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47 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (47)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 05.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...auf den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 08.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...auf den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die von der Bundesregierung eingesetzte "Fokusgruppe" hat 2023 in ihrem Abschlussbericht ein Altersvorsorgedepot empfohlen. Die dwpbank setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für ein solches gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche WertpapierService Bank AG am 18.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... a) und b) AltZertG Die Anforderung an die..., ... § 1 Abs. 1b Nr. 2 b) AltZertG Es sollte erwogen werden..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 3 AltZertG Wir regen an, statt ..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 5 AltZertG Der Vertragspartner..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 6 AltZertG Die Formulierung „investiert..., ... § 1 Abs. 1c Nr. 3 AltZertG Wir gehen davon aus,..., ... § 1 Abs. 1c Nr. 4 AltZertG Das Verhältnis von a..., ...Inkonsistenzen. § 2a Abs. 3 AltZertG Bei Altersvorsorgedepots..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 AltZertG Es wird nicht klar, ..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 AltZertG Die Angabe eines Gesamtrisikoindikators..., ...werden. § 7 Abs. 3 AltZertG Die Regelung ist zwar..., ...sachgerecht. § 7 Abs. 4 AltZertG Es wird nicht ganz deutlich..., ... sind. § 7a Abs. 1 AltZertG Es erscheint ungewöhnlich..., ... wird. § 7b Abs. 1 AltZertG Nach Nr. 1 sind Angaben..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nr. 2 ..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...berücksichtigen. §7b Abs. 3 AltZertG Die Ausgestaltung des..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 3 AltZertG). § 7c AltZertG Aus..., ...betrachtet werden. § 20 AltZertG Einerseits ist es positiv..., ... gültigen Fassung des AltZertG bzw. der AltvDV findet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Der BdV bewertet den Entwurf weitestgehend positiv, wenn auch teilweise Verbesserungsbedürftig. Diese wünschenswerten Veränderungen laufen jedoch Gefahr völlig in das Nichts zu laufen, sofern die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System vorgenommen wird. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind. In unserer Stellungnahme unterbreiten wir hierzu einen Vorschlag.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geverträge (gemäß § 1 AltZertG – auch sogenannte Riester-Renten..., ...Basisrentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltZertG-E: Verbot ergänzender..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b AltZertG-E: Wechselkosten zu Be..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG-E i. V. m. § 1 Absatz 1d AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...des § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Nummer 1 Buchstabe a AltZertG der Rückkaufswert mindestens..., ... nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E werden kapitalmarktnahe..., ... 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ... 1 Buchstaben c, d, e AltZertG-E: Fehlende PRIIPs-Vorgaben..., ...unterbreiten. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E: Umstellung von dem..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E vor, die Effektivkosten..., ...). Zu § 2a Absatz 3 AltZertG-E: zulässige Kosten in..., ... Absatz 1 Buchstabe a AltZertG) – ist ebenfalls nicht..., ...wird in den §§ 15 ff. AltZertG-E geregelt – mit dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der ´geförderten Altersvorsorge
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E) greift aber viel zu..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG-E, wonach auch im Falle..., ... gemäß § 7 AltZertG sind das Ergebnis eines..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres ..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...durch die Änderungen im AltZertG sichergestellt sein, ..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ...Ziel der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ...Abs. 1c Nr. 4 Buchst. c AltZertG-E): Widersprüchliche..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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21.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ...zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7c AltZertG-E)]. 17 Kostenstruktur (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E soll die Hinterbliebe..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ...Abs. 1c Nr. 4 Buchst. c AltZertG-E): Widersprüchliche..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ... eines PRIIP-BIB: Das AltZertG-PIB würde insgesamt ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe..., ...werden. § 14 Abs. 8 AltZertG-E bestimmt, dass für ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 21.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) Doppelbuchstabe bb) AltZertG - neu - Wir regen ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen ..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs. 1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...bleiben. 3. Zu § 1 AltZertG -neu- Wir regen an..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG – neu - a) Wir regen..., ...nicht nur in § 1 Abs. 1b AltZertG, sondern auch an allen..., ... 5. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - Wir regen ..., ... Wie für den gesamten AltZertG-Entwurf schlagen wir ..., ...Satz 2 und 3 sowie § 3a AltZertG Die Berechnungsmethoden..., ... 7. Zu § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - Wir regen an, § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - wie folgt zu ..., ...aktuellen Fassung des § 2a AltZertG die Kostenerhebung als..., ...Zertifizierungsstelle zum AltZertG stellt dies wie folgt..., ... 16/18, S. 90 zu § 2a AltZertG): „Kosten nach ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG eine Spezialvorschrift..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG vorzunehmen. Ohne eine..., ...Klarstellung in § 2a Satz 2 AltZertG mit einem Verweis auf..., ...Investmentgesetzes. 8. Zu § 14 AltZertG -neu - Wir regen an, § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 4 wie folgt zu fassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Die DK spricht sich für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., .... Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 23.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Die privaten Banken sprechen sich für eine baldige Umsetzung des Referentenentwurfs aus, u.a. durch die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Stärkung der privaten Altersvorsorge, insbesondere Fokus auf digitale Lösungen, die kostengünstig, flexibel und simpel gestaltet sind.
- Bereitgestellt von: Vanguard Group Europe GmbH am 15.01.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 4 § 2a Absatz 3 AltZertG (Kosten in der Auszahlungsphase..., ... § 1 Absatz 1b Satz1 AltZertG (Zulassung von Einzelinstrumenten..., ...widersprechen. § 1 Absatz 1c AltZertG (Referenzdepot mit nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht (erneut) die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für neue Selbständige vor. Der Verband setzt sich dabei für eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge ein, dabei sollte auch die staatlich geförderte private Altersvorsorge für Selbständige geöffnet werden. Für Existenzgründer sollten Sonderregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sind bei den nach § 5 AltZertG zertifizierten privaten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Private Altersvorsorge effizienter machen
E-Mail an MdB mit Bewertung einzelner Empfehlungen der Fokusgruppe pAV durch den vzbv
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge
Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verwaltungsaufwand und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen senken
Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge
Senkung des Verwaltungsaufwands und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen.
- Bereitgestellt von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Dauerprämienzulageantrags (Änderung § 4 Abs. 2 WoPG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise einen „Dauerprämienantrag“ – entsprechend „Riester-Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können (= Änderung von § 4 Abs. 2 WoPG).
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
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Zu Regelungsvorhaben: