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115 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (115)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Basis-rentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltzertG ist es aktuell zulässig..., ... b Doppelbuchstabe bb AltZertG-E: Wechselkosten zu Beginn..., ... Nummer 4 Buchstabe b AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ...Altersvorsorgesparenden bei AltZertG-Altersvorsorgeverträgen..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG-E ist im Zusammenhang..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG-E […] die angesetzten..., ...Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG-E unter Berücksichtigung..., ...von § 1 Absatz 1 Satz 4 AltZertG. Zu § 1 Absatz 1b AltZertG-E..., ...Absatz 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ...(siehe unten: Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 Alt-ZertG-E, § 3a AltZertG, § 7 AltZertG-E) einen..., .... Gemäß § 1 Absatz 1c AltZertG-E dürfen die Effektivkosten..., ...Verbauchern ist. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 3a AltZertG, § 7 AltZertG-E: Umstellung..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 3a AltZertG, § 7 AltZertG-E vor, ..., ...Buchstabe b, Buchstabe c AltZertG-E wird für An-teilen ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit..., ... 1 Nr. 8 AltZertG-E a) Keine Begrenzung..., ... in § 1 Abs. 1a AltZertG nach Satz 1 folgenden..., ...1b und 1c AltZertG-E. Auch inhaltlich...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit..., ... 1 Nr. 8 AltZertG-E a) Keine Begrenzung..., ... in § 1 Abs. 1a AltZertG nach Satz 1 folgenden..., ...1b und 1c AltZertG-E. Auch inhaltlich...
    • Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet und um renditeorientiertere Produktoptionen ergänzt. Der VöV setzt sich bei der Umsetzung insbesondere für flexible Garantien, den Schutz bestehender Verträge, die lebenslange Rente als wesentliches Element der Altersvorsorge sowie eine praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen Standardprodukte ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E) greift aber viel zu..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG-E, wonach auch im Falle..., ... gemäß § 7 AltZertG sind das Ergebnis eines..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres ..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...durch die Änderungen im AltZertG sichergestellt sein, ..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe..., ...und mit dem geänderten AltZertG könnten ‚baugleiche‘ ..., ... Abs. 1 Nr. 4 b) bb) AltZertG-E; S. 21). Bleibt das...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte ferner...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... a) und b) AltZertG Die Anforderung an die..., ... § 1 Abs. 1b Nr. 2 b) AltZertG Es sollte erwogen werden..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 3 AltZertG Wir regen an, statt ..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 5 AltZertG Der Vertragspartner..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 6 AltZertG Die Formulierung „investiert..., ...  § 1 Abs. 1c Nr. 3 AltZertG Wir gehen davon aus,..., ...  § 1 Abs. 1c Nr. 4 AltZertG Das Verhältnis von a..., ...Inkonsistenzen.  § 2a Abs. 3 AltZertG Bei Altersvorsorgedepots..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 AltZertG Es wird nicht klar, ..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 AltZertG Die Angabe eines Gesamtrisikoindikators..., ...werden.  § 7 Abs. 3 AltZertG Die Regelung ist zwar..., ...sachgerecht.  § 7 Abs. 4 AltZertG Es wird nicht ganz deutlich..., ... sind.  § 7a Abs. 1 AltZertG Es erscheint ungewöhnlich..., ... wird.  § 7b Abs. 1 AltZertG Nach Nr. 1 sind Angaben..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nr. 2 ..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...berücksichtigen.  §7b Abs. 3 AltZertG Die Ausgestaltung des..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 3 AltZertG). § 7c AltZertG Aus..., ...betrachtet werden. § 20 AltZertG Einerseits ist es positiv..., ... gültigen Fassung des AltZertG bzw. der AltvDV findet...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ... eines PRIIP-BIB: Das AltZertG-PIB würde insgesamt ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...werden. § 14 Abs. 8 AltZertG-E bestimmt, dass für ..., .... 5 und Abs. 1c Nr. 5 AltZertG-E) ....................., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E) .......... 17 Zu ..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E) ....................., ...6 Nr. 8 ff. (§§ 7 ff. AltZertG-E) ....................., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E)......................
