Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607270009
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Datenschutz im Registerrecht konsequent umsetzen
Der Gesetzesentwurf zur Löschung nicht erforderlicher personenbezogener Daten im Registerrecht geht in die richtige Richtung, muss aber insbesondere zu folgenden Aspekten nachgeschärft werden: Der Freigabe eines Ersatzdokuments bei begründetem Löschungsantrag sollte eine gebundene Entscheidung statt Ermessen zugrunde liegen; die vorläufige Sperrung beanstandeter Dokumente sollte zwingend erfolgen. Für die freiwillige notarielle Vorabprüfung sind bundeseinheitliche Prüfkriterien notwendig. Der Ausschluss von Ersatzdokumenten für vor dem 1.6.2023 eingereichte Unterlagen sollte entfallen. Zudem sind Leitlinien zur Auslegung „nicht erforderlicher“ Daten, längere Fristen zur Einreichung von Ersatzdokumenten sowie Gebührenfreiheit bei der Bereinigung historischer Dokumentenbestände notwendig.
Bereitgestellt von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
27.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.07.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 27.07.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.06.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]