Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
339 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (339)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Euro-7-Gesetzgebung betrachtet auch Bremsen-Emissionen. Es droht eine Situation, in der freie Kfz-Teile-Hersteller keine Bremsersatzteile mehr in den Markt bringen können. Folglich könnten freie Kfz-Teilehändler Reparaturbetriebe nicht mehr mit Bremsersatzteilen (Verschleißteile) versorgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
-
BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer einkommensabhängigen Anschaffungsförderung für private Elektrofahrzeuge
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer einkommensabhängigen Anschaffungsförderung für privat finanzierte batterieelektrische Pkw ein. Empfohlen wird eine gestaffelte Förderung von 3.000 bis 4.000 Euro pro Fahrzeug für Haushalte mit bis zu 4.000 Euro Bruttoeinkommen monatlich, beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Kaufpreis bis 60.000 Euro. Zudem wird die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Ladeinfrastruktur zur Senkung öffentlicher Ladepreise, die Förderung privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern sowie die gezielte Unterstützung des Gebrauchtwagenmarkts für E-Pkw zur sozialen Teilhabe gefordert. Die Förderung soll auf rein batterieelektrische Fahrzeuge fokussieren und verschiedene Finanzierungsformen (Kauf, Leasing, Finanzierung) umfassen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Durchführung der CO2-Verordnung (EU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Wir sprechen uns für eine technologieoffene Ausgestaltung der Regulierung von CO2-Emissionen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie für ein Monitoring und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen aus. Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union
- Bereitgestellt von: Robert Bosch GmbH am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Output-orientierte Unterstützung für europäische Batteriezellfertigung
PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.
- Bereitgestellt von: PowerCo SE am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Output-orientierte Unterstützung für europäische Batteriezellfertigung
PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.
- Bereitgestellt von: PowerCo SE am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung automobilspezifischer Themen bei der Ausgestaltung der Hightech Agenda Deutschland
Effizientere Innovationspolitik durch Technologiebeirat, Bürokratieabbau und frühe Industrieeinbindung. KI schneller in Anwendungen überführen, Industrial-AI-Ökosysteme stärken, GPU-Kapazitäten ausbauen und Cybersecurity integrieren. Europäische Quantentechnologien mit Fokus auf industrielle Anwendungen ausbauen. Mikroelektronik durch neue Materialien, Advanced Packaging und Chipdesign stärken. Wasserstofftechnologien industriell umsetzen, Kosten senken und Reallabore etablieren. Wettbewerbsfähige Batterieproduktion inkl. LFP-Recycling sichern. Autonomes Fahren durch digitale Infrastruktur, EU-weit einheitliche Regeln und Modellregionen fördern. Kreislauffähige Fahrzeugkomponenten durch Remanufacturing und automatisierte Demontage stärken.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung CO2-neutraler Kraftstoffe in der EU-Flottenregulierung
Die Bundesregierung soll sich im EU-Rat für eine grundlegende Überarbeitung der CO2-Emissionsstandards für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2023/851) einsetzen. Konkret wird die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, gefordert. Zudem sollen die vorgeschlagenen Fuel Credits verbessert werden, u. a. durch Streichung der 3 %-Obergrenze und Anwendung ab Inkrafttreten. Die verpflichtenden Beschaffungsquoten der vorgeschlagenen Verordnung über saubere Firmenfahrzeuge werden in der derzeitigen Form abgelehnt.
