, das betrifft insbesondere, aber nicht nur die Regelungen des Data Act zum “Cloud Switching” und zum “B2B Data Sharing”.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist hier u.a. die Bereitstellung von mehr Obdachlosenunterkünften durch mehr Neubau, mehr Personal bei der Wohnungslosenhilfe und den Abbau von Datenschutzbestimmungen, die den Wohnungslosen entgegen stehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass – wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt den Beschluss einer neuen Datenstrategie. Die in Deutschland besonders ausgeprägten Einschränkungen bei der Nutzung auch unsensibler Daten stellen bislang die größte Hürde für die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien wie KI dar. Die Datenstrategie muss den dringend notwendigen Paradigmenwechsel beim Umgang mit Daten einleiten und diese Hürden abbauen. Wir können es uns nicht leisten, das Potenzial von Daten für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, aber auch für den Einsatz neuer Technologien wie KI zu ignorieren. Neben einer klaren Roadmap braucht es konkrete datenwirtschaftliche Ziele. Daten und KI, Innovationspolitik und Digitalisierungsförderung können nur zusammen gedacht funktionieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Politisch motivierte Kriminalität-rechts im Juni 2022
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BT-Drs. 20/2860
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom fordert ein Artikelgesetz auf europäischer Ebene, welches unterschiedliche Termini und Konzepte zwischen parallel existierenden Richtlinien und Verordnungen auf europäischer Ebene angleicht und wo sinnvoll harmonisiert. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anwendungsbereiche, Konzepte und Regelungslogiken in Bezug stehender EU-Rechtsakte besser aufeinander abgestimmt sind. Dies würde sowohl Rechtsunsicherheit als auch den Umsetzungsaufwand reduzieren, wovon vor allem KMUs und Startups profitieren könnten. Durch das Artikelgesetz sollten insb. Data Act, Data Governance Act und Open Data Richtlinie so weit wie möglich angeglichen werden. Ggf. könnte hierbei auch die DSGVO berührt werden, was wiederum Auswirkungen auf das BDSG hätte.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Für Softwareanbieter technisch umsetzbare Vorgaben in der TDDDG-Einwilligungsverordnung sicherstellen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 23.10.2025
- Angegeben von: Google Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, verlässliche und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für den internationalen Datentransfer (bspw. im Rahmen des EU–US Data Privacy Framework) gemäß den Anforderungen des GDPR zu schaffen. Insbesondere die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen des GDPR steht dabei im Vordergrund. Im Rahmen der neu zu schaffenden TDDDG-Einwilligungsverordnung setzen wir uns dafür ein, dass die Verordnung nicht zu technisch/rechtlichen Vorgaben an Browserhersteller führt die zu einer Schwächung des technischen Datenschutzes und unbeabsichtitgen Trackingmöglichkeiten führt, die durch verpflichtende Signalverarbeitungen Dritter ausgelöst werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich für eine ausgewogene Betrachtung ein, wie Online-Werbung verantwortungsvoll weiterentwickelt werden kann, um den Bedürfnissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen in einer sich ständig verändernden digitalen Landschaft gerecht zu werden und insb. neue Geschäftsmodelle in der Datenwirtschaft zu fördern. Dazu fordert Bitkom eine entsprechende gesetzliche Weiterentwicklung, vor allem der DSGVO, des TDDDSG und des Digitale-Dienste-Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Miller & Meier Consulting GmbH am 10.10.2024
- Beschreibung: Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kontrolle der Nachrichtendienste stärken, Medienschaffende besser vor illegitimer Überwachung schützen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Partnerschaft für Finanzdigitalisierung am 10.10.2024
- Beschreibung: Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):