Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (96)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Bei Rentenzahlungen aus Produkten mit abgesenkten Garantierenten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a bb AltZertG-E, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, muss noch klarstellt werden, dass die Rente (Garantierente und variable Erhöhung) einheitlich mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG besteuert wird. Bei Leistungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, müsste ansonsten eine Differenzierung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a und b EStG vorzunehmen sein. Dies wäre nicht sachgerecht und würde unnötige Komplexität schaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Basis-rentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltzertG ist es aktuell zulässig..., ... b Doppelbuchstabe bb AltZertG-E: Wechselkosten zu Beginn..., ... Nummer 4 Buchstabe b AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ...Altersvorsorgesparenden bei AltZertG-Altersvorsorgeverträgen..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG-E ist im Zusammenhang..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG-E […] die angesetzten..., ...Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG-E unter Berücksichtigung..., ...von § 1 Absatz 1 Satz 4 AltZertG. Zu § 1 Absatz 1b AltZertG-E..., ...Absatz 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ...(siehe unten: Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 Alt-ZertG-E, § 3a AltZertG, § 7 AltZertG-E) einen..., .... Gemäß § 1 Absatz 1c AltZertG-E dürfen die Effektivkosten..., ...Verbauchern ist. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 3a AltZertG, § 7 AltZertG-E: Umstellung..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 3a AltZertG, § 7 AltZertG-E vor, ..., ...Buchstabe b, Buchstabe c AltZertG-E wird für An-teilen ...
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E) greift aber viel zu..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG-E, wonach auch im Falle..., ... gemäß § 7 AltZertG sind das Ergebnis eines..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres ..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...durch die Änderungen im AltZertG sichergestellt sein, ..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe..., ...und mit dem geänderten AltZertG könnten ‚baugleiche‘ ..., ... Abs. 1 Nr. 4 b) bb) AltZertG-E; S. 21). Bleibt das...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu..., ... sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, um..., ... Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 ..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ...9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E). Aus dem ..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG soll ein neuer Wortlaut..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte ferner...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, um..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte ferner...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nummer..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit..., ... 1 Nr. 8 AltZertG-E a) Keine Begrenzung..., ... in § 1 Abs. 1a AltZertG nach Satz 1 folgenden..., ...1b und 1c AltZertG-E. Auch inhaltlich...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit..., ... 1 Nr. 8 AltZertG-E a) Keine Begrenzung..., ... in § 1 Abs. 1a AltZertG nach Satz 1 folgenden..., ...1b und 1c AltZertG-E. Auch inhaltlich...
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- Angegeben von: Deutsche WertpapierService Bank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die von der Bundesregierung eingesetzte "Fokusgruppe" hat 2023 in ihrem Abschlussbericht ein Altersvorsorgedepot empfohlen. Die dwpbank setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für ein solches gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) -
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... a) und b) AltZertG Die Anforderung an die..., ... § 1 Abs. 1b Nr. 2 b) AltZertG Es sollte erwogen werden..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 3 AltZertG Wir regen an, statt ..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 5 AltZertG Der Vertragspartner..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 6 AltZertG Die Formulierung „investiert..., ... § 1 Abs. 1c Nr. 3 AltZertG Wir gehen davon aus,..., ... § 1 Abs. 1c Nr. 4 AltZertG Das Verhältnis von a..., ...Inkonsistenzen. § 2a Abs. 3 AltZertG Bei Altersvorsorgedepots..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 AltZertG Es wird nicht klar, ..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 AltZertG Die Angabe eines Gesamtrisikoindikators..., ...werden. § 7 Abs. 3 AltZertG Die Regelung ist zwar..., ...sachgerecht. § 7 Abs. 4 AltZertG Es wird nicht ganz deutlich..., ... sind. § 7a Abs. 1 AltZertG Es erscheint ungewöhnlich..., ... wird. § 7b Abs. 1 AltZertG Nach Nr. 1 sind Angaben..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nr. 2 ..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...berücksichtigen. §7b Abs. 3 AltZertG Die Ausgestaltung des..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 3 AltZertG). § 7c AltZertG Aus..., ...betrachtet werden. § 20 AltZertG Einerseits ist es positiv..., ... gültigen Fassung des AltZertG bzw. der AltvDV findet...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...)“ Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...)“ Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifi- zierungsgesetz (AltZertG) ist vorgesehen, dass..., ...in § 2a Absatz 1 Satz AltZertG-neu vor, dass die Effektivkos..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) treiben und somit deren..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...geschaffen. § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standarddepot-Verträge..., ...Altersvorsorgedepots. § 1 Absatz 1d AltZertG schafft reine Auszahlungsprodukte..., ...Altersvorsorge-Depot bereits durch das AltZertG festgelegt werden. Anbietern..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Der neue § 1 Absatz 1d AltZertG definiert reine Auszahlungsprodukte..., ...Der Neue § 2a Absatz 1 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ... eines PRIIP-BIB: Das AltZertG-PIB würde insgesamt ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...werden. § 14 Abs. 8 AltZertG-E bestimmt, dass für ..., .... 5 und Abs. 1c Nr. 5 AltZertG-E) ....................., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E) .......... 17 Zu ..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E) ....................., ...6 Nr. 8 ff. (§§ 7 ff. AltZertG-E) ....................., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E)......................