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
    • Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sinne des § 1 Abs. 1a AltZertG in Form von Altersvorsorge-Bausparverträgen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG (bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG i. d. F. des Altersvorsorgereformgesetzes..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG erforderlich. § 12 Abs..., ...Altersvorsorge-Bausparvertrag nach § 1 Abs. 1a AltZertG. § 9 Abs. 2 Satz 2 FrühStRG-E..., ...Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1c AltZertG erfüllt und nach § 5 AltZertG zertifiziert ist. Nach § 1 Abs. 1c AltZertG ist ein Standarddepot-Vertrag..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1b AltZertG, für den zusätzliche ..., ...nach § 1 Abs. 1b Satz 2 AltZertG vor, wenn u. a. die Anforderungen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG erfüllt sind. Nach § ..., ... 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG ist eine Vereinbarung..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG vereinbart worden ist..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG sollte aufgehoben werden..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG abgeschlossen hat – beispielsweise...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...)“ Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in § 2a Absatz 1 Satz AltZertG-neu vor, dass die Effektivkos..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Der Neue § 2a Absatz 1 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu..., ... sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, um..., ... Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 ..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ...9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E). Aus dem ..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG soll ein neuer Wortlaut..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, um..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte ferner...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...)“ Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nummer..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erforderlich ist (§ 1 Abs. 1f AltZertG-E). Auch dies ist im ..., ...abweichend von § 1 Abs. 1 AltZertG eine (vollständigen) ..., ...Gesetzgeber in § 7a Abs. 2 AltZertG-E als Bildungsauftrag..., ...Begründung zu § 1 Abs. 1f AltZertG-E), regelt aber die Vertretung..., ...Anbieter (§ 7a Abs. 2 AltZertG-E) und die Bundesbank...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) Doppelbuchstabe bb) AltZertG - neu - Wir regen ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen ..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... 5. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - Wir regen ..., ... Wie für den gesamten AltZertG-Entwurf schlagen wir ..., ... 7. Zu § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - Wir regen an, § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - wie folgt zu ..., ... 16/18, S. 90 zu § 2a AltZertG): „Kosten nach ..., ..., § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 4 wie folgt zu fassen..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen an..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG – neu - a) Wir regen..., ... 3. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - • Wir regen ..., ... 1 Absatz 1c Nummer 3 AltZertG wie folgt zu fassen: ..., ...Nummer 5 Buchstabe b) AltZertG wie folgt zu fassen: ..., ... § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 5 wie folgt zu fassen..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG - neu - a) Wir regen..., ..., sowie §§ 7a, 7b, 7c AltZertG - neu - a) Wir regen..., ...bestehen. 6. Zu § 14 AltZertG - neu - f) Wir regen...
    • Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
    • Beschreibung: Der BdV unterstützt den Entwurf grundsätzlich, jedoch sehen wir Verbesserungsbedarf. Die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System sollte vorgenommen werden. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Die angekündigte Evaluierung sollte auch zum Gegenstand haben, den förderfähigen Höchstbetrag für die Zukunft weiter zu erhöhen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...geverträge (gemäß § 1 AltZertG – auch sogenannte Riester-Renten..., ...Basisrentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltZertG-E: Verbot ergänzender..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b AltZertG-E: Wechselkosten zu Be..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG-E i. V. m. § 1 Absatz 1d AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...des § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Nummer 1 Buchstabe a AltZertG der Rückkaufswert mindestens..., ... nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E werden kapitalmarktnahe..., ... 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ... 1 Buchstaben c, d, e AltZertG-E: Fehlende PRIIPs-Vorgaben..., ...unterbreiten. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E: Umstellung von dem..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E vor, die Effektivkosten..., ...). Zu § 2a Absatz 3 AltZertG-E: zulässige Kosten in..., ... Absatz 1 Buchstabe a AltZertG) – ist ebenfalls nicht..., ...wird in den §§ 15 ff. AltZertG-E geregelt – mit dem...
    • Angegeben von: Smartbroker AG am 02.07.2025
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erforderlich ist (§ 1 Abs. 1f AltZertG-E). Auch dies ist im ..., ...abweichend von § 1 Abs. 1 AltZertG eine (vollständigen) ..., ...Gesetzgeber in § 7a Abs. 2 AltZertG-E als Bildungsauftrag..., ...Begründung zu § 1 Abs. 1f AltZertG-E), regelt aber die Vertretung..., ...Anbieter (§ 7a Abs. 2 AltZertG-E) und die Bun-desbank...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG; keine Timeline für den..., ...Antragsprozess, § 5 Abs. 1 RefE AltZertG. Vor dem Hintergrund ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 3 RefE AltZertG) bei Altersvorsorgedepot-Verträgen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG, §1, (1), Satz 3.) und..., ...Zertifizierungskriterien im AltZertG definiert sein. Die Übernahme..., ...Variante: im Status-Quo des AltZertG ist auch die Kombination..., ...ermöglichen Im derzeitigen AltZertG wird eine Überzahlung...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Der Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Außerdem befürworten wir, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leistet. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir fordern zudem, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 768/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
      2. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 1 Absatz 1b Nr. 2b AltZertG-E durch die offene Publikums-AIF..., ...hervorzuheben ist die in Nr. 2c AltZertG-E vorgesehene Aufnahme..., ...in § 1 Absatz 1 Nr. 10 AltZertG-E vorgesehenen starren..., ...erweitern (s. § 1 Absatz 1b AltZertG-E): Aktien, Unternehmensanleihen..., ... die in § 2a Absatz 2 AltZertG-E vorgesehene Vorgabe..., ... 1 Absatz 1c Nummer 5 AltZertG-E vorgesehene Pflicht..., ...Antragsprozess nach (§ 5 Abs. 1 AltZertG-E), in dem klar festgelegt..., ... von § 5 Abs. 2 Nr. 3 AltZertG-E (Warten auf Zertifizierungsnummer..., ...Altersvorsorgedepot-Verträge (§ 7 AltZertG-E), die keinen wesentlichen..., ...Gesamtrisikoindikators (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 AltZertG-E) für Altersvorsorgedepots..., ... Sinne des § 7 Abs. 4 AltZertG-E ist, für die jeweils..., ... Abs. 1 Nr. 4 lit. b) AltZertG-E ergänzt werden.  ..., ...der Finanzen nach (§ 2a AltZertG-E) bei gleichzeitiger..., ...Basisrentenverträge unter (§ 2a AltZertG-E).  klargestellt werden..., ...Gebührentatbestand des § 12 Abs. 1a AltZertG-E auslösen. Finanzbildungsstrategie..., ...Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 AltZertG-E vorgesehene Schwelle..., ...in nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E zulässige, regulierte..., ...Hintergrund sollte im AltZertG-E nicht auf eine starre...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Informationspflichten nach AltZertG und WpHG/MiFID Investitionsmöglichkeiten...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 4 § 2a Absatz 3 AltZertG (Kosten in der Auszahlungsphase..., ... § 1 Absatz 1b Satz1 AltZertG (Zulassung von Einzelinstrumenten..., ...widersprechen. § 1 Absatz 1c AltZertG (Referenzdepot mit nur...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1b AltZertG) ist der entscheidende..., ... Prozent (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Digitale Geschäftsmodelle..., ...zugelassen (§ 1 Abs. 2 AltZertG). Die Ausgestaltung des...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Änderungsvorschlag: AltZertG § 1 Abs. 1; Satz 1 Nr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG) ● Keine Timeline für..., ...Sinne des § 7 Abs. 4 RefE AltZertG ist, für die jeweils..., ...des § 12 Abs. 1a RefE AltZertG auslösen. 3. Attraktivität..., .... 2 lit. a und b RefE AltZertG entsprechen, zulässige..., ... 1 Absatz 1b Nummer 2 AltZertG-neu werden die für das..., ... 2 Buchstaben a und b AltZertG-neu wie folgt zu fassen..., ...sind,“ In § 1 Absatz 1c AltZertG-Neu sind als Folgeänderung..., ...Nummer 4 Buchstabe b) AltZertG-neu ergänzt werden. ..., ...4 Buchstaben 1 und b AltZertG-neu) Investitionen zu..., ...1 Absatz 1c Nummer 4 AltZertG-neu. Maßgeblich sollen..., ...sollte in § 1 Absatz 1b AltZertG-neu klargestellt werden..., ... 1 Absatz 1 Nummer 10 AltZertG-neu auch in Form einer..., ...Sinne des § 7 Absatz 4 AltZertG-neu ist, für die jeweils..., ... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG “Die Zertifizierung ..., ...Rendite des § 2a Absatz 1 AltZertG „(1) Anbieter eines ..., ... § 7 Absatz 1 Satz 7 AltZertG: „Hat der Anbieter den..., ...anzurechnen. “ ● 3 AltZertG die Anlagen selbst auswählt..., ...eines neuen § 4 Absatz 6 AltZertG: „(6) Änderungen der..., ...Nummer 2 Buchstaben a AltZertG zur Klarstellung, dass..., ...Nummer 2 Buchstaben b AltZertG zur Klarstellung, dass...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Die im RefE vorgeschlagenen..., ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) um Unternehmensanleihen..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG um „Schuldverschreibungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sinne des § 1 Abs. 1a AltZertG in Form von Altersvorsorge-Bausparverträgen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG (bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG i. d. F. des Altersvorsorgereformgesetzes..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG erforderlich. § 12 Abs..., ...Altersvorsorge-Bausparvertrag nach § 1 Abs. 1a AltZertG. § 9 Abs. 2 Satz 2 FrühStRG-E..., ...Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1c AltZertG erfüllt und nach § 5 AltZertG zertifiziert ist. Nach § 1 Abs. 1c AltZertG ist ein Standarddepot-Vertrag..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1b AltZertG, für den zusätzliche ..., ...nach § 1 Abs. 1b Satz 2 AltZertG vor, wenn u. a. die Anforderungen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG erfüllt sind. Nach § ..., ... 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG ist eine Vereinbarung..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG vereinbart worden ist..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG sollte aufgehoben werden..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG abgeschlossen hat – beispielsweise...
    • Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
    • Beschreibung: Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Standarddepot nach § 1 Absatz 1c AltZertG sollte auch ein geeigneter..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG zugelassen werden, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E sollte gestrichen werden..., ...Altersvorsorge nach § 1 Absatz 1c AltZertG. Ein einfaches Standardprodukt..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG in Betracht kommen, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E geht deshalb zu weit..., ... sollte § 1 Absatz 1f AltZertG-E gestrichen werden. ...
    • Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
    • Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeu-tig..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Re-gelung in AltZertG-E – in der Definition..., ...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 5, Änderung des AltZertG Die Möglichkeit der ..., ...eines neuen § 1 Absatz 1f AltZertG für höchst bedenklich..., ...geplante Fassung des § 1f AltZertG wird nachträglich und..., ... Einführung des § 1 f AltZertG steht zudem sogar im ..., ...Einführung des § 1 Abs. 1f AltZertG auch aus verbrau-cherschutzrechtlicher...
    • Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
    • Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeutig ..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der Definition...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG sollte daher – wie bereits..., ...müsste im neuen (1f) des AltZertG der § 61 VVG ergänzt ..., ...Altersvorsorgeverträge nach AltZertG wäre ebenfalls zu treffen..., ...für die Basisrente gem. AltZertG. Einer entsprechenden..., ...Die neu in § 7a Abs. 2 AltZertG-E normierte Pflicht, ..., ...renstruktur (u. a. § 7a Abs. 1 AltZertG). Die zusätzlichen Informationspflicht..., ... die in § 7a Abs. 1 AltZertG nicht zu entnehmen sind...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
    • Beschreibung: Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Basisrentenvertrag..., ...Einzahlungen auf nach § 5 AltZertG-neu zertifizierte Altersvorsorgeverträge..., .... 1a, Abs. 1b oder 1c AltZertG-neu in der Fassung ab...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.06.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG..., ... 1 Absatz 1c Nummer 3 AltZertG wie folgt zu fassen: ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mechanik des Riester/AVD (AltZertG) übertragbar - Mit dem..., ... 1 S. 1 Nr. 10 lit. b AltZertG), flankiert durch gedeckelte..., ...kostenfrei (§ 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG n.F.) - Das Funktionsprinzip..., ...Gesetzgeber kann die bewährte AltZertG-Mechanik daher im Wesentlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach den Maßgaben des AltZertG aufzusetzen. 2. Staatliches...
  • Private Altersvorsorge effizienter machen

    Aktiv vom 30.09.2024 bis 17.03.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen grundsätzlich die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Eine staatlich verwaltete Altersvorsorgelösung durch eine Ermächtigungsverordnung sollte mit einheitlichen Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter einhergehen. Der Einsatz eines staatlich verwalteten Produkts kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach sorgfältiger Marktanalyse Versorgungslücken zeigen und private Lösungen diese nicht ausreichend abdecken. Die Frühstartrente sollte zeitnah eingeführt werden. Wir unterstützen Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn das finanzielle Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
    • Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 29.04.2026
    • Beschreibung: Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Umsetzung des Altersvorsorgereformgesetzes zur Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4996 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Geförderte private Altersvorsorge

    Aktiv vom 05.08.2025 bis 16.06.2026

    • Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Beschreibung: Die Aufnahme des ELTIF in die Positivliste für einen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Umsetzung der Verabredung Frühstart-Rente im Koalitionsvertrag. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und das neue Vorsorgeprodukt miteinander verbunden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 18.12.2024
    • Beschreibung: 1. Einbezug der Selbständigen in die Förderung privater Altersvorsorge. 2. Zeitgemäße Reform der bestehenden Riester-Rente. 3. Geplante Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (§ 2a Abs. 4): „Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen.“ – keine solche Ermächtigung für das BMF.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Smartbroker AG am 10.06.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Digitale Altersvorsorge ist ein Zusammenschluss von digitalen Unternehmen der Finanzbrance, die in der Altersvorsorge engagiert sind – als Anbieter von Produkten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge oder als Dienstleister, um diese Produkte zu ermöglichen. Der Initiative Digitale Altersvorsorge gehören Ginkgo, lemon.market, Raisin, Smartbroker, Upvest und Vanguard an. Das Ziel der Initiative Digitale Altersvorsorge ist es, die Rahmenbedingungen für faire, kostengünstige und renditestarke kapitalmarktorientierte Produkte in der Altersvorsorge zu verbessern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4996 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sind bei den nach § 5 AltZertG zertifizierten privaten...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
    • Beschreibung: Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen unter § 2a Abs. 4 AltZertG. Die Möglichkeit der ...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 31.07.2026
    • Beschreibung: Unsere Feststellung, dass die Kapitalübertragung nach § 12 Abs. 2 FrühStRG-E auf "bAV-Riester" wegen derer geborenen Zertifizierung nach § 82 Abs. 2 EStG möglich ist. Bitte um Ermöglichung der Kapitalübertragung auch auf die versicherungsförmig durchgeführte bAV. Wir legen dabei insbesondere das Sozialpartnermodell mit seinen kollektiven Puffern und Kapitalmarktnähe nahe. Das Höchstalter 25 gem. § 9 Abs. 2 u. 3 FrühStRG-E sollte hochgesetzt werden, da Studierende oft erst später ihren Abschluss erhalten und erst mit ihrem sozialversicherungspflichtigen Berufsstart einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag erhalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
    • Beschreibung: Durch die Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge (die bisherige Riester-Rente) effizienter gemacht werden. Unser Ziel ist die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds auf Aktienbasis, in den Verbraucher automatisch einbezogen werden, dem sie aber widersprechen können. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Verbraucher gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig für das Alter vorzusorgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 04.11.2025
    • Beschreibung: Die Reform der privaten Altersvorsorge soll die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds beinhalten. Dadurch soll den Verbraucherinnen und Verbraucher eine kostengünstige und renditestarke Zusatzvorsorge zu ermöglichen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Einführung eines Altersvorsorgedepots

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das Ergebnis der Focusgruppe Altersversorgung soll durch einen Gesetzentwurf umgesetzt werden. Für Versicherte, Arbeitgeber, Anbieter von Altersvorsorge sollte durch Durchlässigkeit der Förderschichten Bürokratie abgebaut werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Hans Bernhard Beus
    • Angegeben von: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzung der im Bericht der Fokusgruppe Altersvorsorge (Juli 2023) enthaltenen Empfehlungen an die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Openbank Deutschland AG am 24.06.2026
    • Beschreibung: Wir unterstützen grundsätzlich die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) sowie die Einführung einer Frühstart-Rente. Wir unterstützen dabei die Abschaffung bisheriger Garantievorgaben und sprechen uns dafür aus, dass private Produktlösungen einem staatlich organisierten Produkt vorzuziehen sind. Nur in Verbindung mit einer kapitalgedeckten pAV, die bereits in jungen Jahren beginnt, können künftige Generationen ihr finanzielles Wohlergehen im Alter sichern. Wir begrüßen daher die Einführung einer Frühstart-Rente und sprechen uns dafür aus, dass diese auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet wird. Zudem unterstützen wir Initiativen, die die finanzielle Bildung stärken, da diese die Basis für persönliche Investitionsentscheidungen und einen wirkungsvollen Vermögensaufbau legt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: - Modernisierung der staatlichen geförderten Riesterrente - Einführung eines einfachen und günstigen Vorsorgeproduktes in Form eines förderfähigen Altersvorsorgedepots - Absenkung der Beitragsgarantien - Reduzierung der Antrags- und Zulagenverfahren - Stärkung der selbst genutzten Wohnimmobilie als Form der Altersvorsorge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 01.10.2024
    • Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf folgte im Wesentlichen den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge. Ziel war und ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren. Dabei sollten insbesondere auch renditorientierte zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantien zugelassen werden. Der Gesetzentwurf wurde in der 20. Legislaturperiode nicht mehr beschlossen. Der BSW wird sich auch in der laufenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass bei der Zulassung von einzelnen Produkten für ein Altersvorsorgedepot nicht auf deren Zugehörigkeit zu einer bestimten Anlageklasse, sondern auf das produktspezifische Risiko abgestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
    • Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
    • Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Angegeben von: Wüstenrot Bausparkasse AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Es gibt Empfehlungen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Fokusgruppe private Altersvorsorge): Festhalten am bestehenden System, bei gleichzeitiger Vereinfachung. Wir unterstützen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe, insbesondere die Beibehaltung der Eigenheimrente und setzen uns für Vereinfachungen und eine Entbürokratisierung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH am 22.06.2026
    • Beschreibung: Das IVFP begleitet Reformvorhaben zur Weiterentwicklung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Ausgestaltung von Fördermechanismen, die Verbesserung der Attraktivität und Verständlichkeit privater Vorsorgeprodukte, die Stärkung kapitalmarktbasierter Vorsorgeelemente sowie die langfristige Sicherung einer ergänzenden privaten Altersvorsorge als Bestandteil des deutschen Alterssicherungssystems.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4996 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Riester-Versorgung, die gem. § 1 AltZertG als Privatvorsorge, gem...
    • Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
    • Angegeben von: Deutsche Börse AG am 12.12.2025
    • Beschreibung: Die Deutsche Börse setzt sich für eine Neugestaltung der privaten Rente ein, die die staatlich geförderte private Altersvorsorge für mehr Bürgerinnen und Bürger attraktiver macht und den Kapitalmarkt stärker einbezieht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 10.12.2025
    • Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 09.07.2025
    • Beschreibung: Mit der Savings and Investment Union (SIU) sollen Privatanleger dazu motiviert werden, liquide Mittel verstärkt am Kapitalmarkt zu investieren. Zudem sollen Bürokratie und administrative Kosten abgebaut werden. Mit dem im Rahmen der SIU vorgeschlagenen Infrastrukturpaket sollen der ESMA zusätzliche Befugnisse verliehen werden, die sich teilweise mit jenen der NCAs“ überschneiden oder sogar zusätzliche Anforderungen mit sich bringen würden. Aus Sicht des BSW sind die künftigen Kompetenzverteilungen zwischen ESMA und den NCAs deshalb kritisch zu würdigen. Es muss vermieden werden, dass eine verstärkte Einbindung der ESMA in Aufsichtsprozesse nur zu einem zusätzlichen „Aufsichts-Layer“ mit redundanten Anforderungen an die beaufsichtigten Akteure auf europäischer und nationaler Ebene führen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die Einführung einer Basisdepot-Vorsorge als Modell für die Alterssicherung ein. Die Basis-Depot Vorsorge ist an ein Wertpapierdepot angelehnt. Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
    • Beschreibung: Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Viridium Group GmbH & Co. KG am 11.06.2025
    • Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Viridium Group Services GmbH am 11.06.2025
    • Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Teneo Germany am 16.09.2024
    • Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein, durch ein Altersvorsorgedepot allen einen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen. Teneo unterstützt Trade Republic bei dieser Interessenvertretung. Dazu gehören auch Treffen mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern von Ministerien.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Altersvorsorgedepotgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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