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 153/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
-
BR-Drs. 153/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die von der Europ. Kommission im Rahmen des Digital Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DSGVO. Der VDA strebt eine gezielte Modernisierung an: Klarstellungen zur Identifizierbarkeit, Stärkung des risikobasierten Ansatzes, Entlastung bei Dokumentations- und Auskunftspflichten, Einführung eines Konzernprivilegs für Datentransfers sowie Präzisierung von Art. 9 DSGVO, u. a. für KI-Zwecke. Zudem soll Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie in die DSGVO (Art. 88a) überführt werden. Der VDA fordert eine praxisnahe, innovationsfördernde Reform, die Rechtssicherheit schafft, B2B- und Multi-User-Konstellationen berücksichtigt und verhältnismäßige Anforderungen setzt. Die Verlagerung der Endgerätezugriffsregeln lehnt er ab und plädiert für deren gezielte Modernisierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 594
Anpassung der Sondervorschrift 594 im RID/ADR an eine Praxisgerechte Umsetzung. Die SV594 regelt seit über drei Jahrzehnten zuverlässig den Transport von Stoßdämpfern nach UN 3164. In diesem Zeitraum hat sich die Vorschrift uneingeschränkt bewährt. Es sind keine schadensrelevanten Ereignisse dokumentiert, die auf eine unzureichende Ausgestaltung der Vorschrift zurückzuführen wären. Das bestehende Sicherheitsniveau ist hoch und angemessen. Der Änderungsvorschlag würde die Anwendung der SV594 erheblich erschweren. Deshalb setzt sich der VDA für die Beibehaltung der SV594 ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 666 - Freistellungen für Fahrzeuge und batteriebetriebene Geräte
Aus fachlicher und praktischer Sicht bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit, Zielgenauigkeit und Umsetzbarkeit der vorgesehenen (bzw. bereits umgesetzten) Regelungen. Die derzeit vorgesehenen Anforderungen führen zu erhöhter Unsicherheit bei allen Beteiligten der Logistikkette und verursachen zugleich einen deutlichen Anstieg notwendiger Handhabungsschritte während des Fahrzeugtransports. Daher sprechen wir uns für die Streichung des Absatzes e) der Sondervorschrift 666 aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination in die Lang-Lkw-VO (LKWÜberlStVAusnV)
Erweiterung der Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV) für Lang-Lkw: - Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination (32m) als Typ 6 in § 3 ‚Fahrzeuge‘ der LKWÜberlStVAusnV. - Definition/Änderung Positivnetz für EcoDuo-Fahrzeugkombination
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reviewprozess zur CO2-Flottenregulierung Pkw und leichte Nutzfahrzeuge technologieoffen umsetzen
Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind von strategischer Bedeutung für den Industriestandort. Bei der anstehenden Überprüfung der CO2-Flottenregulierung kommt es darauf an, zusätzliche Belastungen für die Industrie abzuwenden und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nicht noch weiter einzuschränken. Die Nachfrage nach Elektromobilität erfolgt nicht im erwarteten Ausmaß. Ein verlässlicher Transformationspfad gelingt nur durch eine technologieoffene Regulierung, die eine Antriebs- und Molekülwende gleichermaßen fördert und alle klimafreundlichen Technologien nutzt. Strafzahlungen müssen in jedem Fall vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgestellten „Automotive Package” wurde auch der „Automotive Omnibus (EU) 2025/0422 (COD)” vorgestellt. Dieser zielt darauf ab, den unionsrechtlichen Rahmen flexibler und praxistauglicher an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Iveco Group spricht sich im Zuge dieses Verfahrens für Anpassungen in den Bereichen „Small Cars”, „Smart Charging” und „Euro 7” aus, um regulatorische Kohärenz und eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung der Regulatorik im Automotive-Sektor zu erwirken.
- Bereitgestellt von: IVECO Deutschland AG am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das EU Automotive Package umfasst insbesondere die Reform der CO2 Flottenregulierung sowie die Greening Corporate Fleets Initiative. Die Revision der CO2 Standards sieht ab 2035 flexiblere Zielpfade vor. Die Greening Corporate Fleets‑Initiative schlägt verbindliche nationale Ziele für eine beschleunigte Dekarbonisierung von Unternehmensfuhrparks vor. en2x setzt sich dafür ein, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit Carbon Neutral Fuels betrieben werden, gleichberechtigt zur Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen zur pragmatischen Ausgestaltung des Automotive Omnibus
Eine Einfrierung des PHEV-Utility Faktors sollte im Automotive Omnibus eine zentrale Zielsetzung sein, um das Potential dieser wichtige Transformationstechnologie zur Dekarbonisierung für OEMs und Kunden nutzen zu können. Eine M1E-Fahrzeugkategorie 'Small Affordable Vehicle' sollte technologieneutral sein, damit (bestehende) HEVs, PHEVs und Multi-Energie-Fahrzeuge regulatorisch nicht ausgeschlossen sind, da diese einen entscheidenden Beitrag für eine bezahlbare Mobilität leisten können.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die europäische Kommission hat im Road Worthiness Package vorgeschlagen, den Schadstoffgehalt von Verbrennungsfahrzeugen im fahrenden Verkehr vom Straßenrand aus zu messen. Das Rechtssetzungsverfahren hierzu dauert auf europäischer Ebene an. Eventuell wird zu dessen Erfolg auch die Ansprache von Behörden und der Bundesregierung in Deutschland erforderlich. Änderungen im deutschen Recht würden sich dann erst bei der Umsetzung einer Neufassung der EU-Richtlinie ergeben.
