Stellungnahmen/Gutachten
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38 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GenG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (38)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (GenG)
- Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 29.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anregung zur Änderung des GenG Datum: 22. Oktober 2024..., ...über eine Klarstellung im GenG freuen. Hier ist der..., ...Abs. 4 Satz 7 (und 8 neu) GenG Bei Genossenschaften..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) und in der Regel auch ..., ...wird (§ 43a Abs. 4 Satz 7 GenG). Die Frage, welches..., ...Restzuständigkeit in § 43a Abs. 7 GenG) ersetzt und mithin auch..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG nach Einführung der Vertreterversammlung..., ... Berliner Kommentar zum GenG, § 43a Rn. 20; Lang/Weidmüller-Holthaus/Lehnhoff, GenG, § 43a Rn. 41; wohl auch..., ...Henssler/Strohn-Geibel, GenG, § 43a Rn. 4 f.; a.A. Beuthien-Schöpflin, GenG, § 43a Rn. 12). In ..., ... § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG wird geändert und Satz ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (GenG)
- Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften ist in §§ 53, 53a GenG geregelt. Bis zur Genossenschaftsreform..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ...Jahresabschlussprüfung in § 53 Abs. 2 GenG angepasst. Die 2006 eingeführten..., ...vereinfachten Prüfung (§ 53a GenG) zu der verpflichtenden..., ...Jahresabschlussprüfung (§ 53 Abs. 2 GenG) verkleinern. Statt wie..., ...Größenmerkmale in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls um 25% anzupassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
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Adressatenkreis:
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27.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ...Änderung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ... Satzes 2 in § 1 Abs. 3 GenG-E. Auch wir vertreten seit..., ...eines neuen Satzes an § 4 GenG Die Klarstellung in § 4 GenG-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Einfügung eines neuen § 4a GenG Die Klarstellung ist ..., ...Einfügung eines neuen § 8b GenG Fakultativ durch die..., ...bestehenden Regelungen des GenG besteht zur Vermeidung ..., ...des § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ...in § 11a Absatz 2 Satz 1 GenG-E. Der in § 11 Absatz 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ... der Anpassung von § 11 GenG eine weitere Klarstellung..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E. zu Artikel 1 Nr...., ...des § 27 Absatz 1 Satz 1 GenG fest, dass der Vorstand..., ...22: Neufassung von § 31 GenG Bei einer Neufassung..., ... und § 43a Abs. 9 S. 2 GenG-E gestrichen werden. ..., ...Prüfungsrecht verliehen ist, § 64c GenG-E, sollte in § 63c GenG-E..., ... Schwellenwerte in § 53 GenG (siehe Artikel 1 Nr. 30..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ...Änderung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG ist erforderlich, um bestehender..., ...eines neuen Satzes an § 4 GenG Die Klarstellung in § 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...Einfügung eines neuen § 8b GenG Fakultativ durch die ..., ...des § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ...10: Neufassung des § 11 GenG Soweit § 11 Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E vorsieht, dass sich die..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG- E könnte dahingehend ..., ... Äußerung nach § 11 GenG anwendbar ist, sowie, dass..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E folgende Formulierung..., ...darf, vgl. § 8 Absatz 2 GenG-E. zu Artikel 1 Nr. ..., ...des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG lehnen wir ausdrücklich..., ...24: Neufassung von § 31 GenG Bei einer Neufassung ..., ... 62a GenG-E aufgenommene Regelung..., ... nicht auf § 43 GenG, sondern auf § 62 Absatz 1 Satz 1 GenG zu verweisen. zu Artikel..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ..., ... Satz 2 GenG-E vorgesehene Ausnahme ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Genossenschaften
- Ersetzung der Schriftform durch Textform - einfache Ermöglichung von elektronischen Abstimmungen bei General- und Vertreterversammlungen, die in Präsenz durchgeführt werden - Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften
- Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...11.06.2024 13:41 Aw: Synopse GenG-Änderungsvorschläge fürs..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls zu erhöhen. Wir..., ...Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) im Rahmen des Vierten ..., ...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ... Anlage 2 Synopse GenG-Änderungsvorschläge-BEGIV_ZdK..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 1 GenG: Die Mitgliedschaft ..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 3 GenG: Eine Vollmacht zur Abgabe..., ...Fassung § 65 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung kann nur..., ...geltende Fassung § 67 S. 1 GenG: Ist nach der Satzung ..., ...Beschlussvorlage § 67 S. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 67a Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...geltende Fassung § 67b Abs. 1 GenG: Ein Mitglied, das mit..., ...Beschlussvorlage § 67b Abs. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 118 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...Fassung § 76 Abs. 1 S. 1 GenG: Jedes Mitglied kann sein..., ...Fassung § 43 Abs. 5 S. 2 GenG: Für die Vollmacht ist..., ... Beschlussvorlage § 5 GenG wird wie folgt geändert..., ...geltende Fassung § 11 Abs. 2 GenG: (2) Der Anmeldung sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu den Vorgaben z. B. im GenG ergibt. Bericht über..., ...Aufsichtsrates sollen gem. § 38 GenG-E ergänzt werden hinsichtlich..., ...Themas sollte dies analog im GenG vorgenommen werden, um ..., ...53 Abs. 5 und 58 Abs. 2 GenG-E ist eine entsprechende..., ...Genossenschaften, die nach § 336 GenG-E zu einer entsprechenden..., ...Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG bei Kreditinstituten in..., ...sich nicht aus § 53 Abs. 2 GenG, sondern aus § 340k HGB..., ...Berichterstattung nach § 58 Abs. 2 GenG-E. Insofern sollte hier..., ...vorgesehenen Änderungen in § 63e GenG-E werden vom Wortlaut her..., ...vorgesehenen Änderungen des § 63h GenG-E angepasst werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG n. F. ab, wonach der Vorstand..., ...in § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG Rechnung getragen. Bei ..., ...des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG n. F. muss vor diesem Hintergrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V. und genossenschaftlicher Prüfverband setzen wir uns für gute Rahmenbedingungen für leistungsfähige Wohnungsgenossenschaften ein. Daher lehnen den im Referentenentwurf enthaltenen Vorschlag zur Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach der Vorstand einer Genossenschaft per Satzungsregelung an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden werden kann. Unsere Stellungnahme führt die Gründe für diese ablehnende Haltung aus und wurde den bayerischen MdBs in den Ausschüssen für Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie dem Rechtsausschuss des Bundestages übersandt.
- Bereitgestellt von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. am 10.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach..., ...Regelung in § 27 (1) Satz 3 GenG berücksichtigt. Bei Genossenschaften..., ...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. muss vor diesem Hintergrund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands. Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert. Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.
- Bereitgestellt von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BR-Drs. 557/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, wonach der Vorstand einer..., ...des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG zu berücksichtigen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
#GenoDigital setzt sich für den digitalen Beitritt und digitale Gründung von Genossenschaften ein.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sein (§ 63g Abs. 1 Satz 1 GenG); schon zuvor waren sie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Reform zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, fordert jedoch Anpassungen. Die Möglichkeit, Beschlüsse der Generalversammlung in Textform oder elektronischer Form ohne Versammlung zu fassen (§ 43 RegE-GenG), soll wieder zugelassen und ausdrücklich um die Textform erweitert werden. Die Weisungsrechte der Generalversammlung bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern (§ 27 Abs. 1 RegE-GenG) werden abgelehnt, da sie einen Systembruch darstellen. Die Erhöhung der Schutzsumme für Kündigungen in Wohnungsgenossenschaften auf 3.000 Euro (§ 67c RegE-GenG) wird begrüßt. Das Einberufungsrecht der Prüfungsverbände (§ 60 RegE-GenG) soll erweitert, die Informationspflichten gegenüber der BaFin (§ 64 Abs. 4 RegE-GenG) verbindlich ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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Adressatenkreis:
-
23.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Leopoldina beleuchtet die Bedeutung von Selbstregulationskompetenzen für das Wohlergehen und die Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Dabei wird ausgehend von der Situation der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen argumentiert, dass die Förderung von Selbstregulationskompetenzen stärker im deutschen Bildungssystem, z.B. in Lehr- und Bildungsplänen verankert werden sollte. Hierzu bedarf es der Entwicklung von Indikatoren und einer akteursübergreifenden Zusammenarbeit aller Stakeholder. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass die Forschung und Pilotierung zu Selbstregulationskompetenzen unter anderem in das BMBF-Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung aufgenommen oder eine eigene Förderlinie initiiert wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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11.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., L., Meng, X., Hu, W., Geng, J., Cheng, T., Luo, J....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
#GenoDigital setzt sich für den digitalen Beitritt und digitale Gründung von Genossenschaften ein.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Notarkosten für Genossenschaften
Verringerung der Beurkundungspflichten durch Notare
- Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben: