Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (51)
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- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: - Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften ist in §§ 53, 53a GenG geregelt. Bis zur Genossenschaftsreform..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ...Jahresabschlussprüfung in § 53 Abs. 2 GenG angepasst. Die 2006 eingeführten..., ...vereinfachten Prüfung (§ 53a GenG) zu der verpflichtenden..., ...Jahresabschlussprüfung (§ 53 Abs. 2 GenG) verkleinern. Statt wie..., ...Größenmerkmale in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls um 25% anzupassen..., ...Anregung zur Änderung des GenG Datum: 22. Oktober 2024..., ...über eine Klarstellung im GenG freuen. Hier ist der..., ...Abs. 4 Satz 7 (und 8 neu) GenG Bei Genossenschaften..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) und in der Regel auch ..., ...wird (§ 43a Abs. 4 Satz 7 GenG). Die Frage, welches..., ...Restzuständigkeit in § 43a Abs. 7 GenG) ersetzt und mithin auch..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG nach Einführung der Vertreterversammlung..., ... Berliner Kommentar zum GenG, § 43a Rn. 20; Lang/Weidmüller-Holthaus/Lehnhoff, GenG, § 43a Rn. 41; wohl auch..., ...Henssler/Strohn-Geibel, GenG, § 43a Rn. 4 f.; a.A. Beuthien-Schöpflin, GenG, § 43a Rn. 12). In ..., ... § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG wird geändert und Satz ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, fordert jedoch Anpassungen. Die Möglichkeit, Beschlüsse der Generalversammlung in Textform oder elektronischer Form ohne Versammlung zu fassen (§ 43 RegE-GenG), soll wieder zugelassen und ausdrücklich um die Textform erweitert werden. Die Weisungsrechte der Generalversammlung bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern (§ 27 Abs. 1 RegE-GenG) werden abgelehnt, da sie einen Systembruch darstellen. Die Erhöhung der Schutzsumme für Kündigungen in Wohnungsgenossenschaften auf 3.000 Euro (§ 67c RegE-GenG) wird begrüßt. Das Einberufungsrecht der Prüfungsverbände (§ 60 RegE-GenG) soll erweitert, die Informationspflichten gegenüber der BaFin (§ 64 Abs. 4 RegE-GenG) verbindlich ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG) Die elektronische Übermittlung..., ...§ 40a Abs. 5 WPO, § 63e GenG). Letztere erfordert ..., ...Aufsichtsbehörden (§ 64 GenG) flankiert werden, der ..., ...Verpflichtung in die §§ 63 ff. GenG aufzunehmen. ...
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- Angegeben von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. am 10.09.2024
- Beschreibung: Als Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V. und genossenschaftlicher Prüfverband setzen wir uns für gute Rahmenbedingungen für leistungsfähige Wohnungsgenossenschaften ein. Daher lehnen den im Referentenentwurf enthaltenen Vorschlag zur Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach der Vorstand einer Genossenschaft per Satzungsregelung an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden werden kann. Unsere Stellungnahme führt die Gründe für diese ablehnende Haltung aus und wurde den bayerischen MdBs in den Ausschüssen für Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie dem Rechtsausschuss des Bundestages übersandt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach..., ...Regelung in § 27 (1) Satz 3 GenG berücksichtigt. Bei Genossenschaften..., ...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. muss vor diesem Hintergrund...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...Nr. 3 lit. a) GenG-E vorsieht, dass sich die..., ... 62a GenG-E aufgenommene Regelung..., ... 1 Satz 1 GenG zu verweisen. zu Artikel..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ..., ... Satz 2 GenG-E vorgesehene Ausnahme ..., ... in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ... 4 GenG-E unterstützen wir ausdrücklich..., ... 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ...Prüfungsrecht verliehen ist, § 64c GenG-E, sollte in § 63c GenG-E..., ... in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ...Satzes an § 4 GenG Eine Klarstellung in § 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...Nr. 3: Ersetzung des § 4 GenG – Einfügung von § 4a GenG..., ... 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ... 2 GenG dahingehend zu ergänzen..., ...des § 77a Satz 2 GenG Nach § 77a Satz 2 GenG..., ...GenG und § 73 Absatz 2 Satz 4 GenG. Um die Belange der wenigen..., ...1 GenG regelt, dass der Vorstand...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.08.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt im Grundsatz das Gesetzesvorhaben und das erklärte Ziel, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern und die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu stärken, hält jedoch insbesondere Anpassungen zu den geplanten Regelungen zu folgenden Punkten für notwendig: Virtuelle Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats, Anmeldung der Genossenschaft, Mindestanzahl des Vorstands, Weisungsgebundenheit des Vorstands, Prüfung durch den Verband, Elektronischer Prüfungsbericht, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane, Ausweitung der Qualitätskontrolle, Staatsaufsicht, Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsrats Nach § 9 Abs. 5 GenG-E sollen Sitzungen des ..., ...Regelung des § 9 Abs. 5 GenG-E würde den Charakter der..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) GenG-E soll der Anmeldung der..., ...allerdings immer aus § 1 GenG. Nach § 11 Abs. 5 GenG-E..., ...Verhältnis von § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG-E und § 11 Abs. 5 GenG-E..., ...Nach § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG-E soll die Satzung bei ..., ... von § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG-E nicht weiter zu verfolgen..., ...soll (§ 55 Abs. 3 Satz 4 GenG-E). Eine Bestellung durch..., ...Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GenG-E hat der Verband künftig..., ... von § 58 Abs. 1 Satz 1 GenG-E klarzustellen und das..., ... 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 GenG-E soll der Verband künftig..., ...gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 GenG-E verpflichtet sein, die..., ...Abs. 3 Satz 2 GenG-E so zu verstehen, dass..., ...der in § 62 Abs. 3 Satz 2 GenG-E genannten Gründe die ..., ...nach § 62 Abs. 3 Satz 3 GenG-E greift und nur in diesem..., ... nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG ausgedehnt werden. Diese..., ... von § 64 Abs. 2 Satz 4 GenG eine Folgeänderung zur ..., ...Prüfungen nach § 53 Abs. 1 GenG vorgesehen, was mit dem..., ...nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GenG mitzuteilen. § 62 Abs. 3 Satz 3 GenG-E sieht demgegenüber eine...
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- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: - Ersetzung der Schriftform durch Textform - einfache Ermöglichung von elektronischen Abstimmungen bei General- und Vertreterversammlungen, die in Präsenz durchgeführt werden - Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...11.06.2024 13:41 Aw: Synopse GenG-Änderungsvorschläge fürs..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls zu erhöhen. Wir..., ...Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) im Rahmen des Vierten ..., ...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ... Anlage 2 Synopse GenG-Änderungsvorschläge-BEGIV_ZdK..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 1 GenG: Die Mitgliedschaft ..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 3 GenG: Eine Vollmacht zur Abgabe..., ...Fassung § 65 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung kann nur..., ...geltende Fassung § 67 S. 1 GenG: Ist nach der Satzung ..., ...Beschlussvorlage § 67 S. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 67a Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...geltende Fassung § 67b Abs. 1 GenG: Ein Mitglied, das mit..., ...Beschlussvorlage § 67b Abs. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 118 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...Fassung § 76 Abs. 1 S. 1 GenG: Jedes Mitglied kann sein..., ...Fassung § 43 Abs. 5 S. 2 GenG: Für die Vollmacht ist..., ... Beschlussvorlage § 5 GenG wird wie folgt geändert..., ...geltende Fassung § 11 Abs. 2 GenG: (2) Der Anmeldung sind...
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- Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands. Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert. Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, wonach der Vorstand einer..., ...des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG zu berücksichtigen und ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 31.07.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und setzen uns ein für: - die Vollendung der umfassenden Digitalisierung - eine Öffnung des Förderzwecks für innovative und digitale Genossenschaftsmodelle - eine wettbewerbsfähige Eintragungszeit ins Genossenschaftsregister: 10 statt 20 Werktage - eine zeitgemäße Prüfungsdauer von Gründungen: 10-Werktage-Regelfrist für die Gründungsprüfung - eine öffentliche Datenbank über alle genossenschaftliche Prüfungsverbände - die Entbürokratisierung und Entlastung für Kleinst- und kleine Genossenschaften durch Anhebung der Schwellenwerte - Genossenschaften als attraktive Wahlmöglichkeit für Unternehmensnachfolgen - digitale Schwarmfinanzierung - einen Mutualitätsfonds
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 11 Absatz 2 Nummer 3 GenG Link zur Checkliste des..., ...Pflichtprüfung nach § 53a GenG Link zur Checkliste des..., ...Pflichtprüfung nach § 53 Absatz 1 GenG Link zur Checkliste des..., ...Pflichtprüfung nach § 53 Absatz 2 GenG Wir weisen darauf hin,..., ...in § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG, sodass mehr kleine Genossenschaften..., ... Schwellenwerte in § 53 GenG zu den HGB-Schwellenwerte..., ...in § 53 Absatz 1 Satz 2 GenG gleichermaßen zu erhöhen..., ...und Bilanzwerte in § 53 GenG an die Schwellenwerte ..., ...Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG für Kleinstgenossenschaften..., ...Kopf verteilt (§ 91 Abs. 2 GenG). Diese Umnutzungsmöglichkeit..., ...haben (§ 73 Abs. 2 Satz 3 GenG), entgegen. Wir schlagen...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zu den Vorgaben z. B. im GenG ergibt. Bericht über..., ...Aufsichtsrates sollen gem. § 38 GenG-E ergänzt werden hinsichtlich..., ...Themas sollte dies analog im GenG vorgenommen werden, um ..., ...53 Abs. 5 und 58 Abs. 2 GenG-E ist eine entsprechende..., ...Genossenschaften, die nach § 336 GenG-E zu einer entsprechenden..., ...Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG bei Kreditinstituten in..., ...sich nicht aus § 53 Abs. 2 GenG, sondern aus § 340k HGB..., ...Berichterstattung nach § 58 Abs. 2 GenG-E. Insofern sollte hier..., ...vorgesehenen Änderungen in § 63e GenG-E werden vom Wortlaut her..., ...vorgesehenen Änderungen des § 63h GenG-E angepasst werden. ..., ...Billigungserfordernisse § 55 GenG-E Gemäß der CSRD-RL soll..., ...wird. § 55 Abs. 2 S. 5 GenG enthält die korrespondierenden...
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- Angegeben von: Energiegenossensschaft Fünfseenland eG am 30.09.2025
- Beschreibung: Modernisierungsschub für Genossenschaften
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müssen EnWG-Novelle und GenG-Reform wie zwei Zahnräder..., ...Messpflichten, Marktrollen –, das GenG liefert die passende Organisationsform..., ...Rechtsform ohne Marktzugang (GenG). Gemeinsam hingegen schaffen..., ...Referentenentwurfes (RefE GenG, Stand 05. Juli 2025) ..., ...Einzelbestimmungen § 1 GenG – Wesen der Genossenschaft..., ...der eG. Damit wird § 1 GenG zugleich moderner und präziser..., ...Mitgliedstaaten. § 4a GenG – Digitale Gründungsversammlung..., ... Modelle. § 6 Abs. 3 GenG E – Digitale und hybride..., ...Standort. § 7a Abs. 3–4 GenG E – Ehrenamt als Beitrag..., ...Gemäß Kommentierung zum GenG können immaterielle Leistungen..., ... zu entlohnen. § 8b GenG – Begrenzung des Einflusses..., ...Mitbestimmung (§ 1 Abs. 1 GenG, § 43 GenG). Seit 2006 ..., ... Zusätzlich sollte § 43 GenG präzisiert werden, dass..., ...respektieren. § 9 Abs. 5 GenG – Umlaufbeschlüsse und ..., ...Empfehlung: § 9 Abs. 5 GenG sollte klarstellen, dass..., ...Verwaltungskosten senken. § 11 GenG – Gründungsprüfung und ..., ...geringer ist. § 24 Abs. 4–6 GenG – Vorstandszahl und Freistellungen..., ...machen, sollte § 1 Abs. 3 GenG klarstellen, dass die Förderung..., ...Ohne eine ambitionierte GenG Reform wird Deutschland..., ... entscheidend, dass das GenG: • den Förderzweck eindeutig...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der genossenschaftlichen Besonderheiten im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist, § 54 Abs. 1 Satz 1 GenG. Gemäß § 55 Absatz 1 Satz 1 GenG wird die Genossenschaft..., ...Tatbestand des § 55 Abs. 3 GenG, sodass weiterhin der bisherige..., ... einen nach § 55 Abs. 3 GenG zulässigen geeigneten Prüfer...
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- Angegeben von: Energiegenossensschaft Fünfseenland eG am 30.09.2025
- Beschreibung: Energiewirtschaftsgesetzes
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftsgesetz und die GenG-Novelle 2025 (Federführung..., ...Genossenschaft nach § 1 GenG bzw. der GenG-Novelle 2025..., ...sollten in der EnWG und GenG-Novelle 2025 berücksichtigt..., ...gemeinwohlorientiert (§ 1 GenG). • EU-Konformität: RED...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie..., ...sein (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 25.06.2025
- Beschreibung: Um ihren vielseitigen Aufgaben im Bereich Wohnen, Energie oder der Entwicklung des ländlichen Raums nachzukommen bedarf die Rechtsform der Genossenschaft einer weitere Stärkung, Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der bereits vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Genossenschaftsnovelle. Das Ziel: Die Stärkung und Entbürokratisierung der genossenschaftlichen Rechtsform im Koalitionsvertrag zu verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.03.2025
- Beschreibung: Der DRV fordert die Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlichen Unternehmen und Kooperationen und konkrete Initiativen zur Stärkung der genossenschaftlichen Organisationsform durch gesetzliche Initiativen, u.a. die Stärkung der ländlichen Räume mit Hilfe von Genossenschaften, einen Neustart in der Wirtschaftspolitik durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast, spürbaren Bürokratieabbau und die Straffung und Streichung von Berichtspflichten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern: - den Erhalt der genossenschaftlichen Identität durch angemessene Änderungen im Zweck der Genossenschaft und der Regelungen zu den investierenden Mitgliedern, - mehr Mitbestimmung der Mitglieder durch Weisungsrechte der Generalversammlung gegenüber dem Vorstand, - soweit noch nicht umgesetzt, die weitere Digitalisierung von Genossenschaft durch Klarstellungen bezüglich Gründungen, Gremiensitzungen und Mitgliederkommunikation und - Entbürokratisierung bei der Prüfung, insbesondere durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Aktiv vom 22.05.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Bürgerwerke eG am 22.05.2024
- Beschreibung: Zielsetzung des Gesetzes ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Aus Sicht der Bürgerwerke ist es wichtig, dass die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform gestärkt sowie die Digitalisierung gefördert wird. Zudem begrüßen die Bürgerwerke vorgesehene Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Die Bürgerwerke setzen sich dafür ein, dass es künftig möglich sein soll, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verband "Job & Wohnen" e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anregung an den Gesetzgeber zur Schaffung des Begriffs "Genossenschaftliches Wohnungseigentum" in Anlehnung an die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetztes im Recht der Genossenschaften (Wohnungsbaugenossenschaften/Mitarbeiterwohnungsbaugenossenschaften)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Billigungserfordernisse (§ 55 GenG-E) Gemäß Artikel 5 Abs...., ...erforderlich. § 55 Abs. 2 Satz 5 GenG enthält bereits die korrespondierenden...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die Berichterstattung durch die CSRD verursacht viel Bürokratie, ohne einen klaren Beitrag zur Nachhaltigkeit. Gerade für KMU sind die Berichtsanforderungen viel zu aufwändig. Der europäische Gesetzgeber hat dies erkannt und Erleichterungen vorgeschlagen (COM(2025)81). Diese müssen in Deutschland angewendet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Verringerung der Beurkundungspflichten durch Notare
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... muss gemäß § 54 Abs. 1 GenG einem Verband angehören..., ...nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG dauerhaft durch den Prüfungsverband...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... muss gemäß § 54 Abs. 1 GenG einem Verband angehören..., ...nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG dauerhaft durch den Prüfungsverband...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... muss gemäß § 54 Abs. 1 GenG einem Verband angehören..., ...nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG dauerhaft durch den Prüfungsverband...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... muss gemäß § 54 Abs. 1 GenG einem Verband angehören..., ...nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG dauerhaft durch den Prüfungsverband...
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... muss gemäß § 54 Abs. 1 GenG einem Verband angehören..., ...nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG dauerhaft durch den Prüfungsverband...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... muss gemäß § 54 Abs. 1 GenG einem Verband angehören..., ...nach § 55 Abs. 1 Satz 1 GenG dauerhaft durch den Prüfungsverband...
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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie und Formatfreiheit
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Für eine erfolgreiche Umsetzung aus Handwerkssicht ist eine Formatfreiheit des Nachhaltigkeitsberichts gesetzlich festzulegen. Besonders notwendig ist eine gesetzliche Verankerung des VSME-Standards als Obergrenze für Informationsanforderungen innerhalb der Lieferkette. Zudem ist in der EU-Richtlinie ist in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vor-gesehen, welches explizit nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorsieht. Hier sollte auch im Referentenentwurf dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt werden, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Aktiv vom 22.07.2025 bis 20.10.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 07.06.2024
- Beschreibung: Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- HGB [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Selbstregulationskompetenzen als weitere Leitperspektive für das deutsche Schul- und Bildungssystem etablieren
Aktiv vom 27.09.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
- Beschreibung: Die Leopoldina beleuchtet die Bedeutung von Selbstregulationskompetenzen für das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Dabei wird ausgehend von der Situation der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen argumentiert, dass die Förderung von Selbstregulationskompetenzen stärker im deutschen Bildungssystem, z.B. in Lehr- und Bildungsplänen verankert werden sollte. Hierzu bedarf es der Entwicklung von Indikatoren und einer akteursübergreifenden Zusammenarbeit aller Stakeholder. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass die Forschung und Pilotierung zu Selbstregulationskompetenzen unter anderem in das BMBF-Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung aufgenommen oder eine eigene Förderlinie initiiert wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..., L., Meng, X., Hu, W., Geng, J., Cheng, T., Luo, J....
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 21.05.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, Abstand von weiteren Verwässerungen wichtiger Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten zu nehmen. Insbesondere sollte dem Substance Proposal nicht vorgegriffen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Nestlé Deutschland AG am 17.01.2025
- Beschreibung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie gemäß dem Referententwurf des BMJ https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
- URV [alle RV hierzu]
- JVKostG [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):