- Bereitgestellt von: Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt am 09.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- OPUS Remote Sensing Europe s.l.
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Versorgung mit Strom
Ziel ist eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Stromversorgung von Industrie, Haushalten und E-Fahrzeugen. Neben dem beschleunigten Ausbau der EE sollten neue regelbare Kraftwerke, Speicher und Flexibilitätstechnologien (z.B. Kombinierter Kapazitätsmarkt) angemessen angereizt und Energiepartnerschaften abgeschlossen werden. Bestehende Entlastungstatbestände von Stromverbrauchern sollten verstetigt und ausgeweitet (z.B. Strompreiskompensation auf Batterien) und die Stromnebenkosten (Steuern, Umlagen, etc.) für alle auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Der Industriestrompreis sollte abnahmestellenspezifisch ausgestaltet werden. Gesetzlichen Regelungen für industrieeigene Stromnetze als s.g. Kundenanlage müssen nach EuGH-Urteil rechtssicher weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für Änderungen der Vorschläge der EU-Kommission am sogenannten Automobilpaket
- Lebenszyklus- statt Auspuffbilanzierung bei CO2-Flottenverordnung - Erweiterung der Zulässigkeit erneuerbarer Kraftstoffe - Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe ab sofort - Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für klimafreundliche Verbrenner - Stopp der geplanten E-Auto-Quote für neue Unternehmensfahrzeuge
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 05.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hochlauf des Absatzes von Elektrofahrzeugen in Deutschland
Der ZDK fordert die Bundesregierung auf, Ladeinfrastruktur massiv auszubauen, Ladestrom zu vergünstigen, Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge zu ermöglichen, Spreizung der Dienstwagensteuer nach Antriebsarten fortzuführen Förderpakete für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur aufzulegen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 03.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum KOM-Verordnungsvorschlag zu Sauberen Firmenwagen vom 16.12.2025
Die KOM beabsichtigt mit dem Vorschlag, die geringe Verbreitung und unzureichende Verfügbarkeit von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen in Unternehmensflotten anzuregen. Zudem soll die Verfügbarkeit von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen im Gebrauchtfahrzeugmarkt erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 27.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiebesteuerung von Wasserstoff als Kraftstoff für klimaneutrale Antriebe
Einheitliches Vorgehen ("Gleichstellung") der Besteuerung von Wasserstoff bei der Betankung an H2 Tankstellen für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen- und Wasserstoffmotorantrieben (on- und off-highway) im Energiesteuerrecht.
- Bereitgestellt von: Allianz Wasserstoffmotor e.V. am 26.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 26.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 26.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EURO 7: Sachgemäße Grenzwerte Reifenabrieb und Anerkennung verschiedener Messmethoden
Auf EU und globaler (UN/ECE) Ebene werden aktuell die Grenzwerte zum Reifenabrieb sowie unterschiedliche Messmethoden (indoor / outdoor) diskutiert und im Rahmen der EURO 7-Verordnung (EU 2023/851) überarbeitet
- Bereitgestellt von: Pirelli Deutschland am 23.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur REDIII Umsetzung
Deutsche Umsetzung der EU REDIII Vorgaben in nationales Recht um Wasserstoffhochlauf in Deutschland zu fördern
- Bereitgestellt von: Allianz Wasserstoffmotor e.V. am 18.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote -
BT-Drs. 20/14921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14496 - Kontrollmechanismen bei internationalen Klimaschutzprojekten sowie beim Import von Biokraftstoffen -
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 17.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 17.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ersetzung Verbrennerverbot durch eine technologieoffene Regulierung, die die Klimaziele erreicht
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilhändler Deutschlands e.V. am 11.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ersetzung Verbrennerverbot durch eine technologieoffene Regulierung, die die Klimaziele erreicht
