Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29)
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- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: - Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften ist in §§ 53, 53a GenG geregelt. Bis zur Genossenschaftsreform..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ...Jahresabschlussprüfung in § 53 Abs. 2 GenG angepasst. Die 2006 eingeführten..., ...vereinfachten Prüfung (§ 53a GenG) zu der verpflichtenden..., ...Jahresabschlussprüfung (§ 53 Abs. 2 GenG) verkleinern. Statt wie..., ...Größenmerkmale in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls um 25% anzupassen..., ...Anregung zur Änderung des GenG Datum: 22. Oktober 2024..., ...über eine Klarstellung im GenG freuen. Hier ist der..., ...Abs. 4 Satz 7 (und 8 neu) GenG Bei Genossenschaften..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) und in der Regel auch ..., ...wird (§ 43a Abs. 4 Satz 7 GenG). Die Frage, welches..., ...Restzuständigkeit in § 43a Abs. 7 GenG) ersetzt und mithin auch..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG nach Einführung der Vertreterversammlung..., ... Berliner Kommentar zum GenG, § 43a Rn. 20; Lang/Weidmüller-Holthaus/Lehnhoff, GenG, § 43a Rn. 41; wohl auch..., ...Henssler/Strohn-Geibel, GenG, § 43a Rn. 4 f.; a.A. Beuthien-Schöpflin, GenG, § 43a Rn. 12). In ..., ... § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG wird geändert und Satz ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, fordert jedoch Anpassungen. Die Möglichkeit, Beschlüsse der Generalversammlung in Textform oder elektronischer Form ohne Versammlung zu fassen (§ 43 RegE-GenG), soll wieder zugelassen und ausdrücklich um die Textform erweitert werden. Die Weisungsrechte der Generalversammlung bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern (§ 27 Abs. 1 RegE-GenG) werden abgelehnt, da sie einen Systembruch darstellen. Die Erhöhung der Schutzsumme für Kündigungen in Wohnungsgenossenschaften auf 3.000 Euro (§ 67c RegE-GenG) wird begrüßt. Das Einberufungsrecht der Prüfungsverbände (§ 60 RegE-GenG) soll erweitert, die Informationspflichten gegenüber der BaFin (§ 64 Abs. 4 RegE-GenG) verbindlich ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. am 10.09.2024
- Beschreibung: Als Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V. und genossenschaftlicher Prüfverband setzen wir uns für gute Rahmenbedingungen für leistungsfähige Wohnungsgenossenschaften ein. Daher lehnen den im Referentenentwurf enthaltenen Vorschlag zur Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach der Vorstand einer Genossenschaft per Satzungsregelung an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden werden kann. Unsere Stellungnahme führt die Gründe für diese ablehnende Haltung aus und wurde den bayerischen MdBs in den Ausschüssen für Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie dem Rechtsausschuss des Bundestages übersandt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach..., ...Regelung in § 27 (1) Satz 3 GenG berücksichtigt. Bei Genossenschaften..., ...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. muss vor diesem Hintergrund...
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- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: - Ersetzung der Schriftform durch Textform - einfache Ermöglichung von elektronischen Abstimmungen bei General- und Vertreterversammlungen, die in Präsenz durchgeführt werden - Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...11.06.2024 13:41 Aw: Synopse GenG-Änderungsvorschläge fürs..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls zu erhöhen. Wir..., ...Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) im Rahmen des Vierten ..., ...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ... Anlage 2 Synopse GenG-Änderungsvorschläge-BEGIV_ZdK..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 1 GenG: Die Mitgliedschaft ..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 3 GenG: Eine Vollmacht zur Abgabe..., ...Fassung § 65 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung kann nur..., ...geltende Fassung § 67 S. 1 GenG: Ist nach der Satzung ..., ...Beschlussvorlage § 67 S. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 67a Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...geltende Fassung § 67b Abs. 1 GenG: Ein Mitglied, das mit..., ...Beschlussvorlage § 67b Abs. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 118 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...Fassung § 76 Abs. 1 S. 1 GenG: Jedes Mitglied kann sein..., ...Fassung § 43 Abs. 5 S. 2 GenG: Für die Vollmacht ist..., ... Beschlussvorlage § 5 GenG wird wie folgt geändert..., ...geltende Fassung § 11 Abs. 2 GenG: (2) Der Anmeldung sind...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG n. F. ab, wonach der Vorstand..., ...in § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG Rechnung getragen. Bei ..., ...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ... 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...10: Neufassung des § 11 GenG Soweit § 11 Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E vorsieht, dass sich die..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG- E könnte dahingehend ..., ... Äußerung nach § 11 GenG anwendbar ist, sowie, dass..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E folgende Formulierung..., ...darf, vgl. § 8 Absatz 2 GenG-E. zu Artikel 1 Nr. ..., ... 62a GenG-E aufgenommene Regelung..., ... nicht auf § 43 GenG, sondern auf § 62 Absatz 1 Satz 1 GenG zu verweisen. zu Artikel..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ..., ... Satz 2 GenG-E vorgesehene Ausnahme ..., ... in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ... 4 GenG-E unterstützen wir ausdrücklich..., ... 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ...Prüfungsrecht verliehen ist, § 64c GenG-E, sollte in § 63c GenG-E..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ...
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- Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands. Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert. Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, wonach der Vorstand einer..., ...des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG zu berücksichtigen und ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zu den Vorgaben z. B. im GenG ergibt. Bericht über..., ...Aufsichtsrates sollen gem. § 38 GenG-E ergänzt werden hinsichtlich..., ...Themas sollte dies analog im GenG vorgenommen werden, um ..., ...53 Abs. 5 und 58 Abs. 2 GenG-E ist eine entsprechende..., ...Genossenschaften, die nach § 336 GenG-E zu einer entsprechenden..., ...Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG bei Kreditinstituten in..., ...sich nicht aus § 53 Abs. 2 GenG, sondern aus § 340k HGB..., ...Berichterstattung nach § 58 Abs. 2 GenG-E. Insofern sollte hier..., ...vorgesehenen Änderungen in § 63e GenG-E werden vom Wortlaut her..., ...vorgesehenen Änderungen des § 63h GenG-E angepasst werden. ...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie..., ...sein (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie...
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.03.2025
- Beschreibung: Der DRV fordert die Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlichen Unternehmen und Kooperationen und konkrete Initiativen zur Stärkung der genossenschaftlichen Organisationsform durch gesetzliche Initiativen, u.a. die Stärkung der ländlichen Räume mit Hilfe von Genossenschaften, einen Neustart in der Wirtschaftspolitik durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast, spürbaren Bürokratieabbau und die Straffung und Streichung von Berichtspflichten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern: - den Erhalt der genossenschaftlichen Identität durch angemessene Änderungen im Zweck der Genossenschaft und der Regelungen zu den investierenden Mitgliedern, - mehr Mitbestimmung der Mitglieder durch Weisungsrechte der Generalversammlung gegenüber dem Vorstand, - soweit noch nicht umgesetzt, die weitere Digitalisierung von Genossenschaft durch Klarstellungen bezüglich Gründungen, Gremiensitzungen und Mitgliederkommunikation und - Entbürokratisierung bei der Prüfung, insbesondere durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bürgerwerke eG am 22.05.2024
- Beschreibung: Zielsetzung des Gesetzes ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Aus Sicht der Bürgerwerke ist es wichtig, dass die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform gestärkt sowie die Digitalisierung gefördert wird. Zudem begrüßen die Bürgerwerke vorgesehene Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Die Bürgerwerke setzen sich dafür ein, dass es künftig möglich sein soll, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verband "Job & Wohnen" e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anregung an den Gesetzgeber zur Schaffung des Begriffs "Genossenschaftliches Wohnungseigentum" in Anlehnung an die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetztes im Recht der Genossenschaften (Wohnungsbaugenossenschaften/Mitarbeiterwohnungsbaugenossenschaften)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen im Zuge der geplanten Novellierung des Genossenschaftsgesetzes sowie vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts angemessen berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Verringerung der Beurkundungspflichten durch Notare
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht. Nutzung der Ermessensspielräume und Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Santander Consumer Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen wir uns für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen, Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Über die Corporate Sustianability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen sich die privaten Banken für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen für kleine, nicht-komplexe Institute (SNCI), Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 07.06.2024
- Beschreibung: Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- HGB [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):