Stellungnahmen/Gutachten
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19.376 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.376)
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Zu Regelungsvorhaben:
Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen
Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Stärkung von Neubau, Eigentumsbildung und energetischen Modernisierungen. Die politischen Weichen sind richtig gestellt – jetzt kommt es auf Tempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge einbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll realisiert werden können und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen denkbar sind.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 10.11.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Präventionsnetzwerk FInanzkompetnz e. V. setzt sich durch direkte Ansprache der Bundesregierung bzw. von Bundesminsterien dafür ein, dass die in der vergangenen Legislatur erarbeiteten Entwürfe für eine nationale Finanzbildungsstrategie sowie das Finanzbildungsstärkungsgesetz aufgegriffen und weitergeführt werden. Adressat sind insbesondere das Bundesfinanzministerium und Finanzminister Lars Klingbeil. Der Präventionsnetzwerk Finanzkompetnz e. V. hat hierfür Positionspapiere veröffentlicht und steht als Stakeholder im Bereich Finanzbildung und Überschuldungsprävention mit langjähriger Erfahrung und bundesweiter Vernetzung zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. am 09.11.2025
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
Stellungnahme des SKM Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 07.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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01.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Philip Morris GmbH unterstützt die Ziele der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie und das darin verankerte Prinzip der Herstellerverantwortung. Die nationale Umsetzung durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die zugehörige Einwegkunststofffondsverordnung werfen jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Das vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte Kostenmodell ist aus unserer Sicht bislang nicht hinreichend nachvollziehbar. Die fehlende Datengrundlage, methodische Unklarheiten sowie die im europäischen Vergleich auffällig hohen Abgabesätze lassen Zweifel an der Belastbarkeit der aktuellen Gebührenordnung aufkommen.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einstieg in die Kapitaldeckung der Rentenfinanzierung in allen drei Säulen
1.) Deutsche System der Altersvorsorge muss grundlegend reformiert werden, um zukunftsfähig zu sein. 2.) Mobilisierung von privatem Kapital in der Altersvorsorge nötig, um Wirtschaft auf Wachstumspfad zu führen und Wohlstand zu sichern. 3.) Reformbemühungen müssen ganzheitlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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24.11.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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03.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslandsschulgesetz (weitere Entwicklung)
Unter dem Titel „Sicherheit ohne Vorbehalt: nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen“ hat der Weltverband Deutscher Auslandsschulen ein Positionspapier zur neuen Legislaturperiode veröffentlicht. Darin beschreibt der Verband zehn Reformen zur Sicherung der Existenz und Weiterentwicklung der Deutschen Auslandsschulen: Beendigung der Zweiklassengesellschaft Haushaltsvorbehalt streichen Teilhabe der gemeinnützigen Schulträger stärken Erhöhung der Pauschalen für Inklusion und Sozialermäßigungen Frühkindliche Bildung fördern Deutsche Auslandsschulen digitalisieren Berufliche Bildung entwickeln Bessere Förderung der GIB-Schulen Attraktivität für Lehrkräfte und Schulleitungen steigern Outputorientierung stärken, Inputorientierung reduzieren
- Bereitgestellt von: Weltverband Deutscher Auslandsschulen e.V. am 07.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bisherige Strategie, einzelne Komponenten des Energiesystems isoliert zu entwickeln, stößt an ihre Grenzen. Jetzt braucht es einen ganzheitlichen Umbau des Energiesystems – die Transformation muss gelingen. Dieses Positionspapier enthält Lösungsvorschläge, wie das Energiesystem von Kopf auf die Füße gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern
Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
-
06.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern
Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
-
30.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
-
29.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Förderung digital zugänglicher Vorsorgemodelle mit breiter Produktauswahl und einfacher Verwaltung, um langfristiges, kapitalmarktbasiertes Sparverhalten bereits im Kindesalter zu etablieren.
