Regelungsvorhaben
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Angegeben von:
Deutsches Verkehrsforum (R000084)
am
05.06.2026
Beschreibung:
Nach § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz ist innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode durch die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Das BMUKN als federführendes Ressort hat Länder, Kommunen sowie Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Verbände und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung eingeladen, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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