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) Doppelbuchstabe bb) AltZertG - neu - Wir regen ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen ..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ... 5. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - Wir regen ..., ... Wie für den gesamten AltZertG-Entwurf schlagen wir ..., ... 7. Zu § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - Wir regen an, § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - wie folgt zu ..., ... 16/18, S. 90 zu § 2a AltZertG): „Kosten nach ..., ..., § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 4 wie folgt zu fassen..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen an..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG – neu - a) Wir regen..., ... 3. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - • Wir regen ..., ... 1 Absatz 1c Nummer 3 AltZertG wie folgt zu fassen: ..., ...Nummer 5 Buchstabe b) AltZertG wie folgt zu fassen: ..., ... § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 5 wie folgt zu fassen..., ... 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG - neu - a) Wir regen..., ..., sowie §§ 7a, 7b, 7c AltZertG - neu - a) Wir regen..., ...bestehen. 6. Zu § 14 AltZertG - neu - f) Wir regen...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV unterstützt den Entwurf grundsätzlich, jedoch sehen wir Verbesserungsbedarf. Die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System sollte vorgenommen werden. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Die angekündigte Evaluierung sollte auch zum Gegenstand haben, den förderfähigen Höchstbetrag für die Zukunft weiter zu erhöhen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geverträge (gemäß § 1 AltZertG – auch sogenannte Riester-Renten..., ...Basisrentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltZertG-E: Verbot ergänzender..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b AltZertG-E: Wechselkosten zu Be..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG-E i. V. m. § 1 Absatz 1d AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...des § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Nummer 1 Buchstabe a AltZertG der Rückkaufswert mindestens..., ... nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E werden kapitalmarktnahe..., ... 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ... 1 Buchstaben c, d, e AltZertG-E: Fehlende PRIIPs-Vorgaben..., ...unterbreiten. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E: Umstellung von dem..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E vor, die Effektivkosten..., ...). Zu § 2a Absatz 3 AltZertG-E: zulässige Kosten in..., ... Absatz 1 Buchstabe a AltZertG) – ist ebenfalls nicht..., ...wird in den §§ 15 ff. AltZertG-E geregelt – mit dem...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Forderung nach einer Modernisierung der privaten Altersvorsorge, die die Renditechancen der Kapitalmärkte konsequent nutzt. Ziel ist die Mobilisierung von Kapital für Innovationen sowie die Sicherung des Wohlstands im Alter durch renditestärkere Anlageoptionen. Empfehlungen u.a.: Zulassung von Venture Capital und Private Equity als risikogewichtete Beimischung im Altersvorsorgedepot, Verzicht auf starre Risikoklassenbeschränkungen, Entbürokratisierung der Produktzertifizierung, Ausweitung der Förderung auf alle Selbstständigen sowie Erhöhung statt Absenkung der steuerlichen Höchstbeträge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG; keine Timeline für den..., ...Antragsprozess, § 5 Abs. 1 RefE AltZertG. Vor dem Hintergrund ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 3 RefE AltZertG) bei Altersvorsorgedepot-Verträgen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Außerdem befürworten wir, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leistet. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir fordern zudem, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) -
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 1 Absatz 1b Nr. 2b AltZertG-E durch die offene Publikums-AIF..., ...hervorzuheben ist die in Nr. 2c AltZertG-E vorgesehene Aufnahme..., ...in § 1 Absatz 1 Nr. 10 AltZertG-E vorgesehenen starren..., ...erweitern (s. § 1 Absatz 1b AltZertG-E): Aktien, Unternehmensanleihen..., ... die in § 2a Absatz 2 AltZertG-E vorgesehene Vorgabe..., ... 1 Absatz 1c Nummer 5 AltZertG-E vorgesehene Pflicht..., ...Antragsprozess nach (§ 5 Abs. 1 AltZertG-E), in dem klar festgelegt..., ... von § 5 Abs. 2 Nr. 3 AltZertG-E (Warten auf Zertifizierungsnummer..., ...Altersvorsorgedepot-Verträge (§ 7 AltZertG-E), die keinen wesentlichen..., ...Gesamtrisikoindikators (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 AltZertG-E) für Altersvorsorgedepots..., ... Sinne des § 7 Abs. 4 AltZertG-E ist, für die jeweils..., ... Abs. 1 Nr. 4 lit. b) AltZertG-E ergänzt werden. ..., ...der Finanzen nach (§ 2a AltZertG-E) bei gleichzeitiger..., ...Basisrentenverträge unter (§ 2a AltZertG-E). klargestellt werden..., ...Gebührentatbestand des § 12 Abs. 1a AltZertG-E auslösen. Finanzbildungsstrategie..., ...Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 AltZertG-E vorgesehene Schwelle..., ...in nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E zulässige, regulierte..., ...Hintergrund sollte im AltZertG-E nicht auf eine starre...
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- Angegeben von: Union Asset Management Holding AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Reform der privaten Altersvorsorge ein. Diese sollte insbesondere kapitalmarkbasiert, renditeorientiert und mit flexiblen Garantie und Auszahlmöglichkeiten ausgestattet sein. Die Fördersystematik sollte deutlich vereinfacht und der Kreis der Förderberechtigten erwaitert werden. Damit soll eine Altersvorsorge für die Breite der Bevölkerung ermöglicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG, §1, (1), Satz 3.) und..., ...Zertifizierungskriterien im AltZertG definiert sein. Die Übernahme..., ...Variante: im Status-Quo des AltZertG ist auch die Kombination..., ...ermöglichen Im derzeitigen AltZertG wird eine Überzahlung...
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- Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 15.01.2025
- Beschreibung: Stärkung der privaten Altersvorsorge, insbesondere Fokus auf digitale Lösungen, die kostengünstig, flexibel und simpel gestaltet sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 4 § 2a Absatz 3 AltZertG (Kosten in der Auszahlungsphase..., ... § 1 Absatz 1b Satz1 AltZertG (Zulassung von Einzelinstrumenten..., ...widersprechen. § 1 Absatz 1c AltZertG (Referenzdepot mit nur...
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- Angegeben von: Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.06.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 19.12.2025
- Beschreibung: Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf lehnt sich stark an den Gesetzentwurf zum „pAV-Reformgesetz“ an, das in der 20.Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte. Der BSW setzt sich dafür ein, dass bei der Zulassung von einzelnen Anlageklassen für ein Altersvorsorgedepot auch Bankschuldverschreibungen einschließlich strukturierten Wertpapieren mit einer hundertprozentigen Kapitalgarantie und einer maximalen Risikoklasse („standard risk indicator – SRI“) von 2 nach oder analog zu der Risikoklassensystematik unter der PRIIPs-Verordnung einbezogen werden. Insbesondere in der Phase vor dem Renteneintritt können solche strukturierten Wertpapiere bei einer attraktiven Rendite zum Erhalt des „angesparten“ Altersvorsorgevermögens beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Informationspflichten nach AltZertG und WpHG/MiFID Investitionsmöglichkeiten...
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Die Boerse Stuttgart Group setzt sich für die Änderungen im Regelungsvorhaben ein, dass neben Garantieprodukten nun auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden können und so den Bürgerinnen und Bürgern eine breitere Produktauswahl für ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht, die auch die Potenziale des Kapitalmarkts berücksichtigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Die im RefE vorgeschlagenen..., ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) um Unternehmensanleihen..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG um „Schuldverschreibungen...
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- Angegeben von: Trade Republic Bank GmbH am 10.09.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein durch ein Altersvorsorgedepot allen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Änderungsvorschlag: AltZertG § 1 Abs. 1; Satz 1 Nr...
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 23.12.2025
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG) ● Keine Timeline für..., ...Sinne des § 7 Abs. 4 RefE AltZertG ist, für die jeweils..., ...des § 12 Abs. 1a RefE AltZertG auslösen. 3. Attraktivität..., .... 2 lit. a und b RefE AltZertG entsprechen, zulässige..., ... 1 Absatz 1b Nummer 2 AltZertG-neu werden die für das..., ... 2 Buchstaben a und b AltZertG-neu wie folgt zu fassen..., ...sind,“ In § 1 Absatz 1c AltZertG-Neu sind als Folgeänderung..., ...Nummer 4 Buchstabe b) AltZertG-neu ergänzt werden. ..., ...4 Buchstaben 1 und b AltZertG-neu) Investitionen zu..., ...1 Absatz 1c Nummer 4 AltZertG-neu. Maßgeblich sollen..., ...sollte in § 1 Absatz 1b AltZertG-neu klargestellt werden..., ... 1 Absatz 1 Nummer 10 AltZertG-neu auch in Form einer..., ...Sinne des § 7 Absatz 4 AltZertG-neu ist, für die jeweils..., ... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG “Die Zertifizierung ..., ...Rendite des § 2a Absatz 1 AltZertG „(1) Anbieter eines ..., ... § 7 Absatz 1 Satz 7 AltZertG: „Hat der Anbieter den..., ...anzurechnen. “ ● 3 AltZertG die Anlagen selbst auswählt..., ...eines neuen § 4 Absatz 6 AltZertG: „(6) Änderungen der..., ...Nummer 2 Buchstaben a AltZertG zur Klarstellung, dass..., ...Nummer 2 Buchstaben b AltZertG zur Klarstellung, dass...
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeu-tig..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Re-gelung in AltZertG-E – in der Definition...
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeutig ..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der Definition...
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Private Altersvorsorge effizienter machen
Aktiv vom 30.09.2024 bis 17.03.2025
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: E-Mail an MdB mit Bewertung einzelner Empfehlungen der Fokusgruppe pAV durch den vzbv
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
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- Angegeben von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 28.06.2024
- Beschreibung: Senkung des Verwaltungsaufwands und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise einen „Dauerprämienantrag“ – entsprechend „Riester-Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können (= Änderung von § 4 Abs. 2 WoPG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen den Regierungsentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und das Eckpunktepapier zur Frühstartrente. Insbesondere unterstützen wir die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Die Aufnahme des ELTIF in die Positivliste für einen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Flint Germany GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung des Koalitionsvertrag "Reform der Riester-Rente"
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung Frühstart-Rente im Koalitionsvertrag. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und das neue Vorsorgeprodukt miteinander verbunden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung des Koalitionsvertrag "Reform der Riester-Rente"
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flint Germany GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung "Frühstart-Rente" im Koalitionsvertrag
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 18.12.2024
- Beschreibung: 1. Einbezug der Selbständigen in die Förderung privater Altersvorsorge. 2. Zeitgemäße Reform der bestehenden Riester-Rente. 3. Geplante Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (§ 2a Abs. 4): „Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen.“ – keine solche Ermächtigung für das BMF.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sind bei den nach § 5 AltZertG zertifizierten privaten...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
- Beschreibung: Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen unter § 2a Abs. 4 AltZertG. Die Möglichkeit der ...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
- Beschreibung: Durch die Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge (die bisherige Riester-Rente) effizienter gemacht werden. Unser Ziel ist die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds auf Aktienbasis, in den Verbraucher automatisch einbezogen werden, dem sie aber widersprechen können. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Verbraucher gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig für das Alter vorzusorgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Einführung eines verständlichen Altersvorsorgedepots mit maximalen Gesamtkosten von einem Prozent. Abbildung der Kapitalanlage in den globalen Aktien- oder Anleihenmarkt über breit gestreute ETFs. Steuerfreiheit von Erträgen in der Anspar- und Auszahlungsphase, dafür keine steuerliche Begünstigung von Sparbeiträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: - Modernisierung der staatlichen geförderten Riesterrente - Einführung eines einfachen und günstigen Vorsorgeproduktes in Form eines förderfähigen Altersvorsorgedepots - Absenkung der Beitragsgarantien - Reduzierung der Antrags- und Zulagenverfahren - Stärkung der selbst genutzten Wohnimmobilie als Form der Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
Aktiv vom 17.01.2025 bis 19.05.2025
- Angegeben von: Flint Global Ltd. am 17.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzlich unveränderte und nur in technischen Teilen angepasste Umsetzung des Referentenentwurfs
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Ergebnis der Focusgruppe Altersversorgung soll durch einen Gesetzentwurf umgesetzt werden. Für Versicherte, Arbeitgeber, Anbieter von Altersvorsorge sollte durch Durchlässigkeit der Förderschichten Bürokratie abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
- Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Leo Dautzenberg
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Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 24.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der im Bericht der Fokusgruppe Altersvorsorge (Juli 2023) enthaltenen Empfehlungen an die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wüstenrot Bausparkasse AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Es gibt Empfehlungen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Fokusgruppe private Altersvorsorge): Festhalten am bestehenden System, bei gleichzeitiger Vereinfachung. Wir unterstützen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe, insbesondere die Beibehaltung der Eigenheimrente und setzen uns für Vereinfachungen und eine Entbürokratisierung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: In einer Gesamtbetrachtung stellt die aba fest, dass dem Entwurf ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge in Deutschlandfehlt und dass der Vorschlag das Potential hat, die bAV nachhaltig zu schädigen. Der BMF-Referentenentwurf erlaubt es, die Chancen risikoreicher Kapitalanlage und die Kostenersparnis durch einen Verzicht auf Absicherung biometrischer Risiken zu privatisieren. Finanzielle Risiken würden damit, anders als in der bAV, auf die künftigen Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital, anders als bei der bAV, großzügig vererbt werden kann. Das halten wir bei einer verbreiteten Entscheidung für diese Auszahlungsform für sozialpolitisch kritisch. Altersvorsorge ist für die aba mehr als Vermögensbildung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: § 82 Abs.5 EStG-E sieht vor, dass ab dem dritten Vertrag Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge gelten. Nach unserem Verständnis kann dies nur Verträge betreffen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen wurden. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, sollen keinen Einfluss haben. So könnten neben Altersvorsorgeverträgen mit Vertragsabschluss z.B. in 2020 und 2021 noch zwei weitere förderfähige Altersvorsorgeverträge nach 2026 abgeschlossen werden (bAV-Verträge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt). Erst der dritte und weitere nach 2026 abgeschlossene Altersvorsorgevertrag sollten nicht mehr als Altersvorsorgevertrag gelten. Dies sollte klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Das Betriebsrentenrecht und das Aufsichtsrecht der bAV setzen ausreichend qualitative Standards. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte zusätzlich klargestellt werden, dass damit auch viele der anderen Vorschriften des Reformpaketes nicht einschlägig sind wie etwa die „Wechseloptionen“. Eine solche können „Kapitalsammelstellen“ wie das Altersvorsorgedepot umsetzen. Bei Angeboten, die z.B. die Langlebigkeit absichern, funktioniert dies nicht ohne weiteres. Einem individuellen Anbieter- und Produktwechsel steht das Dreiecksverhältnis (Arbeitgeber - Altersversorgungseinrichtung - Arbeitnehmer) in der bAV entgegen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik, die auch für bestehende bAV-Riesterverträge genutzt werden können soll. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass auch in der betrieblichen Altersversorgung Zusagen mit einer 100%- und 80%-Garantie ebenso förderfähig sind wie die reine Beitragszusage. Auch an anderen Stellen würden wir uns mehr Rechtsklarheit wünschen. Unnötige weitere Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung sollte vermieden werden. Positiv ist daher, dass im Bereich der bAV auch weiterhin keine Zertifizierung notwendig ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 04.11.2025
- Beschreibung: Die Reform der privaten Altersvorsorge soll die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds beinhalten. Dadurch soll den Verbraucherinnen und Verbraucher eine kostengünstige und renditestarke Zusatzvorsorge zu ermöglichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
Aktiv vom 12.02.2025 bis 03.03.2026
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 12.02.2025
- Beschreibung: Attraktivität und Verbreitung der privaten Altersvorsorge soll gesteigert werden
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
- Beschreibung: Einführung eines staatlich gefördertes privaten Altersvorsorgedepot, um dem demographischen Wandel zu begegnen und die Kapitalmarktkultur in Deutschland zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zusammensetzung zugelassener Anlageformen für ein Altersvorsorgedepot auf Basis des produktspezifischen Risikos
Aktiv vom 01.10.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 01.10.2024
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf folgte im Wesentlichen den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge. Ziel war und ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren. Dabei sollten insbesondere auch renditorientierte zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantien zugelassen werden. Der Gesetzentwurf wurde in der 20. Legislaturperiode nicht mehr beschlossen. Der BSW wird sich auch in der laufenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass bei der Zulassung von einzelnen Produkten für ein Altersvorsorgedepot nicht auf deren Zugehörigkeit zu einer bestimten Anlageklasse, sondern auf das produktspezifische Risiko abgestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Mehr Aktien in der Altersvorsorge durch steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
-
- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 27.01.2026
- Beschreibung: Die DKB setzt sich aktiv für eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Wir unterstützen den Ansatz eines förderfähigen Altersvorsorgedepots und den Ansatz einer Frühstart-Rente zur Modernisierung der Altersvorsorge und Stärkung des 3-Säulen-Modells.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Neugestaltung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 12.12.2025 bis 24.03.2026
- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 12.12.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Börse setzt sich für eine Neugestaltung der privaten Rente ein, die die staatlich geförderte private Altersvorsorge für mehr Bürgerinnen und Bürger attraktiver macht und den Kapitalmarkt stärker einbezieht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 09.07.2025
- Beschreibung: Mit der Savings and Investment Union (SIU) sollen Privatanleger dazu motiviert werden, liquide Mittel verstärkt am Kapitalmarkt zu investieren. Zudem sollen Bürokratie und administrative Kosten abgebaut werden. Mit dem im Rahmen der SIU vorgeschlagenen Infrastrukturpaket sollen der ESMA zusätzliche Befugnisse verliehen werden, die sich teilweise mit jenen der NCAs“ überschneiden oder sogar zusätzliche Anforderungen mit sich bringen würden. Aus Sicht des BSW sind die künftigen Kompetenzverteilungen zwischen ESMA und den NCAs deshalb kritisch zu würdigen. Es muss vermieden werden, dass eine verstärkte Einbindung der ESMA in Aufsichtsprozesse nur zu einem zusätzlichen „Aufsichts-Layer“ mit redundanten Anforderungen an die beaufsichtigten Akteure auf europäischer und nationaler Ebene führen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Smartbroker AG am 02.07.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Viridium Group Services GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Teneo Germany am 16.09.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein, durch ein Altersvorsorgedepot allen einen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen. Teneo unterstützt Trade Republic bei dieser Interessenvertretung. Dazu gehören auch Treffen mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern von Ministerien.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Altersvorsorgedepotgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Einführung einer Basisdepot-Vorsorge als Modell für die Alterssicherung ein. Die Basis-Depot Vorsorge ist an ein Wertpapierdepot angelehnt. Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden, sofern sie sich nicht im Rahmen eines Opt-Outs für privates Vorsorgeprodukt entscheiden. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für die Basisrente als Opt-Out-Produkt ein, weil sie 2005 für Selbstständige eingeführt wurde, lebenslange Leistungen bietet und pfändungsgeschützt ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
- Beschreibung: 1.) Deutsche System der Altersvorsorge muss grundlegend reformiert werden, um zukunftsfähig zu sein. 2.) Mobilisierung von privatem Kapital in der Altersvorsorge nötig, um Wirtschaft auf Wachstumspfad zu führen und Wohlstand zu sichern. 3.) Reformbemühungen müssen ganzheitlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 11.06.2025 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Viridium Group GmbH & Co. KG am 11.06.2025
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Reformgesetz der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV)
Aktiv vom 15.10.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Scalable GmbH am 15.10.2024
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Upvest GmbH am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung setzt sich für die Förderung der Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt ein. Ziel ist es, durch die Einführung eines Altersvorsorgedepots sowie einer Frühstart-Rente eine ergänzende Alternative zur öffentlichen Altersvorsorge zu schaffen und eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Die Altersvorsorge soll dabei auf einem privatwirtschaftlichen Konstrukt basieren und den Vermögensaufbau über Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETFs ermöglichen. Die Interessenvertretung engagiert sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen sowie die Stärkung der finanziellen Bildung, um langfristig mehr Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Fokusgruppe private Altersvorsorge
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.12.2025
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe. Es braucht eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der privaten Altersvorsorge, insbesondere Fokus auf digitale Lösungen, die kostengünstig, flexibel und simpel gestaltet sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Ein klarer ordnungspolitischer Kompass für den Sozialstaat ist dringend erforderlich. Wenn wir nichts tun, werden die Sozialabgaben, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, in eine Höhe schießen, die Erwerbstätige und Wirtschaft überfordert. Umso wichtiger sind gerade jetzt Weichenstellungen für eine demografiefeste und ertragreiche Ausgestaltung unserer Alterssicherung. Gleichzeitig erreicht die Zahl der Erwerbstätigen aktuell mit rund 46 Millionen ihr Maximum, um im Zuge des demografischen Wandels von nun an erst langsam und dann immer rascher zu sinken. Gleichzeitig erschwert die Wirtschaftskrise für viele Menschen die Beschäftigungsaufnahme. Vor diesem Hintergrund stellt der Wirtschaftsrat seine Forderungen zur Reform von Arbeitsmarkt und Alterssicherung vor.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 28.03.2025
- Beschreibung: Durch die Reform der privaten Altersvorsorge soll es breiten Bevölkerungsschichten ermöglicht werden Vermögen aufbauen und damit privates Kapital dringend benötigte, wohlstandssichernde, Zukunftsinvestitionen mobilisiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 31.10.2024
- Beschreibung: Die AKA begrüßt, dass die Anforderungen an die Riesterförderung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Entwurf zum pAV-Reformgesetz unverändert bleiben und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bisherigen Produkte auch für neue Verträge weiterhin im gleichen Rahmen gefördert angeboten werden können. Durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge durch das paV-Reformgesetz sollen jedoch nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht- als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen können. Eine Benachteiligung der bAV in Bezug auf die private Altersversorgung soll vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die geplante Reform der privaten Altersvorsorge (inkl. Einführung einer Frühstart-Rente). Sie stellt einen Paradigmenwechsel hin zu einer kapitalmarktnahen, flexiblen und langfristig wirksamen Vorsorge dar. Die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorge-Depots ohne zwingende Garantien ist daher zu begrüßen. Insbesondere die Frühstart-Rente ist ein zentraler Hebel für Generationengerechtigkeit. Um frühzeitig Vermögensaufbau in Deutschland zu fördern, sollte sie auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet werden. Freiwillige Zuzahlungen sollten ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung im Steuerrecht, Reduzierung der Bürokratie, Verbesserung der Rechtssicherheit und Förderung des Finanzplatzes Deutschland
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Um die bestmögliche Beratung bei Finanzprodukten sicherzustellen, ist es notwendig, dass mehrere Beratungswege zur Verfügung stehen. Insbesondere die Provisionsberatung, bei der die Verbraucher/-innen für die Beratung nur dann zahlen, wenn es auch zu einem Abschluss eines Vertrags kommt, leistet einen wichtigen Beitrag insbesondere für die Altersvorsorge. Bei der Betrachtung von Finanzprodukten für Kleinanleger sollte das Prinzip "Value for Money" in den Mittelpunkt gerückt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 302/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern
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BR-Drs. 302/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechnung tragen (z. B. § 7 AltZertG oder § 144 VAG). Das ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb hat zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar.
- Betroffene Bundesgesetze (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):