- Bereitgestellt von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
-
01.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern
Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern unter Einbeziehung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschern können somit hörbehinderten und gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren ermöglichen, als auch einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 leisten, um Menschen mit Behinderungen in allen Prozessen zu beteiligen und dessen Bedürfnisse umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
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BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Verzicht auf Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für die Marktteilnehmer (Waldbesitzer), wenn es in den vergangenen 5 Jahren nicht zu einer Entwaldung bzw. Waldschädigung gemäß EUDR im jeweiligen Land gekommen ist und dies im Rahmen eines behördlichen Satelliten-Monitorings nachweisbar ist.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Durchführungsgesetzes W-VO
Rücknahme bzw. deutliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglichkeit für den Kleinprivatwald sichern, Übergangsfristen wahrnehmen, Erfüllungsaufwand kalkulieren
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2473
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
-
BT-Drs. 21/2473
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EUDR - EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation)
Die EUDR (European Deforestation Regulation) ist eine Verordnung der EU vom 31. Mai 2023, mit der die EU ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern und der Emission von Treibhausgasen sowie dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken möchte. Die EUDR soll inhaltlich und zeitlich so umgesetzt werden wie sie ausgehandelt wurde und nicht abgeschwächt werden. Die Verordnung kommt zum 30. Dezember 2025 direkt zur Anwendung und wird in DE durch ein entsprechendes Umsetzungsgesetz flankiert werden. Ein offizieller Entwurf dafür liegt noch nicht vor.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die allgemeine Förderung der Weidetierhaltung einsetzen sowie die Honorierung der von ihr generierten Ökosystemleistungen voran bringen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BNatSchG-Novelle für Wind an Land
In der angestrebten BNatSchG-Novelle des BMUKN für Regelungen für Windenergie an Land bemüht sich der NABU Anpassungen zu erwirken, die die Konformität mit EU-Recht und Naturverträglichkeit der neuen Regelungen bzw. Änderungen bestehender Regelungen gewährleistet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für ambitioniertere Flottengrenzwerte Pkw auf EU-Ebene
Ambitionierte CO2-Flottenstandards in Revision 2026 verankern
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
FFH-Bericht: Meldung des Erhaltungszustands auf wissenschaftlicher Basis
Der FFH-Bericht über den Erhaltungszustand geschützter Arten Deutschlands muss auf wissenschaftlichen Daten und Methoden basieren. Politische Einflussnahme auf die Meldung ist laut EU nicht gestattet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw
Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktische Umsetzung der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in nationales Recht
Beitrag von Chiesi zur Unterstützung der Transformation des Gesundheitswesens hin zu mehr Nachhaltigkeit und zur Decarbonisierung.
- Bereitgestellt von: Chiesi GmbH am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des emissionsarmen Güterverkehrs im ländlichen Raum
Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierungen der Beihilfeleitlinien im Rahmen des Emissionshandelssystems
Die Europäischen Kommission überarbeitet regelmäßig die ETS-Beihilfeleitlinien. Leider befindet sich die Ziegelindustrie (NACE 23.32) nicht auf der Liste der beihilfeberechtigten Sektoren. Als Bundesverband setzen wir uns für die Aufnahme der Ziegelindustrie auf die Liste der strompreiskompensationberechtigten Sektoren ein. Denn: Ohne eine deutliche Vergünstigung des Strompreises werden die erforderlichen Investitionen in die Elektrifizierung nicht vorgenommen und die Industrie kann nicht transformieren. Insbesondere vor dem Hintergrund des „end games“ im EU ETS und den langen Planungs-, Errichtungs- und Genehmigungszeiten bleibt nicht mehr viel Zeit und es sind deutliche Impulse für einen günstigeren Strompreis erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der gesetzlichen Pflicht zur Eintragung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA
Die Bundesärztekammer befürchtet starke Beeinträchtigung der vertrauensvollen Patienten-Arzt-Beziehung durch die Verpflichtung der Krankenkassen zum Einstellen der Abrechnungsdaten in die ePA ihrer Versicherten. Sie regt daher, eine andere Vorgehensweise an. Aus Sicht der Bundesärztekekammer sollten die Abrechnungsdaten zunächst nur für Patienten selbst in ihrer ePA sichtbar sein und nicht per se für alle an der Behandlung Beteiligten. Patienten sollten dann explizit erst in einem zweiten Schritt diese Daten für Weitere sichtbar machen können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Lachgas und sog. K.O.-Tropfen
Die Bundesärztekammer spricht sich auf Basis eines Antrags zum 128. Deutschen Ärztetag seit 2024 für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und eine Beschränkung der Kapselgröße für Endverbraucher auf 8 g sowie den Aufbau und Stärkung von Präventionsangeboten aus. Die Bundesärztekammer fordert darüber hinaus, dass die Abgabemenge von Kapseln mit 8 g Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel begrenzt werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 366/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
-
BR-Drs. 366/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des EnWG mit Fokus auf die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA am 05.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Massenbilanzierung (SUPD Implementing Act)
Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Massenbilanzierung (SUPD Implementing Act)
Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Massenbilanzierung (SUPD Implementing Act)
Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es soll er Delegierte Rechtsakt der EU zur Definition von Low-Carbon-Fuels praktikabler und klarer gestaltet werden. Zudem soll blauer Wasserstoff als pragmatische Lösung zur kosteneffizienten Dekarbonisierung stärker zum Einsatz kommen, auch um dem Einsatz von grünem Wasserstoff den Weg zu ebnen.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsfähigkeit durch Innovationsfonds sichern und Verstetigung der Kürzung verhindern
Der BMC setzt sich dafür ein, die Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Die temporäre Kürzung des Innovationsfonds darf nicht verstetigt werden; gefordert ist die verlässliche Rückkehr zum regulären Fördervolumen, die Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Kürzungsjahr (u. a. Priorisierung hochwertiger Projekte, Nutzung von Rückflüssen/Überträgen) sowie die strukturelle Weiterentwicklung des Fonds zu einem dauerhaft wirkungsorientierten Steuerungsinstrument mit klaren Transferpfaden, Portfoliosteuerung und entschlackten Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines koordinierten, interprofessionellen Primärversorgungssystems
Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes und digital erweitertes Primärversorgungssystem mit standardisierter Erst- und Bedarfseinschätzung, vernetzten Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion sowie verlässlicher Terminvermittlung als Bestandteil einer TI-Primärversorgung. Digitaler Versorgungseinstieg, elektronische Überweisung, ePA und bidirektionaler Datenaustausch sollen zu einem durchgängigen Versorgungspfad verbunden werden. Ziel ist eine verbindliche Anschlusslogik mit klaren Zuständigkeiten, Rückmeldungen und einem digital gestützten Versorgungsplan. Flankierend sollen Interoperabilität, offene Schnittstellen, Telemedizin, Open Notes, Prävention und weitere Gesundheitsberufe eingebunden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem 6. Omnibuspaket schlägt die Europäische Kommission Änderungen der EU-Verordnung über kosmetische Produkte vor. Es wird sich dafür eingesetzt, dass Deutschland sich im Rat gegen diese Pläne der Komission ausspricht, die eine Herabsenkung des Schutzniveaus für Verbraucher*innen zur Folge hätten.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
iSi spricht sich für eine gezielte Regulierung von Distickstoffmonoxid innerhalb des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aus, die Missbrauch wirksam verhindert, zugleich aber die legitime kulinarische Nutzung von Distickstoffmonoxid nicht behindert. Konkret schlägt iSi vor: 1. Festlegung der maximalen Füllmenge bei 9 Gramm statt bei 8 Gramm 2. Klarstellung der Verfügbarkeit der Füllmenge bis 9 Gramm für das Gastronomiegewerbe auch über den Versandhandel mit entsprechender Verifikation 3. Anwendung von Altersverifikationssystemen für Privatpersonen beim Versandhandel, wie beim stationären Handel nur bei Füllmenge bis 9 Gramm
- Bereitgestellt von: iSi Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
-
BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD)
Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD)
Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Impulse zu Digitalen Nachweisen als Fundament der European Digital Identity Wallet
