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51 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BDSG 2018"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (51)
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SG2407010036 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse gescshaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (29.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMG (29.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2405230029 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf zum BDSG soll in der vorgeschlagenen Fassung verabschiedet werden.
Diese Anpassungen sind grundsätzlich richtig, um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens des Datenschutzes praxisnah zu halten. Die Praxistauglichkeit gesetzlicher Pflichten ist für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Die Einfügung eines Kapitels über „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden“ wird unterstützt. Die Einschränkung des Auskunftsrechts betroffener Person ist eine praxisrelevante Maßnahme. Mit Blick auf erforderliche Rechtssicherheit der Praxis ist es ein richtiger Schritt, die Rechtsprechung des EuGH gesetzlich zu konkretisieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406270110 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verhindern
Ziel ist es zu verhindern, dass sich Unternehmen bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten zu leicht auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berufen können und Verbraucher:innen dadurch in ihren Betroffenenrechten enorm beschnitten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (08.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406140066 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (18.06.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (22.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (14.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406250146 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in der Versicherungswirtschaft
Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (06.04.2024) [alle SG dorthin], BMJ (06.04.2024) [alle SG dorthin], BMI (05.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406180160 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Regelungen zum Scoring im Ersten BDSG-Änderungsgesetz im Sinne des Handels
Beibehaltung der bestehenden Möglichkeiten für Scoring. Insbesondere: Beschränkung der Neuregelungen auf Auskunfteien. Kein Verbot der Verwendung von Anschriftendaten. Keine gesondere Zweckbindungsvorschrift über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Klarstellungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (19.04.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (19.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406190060 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Bundesdatenschutzgesetz wird die Erstellung und Verwendung von Bonitäts-Scores reguliert. Es stellt damit den wichtigsten nationalen Ansatzpunkt zur Umsetzung der vzbv-Forderungen zum Bonitäts-Scoring dar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (02.04.2024) [alle SG dorthin], BMUV (02.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406240011 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (06.03.2024) [alle SG dorthin], BMJ (06.03.2024) [alle SG dorthin], BMI (06.03.2024) [alle SG dorthin], BMWK (06.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406250124 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Stripe Deutschland GmbH am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicheres digitales Bezahlen durch effektive Betrugsprävention
Ein klar formulierter Anwendungsbereich der neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz kann dabei helfen, effektive Betrugsprävention zugunsten sicherer Online-Zahlungen auch in Zukunft zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406210105 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.05.2024) [alle SG dorthin], Organe (17.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406120081 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.05.2024) [alle SG dorthin], Organe (17.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406040052 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.05.2024) [alle SG dorthin], Organe (17.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2405160006 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
GesetzE Neuregelung des Scorings / Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BDSG
Der DAV hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an. Die in § 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E vorgesehene Regelung, nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen, sollte vollständig gestrichen werden. Darüber hinaus sieht der DAV Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben. An seiner Forderung, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag zu regeln, hält der DAV fest.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (22.04.2024) [alle SG dorthin], Gremien (22.04.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (22.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (22.04.2024) [alle SG dorthin], BMI (22.04.2024) [alle SG dorthin], BMWK (22.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406140041 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessen der Inkassodienstleister bei der Änderung des Datenschutzgesetzes berücksichtigen
Bei der anstehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Interessen der Inkassodienstleister berücksichtigt werden: Anschriftendaten sollen weiterhin für das Erstellen von Wahrscheinlichkeitswerten im Sinne von § 37a Abs. 1 BDSG-RegE verwendet werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (09.04.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (09.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (09.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406120087 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 13.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMAS (15.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406110042 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 12.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (22.04.2024) [alle SG dorthin], Gremien (22.04.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (22.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (22.04.2024) [alle SG dorthin], BMI (22.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2407020026 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wissenschaftliches Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt wida/Berlin am 21.08.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschäftigtendatenschutzgesetz
Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (05.04.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (05.04.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMI (05.04.2024) [alle SG dorthin], BMAS (05.04.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406270030 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zalando am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Betrugspävention im Onlinehandel ermöglichen
Zalando setzt sich für eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugspävention im Onlinehandel zu ermöglichen, muss Anti-Betrug-Scoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (13.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406160001 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (05.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2406160002 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (16.06.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2406160003 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2406060010 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (17.04.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406240116 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (20.06.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (20.06.2024) [alle SG dorthin], Organe (20.06.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2406030042 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: SCHUFA Holding AG am 26.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E)
Das Bundeskabinett hat am 07. Februar 2024 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) beschlossen. Der Entwurf setzt das Vorhaben für mehr Transparenz im Kredit-Scoring aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus reagiert die BDSG-Novelle auf das EuGH-Urteil zum Scoring ( C-634/21) und schafft mit dem neuen § 37a BDSG einen sicheren Rechtsrahmen, der die verbraucherschützenden Regelungen des alten § 31 BDSG absichert und ausbaut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (20.03.2024) [alle SG dorthin], Gremien (20.03.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (20.03.2024) [alle SG dorthin], Organe (20.03.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (20.03.2024) [alle SG dorthin], BMF (20.03.2024) [alle SG dorthin], BMI (20.03.2024) [alle SG dorthin], BMUV (20.03.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406240026 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Klarheit des Anwendungsbereich und der Verpflichtungen im Bereich Kredit-Scoring
Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (06.06.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):