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilhändler Deutschlands e.V. am 11.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ersetzung Verbrennerverbot durch eine technologieoffene Regulierung, die die Klimaziele erreicht
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilhändler Deutschlands e.V. am 11.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Greening Corporate Fleet Initiative der EU-Kommission
Laut Kommunikation der Europäischen Kommission vom 05.03.2025 (COM (2025) 96 final) will die EU Kommission bis Ende 2025 einen Legislativvorschlag zur Dekarboniesierung von Unternehmensflotten vorlegen. Die Transformation ist unabdingbar, gleichwohl sind wir der Auffassung, dass die Einführung von Elektrofahrzeugquoten für die Flotten von Autovermietern ungeeignet ist, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu erhöhen. Sie würden nicht nur den Autovermietunternehmen, sondern auch dem Tourismus und der Automobilindustrie, mithin der gesamten Volkswirtschaft erheblich schaden. Akzeptanz von Elektrofahrzeugen kann nur durch die Beschleunigung des Ausbaus der öffentlichen Schnelladeinfrastruktur in Europa erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Sixt SE am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsetzen der Bundesregierung für die Beibehaltung der CO2 Flottengrenzwerte für Lkw auf EU Ebene
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität fördern
Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der utility factors und der EU-Pkw-Flottengrenzwerte für 2035
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimapolitische Ausgestaltung des Haushalts
Förderung nachhaltigen Verkehrs innerhalb des Bundeshaushalts.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als Teil des Automotive Package hat die EU-Kommission den Gesetzesvorschlag Clean Corporate Vehicles für Autos und Lieferwagen eingebracht. T&E setzt sich für ambitionierte Elektrifizierungsziele ein und eine positive Positionierung Deutschland zu der Initiative.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimapolitische Ausgestaltung des Haushalts
Förderung nachhaltigen Verkehrs innerhalb des Bundeshaushalts.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkungsverfahren der Europäischen Chemieagentur zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
Die Interessensvertretung bezieht sich auf die Meinungsbildung für eine deutsche Position im Rat und im ECHA-Mitgliedsstaaten-Ausschuss zum PFAS-Beschränkungsverfahren.
- Bereitgestellt von: DAIKIN CHEMICAL EUROPE GmbH am 23.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts großer Herausforderungen durch die aktuelle Transformation im Verkehrssektor sowie zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele braucht es klare politische Weichenstellungen für die Zukunft der Mobilität in Baden-Württemberg. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um den Verkehr nachhaltiger, effizienter und sozial ausgewogener zu gestalten. Der neue Landtag von Baden-Württemberg muss dafür die geeigneten Rahmenbedingungen setzen. Wichtig ist zudem, dass das Land die Anforderungen aus der laufenden Technologietransformation verantwortungsvoll auf der Bundesebene vertritt.
- Bereitgestellt von: ADAC Württemberg e.V. am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die CEP hat zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Darin werden insbesondere technische und praktische Aspekte der vorgesehenen Regelungen für Wasserstoffanwendungen im Verkehrssektor analysiert. Im Fokus stehen Fragen der Anrechenbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), der Ausgestaltung möglicher sektoraler Quoten sowie der Nachweis- und Kontrollmechanismen innerhalb der THG-Quote. Die CEP bringt dabei Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung von Wasserstoffmobilität und Wasserstoffinfrastruktur ein und formuliert Vorschläge zur praktikablen und technologieneutralen Ausgestaltung der Regelungen, um den Markthochlauf von Wasserstoff im Verkehrssektor zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Clean Energy Partnership e.V. am 06.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AFIR-Verordnung regelt die Transparenz bei der Anzeige von Ladepreisen. Fastned setzt sich für Regelungen ein, die auch die Ladekartenbetreiber in den Blick nehmen und die Preise transparenter gestalten. Endkundenpreise müssen vorab bekannt sein. Verbraucher sollten zudem klar zuordnen können, welcher Preis vom Ladeinfrastrukturbetreiber kommt und welcher Anteil vom MSP berechnet wird.
- Bereitgestellt von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 31.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die "Greening Corporate Fleets"-Initiative der EU-Kommission zielt durch verstärkte Nutzung emissionsfreier Antriebe darauf ab, die Flottenemissionen großer Fahrzeugpools, die von Unternehmen betrieben werden, deutlich zu reduzieren. Der ADAC hat sich in einem Positionspapier für einen nach Anwendungsfällen differenzierten Vorschlag ausgesprochen und Vorgaben, die mit Augenmaß erfolgen sollen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der Novelle des Annex X der EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858
Es geht um den Annex X, der den Zugriff über die OBD Schnittstelle regelt. Konkret soll der bislang freie Zugriff auf die OBD durch ein neues Verfahren beschränkt werden aus Cybersecurity-Gründen, Zugriff soll künftig noch nach Autorisierung erfolgen. Im Rahmen der Erbringung von Pannenhilfe-Dienstleistungen greift der ADAC auf die OBD zu, insofern setzt sich der ADAC für eine praktikable Umsetzung ein. Der ADAC setzt sich für eine praktikable Umsetzung der Regulierung des Zugriffs auf die OBD ein, die den Bedürfnissen von Pannenhilfe / Roadside-Assistance ausreichend Rechnung trägt (bspw. Offlineverfügbarkeit, Diskriminierungsfreiheit).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Strategie zur Verbreitung der E-Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur
Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung batterieelektrischer Lkw
Ziel ist die Schaffung einer Förderung für batterieelektrische Lastkraftwagen der Fahrzeugklassen N2 und N3, um Investitionsanreize zu setzen und den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen für einen ausgewogenen Umgang mit Local Content Requirements.
Jede Berücksichtigung von Anforderungen an lokale Inhalte (LCRs) sollte evidenzbasiert und an die Marktbedingungen der Branche angepasst sein. Lokalisierung benötigt Zeit und hängt auch von der Reife der vorgelagerten Lieferketten ab. Im Automobilsektor erstrecken sich Produktentwicklungs- und Fertigungszyklen typischerweise über fünf bis sieben Jahre, was bedeutet, dass plötzliche Veränderungen bei den Beschaffungsanforderungen die aktuellen Investitionen und das Geschäft erheblich beeinträchtigen können. Ein konsistenter EU-Rahmen, dessen Übergangszeiten an die reale Lieferkettenbereitschaft abgestimmt sind, ist unerlässlich, um diese Risiken zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der RL 96/53/EG über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nfz
Der VDA begrüßt die geplante Anpassung von Gewichten und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge. Besonders wichtig sind die Erhöhungen bei Gewichten und Abmessungen für alternative Antriebe und emissionsfreie Fahrzeuge sowie die gegenseitige Anerkennung von EMS-Kombinationen im grenzüberschreitenden Verkehr. Notwendig sind zusätzliche Gewichtsregelungen aufgrund der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen, um den Nutzlastverlust durch Komponenten wie Batterien zu vermeiden. Klärungsbedarf besteht bei der Gewichtsverteilung und Achslasten für Anhänger. Auch Anpassungen der Fahrzeughöhe für intermodalen Transport und aerodynamische Komponenten sind erforderlich. Eine europaweite Informations- und Kommunikationslösung ist nötig, um nationale Vorschriften zugänglich zu machen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 08.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau
Der VDA verfolgt das Ziel, bestehende bürokratische Belastungen für Unternehmen der Automobilindustrie spürbar und dauerhaft zu reduzieren. Durch die Streichung unnötiger Berichtspflichten, die Vereinfachung von Melde-, Genehmigungs- und Statistikverfahren, die Digitalisierung und Harmonisierung verwaltungsrechtlicher Prozesse sowie den Abbau nationaler Übererfüllungen („Gold Plating“) sollen Kosten gesenkt, Prozesse beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 08.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutschlandpakt umsetzen, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren beschleunigen
Umsetzung des Deutschlandpaktes der Bundesregierung mit Abbau von bürokratischen Hürden, Einführung von Stichtagsregelungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren, stärkerer Digitalisierung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren und Unterstützung der Fachkräfteanwerbung und Weiterbildung in den Kommunen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 05.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 12.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung Wasserstoff im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2026
Einsatz für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur ganzheitlichen Förderung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Neben der Wasserstoff-Tankstelleninfrastruktur sollen gezielt auch Wasserstoff-Nutzfahrzeuge unterstützt werden, um den Markthochlauf der Technologie und die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Haushaltsgesetz 2026