Ohne digitale staatliche Bescheinigungen & Urkunden können Staat & Unternehmen ihre Digitalisierungsziele nicht erreichen. Die EUDI-Wallet könnte ein entscheidender Schritt für die flächendeckende Nutzung digitaler Nachweise sein, wenn diese denn zur Verfügung stehen. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 45e der Verordnung (EU) 2024/1183, Register schrittweise zu öffnen & über standardisierte Schnittstellen zugänglich zu machen. Solange dies jedoch nicht flächendeckend verfügbar ist sowie für alles, was auch in Zukunft papierhaft bleiben wird, braucht es Lösungen, um digitale Prozesse zu ermöglichen & dauerhaft Papier sicherer zu machen. Unser Vorschlag: Digitale Siegel in Form eines maschinenlesbaren Codes, wie wir es bereit bei den Corona-Impfzertifikaten gehandhabt haben.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat mit einem Fragebogen auch die BAK nach ihrer Einschätzung dazu gefragt. Die BAK hält die Einführung einer EU-Präferenz auf EU-Ebene grundsätzlich für zielführend und praktikabel
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK begrüßt das mit dem Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes verfolgte Ziel, durch eine zentrale digitale Zugangsstelle Transparenz und Effizienz im Umgang mit Kurzzeitvermietungen zu schaffen. Mit dem Gesetz sollen das Bestandswohnen und die aktive Nutzung des vorhandenen Wohnraums gestärkt werden
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften (EU) 2018/1724
Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Airbnb Germany GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines nachhaltigen Fahrplans für eine resiliente Rohstoffversorgung
Lösungsansätze für eine bessere, nachhaltigere und versorgungssichere heimische Rohstoffproduktion anbieten. Dies sollte in verschieden Gesetzen und Verordnungen (z.B. BImSchG, WHG, BBergG) verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Richtlinienkonforme Umsetzung des Förderdarlehensbegriffs in § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der EEG-Fördermechanik ab 2027
Mit dem Auslaufen des bisherigen EEG-Förderrahmens ab 2027 steht Deutschland vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Ausbauinstrumente für Erneuerbare Energien (EE). Die LEAG schlägt für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Umsetzung vor: 1. Schnelle, EU-konforme Anpassung der EEG-Vergütungssystematik auf Basis zweiseitiger Differenzverträge ohne Marktwertkorridor 2. Signifikante Reduktion negativer Stunden durch Behebung von Fehlanreizen bei der Direktvermarktung (durch mengenbasierte Förderung) 3. Verzicht auf eine kurzfristige Einführung riskanter Financial Contracts for Difference
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AG Versorgung (Pflegeberufsverbände/LPK): Fragen an die Expertinnen und Experten des Workshops Das Papier fordert eine grundlegende Reform des Versorgungssystems mit Pflege im Zentrum. Pflege soll eigenständig, lokal verankert und präventiv wirken. Zentrale Elemente sind der verbindliche Pflegeprozess, Case Management durch Pflegefachpersonen, ein neuer Qualifikationsmix (APN, CHN, Assistenz), Entlastung Angehöriger sowie digitale und interprofessionelle Vernetzung. Ziel ist eine nachhaltige, qualitätsgesicherte und sozial gerechte Versorgung in allen Lebensphasen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport
Wir setzen uns für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Esports ein. Ziel muss es daher sein, E-Sport in § 52 Abs. 2 Ziffer 21 AO, der „Sportziffer“ der Abgabenordnung zu verankern, ohne die Autonomie des Sportes sowie des E-Sportes einzuschränken.
- Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das WDModG hat erhebliche Auswirkungen auf die Strukturen der Freiwilligendienste. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird auf die Auswirkungen hingewiesen und deutlich gemacht, dass eine Anknüpfung an die alten Wehrdienstregelungen insbesondere aus Sicht junger Menschen nicht zielführend ist. Es droht außerdem eine massive Schwächung der Freiwilligendienststrukturen. Alternative Vorschläge werden unterbreitet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- WehrPflG [alle SG hierzu]
- KDVG 2003 [alle SG hierzu]
- SG [alle SG hierzu]
- ArbPlSchG [alle SG hierzu]
- WSG 2020 [alle SG hierzu]
- ErsDiG [alle SG hierzu]
- UkV 2005 [alle SG hierzu]
- BföV [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- ASG [alle SG hierzu]
- BMeldDÜV 2 2015 [alle SG hierzu]
- BMeldDÜV 1 2015 [alle SG hierzu]
- BMeldDigiV [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- USG 2020 [alle SG hierzu]
- SVG 2025 [alle SG hierzu]
- IDNrG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Seit dem 1. September 2025 vertritt die Ludewig Consulting GmbH im Auftrag des Bundesverbands für Alternative Proteinquellen (BALPro) die Position, dass keine neuen EU-Beschränkungen für etablierte Bezeichnungen pflanzlicher Fleischalternativen eingeführt werden sollen. Ziel ist der Erhalt der 2024 beschlossenen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, die Verbraucherschutz und Rechtssicherheit sichern. Neue EU-Vorschläge würden Orientierung erschweren und Innovation im Mittelstand hemmen.
- Bereitgestellt von: Ludewig Consulting GmbH am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Seit dem 1. September 2025 vertritt die Ludewig Consulting GmbH im Auftrag des Bundesverbands für Alternative Proteinquellen (BALPro) die Position, dass keine neuen EU-Beschränkungen für etablierte Bezeichnungen pflanzlicher Fleischalternativen eingeführt werden sollen. Ziel ist der Erhalt der 2024 beschlossenen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, die Verbraucherschutz und Rechtssicherheit sichern. Neue EU-Vorschläge würden Orientierung erschweren und Innovation im Mittelstand hemmen.
- Bereitgestellt von: Ludewig Consulting GmbH am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen Sozialstaatsreform
Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einkommenssteuerliche Besserstellung Rentner_innen durch Aktivrente
Verhinderung der Einführung einer Steuerbefreiung für Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit, die jenseits der Regelaltersgrenze erbracht wird. Verhinderung Verstoß gegen das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip. Verhinderung von Ungerechtigkeiten zwischen abhängig Beschäftigten im Alter und den gleichaltrigen Beamten sowie erheblicher kritischer gleichstellungspolitischer Effekte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der WHO durch Novellierung der IGV
Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in der WHO in gesundheitlichen Krisensituationen; Verankerung von Menschenrechten, Solidarität und Gerechtigkeit, Verankerung von Mechanismen für pandemische Notlagen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
-
BT-Drs. 21/1508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Erbschaftssteuer soll für den Mittelstand tragbar sein, Familienunternehmen stützen und das Jungunternehmertum mit Investitionen fördern. Dazu sind bewährte Verschonungsregeln beizubehalten und auszubauen, zu zahlendes Steuergeld in Investitionen zu wandeln, Freibeträge an die Marktentwicklung der Immobilienwerte zu koppeln, ein steuerlichen Bonus bei innerfamiliärer Unternehmensübernahme anzurechnen und steuerliche Begünstigungen bei Übernahmen durch nicht verwandte, aber engagierte Jungunternehmer, zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Beschreibung: Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zwecks Sicherung niedrigschwelliger Weiterbildung („lebenslanges Lernen“) / digitaler Wissensvermittlung
- Bereitgestellt von: Bernstein Health am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Beschreibung: Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zwecks Sicherung niedrigschwelliger Weiterbildung („lebenslanges Lernen“) / digitaler Wissensvermittlung
- Bereitgestellt von: Bernstein Health am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Beschreibung: Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zwecks Sicherung niedrigschwelliger Weiterbildung („lebenslanges Lernen“) / digitaler Wissensvermittlung
- Bereitgestellt von: Bernstein Health am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitsmarktreformen hin zur Vollbeschäftigungspolitik
- Abschaffung der automatischen Vertragsbeendigung mit Renteneintritt - flexiblere Arbeitszeitmodelle und Aktivrentenanreize
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mindeststeueranpassungsgesetz - Etablierung von Safe Harbour-Regelungen
Die Versicherer regen an, dass sich Deutschland auf OECD-Ebene für die Einführung und dauerhafte Etablierung von Safe Harbour-Regelungen einsetzt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 31.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beeinflussung des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
1. Das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes" sollte eingeführt werden, um die durch den hohen Gewinnanspruch der DB InfraGO ansteigenden Trassenpreise insbesondere für den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr kurzfristig abzumildern. 2. Notwendig ist die Absenkung der Eigenkapitalrendite über den aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittelwert aus marktüblichem und risikolosem Zins hinaus. Anzustreben ist stattdessen die vollständige Aussetzung der Gewinnerwirtschaftung mit einer Eigenkapitalrendite von 0,0 Prozent. Damit würde erstmalig eine Gleichbehandlung der Schiene verglichen mit den Bundesfernstraßen und den Wasserstraßen erreicht, mit denen nie eine Rendite erwirtschaftet wurde.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 31.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes -
BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das Vorhaben zu einer EU-Verordnung zu Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr
Grundsätzlich befürwortet das NEE die vorgesehene Verordnung zum Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr. Um die angestrebten Wachstumsziele im Schienengüterverkehr zu erreichen, sind weiterentwickelte und einheitliche Regelungen für die Planung und Verteilung der Kapazitäten auf dem europäischen Schienennetz notwendig. Konkret v. a.: 1. Eine umfangreiche Einbindung und Konsultation der Marktteilnehmer bei der Ausgestaltung der sog. “European Frameworks”, u. a. durch die European Railway Platform. 2. Lenkungswirksame Anreize für Infrastrukturbetreiber, Kapazität kundenorientiert zu optimieren. 3. Einen möglichst verbindlichen europäischen Rechtsrahmen.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Die BP Europa SE bewertet den Masterplan-Entwurf insgesamt sehr positiv, insbesondere die Stärkung des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die Maßnahmen zur Verbesserung der Netzanschlussprozesse. Kritisch wird das Fehlen eines verbindlichen Umsetzungszeitplans gesehen; zudem wird angeregt, die Wirksamkeit der Maßnahmen messbar zu gestalten und konkrete Fristen festzulegen. Besonders wichtig ist bp die Senkung der Stromabgaben und eine praxisnahe, unbürokratische Förderung, um die Wirtschaftlichkeit und den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Position des EP zum UTP cross-border Enforcement
Eine Unterstützung des UTP cross-border Enforcement im Trilog, insbesondere inkl. der Anmerkungen des Europäischen Parlaments, die den Entwurf der Kommission noch weiter stärken, um bisherige Lücken bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung der UTP-Richtlinie zu schließen.
- Bereitgestellt von: Nestlé Deutschland AG am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
The IE.F setzt sich für die Stärkung von Quantencomputing in Deutschland und Europa ein
Die IE.F setzt sich dafür ein, dass Europa die Technologien entwickelt, die es benötigt, um geopolitisch relevant zu bleiben, und Quantencomputing ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Mission. Aus diesem Grund sollte Europa: 1. Nationale Vorreiter unterstützen und sich auf vielversprechende Plattformen konzentrieren. 2. Spezifische Plattform-Hubs aufbauen. 3. Eine doppelte Förderung durch öffentliche und private Investitionen mobilisieren. 4. Den Staat als zuverlässigen Anker-Kunden etablieren. 5. Quantencomputing in die Verteidigungshaushalte integrieren.
- Bereitgestellt von: Innovate Europe Foundation am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben
Wir setzen uns gegen die Beschneidung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP-pflichtigen Verfahren ein.
- Bereitgestellt von: Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) in deutsches Recht
Die Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (nachfolgend als IED bezeichnet) intendiert, die menschliche Gesundheit und Umwelt in integrierter und medienübergreifender Weise noch besser zu schützen; gleichzeitig sollen Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. am 31.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen sowie zu seinem Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
-
Adressatenkreis:
-
17.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 und zum Bundeshaushalt 2026 setzt sich Brot für die Welt in Gesprächen dafür ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dabei muss sich die Bundesregierung an ihrem Versprechen auf der FfD4 in Sevillia orientieren, 0,7 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung und davon 0,2 Prozent für die LDCs. Hierfür sind Mittelaufwüchse in den Einzelplänen 05,23 und 15 (Titel für Globale Gesundheit) unerlässlich.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 31.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken einführen
Um Verbraucher:innen zu schützen und zu entlasten sollte Tracking und Profilbildung zu Zwecken der Online-Werbung untersagt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 31.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: