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- Registernummer: R000804
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 12.02.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 13.05.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hohenstaufenring 47-5150674 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492219125540
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E-Mail-Adressen:
- info@aktuar.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,15
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (14):
- Birgit Kaiser
- Mariella Linkert
- Dr. Helmut Aden
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Meher Mia
Tätigkeit bis 04/21:
Werkstudentin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Annika Lobergh
- Dr. Friedemann Lucius
- Stefan Oecking
- Susanna Adelhardt
- Dr. Nicola Döring
- Dr. André Geilenkothen
- Korbinian Meindl
- Katrin Schulze
- Christiane Grabinski
- Björn Ricken
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Gesamtzahl der Mitglieder:
907 Mitglieder am 31.03.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rente/Alterssicherung; Verbraucherschutz; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. mit Sitz in Köln verfolgt seit seiner Gründung im Jahre 1980 das Ziel, die berufsständischen Belange seiner Mitglieder zu fördern und sich für die öffentliche Anerkennung des Berufsstandes einzusetzen. Das IVS ist ein Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV, Registernummer R000811) und fügt sich somit in die umfassenderen Zwecke der DAV ein. Alle Mitglieder des IVS sind gleichzeitig Mitglieder der DAV und haben somit die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ bzw. zur „Aktuarin DAV“ absolviert. Darüber hinaus haben sie zusätzliche Prüfungen in Pensionsversicherungsmathematik, in Arbeits- und Steuerrecht sowie in der Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung abgelegt. Damit haben IVS-geprüfte versicherungsmathematische Sachverständige für Altersversorgung ein breit gefächertes Fachwissen und sind wegen ihrer hohen fachlichen Qualifikation gefragte Expertinnen und Experten in allen Belangen der betrieblichen Altersversorgung. Als unabhängige berufsständische Vertretung begleitet das IVS sachkundig politische Reformprozesse zum Aufbau und Sicherung einer auf Dauer angemessenen und generationsübergreifend zuverlässigen Altersversorgung. Hierzu steht das IVS in Kontakt mit den politischen Institutionen in Deutschland, sei es als Ansprechpartner von Ministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages, bei Anhörungen von Ausschüssen des Bundestags oder in Expertenkommissionen. Das IVS vertritt seine Positionen durch die Eingabe von Schreiben, Stellungnahmen und Positionspapieren.
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Reform des HGB-Diskontierungszinssatzes für Pensionsrückstellungen
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Beschreibung:
Die betriebliche Altersversorgung ist wesentlicher Teil des deutschen Alterssicherungssystems. Für Direktzusagen müssen Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die oftmals einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das Handelsrecht regelt, mit welchem Zins diese Pensionsrückstellungen zu bewerten sind. Das IVS sieht grundlegenden und nachhaltigen Reformbedarf an dieser Zinsfestlegungsmethodik und hat daher einen Vorschlag für die Festlegung eines sachgerechten Diskontzinses unterbreitet.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510220013 (PDF - 23 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungsprüfungspflicht in der bAV
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Beschreibung:
Höhere Startrenten könnten die Attraktivität der bAV steigern, wenn Überschussanteile ab Rentenbeginn in eine variable Zusatzrente fließen, ohne die garantierte Mindestleistung zu gefährden. Das IVS schlägt hierfür eine Ergänzung vor, um diesen Ansatz auch bei Direktversicherungen und Pensionskassen zu ermöglichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht harmonisieren
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Beschreibung:
Arbeitsrechtlich Eingriffe in zukünftige Anwartschaftszuwächse (Future Service) sollten ermöglicht werden, wenn sie aufsichtsrechtlich zulässig sind – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Nur so lassen sich tarifliche Anpassungen etwa bei Pensionskassen rechtssicher in bestehenden Zusagen nachvollziehen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
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Beschreibung:
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4088 [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kapitalausstattung von Rentnergesellschaften
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Beschreibung:
Das IVS setzt sich für eine ökonomisch und versicherungsmathematisch angemessene finanzielle Ausstattung von sogenannten Rentnergesellschaften ein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sicherstellen eines angemessenen Versorgungsausgleichs
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Beschreibung:
Das IVS verfolgt das Ziel, zu den im Zuge des Versorgungsausgleichs auftretenden aktuariellen Fragen sachgerechte Antworten zu geben. Angesprochen werden insbesondere Fragen zur Ermittlung, Teilung und Bewertung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungswegen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts Datum des Referentenentwurfs: 05.02.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
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Beschreibung:
Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
110.001 bis 120.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24