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Bezug zu Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Stufe 4
Der VIA setzt sich für eine praxisnahe Digitalisierung der Fahrzeugzulassung ein, die die Bedürfnisse von Großkunden insbesondere bei der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigter Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur
Der VIA setzt sich für den beschleunigten und vorausschauenden Ausbau der öffentlichen Elektro-Schnellladeinfrastruktur mit einem Fokus auf Verkehrsknotenpunkte wie Flughäfen und Bahnhöfe ein.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine pragmatische Überarbeitung der CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge/Transporter (LDVs) sollte sich am Grundsatz der Technologieneutralität orientieren und alle emissionsfreien und emissionsarmen Lösungen und Energieträger - einschließlich klima-neutraler Kraftstoffe - gleichberechtigt und fair berücksichtigen. Verordnung (EU) 2019/631.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 27.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Masterplan sollte in der finalen Fassung mit konkreten Zielgrößen, Fristen und Verantwortlichkeiten unterlegt werden, um Fortschritte messbar zu machen. Der Masterplan muss auf einer quantitativen Planung über ein klar definiertes Fahrzeugvolumen basieren. Für eine verlässliche Umsetzung ist eine verzahnte Volumen- und Maßnahmenplanung notwendig: Ausbau- und Förderziele müssen jährlich an den realen Fahrzeughochlauf angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
Gesetzentwurf über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird begrüßt
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Im Rahmen der Fortschreibung und des Neuerlasses der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist es zu redaktionellen und regulatorischen Unstimmigkeiten gekommen, die eine Überarbeitung der FZV erfordern. Dies betrifft zunächst die Regelungen zur automatisierten Bekanntgabe von Entscheidungen der Zulassungsbehörde im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (§§ 23 und 25 FZV), die nach ihrer derzeitigen Konzeption im Widerspruch zu § 43 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie zum Fachkonzept stehen. Diesen Widerspruch gilt es, durch eine Neuregelung der Bekanntgabe im automatisierten Verfahren aufzulösen. Weitere Unstimmigkeiten betreffen die Anlagen der FZV.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Im Rahmen der Fortschreibung und des Neuerlasses der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist es zu redaktionellen und regulatorischen Unstimmigkeiten gekommen, die eine Überarbeitung der FZV erfordern. Dies betrifft zunächst die Regelungen zur automatisierten Bekanntgabe von Entscheidungen der Zulassungsbehörde im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (§§ 23 und 25 FZV), die nach ihrer derzeitigen Konzeption im Widerspruch zu § 43 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie zum Fachkonzept stehen. Diesen Widerspruch gilt es, durch eine Neuregelung der Bekanntgabe im automatisierten Verfahren aufzulösen. Weitere Unstimmigkeiten betreffen die Anlagen der FZV.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 15.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 15.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität fördern
Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutsche Umsetzung der RED III im Verkehr auf die Förderung von Elektromobilität ausrichten.
Deutsche Umsetzung der RED III im Verkehr auf die Förderung von Elektromobilität ausrichten.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der utility factors und der EU-Pkw-Flottengrenzwerte für 2035
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der utility factors und der EU-Pkw-Flottengrenzwerte für 2035
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
25.003_Forschungs- und Innovationspolitik
Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
25.003_Forschungs- und Innovationspolitik
Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Anrechnungssystems oder Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als Erfüllungsoption in den CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zuzulassen
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Einrichtung eines Implementierungs- und Genehmigungsverfahrens für den Austausch von wiederaufladbaren Energiespeichersystemen auf EU-Ebene müssen wettbewerbsrechtliche Aspekte in Bezug auf den Kfz-Aftermarket berücksichtigt werden. Es dürfen keine Strukturen der Abhängigkeit unter Wettbewerbern geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der Novelle des Annex X der EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858
Es geht um den Annex X, der den Zugriff über die OBD Schnittstelle regelt. Konkret soll der bislang freie Zugriff auf die OBD durch ein neues Verfahren beschränkt werden aus Cybersecurity-Gründen, Zugriff soll künftig noch nach Autorisierung erfolgen. Im Rahmen der Erbringung von Pannenhilfe-Dienstleistungen greift der ADAC auf die OBD zu, insofern setzt sich der ADAC für eine praktikable Umsetzung ein. Der ADAC setzt sich für eine praktikable Umsetzung der Regulierung des Zugriffs auf die OBD ein, die den Bedürfnissen von Pannenhilfe / Roadside-Assistance ausreichend Rechnung trägt (bspw. Offlineverfügbarkeit, Diskriminierungsfreiheit).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der Novelle des Annex X der EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858
Es geht um den Annex X, der den Zugriff über die OBD Schnittstelle regelt. Konkret soll der bislang freie Zugriff auf die OBD durch ein neues Verfahren beschränkt werden aus Cybersecurity-Gründen, Zugriff soll künftig noch nach Autorisierung erfolgen. Im Rahmen der Erbringung von Pannenhilfe-Dienstleistungen greift der ADAC auf die OBD zu, insofern setzt sich der ADAC für eine praktikable Umsetzung ein. Der ADAC setzt sich für eine praktikable Umsetzung der Regulierung des Zugriffs auf die OBD ein, die den Bedürfnissen von Pannenhilfe / Roadside-Assistance ausreichend Rechnung trägt (bspw. Offlineverfügbarkeit, Diskriminierungsfreiheit).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RED III Umsetzung in nationale Gesetzgebung Richtlinie (EU) 2023/2413
Gasmobilität mit den erneuerbaren Kraftstoffen BioCNG und BioLNG können einen substanziellen und bezahlbaren Beitrag zum sofortigen Klimaschutz im Verkehr leisten. Um den erneuerbaren Gasmarkt gesamtheitlich von der Erzeugung von Biomethan über Gasnetze/Transport zum Verbraucher/Tank- stelle zu betrachten, benötigen wir verlässliche Rahmenbedingungen, für den Nutzfahrzeug- und PKW-Markt. Der CNG-Club e. V. sieht bei nachfolgenden Punkten notwendigen Optimierungsbedarf: + Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe ist zu niedrig angesetzt und sollte schrittweise auf fünf Prozent im Jahr 2030 und auf über 12 Prozent bis 2040 steigen, um den Hochlauf sofort verfügbarer, erneuerbarer Kraftstoffe/Antriebe zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: CNG-Club am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Wasserstoff Fahrzeugen und Infrastruktur
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Erneute Einführung und Stärkung genannter Förderprogramme, Ergänzung von OpEx- und CapEx-Förderung. Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur und Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP I & II)
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bitkom begrüßt die Initiative des Bundeministeriums für Verkehr zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die damit einhergehenden Ansätze für die Digitalisierung des Verkehrssektors grundsätzlich, insbesondere die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein. Hier setzt der Entwurf wichtige Impulse. In einigen Fällen bleiben allerdings noch Fragen bzw. Aspekte unklar, die im Folgenden ausführlich erläutert werden. Wir sehen noch deutliche Potenziale zur Stärkung des Sharing-Angebots, während bei der Ausgestaltung des digitalen Fahrzeug- und Führerscheins Klärungsbedarf besteht. Zudem enthält die aktuell geplante Ausgestaltung der Unfalluntersuchung bei autonomen Fahrzeugen kritische Elemente, die einer Anpassung bedürfen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkrete Vorgaben für Flottenbetreiber hinsichtlich Zero Emission Vehicles (ZEV).
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) am 05.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur optischen Ausgestaltung von digitalen Parkscheiben
Parkscheibe: [Straßenverkehrsgesetz] Liberalisierung der Vorgaben zur optischen Ausgestaltung der elektronischen Parkscheibe.
- Bereitgestellt von: OOONO A/S am 04.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neun Handlungsfelder für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland
„Made for Germany“ (M4G) ist eine branchenübergreifende Initiative, in der sich Unternehmen und Investoren zusammengeschlossen haben, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunfts- und wettbewerbsfähiger zu machen – mit dem Ziel einer umfassenden Wachstumswende. Neben weitreichenden Investitionen der beteiligten Unternehmen und Investoren am Standort Deutschland setzt eine erfolgreiche Wirtschaftswende innovationsfreundliche und verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen voraus. Die M4G erarbeitet hierfür fortlaufend in zentralen Handlungsfeldern Prioritäten.
- Bereitgestellt von: Made for Germany am 25.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutschlandpakt umsetzen, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren beschleunigen
Umsetzung des Deutschlandpaktes der Bundesregierung mit Abbau von bürokratischen Hürden, Einführung von Stichtagsregelungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren, stärkerer Digitalisierung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren und Unterstützung der Fachkräfteanwerbung und Weiterbildung in den Kommunen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 12.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: