Stellungnahmen/Gutachten
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1.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bauvertragsrecht (Schriftform bei Kündigung, § 650 BGB).
Der GDV hält die Änderung des § 650 h BGB (Erleichterung im Hinblick auf das Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrags) für einen geeigneten Beitrag zum Bürokratieabbau
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.08.2024
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Adressatenkreis:
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13.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Änderung des § 650 h BGB auch bei der Kündigung ..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Wir begrüßen..., ...der Schriftform in § 650 h BGB auf Textform. 2. Aus welchen..., ...Verbraucherbauverträgen gem. § 650 i Abs. 2 BGB, Änderung des Vertrages gem. § 650 b Abs. 2 BGB) werden gravierende Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E - Referentenentwurf
- Bereitgestellt von: Verband Fenster + Fassade (VFF) am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gebäudetyp-E-Gesetz
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird vermutet..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist keine..., ...den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Festhalten an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB.
In Rede steht die Herabstufung der Schriftform für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform. Damit wird nach unserer Einschätzung keine Vereinfachung für die Praxis erreicht. Die langjährig eingeübte Praxis des Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ihrer Warn- und Schutzfunktion für Rechtssicherheit und schützt insbesondere dabei vor übereilten Kündigungserklärungen. Sie erleichtert ferner den Nachweis des Kündigungszugangs und sorgt für Rechtssicherheit durch die Offenlegung einer bestehenden bzw. gerade nicht bestehenden Vertretungsmacht. Insofern sprechen wir uns dafür aus, an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.08.2024
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Hinblick auf Bürokratieentlastung..., ...für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform wird nach..., ...Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ..., ...zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten. Der Vollständigkeit..., ...Schriftformerfordernisses in § 550 BGB bei Gewerbemietverträgen..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Nach zahlreichen..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf die Textform nicht ..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf die Textform bei einer..., ...elektronische Form nach § 126a BGB hier eine rechtssichere..., ...zur Schriftform in § 650h BGB sein. III. Fordert..., ...Schriftformerfordernisses in § 550 BGB bei Gewerbemietverträgen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neufassung der Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts, Regelung zu Rechtsfolgen in § 650b BGB bei Änderungsbegehren des Bestellers sollen klarer und einfacher gefasst werden, Vergütungsanpassung in § 650c BGB soll bei fehlender Vereinbarung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.11.2024
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation..., ...Vorschriften des § 650b und 650c BGB bilden den neuen gesetzlichen..., ...Änderungssachverhalte. § 650b BGB regelt Befugnisse des Bestellers..., ...Leistungsänderungen anzuordnen. § 650c BGB regelt die Rechtsfolgen..., ...Voraussetzungen in § 650b BGB vor und als Regelmodell..., ...Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB wie nachfolgend vorgeschlagen..., ...Änderungsvorschlag zu § 650b BGB Die derzeit geltende..., ...vereinfachte Form des § 650b BGB wie folgt vorgeschlagen..., ...Änderungsvorschläge zu § 650c BGB Für die Vergütungsanpassung sieht § 650c BGB als Regeltatbestand die..., ...eine Klarstellung zu § 650c BGB hinsichtlich der 80 %-Regelung..., ...der Ausschuss vor, § 650c BGB wie folgt anzupassen: ..., ...vorgeschlagene Regelung des § 650c BGB sieht lediglich für den..., ...Satz 2 des § 650c Abs. 1 BGB ersatzlos gestrichen, weil...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 642 BGB im Rahmen der Evaluation des Bauvertragsrecht zur Regelung der Rechtsfolgen bei Mehrkosten aufgrund verzögerter oder verschobener Bauausführung sowie Regelung der Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... eine Änderung des § 642 BGB vor. Damit soll ein seit..., ...gesetzliche Regelung des § 642 BGB dient dem Interessenausgleich..., ... Unternehmers nach § 642 BGB nicht solche Mehrkosten..., ...Mitwirkungshandlung nach § 643 BGB den Vertrag kündigen, doch..., ...Ergänzung des bisherigen § 642 BGB in Absatz 2 sowie einen..., ...Ausführungszeit aufwenden muss. 3§ 254 BGB gilt entsprechend. (..., ...Ergänzung des § 642 Abs. 2 BGB sieht vor, dass zukünftig..., .... • Anwendung des § 254 BGB: Es erfolgt eine anteilige..., ... Anwendbarkeit des § 254 BGB (Mitverschuldensgrundsatz..., ...Klarstellung, dass § 254 BGB auf den Entschädigungsanspruch..., ...Ausschusses erforderlich. § 254 BGB verweist ausdrücklich auf..., ... zugelassen (z. B. § 829 BGB). Durch den Einwand nach § 254 BGB soll verhindert werden,..., ...gänzlich geklärt, ob § 254 BGB auf den Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB entsprechend anwendbar ..., ...analoge Anwendung des § 254 BGB auf § 642 BGB, allerdings..., ... in die Vorschrift § 642 BGB aufgenommen werden. ..., ... nach § 642 BGB entsprechend anzuwenden..., ...Anwendung des § 650g Abs. 4 BGB soll dazu führen, dass ..., ...Anlehnung an § 650g Abs. 4 BGB sorgt damit für größere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 17.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unverändert: Nach § 633 BGB schuldet der Unternehmer..., ...Gebäudetyp-E-Vertrages (§ 633a BGB-E) Zentral in der Gesetzgebung ist der neue § 633a BGB-E „Gebäudetyp-E-Vertrag..., ...abweichend von § 633 Abs. 2 und 3 BGB – bei einem ausdrücklich..., ...Informationspflichten nach § 650j BGB i.V.m. Art. 249 EGBGB und § 650k BGB ersetzen. Auf diese Weise..., ...verbraucherschützenden Vorschriften (§ 650o BGB-E) Um Widersprüche zum..., ...eine Ergänzung des § 650o BGB-E vor. Der bisherige Grundsatz..., ...Abweichung nach dem neuen § 633a BGB-E zulässig ist. Damit würden..., ...Anwendung im Kaufrecht (§ 434a BGB-E) Da Wohngebäude - insbesondere..., ...entspre-chende Anwendung des § 633a BGB-E im Kaufrecht vorgeschlagen. Ein neuer § 434a BGB-E soll klarstellen, dass..., ...Gebäudetyp-E-Bauwerk § 633a BGB-E entsprechend gilt. ..., ...Klarstellung im Mietrecht (§ 536d BGB-E) Auch im Mietrecht sollen..., ...Ein neuer § 536d Abs. 2 BGB-E müsste vorsehen, dass..., ...hingewiesen wurde. § 633a BGB-E soll entsprechend gelten..., ...Beratungspflichten der Planer (§ 650q BGB) Des Weiteren schlagen..., ...klarzustellen, dass § 633a BGB-E auf Architektenverträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Gebäudetyps-E durch die Novellierung des BGB
Rechtssichere Handhabung bei der Abweichung von anerkannten Regeln der Technik
- Bereitgestellt von: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO am 25.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ingenieurvertrages §§ 650 p ff. in das BGB im Jahr 2018 insbesondere..., ...Rechtsbegriffe in § 650 p Abs. 2 BGB (Planungsgrundlage und ..., ... direkt in § 633 Abs. 2 BGB regelt, indem mithin die..., ...mangelfrei ist. Sofern in § 633 BGB klargestellt würde, dass..., ...kann. (§ 633 Abs. 2 Satz 2 BGB). In diesem Fall könnten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Möglichkeit erhalten. Da § 172 BGB nicht geändert worden ist..., ...Einzelnen: 1. Änderung des BGB a) Änderung des § 130 BGB Zutreffend hat der Gesetzgeber..., ... b) Änderung des § 873 BGB Auch hier begrüßt der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Abgrenzung KAGB zu BGB bei Anlagebedingungen von Fonds
Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
18.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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20.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... i.S.d. § 611 BGB gerichtet, nämlich die ..., ...pauschale Einordnung bei § 675 BGB hat sich – mit Recht – ..., ...wenn es heißt, auf § 675 BGB sei zurückzugreifen, soweit..., ...differenziert (§§ 310, 13 f. BGB). Zwischen Anleger und..., ...als AGB i.S.d. §§ 305 ff. BGB zu qualifizieren.42 Dies..., ...Maßgabe des § 305 Abs. 2 BGB hatte nach Ansicht des ..., ...Beachtung der § 305 Abs. 2 BGB kein Problem, „weil die..., ...AGBGB a.F. (= § 305 Abs. 2 BGB) seien keine relevanten..., ...des § 305 II Nrn. 1 und 2 BGB mit der Überlassung der..., ...AGB-Recht, 13. Aufl. 2022, BGB § 305 Rn. 114a. 66 In ..., ...Zur Ratio des § 305 Abs. 2 BGB s. Linardatos JZ 2020, ..., ...das Ziel des § 305 Abs. 2 BGB sein. 72 Ekkenga..., ... der §§ 307 ff. BGB eingehalten sind, kann ..., ... an §§ 145 ff. BGB bei der Einbeziehung der..., ... man an § 310 Abs. 1a, 4 BGB sieht nicht ungewöhnlich..., ...zufällig! – die §§ 145 ff. BGB (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB)..., ...AGBG a.F. (= § 305 Abs. 2 BGB) im früheren Schrifttum..., ...Anwendung der §§ 305 ff. BGB und der Rechtsprechung ..., ... der §§ 145 ff. BGB) einräumen würde. Während..., ...Bestimmungen (§§ 145 ff. BGB oder § 305 Abs. 2 BGB) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Bauvertragspraxis wird häufig die VOB/B in den Vertrag einbezogen. In der VOB/B ist das Schriftformerfordernis für die Kündigung eines VOB/B-Vertrags für Auftragnehmer und Auftraggeber vorgegeben. Handwerksbetriebe verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung. Für sie ist eine einheitliche und nachvollziehbare Vertragspraxis Garant für Rechtssicherheit und klare Handlungsvorgaben. Daher sollte eine Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch die Vorschriften der VOB/B dies vorsehen. Andernfalls würde sich die Komplexität der Bauvertragspraxis nochmals erhöhen und damit eine gesteigerte Rechtsunsicherheit für mit Bauleistungen befassten Handwerksbetrieben einhergehen. Dies gilt es zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wird auch die in § 650h BGB geregelte Schriftform bei..., ...der Schriftform in § 650h BGB verfolgt das BMJ jedoch..., ...Bauvertrags gemäß § 650a BGB erst 2018 in das BGB eingefügt..., ...auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch..., ...des Formerfordernisses im BGB und der VOB/B im Sinne ..., ...den Vertragsparteien beim BGB-Vertrag im Rahmen der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung BGB (im Rahmen BEG IV): Digitalisierung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien
Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich einer vollständigen Digitalisierung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien (Abschaffung der verbindlichen Schriftform)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...? BMWSB Kurzbezeichnung BGB Betroffene Paragraphen..., ...Schriftformerfordernis in §§ 550, 578 BGB Welche Belastung wird..., ...Die Streichung des § 550 BGB aus dem Katalog des § 578 Abs. 1 BGB ist daher uneingeschränkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Möglichkeit erhalten. Da § 172 BGB nicht geändert worden ist..., ...Einzelnen: 1. Änderung des BGB a) Änderung des § 130 BGB Zutreffend hat der Gesetzgeber..., ... b) Änderung des § 873 BGB Auch hier begrüßt der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des BGB im Rahmen des BEG IV zur bürokratieärmeren Änderung von Verbraucherverträgen
Bitkom setzt sich dafür ein, dass Rechtssicherheit bei der einseitigen Anpassung von Verbraucherverträgen geschaffen wird. Anbieter von Langzeitverträgen sehen sich in Deutschland zunehmenden Schwierigkeiten ausgesetzt, inhaltlich angemessene Vertragsanpassungen rechtssicher durchzuführen. Diese Situation kann durch neue, faire Regelungen für Vertragspassungsklauseln und -Mechanismen im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherverträgen der § 312ff. BGB gewählt, statt einer negativen..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Hintergrund ist, dass ..., ...AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist, da das Anpassungsrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gebäudetyp E in das baugesetzliche Regelwerk (§ 633 BGB)
Der ZIA setzt sich dafür ein, dass einfacher und schneller gebaut werden kann. Dafür sind Haftungserleichterungen vonnöten. Der Paragraf 633 Absatz 2 sollte dahingehend ergänzt werden, dass das Werk frei von Sachmängel ist, wenn es zusätzlich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Zudem sollte im Rahmen eines neuen Absatz ergänzt werden, dass auch Vereinbarungen über Abweichungen der üblichen Beschaffenheit wirksam sind, wenn sie in einer Leistungs- oder Baubeschreibung enthalten sind und den vom Besteller vorausgesetzten Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestandsmerkmal von § 633 Absatz 2 BGB ist die Maßgabe, dass ..., ...von § 633 Absatz 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich herauszunehmen..., ...Technik (a.R.d.T.) wird im BGB bisher nicht verwendet...., ...zwingender Standard ist. § 633 BGB formuliert hierzu auch:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt ausdrücklich einige gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die Marktrealitäten. Gleichzeitig fordert er, folgende im Referentenentwurf vorgesehene Regelungen zu streichen bzw. zu überarbeiten: die geplante Aufgabe des Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.), die das Missbrauchs- und Betrugsrisikos weiter steigern dürfte; die Schaffung eines (unnötigen) Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.) und die missglückte Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F., die der Systematik von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widerspräche.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.) wegen gesteigerten..., ...eines Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.)..., ...Regelung in § 497a Abs. 2 BGB n.F.. Stellungnahme ..., ...Darlehensvermittlungsverträge, § 492 Abs. 1 BGB n.F. (Textform) ist kritisch..., ...unter Anwendung des § 118 BGB oder des § 119 BGB das ..., ...Darlehensbetrag verlangen kann (§ 122 BGB). Die strengere Form dient..., .../24 rkr.). § 491 Abs. 1a BGB n.F. ändert daran nichts..., ...formgebunden, § 356b Abs. 1a BGB n.F. Das ist zu begrüßen..., ...Rechtslage, § 358 Abs. 2a BGB n.F. 3. Anpassung der..., ...Allgemeinverbraucherdarlehen ist zu begrüßen § 491 BGB n.F. führt neue Definitionen..., ...unnötig Mit § 492 Abs. 9 BGB n.F. wird ein Spezialfall des § 138 BGB geschaffen, mit der Schärfung..., ...vorgesehen werden, weil § 138 BGB insoweit nicht „unberührt..., ...Sondertatbestandes nicht. § 138 BGB ist aus diesseitiger Sicht..., ...Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F. widerspricht der Systematik..., ...Regelung in § 497a Abs. 2 BGB n.F. ist insoweit zu kritisieren..., ...Maßnahmen nach § 497a Abs. 2 BGB n.F. „gerettet“ werden ..., ...Regelung in § 505b Abs. 2 BGB n.F. wird in Bezug auf ..., ...kritisieren Durch § 511 Abs. 4 BGB n.F. wird eine Warnpflicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kostenerstattung bei Einsichtnahme in Patientenakte und Definition des Kreises der Angehörigen im Geltungsbereich des § 630g BGB; Begrüßung der Vererblichstellung von Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, allerdings Regelung nicht in § 1922 BGB sondern an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht, Abtretbarkeit des Anspruchs soll klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erforderlichen Anpassungen des § 630g BGB an die Verordnung (EU) ..., ...Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art..., ...der Vorschrift in § 1922 BGB verfehlt. Auch geht aus..., ...I. Anpassung des § 630g BGB 1. Allgemeines Seit ..., ...Patientenakte nach § 630g BGB. Beide Ansprüche sind nicht..., ...weitere Änderungen des § 630g BGB nehmen, um einen weitgehenden..., .... Stellungnahme § 630g BGB ist für die erbrechtliche..., ...das Verhältnis von § 630g BGB zur DSGVO in Bezug auf ..., ...Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art..., ...Ergänzung des § 1922 Abs. 1 BGB um folgenden Satz 2 vor..., .... In § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB alte Fassung war geregelt..., ...Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Allgemeinen ..., ... Gemäß § 847 Abs. 1 S. 2 BGB alter Fassung (bis 30. ..., ... die Verortung in § 1922 BGB dafür (hierzu noch näher..., ...Abs. 1 S. 2, 1300 Abs. 2 BGB alte Fassung die Übertragbarkeit..., ...Abs. 1 S. 2, 1300 Abs. 2 BGB hat er die Übertragbarkeit..., ...Vererblichkeit in § 1922 BGB ist systematisch verfehlt. § 1922 BGB regelt gerade den für das..., ...etwa §§ 1061, 1978, 2317 BGB). Freilich wird der Anspruch..., ...Schadensersatzansprüchen (§ 253 BGB) anbieten. Denkbar wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des GEG, GModG, Co2KostAufG, BGB
Positiv: Grundsatz der Technologieoffenheit + Verlängerung Innovationsklausel + digitale Energieausweise. Kritik: fehlende Klarheit der Rahmenbedingungen zu Verfügbarkeit und Kosten biogener Brennstoffe. Ablehnung: Wegfall der verpflichtenden Verbraucherinformation bei Einau fossiler Heizungen. Ablehnung: Hälftige Übernahme der Netzenzgelte, CO2-Kosten und Mehrkosten durch Biotreppe durch Vermietende; insbesondere bei Vermietung in GdWE. Kritik: Änderung des BGB – Erschwernis der Modernisierungsmieterhöhung bei Einbau fossiler Heizungen in GdWE.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Ände rung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 6 – Änderung des BGB Nach der bisherigen Gesetzeslage..., ...gemäß § 559e Abs. 2 Satz 1 BGB ein pauschaler Anteil von..., ..., was gemäß § 559 Abs. 2 BGB gene rell gilt: Vermietende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... neu formulierten § 1305 BGB-E vorgestellt. Nach..., ...einer Ehe gemäß § 1303 S. 2 BGB. Demnach sollen nicht..., ...Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff. BGB zu. Für nichtige Ehen..., ...einer Ehe (§ 1318 Abs. 4 BGB) findet sich nicht. ..., ...gemäß §§ 1592 Nr. 2, 1595 BGB einzurichten. Fraglich..., ...Abstammung gemäß § 1598a BGB untersagt, da er insofern..., ...nach §§ 1592 Nr. 3, 1600d BGB in Erwägung ziehen. Ist..., ...Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, der u.a. entsprechend ..., ...soll (§ 1305 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E.), wenn die Nicht-Ehegatten..., ...Volljährigkeit gemäß § 1305 Abs. 2 BGB-E die Fortsetzung der Ehe..., ... Vaterschaft gem. § 1600 BGB anfechten. Die Folgen für..., ...von zwei Jahren (§ 1600b BGB) dürfte aufgrund der Inbezugnahme..., ...neuen § 1305 Abs. 2 BGB-E. den Beginn der Anfechtungsfrist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lt. DAV sollten bei der Umsetzung einige Gesichtspunkte berücksichtigt werden bei: 1. Begriff der Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E: nähere Ausführungen zur Auslegung erforderlich. 2. Hinweispflicht und Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E: problematisch bei den vielen Produkten, die keine 3 Jahre halten. 3. Reparaturverpflichtung des Herstellers, § 479a ff BGB-E: der dynamische Verweis auf den Anhang zur Ermittlung des Anwendungsbereichs ist für Verbraucher problematisch. Klarstellung erforderlich, dass bei vom Verbraucher selbst verschuldeten Mängeln keine Reparaturverpflichtung besteht. 4. Übergangsbestimmung: Tabelle über das Inkrafttreten der einzelnen Rechtsakte für die Waren wäre hilfreich. Die freiwillige Nutzung des Formulars über Reparaturinformationen wird begrüßt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E Soweit ersichtlich wird..., ... die Ergänzung des § 434 BGB umgesetzt werden soll, ..., ...Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E Die Hinweispflicht des..., ...Nacherfüllung nach § 475 Abs. 4 BGB-E i.V.m. mit der Verlängerung..., ...Verbraucher (§ 475e Abs. 5 BGB-E) setzt die gemäß Art...., ...Verjährungsfrist nach § 475e Abs. 5 BGB-E um ein Jahr verlängert..., ...des Herstellers, § 479a ff BGB-E Kernstück der Reparatur-Richtlinie..., ...zutreffend in den §§ 479a ff BGB-E umgesetzt wurde. Im Rahmen..., ...Klarstellung in § 479a Nr. 3 BGB-E, dass die Reparaturverpflichtung..., ...zustehen. In § 479a Nr. 1 BGB-E allerdings wird der Anwendungsbereich..., ...204a Abs. 2, § 513, § 651s BGB), diese Verweisungstechnik..., ...veröffentlicht werden (§ 479b BGB-E). Auch § 479b Abs. 1 BGB-E enthält einen Verweis..., ...Zusammenhang des § 479b Abs. 2 BGB-E. Hier wird nicht nur ..., ...§ 479b Abs. 2 S. 2 und 3 BGB-E geregelten Fällen (Unmöglichkeit..., ... (etwa bei § 479b Abs. 3 BGB-E) geregelt werden, dass..., ...die Reparatur gem. § 278 BGB durch Erfüllungsgehilfen..., ...Positiv ist die in § 479f BGB-E vorgesehene Ausdehnung..., ...Inkrafttretens der §§ 479a ff. BGB-E ohne Übergangsfrist ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen in § 650h BGB
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 16.08.2024
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bauverträgen gemäß § 650h BGB aus Sicht des VPB: Das..., ...Anfang 2019 überhaupt in das BGB aufgenommen worden. Die..., ...Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) oder den Wohnraummietvertrag (§ 568 BGB) eine sachlich gerechtfertigte..., ...freie Kündigung nach § 648 BGB wie auch – erst recht –..., ...außerordentliche nach § 648a BGB. Dabei kommt es vor allem..., ...Betrachtet man zunächst den § 648 BGB fällt auf, dass im Werkvertragsrecht..., ...freien Kündigung nach § 648 BGB entwickelt hat, nachzukommen, wird gemäß § 648 S. 3 BGB immer noch 5 % des Werklohns..., ...Planerverträge. Denn § 650q Abs. 1 BGB erklärt das Schriftformerfordernis..., ...zugegangen ist, § 130 Abs. 1 S. 2 BGB. Das verschärft die Problematik..., ...Textformgebot nach § 126b BGB genügen, oft deutlich weniger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), - Beteiligung des ..., ... nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E..., ...Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). I. DAV begrüßt ..., ...von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB 1. Die im Referentenentwurf..., ... Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert..., ...Bewertungsfaktor in § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E als Teil der gerichtlichen..., ...siehe bspw. § 1741 Abs. 1 BGB) an und transportiert die..., ...ausgeschlossen hätte (so noch § 1597i BGB-AbReG), wird ausdrücklich..., ...Feststellungsverfahrens (§ 1600b Abs. 4 BGB-E) sowie die Wiederaufnahmeoption..., ...§§ 1600b Abs. 4 S. 3 - 5 BGB-E, 185 Abs. 2 FamFG-E)...., ...gem. § 1600b Abs. 4 S. 3 BGB-E geknüpft sein soll. Ihr..., ...Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E) ist konsequent und verhindert..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 BGB-E) dahingehend, dass der..., ...FamFG-E). 5. Mit § 1595a BGB-E wird eingeführt, durch..., ... eine von § 1592 Nr. 1 BGB abweichende Vaterschaft..., ... zu müssen (§ 1599, 1600 BGB). Das ist im Interesse ..., ... im Abstammungsrecht des BGB zu sorgen. Eine Untätigkeit..., ...feststellen lassen (§ 1592 Nr. 3 BGB), auch, wenn er damit nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE Gebäudetyp-E-Gesetz: Änderungen zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
Der DAV begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die vorgesehenen Änderungen zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden aber als nicht geeignet abgelehnt. Ein neuer Gebäudebauvertrag soll nicht eingeführt werden. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsvorschläge zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden allerdings ..., ...Einzelnen 1. § 650a Abs. 3 BGB n.F. (Art. 1 Nr. 2 RefE) Nach § 650a Abs. 3 BGB n.F. soll vermutet werden..., ...den Vorschlägen zu § 650o BGB n.F. in einem sprachlichen..., ...“ in § 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F. vorgezogen werden...., ...müsste bei § 650a Abs. 3 BGB n.F. klargestellt werden..., ...vereinfachen. 2. § 650o Abs. 1 BGB n.F. (Art. 1 Nr. 4 RefE) § 650o BGB regelt einen neuen Bauvertragstyp..., ...praxistauglich. a) Mit § 650o BGB wird erstmals ein „Gebäudebauvertrag..., ...Bauvertrages nach § 650a BGB anzu¬knüp¬¬fen. Dann wäre..., ...AGB-Recht anzuknüpfen, § 310 BGB. 3. § 650o Abs. 3 BGB..., ...Regelung in § 650o Abs. 3 BGB n.F. nicht vereinbar. Denn..., ... des § 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F. gegeben sind. Zumindest..., ...Zielsetzung des § 650o Abs. 3 BGB n.F. besteht darin, die..., ...Regelung in § 650o Abs. 3 BGB n.F. unter der Perspektive..., ...anzupassen: In § 633 Abs. 2 BGB wird im Anschluss an den..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB n.F. involvierten Problemstellungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mietrechtliche Flankierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erstens: Einführung eines Technologieausgleichsfaktors in den §§ 556 ff. BGB. Für Mieter in Wohnungen mit nach Inkrafttreten des GModG eingebauten fossilen Heizungen begrenzen sich die umlagefähigen Brennstoffbezugskosten auf die Höhe der Kosten, die bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises geteilt durch den Wert 3,0 anfielen; die Differenz trägt der Vermieter. Zweitens: Ausschluss fossiler Heizungsanlagen von der Modernisierungsumlage nach §§ 559 und 559e BGB beim Neueinbau. Drittens: Überführung der in § 71o GEG enthaltenen Halbierung der Modernisierungsumlage bei ineffizienten Wärmepumpen ins BGB mit Anhebung der Mindest-Jahresarbeitszahl auf 3,0.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Modernisierung nach § 555b Nr. 1 BGB eingestuft werden und zur..., ...Modernisierungsumlage nach § 559 BGB berechtigen. Das erzeugt..., ...Ergänzung der §§ 556 ff. BGB im GMG-Artikelgesetz umsetzen..., ...Modernisierungsumlage der §§ 559 und 559e BGB ausgeschlossen. Der Einbau..., ...Modernisierung nach § 555b BGB, die Mieter nach § 555d BGB dulden müssen. Allerdings..., ...Modernisierung“ im Sinne des § 555b BGB darstellt, ist in Rechtsprechung..., ...Rechtsfolgenebene an (§§ 559, 559e BGB): Der Einbau einer fossilen..., ...Bewertung Umsetzbarkeit Hoch. BGB-Änderung im GMG-Artikelgesetz..., ...bereits angelegt (§ 559e BGB, Kappungsgrenze von 0,50..., ...Regelungen zum Mieterschutz ins BGB gehören Betriebskostenobergrenze..., ...sind daher grundsätzlich im BGB besser verortet. 2. Die..., ... die systematisch in das BGB gehören. 3. Die Dauerhaftigkeit..., ...novelliert. Eine Verankerung im BGB macht die Regelung weniger..., ...Rechtsfolgenebene (§§ 559, 559e BGB) Rechtsort BGB (§§ 556 ff.) BGB (§§ 559, 559e) Ziel Vermieter...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung des Verbraucherprivilegs
Die Wiedereinführung des Verbraucherprivilegs in § 650f BGB zu erreichen, wonach Verbraucher:innen bei einzelnen Handwerker- und Bauaufträgen zur Instandsetzung ihres Hauses keine Sicherheit stellen müssen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Handwerkers nach § 650f BGB reform-bedürftig, Wiedereinführung..., ...Verbraucherprivilegs in § 650f BGB, wonach Verbraucher bei..., ...deutlich verändert. § 648a BGB in der bis Ende 2017 gültigen..., ...unverändert regelt § 650f BGB, dass der Unternehmer vom..., ...finden sich in § 650 Abs. 1 BGB). Für private Bauherren..., ...in § 648a Abs. 6 Ziff. 2 BGB (a. F.) seit 1993 geregelt..., .... § 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB enthält zunächst eine Privilegierung..., ...Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u BGB handelt. Das hier normierte..., ...Kommentar zu §§ 631 – 650v BGB unter besonderer Berücksichtigung..., ... in § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB beschriebenen Weise bezieht..., ...von § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB vor, der nicht die Schwelle des § 650i Satz 1 BGB (Verbraucherbauvertrag)..., ... Sinne des § 650i Abs. 1 BGB (oder ein notariell beurkundeter..., ...Vermutung (§ 615f Abs. 5 Satz 3 BGB) eine Zahlungsver-pflichtung..., ...historischen Konzept des BGB-Werkvertrages für Bauleistungen..., ...Schaf-fung des früheren § 648a BGB dazu bewogen haben, die..., ...Leistungen § 650a Abs. 2 BGB unterfallen. Der Gesetzgeber..., ...wieder herzustellen. § 650f BGB ist in Absatz 6 in Ziff..., ...dass in § 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB zudem ergänzt wird, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des GEG S. 15 6. Zu § 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete..., ...Absatz 1a, 556g Absatz 1a BGB-E (Möblierungszuschlag)..., ...Mieters nach den §§ 556d ff BGB wird so nicht erreicht...., ... 2. Indexmiete – § 557b BGB Der Entwurf sieht vor, § 557b BGB um einen Absatz 4 zu ergänzen..., ...10 % über der nach § 558 BGB ermittelten, ortsüblichen..., ... hat“ (§ 557b Abs. 2 S.2 BGB). Auch das war für den ..., ...hin: Gemäß § 558 Abs. 3 BGB dürfen Mieten um bis zu..., ...Anwaltverein dafür, in § 557b BGB auf § 558 Abs. 3 BGB zu..., ... nach § 573 BGB gewollt unterschiedliche..., ... 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB) erfasst. Dasselbe gilt..., ...Kündigungsgrund des § 569 Abs. 2a BGB für § 573 Abs. 4 S. 4 BGB..., ...Umsetzung des § 573 Abs. 4 BGB in der Praxis deutlich ..., ... nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB bestehende – Problematik..., ...der Anwendung des § 559c BGB in der Praxis hauptsächlich..., ... der Vorgaben des § 555c BGB mit nur geringen Ausnahmen..., ... 559c Abs. 2 BGB von der Wertgrenze des ..., ...2, § 561 Absatz 1 Satz 1 BGB ergeben sich in jeweils..., ...) Zu § 578 Abs. 1 und 3 BGB – Belegeinsichtsrecht, ..., ...den Anpassungen in § 557b BGB. 6. Zu § 566 BGB – Kauf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsichtnahme in die Patientenakte
Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes zur Änderung des BGB – Einsichtnahme in die ..., ...einer Änderung des § 1922 BGB eine Neuregelung zur Einsichtnahme..., ...die Patientenakte (§ 630g BGB) vor. Hintergrund und..., ... . Der-zeit sieht § 630g BGB i.V.m. 811 BGB vor, dass..., ...Patientenakte tragen. § 630g BGB steht damit in einem Spannungsverhältnis..., ...Anspruch nach § 630g Absatz 1 BGB. Um den Anspruch auf Einsicht..., ...Patientenakte gemäß § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen..., ... zu bringen, soll § 630g BGB entsprechend angepasst ..., ...werden.“ § 630g Abs. 1 BGB-E regelt den behandlungsvertraglichen..., ...bringen, verweist § 630g BGB auf Artikel 12 Absatz 3..., ...“ (§ 630g Abs. 1 Satz 4 BGB-E). B. Im Einzelnen ..., ...entgegenstehen (vgl. § 630g Abs. 1 BGB, § 630g Abs. 2 BGB-E). ..., ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in die Wege zu leiten,..., ...Akteneinsichtnahme gemäß § 630g BGB gesichert ist.“ Eine..., ...bzw. Ergänzung des § 630g BGB erfolgte bislang nicht...., ...Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der Schließung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung im Rahmen des Referentenentwurfs zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026 ist die Anpassung der geplanten Regulierungen für das Segment Micro-Living. Konkret bezweckt wird eine gesetzliche Definition und Bereichsausnahme für voll ausgestattete Micro-Living-Apartments (bis 45 qm) und Studentenwohnheime in § 549 Abs. 3 BGB. Weiterhin zielt die Einflussnahme auf die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer in § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB auf bis zu 12 beziehungsweise 36 Monate. Zudem wird eine Modifikation der geplanten Deckelung von Indexmieten in § 557b Abs. 4 BGB sowie eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Möblierungszuschlag (Anschaffungswert statt Miete) in § 556d Abs. 1a BGB angestrebt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Micro-Living BML e. V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gewährleisten. 1. Zu § 549 Absatz 3 BGB § 549 Absatz 3 BGB soll..., ...im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB auszeichnet, nicht länger..., ...allgemeinen Regelungen des BGB ausgerichtet wird. Dies..., ...Sinne des § 549 Absatz 3 BGB anerkannt wird, wenn die..., ... den Regelungsinhalt des BGB aufzunehmen, nicht nutzen..., ...Änderung § 549 Absatz 2 Nr. 1 BGB Die Regelungen in § 549 Absatz 2 Nr. 1 BGB sehen die Anwendung der..., ...gem. § 549 Absatz 2 Satz 1 BGB auch auf Mietraum, der ..., ...vor, § 549 Absatz 2 Satz 1 BGB wie folgt zu fassen: „Wohnraum..., ... Änderung von § 557b (4) BGB: Grundsätzlich ist es aus..., ...werden: § 557b n.F. Absatz 4 BGB wird um folgenden Satz ..., ...Änderung von § 556d (1a) BGB Die in § 556d (1a) BGB ..., ...Formulierung von § 556d Absatz (1a) BGB vor: „(1a) Bei Wohnraum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach einer verständlichen Regelung zur Einsicht und Kopie der Behandlungsakte
Die Bundesärztekammer begrüßt die gesetzgeberische Klarstellung grundsätzlich, fordert jedoch eine einfache, verständliche und rechtssichere Regelung ohne doppelte oder widersprüchliche Anspruchsstrukturen. Sie betont, dass § 630g BGB-E klar als ergänzend zu Art. 15 DSGVO ausgestaltet werden und auf überflüssige Wiederholungen – etwa zur kostenfreien Erstkopie – verzichten sollte. Positiv bewertet sie die beibehaltenen Ausnahmen bei therapeutischen Gründen oder Rechten Dritter. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer, dass geregelt wird, dass die Bereitstellung der Behandlungsdokumentation in der elektronischen Patientenakte die Ansprüche aus Art. 15 DSGVO erfüllt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 Nr. 15: § 630g BGB-E ........................, ...der Patientenakte (§ 630g BGB) mit den datenschutzrechtlichen..., ...Patientenakte gem. § 630g BGB ergeben sich seither Abgrenzungsprobleme..., ...Ausnahmen –in § 630g Abs. 2 BGB-E – weiterhin klar geregelt..., ...Artikel 1 Nr. 15: § 630g BGB-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Patientenakte gemäß § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen..., ... zu bringen, soll § 630g BGB entsprechend angepasst..., ...soll nach § 630g Abs. 1 BGB-E „ergänzend“ zu dem datenschutzrechtlichen..., ...Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB-E als „ergänzender“ Inhalt..., ...Kostentragung nach § 811 Abs. 2 BGB statt Kostenfreiheit) ..., ..., müssen nicht erneut im BGB geregelt werden. Sowohl..., ...Datenschutz-Grundverordnung im BGB besteht, wurde auch an ..., ...statt wie typischerweise im BGB der Begriff der „Abschrift..., ...verwendet (siehe § 55a Abs. 1 BGB). Die Bundesärztekammer..., ...Verweigerungsgründe in § 630g Absatz 2 BGB-E wird von der Bundesärztekammer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vormundschaftsrechtsreform und deren Konsequenz für die Praxis verbessern
Die Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, hat sich an Rechten und Schutz der Kinder orientiert. Parallel zur SGB VIII-Reform sollte die Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie der Schutz der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt und die Kooperation zwischen den Beteiligten an der Erziehung gefördert werden. Spezifisch für das neue Vormundschaftsrecht ist die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und eine bessere Balance zwischen den vier Typen der Vormundschaft (ehrenamtliche/berufliche/Vereins- und Amtsvormundschaft), die sichern soll, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach Möglichkeit eine: Vormund:in findet, die ihn einfühlsam, kompetent und bestmöglich begleitet (z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie ..., ...der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt und..., ...z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII). Die Reform..., ...dieselbe Person (§ 1775 Abs.2 BGB) verunmöglicht wird. Dem..., ...des § 1804 Abs. 3 Satz 1 BGB“ (Lange, Burkhardt: JAmt..., ...hingewiesen werden, dass die im BGB nun ausschließlich vorgesehene..., ...eingeführt werden (§ 1774 BGB). 2.3 Vergütung nach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Regelungen für die Widerrufsfunktion im Onlinehandel
Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...enthalten sind. Nach § 356a BGB-E sollen Fernabsatzverträge..., ...Laufzeitverträgen in § 312 k BGB. Sie berücksichtigen jedoch..., ...noch Änderungen an §356a BGB-E erforderlich. 2. Position..., ...Wir begrüßen, dass § 356a BGB in der Fassung des Referentenentwurfs..., ...gesetzlichen Regelung des § 356a BGB erfasst war. Wir verstehen..., ...Anforderungen des § 356a Abs. 1 BGB-E erfüllt. Für Unternehmen..., ... der Regelung des § 356a BGB-E ein Teilwiderruf gar ..., ...Angaben nach § 356a Abs. 2 BGB-E abschließend sein sollen..., ...der Regelungen des § 356a BGB-E in Bezug auf Waren, die..., ...Formulierung des § 356a Absatz 1 BGB-E sieht vor, dass der Unternehmer..., ...zu erklären (§ 355 Abs. 1 BGB). Dabei sollte es auch ..., ...derzeitigen Regelung des § 356a BGB-E müsste ein Handelsunternehmen..., ... die Regelung des § 356a BGB-E nicht über die Vorgaben..., ... Die Vorgaben des § 356a BGB-E zur Widerrufsfunktion..., ...Art. 11a VR-RL in § 356a BGB-E sind für eine klare, ..., ...die Regelungen des § 356 a BGB-E in der Fassung des Referentenentwurfs..., ...die Regelungen des § 356a BGB-E zugelassen werden. Allein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Schriftformerfordernis bei Gewerbemietverträgen
Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbemietverträgen nach § 578 Abs. 1 S. 2 BGB-E würde nicht zu einer ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Verweises in § 578 Abs. 1 BGB aufgehoben werden und durch..., ... Die Regelung des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Erwerber ist durch den in § 566 BGB niedergelegten Grundsatz..., ... Schutzbereich des § 550 BGB von dem ursprünglichen ..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB damit entgegen der ursprünglichen..., ...oder ein Schutz über § 242 BGB für den Kündigungsempfänger..., ...der Vorschrift des § 550 BGB grundsätzlich unvereinbar..., ...der Schriftform nach § 126 BGB abgeleitet. Hierfür spricht..., ...unanwendbar macht, da § 126b BGB eine solche Regelung gerade..., ...die Vorschrift des § 550 BGB ursprünglich entwickelt..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... nicht existenten § 580b BGB-E. Der fehlerhafte Verweis auf § 580b BGB-E sollte gestrichen werden..., ... nicht existenten § 580b BGB-E sollten in Art. 229 Abs..., ... Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Vorlage von analogen..., .... In § 556 Abs. 4 Satz 1 BGB-E wird daher zunächst das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen ersatzlos zu streichen und somit die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen zu lassen, ist unser Petitum. Positiv hervorzuheben ist die im BEG IV geplante Möglichkeit der digitalen Bereitstellung der Betriebskostenabrechnungen durch Vermieter. Zudem begrüßen wir, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Folgeanpassungen wären in dem Zusammenhang wünschenswert. Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie sollte nicht nur für Deutsche, sondern vollständig erfolgen. Wir regen an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbemietverträgen nach § 578 Abs. 1 S. 2 BGB-E würde nicht zu einer ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Verweises in § 578 Abs. 1 BGB aufgehoben werden und durch..., ... Die Regelung des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Erwerber ist durch den in § 566 BGB niedergelegten Grundsatz..., ... Schutzbereich des § 550 BGB von dem ursprünglichen ..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB damit entgegen der ursprünglichen..., ...oder ein Schutz über § 242 BGB für den Kündigungsempfänger..., ...der Vorschrift des § 550 BGB grundsätzlich unvereinbar..., ...der Schriftform nach § 126 BGB abgeleitet. Hierfür spricht..., ...unanwendbar macht, da § 126b BGB eine solche Regelung gerade..., ...die Vorschrift des § 550 BGB ursprünglich entwickelt..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... nicht existenten § 580b BGB-E. Der fehlerhafte Verweis auf § 580b BGB-E sollte gestrichen werden..., ... nicht existenten § 580b BGB-E sollten in Art. 229 Abs..., ... Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Vorlage von analogen..., .... In § 556 Abs. 4 Satz 1 BGB-E wird daher zunächst das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Richtlinienkonforme Umsetzung des Förderdarlehensbegriffs in § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu lautet wie folgt: ..., ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu heißt. Vielmehr unterfällt..., ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu vor: Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Stakeholder zu § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung..., ...Vermieter aufgrund des § 556c BGB und der WärmeLV von einer..., ...Vermieter aufgrund des § 556c BGB und der WärmeLV von einer..., ...Neubauten (hier gilt §556 BGB und WärmeLV bekanntlich..., ...übersteigt, stellt der §556 BGB an massives Hemmnis für..., ...ggf. reformierten) § 556c BGB unterworfen werden? • ..., ...einem reformierten § 556c BGB nicht sachgerecht erfassen..., ...nach dem Muster des § 556c BGB würde verlangen, dass ..., ...12. Sollte das in § 556c BGB enthaltene Gebot der sog..., ...Zusammenhang zwischen dem § 556c BGB und dem stagnierenden ..., ...dieser Regelung auf §556c BGB bzw. WärmeLV (3. Umsetzungsschritt..., ...Überarbeitung des § 556c BGB und WärmeLV vor, die eine..., ...überträgt die mietrechtlichen BGB-Regelungen (§§ 8 555b und 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ..., ...Mieterhöhung nach § 559e (1) BGB bis zur Kappungsgrenze ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu berücksichtigen. Bei..., ...verstoßen (§§ 306, 307, 134 BGB) oder die Kostenentwicklung..., ...ggf. reformierten) § 556c BGB reguliert werden oder sind..., ...weiterentwickelten § 556c BGB zu regulieren. 16. Reicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 556C BGB UND WÄRMELIEFERVERORDNUNG..., ... 2 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV .................., ...richtiger-weise festgestellt: „§ 556c BGB und die WLV spielen eine..., ... 9 2. Wie können § 556c BGB und WLV novelliert werden..., ...Zusammenhang zwischen dem § 556c BGB und WLV und dem stagnie-renden..., ...GEG-Verfahren auf § 556c BGB und WLV Damit die WLV ..., ... Novellierung des § 556c BGB und WLV vorgeschlagen, ..., ...überträgt die mietrechtlichen BGB-Regelungen (§§ 555b und 559 BGB), welche im Gebäudeenergiegesetz..., ...auf die Logik des § 556c BGB. Dadurch werden Mieter ..., ...erhöhen (neuer § 559e (1) BGB). o Hierbei gilt für die..., ...Kaltmietenerhöhung (§ 559e (3a) BGB) eine Grenze von 0,5 Euro..., ...Mieterhöhung nach § 559e (1) BGB bis zur Kappungsgrenze ..., ...Kostenvergleich nach § 556c BGB zu berücksichtigen. Bei..., ...neuen Absatz 1a im § 556c BGB Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...Heizungs-modernisierungen nach § 559 oder § 559e BGB ist für den Zeitraum von..., ...zwischen den in §§ 555b und 559 BGB und der vorgeschlagenen..., ...Kaltmietenerhöhung nach § 559 oder § 559e BGB – die nach aktueller Rechtslage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung bei den Widerrufsrechten von Verbraucherverträgen
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Zu den ..., ...und Nr. 3 § 312, § 312g BGB – Verträge über soziale..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenommen..., ...Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 18.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Ergänzung des § 675 g BGB abstellt. Ein funktionierender..., ...Regelungsvorschlag: Anpassung des § 675g BGB Wir schließen uns dem ..., ... dafür, in § 675g Abs. 3 BGB folgende Gesetzesregelung aufzunehmen: In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ...Lösung“ (Ergänzung von § 675g BGB) würde der aktuellen Misere..., ...Unterstützung und sodann mit § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags..., ...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Anpassung des § 675g Abs. 3 BGB nach Herrn Prof. Dr. Casper..., ...§ 675g Abs. 1 und Abs. 2 BGB genügen, grundsätzlich ..., ...Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB entzogen sind. Dies rechtfertigt..., ...Vorschrift und in § 675g Abs. 2 BGB enthaltenen gesetzlichen..., ...auch in § 308 Nr. 5 Satz 1 BGB statuiert sind. In der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 1832 bzw. 1906a (alt) BGB für unvereinbar mit der..., ..., dass mit § 1832 Abs. 2 BGB-E deutlich gemacht wird..., ...Behandlung im § 1832 Abs. 1 BGB beizubehalten, um möglichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 6 2.1 § 1619 BGB-E Anspruch auf Auskunft..., ... BGB-E Elterliche Sorge; Pflicht..., ... 8 2.5 § 1630 BGB-E Widerspruch gegen gemeinsame..., ... § 1632 BGB-E Häusliche Gewalt 11 2.8 § 1634 BGB-E Übertragung der gemeinsamen..., ... 13 2.10 § 1637 BGB-E Abänderung gerichtlicher..., ... 19 2.17 § 1666 BGB-E Gerichtliche Maßnahmen..., ... 23 2.20 § 1681 BGB-E Vereinbarungen zwischen..., ... 2.25 § 1686 BGB-E Umgangspflegschaft 29 2.26 § 1689 BGB-E Vereinbarung mit Dritten..., ... 2.28 §§ 1695 ff. BGB-E Elterliche Sorge bei ..., ... 2.1 § 1619 BGB-E Anspruch auf Auskunft..., ... § 1629 BGB-E führt alle Möglichkeiten..., ... BGB-E fasst die Regelungen ..., ...könnte im Rahmen des § 1634 BGB-E oder/und § 1635 BGB-E..., ... § 1635 BGB-E regelt die Möglichkeiten..., ... § 1647 BGB-E benennt gebündelt und..., ... 1626 Abs. 3 Nr. 2 BGB-E) und § 1627 Abs. 2 BGB-E..., ...die Ausführung zu § 1666 BGB-E. 2.24 § 1685 BGB-E Begleiteter..., ... 1686 BGB-E regelt sodann in einer...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 22.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Kindeswohls (§ 1666 BGB) und kinderschutzrechtliche..., ...was ausdrücklich im § 1632 BGB-E durch eine Definition..., ...Verfahren (§ 1632 Abs. 2 BGB-E) geschieht. Es soll laut..., ... Sorgerecht sorgt § 1632 BGB-E für eine grundsätzliche..., ...daher vor, § 1632 Abs. 2 BGB-E wie folgt zu fassen: ..., ...aus den Vorschriften des BGB (§ 1626 Abs. 3 BGB – Grundsätze..., ...Voranstellung des § 1626 BGB-E – Kindeswohl – wird die..., .... In § 1626 Abs. 3 Nr. 5 BGB-E muss „digitale Gewalt..., ... „Kindeswohl“ in § 1680 BGB-E erst viel später als ..., .... 3-10 und Abs. 3 Satz 2 BGB-E sind aus unserer Sicht..., ...1666 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB-E ) und der Möglichkeit..., ... (§ 1682 BGB-E) ein. Der Terminus, der..., ...der Begründung zu § 1646 BGB-E wird keine Erläuterung..., ...Formulierungen im § 1635 BGB-E sollten hinsichtlich ..., ... Abs. 3 BGB defi-nierte ein Recht des..., .... 31 der IK durch § 1680 BGB-E und § 1684 BGB-E abgebildet..., ... in § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB-E zur Beschränkung und ..., ...auch, dass § 1681 Abs. 1 BGB-E in Fällen häuslicher ..., ... 2 BGB-E vor, die Teil-nahme an..., ... 2 BGB-E liest, scheint es sich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Einführung einer Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik sowie eines Gebäudebauvertrages zwischen fachkundigen Unternehmern
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 07.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Werkvertragsrechts im BGB den Gebäudetyp-E zivilrechtlich..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E und den Regelungen für..., ...fachkundigen Unternehmern in § 650o BGB-E. Den ersten Baustein,..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E, begrüßen wir als in ..., ...Anwendungsbereich des § 650o BGB-E auf Gebäudebauverträge..., ...Einzelnen I. § 650a Abs. 3 BGB-E: Vermutungsregelung für..., ...Bewertung In § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E soll eine widerlegliche..., ...nach § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E widerleglich vermutet..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil ..., ...systematischen Stellung des § 650a BGB-E beim Bauvertrag sehen..., ...Normen handelt. II. § 650o BGB-E: Gebäudebauvertrag zwischen..., ...Bewertung a) § 650o Abs. 1 BGB-E Der Entwurf stellt in..., ...Unternehmer anzusehen sind. § 650o BGB-E gilt in diesen Fällen..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt. Damit..., .... 2 BGB-E Eine Aufklärung über ..., ...entbehrlich ist. c) § 650o Abs. 3 BGB-E Bei den Voraussetzungen des § 650o Abs. 3 BGB-E geben wir zu bedenken..., ...nach § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB vor. In der Praxis sehen..., ...Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB) in Haftung genommen zu..., ...der Möglichkeit des § 650o BGB-E in seiner jetzigen Gestalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kosten umgelegt werden (§ 559 BGB, Modernisierungsumlage)..., ...Wohngebäudebestand gleichbehandeln (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der..., ...Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens..., ...vom Vermieter nach §559e BGB umgelegt werden (Status..., ...in Anlehnung an den §559e BGB bei erstmaligem Umstellen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Absatzes in § 675g (2a) BGB ge- stellt. Formulierung..., ...allgemei- nen AGB-Teil des BGB (§§ 305ff BGB) wäre sinnvoll..., ...AGB-Prüfung nach §§ 305 ff BGB nicht standhält. Demnach..., ...allgemeinen AGB-Teil des BGB an, die für alle Unternehmen..., ...die Anpassung des § 675g BGB infrage, die einer branchenspezifischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Patientenverfügung, § 1827 Abs. 4 BGB-E ........................, ...Willens § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E ........................, ...Krankenhaus § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E ........................, ...Evaluationsklausel § 1832 BGB-E ........................, ...Zwangsmaßnahmen in § 1832 BGB, die vorsehen, dass vom..., ...gem. § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB in bestimmten – sehr eng..., ...der geplante § 1832 Abs. 2 BGB-E. Diese Änderungen..., ... werden in § 1828 Abs. 3 BGB spezifische Dokumentations..., ... mit § 1832 Abs. 2 Nr. 5 BGB-E. Sie ist aus Sicht der..., ...Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB-E sind das Ergebnis der..., ... nach § 1828 Abs. 3 S. 2 BGB-E zu begründen, sofern ..., .... In § 630f Abs. 2 S. 1 BGB ist etwa schon vorgesehen..., ... § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E sieht vor, dass der bislang..., ... Nach § 1832 Abs. 2 S.1 BGB-E ist die Durchführung ..., ... ist. § 1832 Abs. 2 S. 1 BGB-E nennt abschließend („..., ...24 zu § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB-E) B) Stellungnahme der..., ... 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB a. F. sah vor, dass eine..., ...§ 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB durchgeführt wurde und ..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 BGB zu erstrecken. Bei der..., ... von § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E nicht gelingen, sodass...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB zum sog. „Bestellbutton..., ...“ (§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise ..., ... 312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich – ungeachtet..., ... des § 312 j Abs. 5 S. 2 BGB – dass die Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB), der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in § 312 g Abs. 2 – 4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ... 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z. B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des § 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird – schon..., .... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a). Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ...4 (Änderung des § 312 l BGB)“, anstatt zutreffenderweise..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)“ bezeichnet ist] – heißt..., ...des § 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ... des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ...B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ... des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ...B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ...Nummer 4 (Änderung des§ 312 I BGB)", anstatt 2 ..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt trägt der BDP einige fachliche Hinweise vor. Zur Stärkung der Kinderrechte gibt es einige Bedenken aus psychologischer Sicht. Zur Erwieterung der Gesetzgebung zum Umgang sieht der BDP kaum abschätzbare Folgen und äußert weitere Skepsis. Ferner wird zu den §§ 1684, 1685, 1688, zur Regelung der elterlichen Sorge und zu Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung aus Sicht der psychologischen Sachverständigen Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kindeswohls (§ 1626 Abs. 3 Nr. 5 BGB-E) zu benennen unterstreicht..., ...und Gewalt (insb. § 1632 BGB-E), nicht zuletzt durch..., ... sollte in § 1684 Abs. 3 BGB-E bedacht werden, der nur..., ...ergänzend zu § 1684 Abs. 3 BGB-E s. unter 3.). Zudem ist..., ...Positivdefinition von Kindeswohl (§ 1626 BGB-E) ist zunächst die Intention..., ...von Rechten (§ 1626 Abs. 3 BGB-E) birgt das Risiko von..., ...Auch wenn in § 1626 Abs. 3 BGB-E keine abschließende Aufzählung..., ...Pflegschaftsverhältnisse (§ 1627 BGB-E; aber auch §§ 1682, 1686, 1696 BGB-E). Allerdings ist dabei..., ... der Alleinsorge (§ 1635 BGB-E). Etwas zurückhaltender..., ...haben werden (§§ 1683-1692 BGB-E). Inwieweit die Vorgaben..., ...werden. In § 1683 Abs. 3 Ref-BGB bedarf es jedoch noch einer..., ...Anmerkung zu § 1683 Abs. 3 BGB-E s. unter 1.). Die..., ...begleiteten Umgang (§ 1685 BGB-E) und zur Umgangspflegschaft (§ 1686 BGB-E) sind ebenfalls grundsätzlich..., ...wird (§ 1686 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E). Das Recht des ..., ...täglichen Lebens (§ 1645 BGB-E) vs. Angelegenheiten ..., ...tatsächlichen Betreuung (§ 1646 BGB-E) ins Auge. Möglicherweise..., ... von Vollmachten (§ 1635 BGB-E) als milderes Mittel ..., ...Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB-E) ist zunächst zu begrüßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen hinsichtlich der vorgesehenen kaufrechtlichen Änderungen.
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz..., ...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E) Neben der Haltbarkeit..., ... gemäß § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E künftig auch die Reparierbarkeit..., ... § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB ausmachen. Damit liegt ..., ...der in § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E geplanten Änderung künftig..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 1 BGB-E müssen Unternehmer vor..., ...Nach-erfüllung gemäß § 439 BGB Verbraucher über das Wahlrecht..., ...gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 2 BGB-E darüber in-formiert werden..., ...dass das in § 439 Abs. 1 BGB normierte grundsätzliche..., ...§ 439 Abs. 4 S. 3, 2. HS BGB. Daher ist klarzustellen..., ...Gesetzestext des § 439 Abs. 1 BGB und des § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Verjährungsfrist (§ 475e Abs. 5 BGB-E) In § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung leisten..., ... Sinne des § 475e Abs. 5 BGB-E beginnt. Zudem ist die..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB, wonach bei einer Nacherfül-lung..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB rechtssystematisch geboten..., ... an den in § 475e Abs. 4 BGB genannten Zeitpunkt anschließen..., ...bestimmter Waren (§ 479a ff. BGB-E) Mit der Einfügung des..., ...vorgesehenen Untertitels 4 im BGB ist der in Art. 5 Abs. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anfrage des BMJ: Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrages beibehalten
Keine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Der DAV..., ...Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses..., ...der Kündigung nach § 174 BGB zu riskieren, muss der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu 11 7. Vertragsschluss..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu 12 8. Wucherähnliches..., ... nach § 497a BGB-neu 16 11. Angaben zur..., ... nach §§ 504 ff. BGB-neu 17 13. Verpflichtung..., ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu 20 a. §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratiserung der rechtlichen Betreuung im Bereich der Aufsicht
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Angelegen-heiten (1821 Abs. 5 BGB) und die Anwendung des ..., ...Innenverhältnis (§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht praktikabel sind..., ...sind (§§ 1859, 1849 Abs.1 BGB). Bereits jetzt sieht das..., ...1860, 1849 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Insgesamt sind die Regelungen..., ...§ 1845, 1865, 1866, 1849 BGB sollten ersatzlos gestrichen..., ...Nrn. 1-3, Abs. 2, Abs. 3 BGB könnten ebenfalls gestrichen..., ...wie folgt lauten: § 1859 BGB - Vermögensübersicht Betreuer..., ...einzureichen ist. § 1860 BGB müsste entsprechend angepasst..., ...Generalklausel in § 1862 BGB und die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß § 1864 BGB gewährleistet und könnte..., ...gehandhabt werden. § 1862 Abs. 2 BGB (persönliche Anhörung der..., ...Prüfungspflicht nach § 1866 BGB) in der Praxis an Bedeutung..., ...Insoweit könnt in § 1862 Abs. 2 BGB klargestellt werden, dass..., ...Regelung in § 1872 Abs. 2 BGB über die Ausnahmen von ..., ...Regelung in § 1872 Abs. 3 BGB angepasst werden könnten..., ...Änderung der §§ 1856, 1858 BGB Genehmigungspflichtige..., ...Betreuungsge-richts. § 1858 BGB könnte entfallen oder sich..., ..., 1848, 1851, 1853, 1854 BGB – sollten angesichts der..., ...Regelung in § 1821 Abs. 3 BGB rechtlichen Betreuern bei..., ...könnte § 1816 Abs. 5 Satz 3 BGB enthalten. § 27 Abs. 1...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken
Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kritisierte Norm des § 1830 BGB unterscheidet sich nur ..., ... dass § 1830 BGB nur eine geringe Verbesserung..., ... Deutschland nach § 1830 BGB (§ 1905 BGB a.F.) eine ..., ... Kritikpunkt an § 1830 BGB stellt die Voraussetzung..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB ist erforderlich, dass ..., ...Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. zulässig, wenn kein..., ... Die Regelung in § 1830 BGB berührt insbesondere die..., ...Sterilisation gem. § 1830 BGB nach den Maßstäben der ..., ...die Anwendung des § 1830 BGB einwilligungsunfähig sein..., ...grundsätzlich von § 1830 BGB eingeschränkt werden. Sie..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB kann grundsätzlich vor ..., ...Sterilisationen nach § 1830 BGB (bzw. § 1905 BGB) darauf..., ...Für den Erhalt des § 1830 BGB wird hingegen angeführt..., ...eine Streichung des § 1830 BGB müssen Gehör finden. Zu..., ... sich aus §§ 1666, 1666a BGB ergibt.[99] Zudem hat ein..., ... der Regelung des § 1830 BGB überhaupt sachgerecht die..., ... tragen.[108] Der § 1830 BGB soll aber seinerseits dem..., ...Einwilligung nach § 1830 BGB ist nicht unerlässlich,..., ... werden daher von § 1830 BGB mittelbar diskriminiert..., ... [59] Schneider in MüKo, BGB, 9. Aufl., 2024, § 1830...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kindschaftsmodernisierungsgesetz
Stellungnahme des SKM Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 11.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... folgt Stellung: § 1626 BGB – Inhalt der elterlichen..., ...Entwicklung von Kindern. § 1627 BGB – Elterliche Sorge; Pflicht..., ...Trennung. § 1629 Abs. 1 BGB – Inhaber der elterlichen..., ... Rechte erfolgt. § 1632 BGB – Häusliche Gewalt Die..., ...familiengerichtliche Bewertung. § 1633 BGB – Übertragung der Entscheidungsbefugnis..., ...weiterentwickelt. § 1634 BGB – Übertragung der gemeinsamen..., ...gerichtlichen Prüfung. § 1637 BGB – Abänderung gerichtlicher..., ...konsequenter umgesetzt. § 1645 BGB – Ausübung der gemeinsamen..., ...Auseinandersetzungen zu vermeiden. § 1666 BGB – Gerichtliche Maßnahmen..., ... leisten können. § 1682 BGB – Pflicht zur Rücksichtnahme..., ...instrumentalisiert werden dürfen. § 1683 BGB – Umgang des Kindes mit..., ...elterlicher Ansprüche. § 1684 BGB – Beschränkung und Ausschluss..., ...Kindeswohl entspricht. § 1686 BGB – Umgangspflegschaft Der..., ...verbindlich zu verankern. § 1688 BGB – Umgang des Kindes mit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen das unverjährbare Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung,die Stärkung des Kindeswohls,die Anerkennung vielfältiger Familienformen sowie die Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge-und Umgangsrecht. Die Lebensrealitäten binationaler, migrantischer und transnationaler Familien müssen stärker berücksichtigt werden. Notwendig sind traumasensible Schutzmechanismen in Abstammungsverfahren,eine Kindeswohlauslegung, die Mehrsprachigkeit, kulturelle Identität, grenzüberschreitende Bindungen einbezieht und barrierefreie Informationen. Zudem braucht es Schutz vor missbräuchlicher Kontrolle durch Sorge-und Umgangsregelungen, Erleichterungen in Pass-und Ausländerangelegenheiten, diskriminierungssensible Standards im Kinderschutz und die Anerkennung transnationaler Familienstrukturen
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 15.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der „Elterlichen Sorge“ im BGB in eine neue, logische ..., ...eigenen Herkunft (§ 1619 BGB-E) Die vorgesehenen Regelungen..., ...Zwar sieht § 1619 Satz 2 BGB-E vor, dass der Anspruch..., ...in Verfahren nach § 1619 BGB-E besondere Schutzmechanismen..., ... des Kindeswohls (§ 1626 BGB-E) Es ist ausdrücklich..., ...Widerspruchsrecht (§ 1629 - §1630 BGB-E) Sind Eltern bei der..., ...Sorge auf Dritte (§ 1644 BGB-E) Die im Gesetzentwurf..., ...bei Getrenntleben (§ 1645 BGB-E) und der Begriff der ..., ...täglichen Lebens (§ 1645 Abs. 2 BGB) und Angelegenheiten von..., ...Bedeutung (§ 1645 Abs. 1 BGB) ist aus der Perspektive..., ...Gerichtsverfahren nach § 1628 BGB zur Ersetzung der Zustimmung..., ...leibliche Abstammung (§ 1619 BGB-E), dessen Begründung zutreffend..., ... in § 1674 Abs. 2 Satz 2 BGB-E vorgesehene Ausnahme ..., ... im Umgangsrecht (§ 1632 BGB-E und § 1684 BGB-E) Der neue § 1632 BGB-E ist eine zentrale Reform..., ..., insbesondere in § 1632 BGB-E und den Vorschriften ..., ...wichtige Bezugspersonen (§ 1682 BGB-E & § 1683 BGB-E) Die ..., ...den Umgang Dritter (§ 1687 BGB-E) Die Neuregelung des § 1683 BGB-E, die allgemeine Pflichten..., ...von § 1626 Abs. 3 Nr. 11 BGB-E sorgfältig einbezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemeinsamer Sorge gem. § 1617 BGB-E Bei Geburt des Kindes..., ... geltenden § 1617 Abs. 1 BGB. Dabei können sie entweder..., ...Alleinsorge gem. § 1617 a Abs. 2 BGB-E Nach dem geltenden § 1617a Abs. 1 BGB erhält das Kind bei Alleinsorge..., ...führen. Nach § 1617a Abs. 2 BGB kann der Elternteil, der..., ...Elternteils gem. § 1617d BGB - E Nimmt ein Elternteil..., ...gem. § 1354 Abs. 5 Nr. 3 BGB-E entscheidet, besteht ..., ...Rückbenennung gem. § 1617e BGB-E In § 1617e Abs. 1 BGB-E..., ...nach dem aktuellen § 1618 BGB bestehende Mög-lichkeit..., ...bedarf nach § 1617e Abs. 2 BGB-E der Einwilligung des ..., .... Nach § 1617e Absatz 3 BGB-E kann diese Einbenennung..., ...Kindes nach § 1617 e Abs. 2 BGB-E. Bewertung: Auch nach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollte auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden, wenn eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorliegt. Auch im Recht des Behandlungsvertrages sollte mit Blick auf die Einwilligung ausdrücklich geregelt werden, dass bestimmte Minderjährige Erklärungen selbst rechtswirksam abgeben können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Behandlung 5 § 630d BGB 5 Einsichtnahme der Sorgeberechtigten..., ...Behandlungsakte 8 § 630g BGB 8 Seite 2 von 9 ..., ... dagegensprechen (§ 1619 BGB-E). Die Bundesärztekammer..., ... Intention der in § 1652 BGB-E dargelegten Regelungen..., ... Evaluierung des § 1631e BGB sowie in ihrer Stellungnahme..., ...werden (§ 1631e Abs. 3 S. 2 BGB). Das Gericht hat dann ..., ...Kommission (§ 1631e Abs. 4 BGB) stützt. Dies erscheint..., ...Entscheidung nach § 1631e BGB von der befürwortenden ..., ...Kommission nach § 1631e Abs. 3 BGB abweicht. Ferner stellt..., ...Zustimmung erklärt (§ 1631 Abs. 2 BGB-E) oder die Möglichkeit..., ... Änderungen in § 1652 BGB-E überführt (die Begriffe..., ...Bundesärztekammer § 1652 Abs. 3 BGB-E wird wie folgt neu gefasst..., ... die Behandlung § 630d BGB A) Begründung Der Gedanke..., ...elterliche Sorge (§§ 1626 ff. BGB) von Minderjährigen selbst..., ... vor. Nach § 1628 Abs. 3 BGB-E sind diese dann von Minderjährigen..., ...(§§ 105 Abs. 1, 107, 108 BGB). Wie nun im Recht der..., ...Wortlaut von § 630d S. 2 BGB spricht dafür, dass neben..., ...der elterlichen Sorge im BGB beschränkt bleibt, sondern..., ...Behandlungsakte § 630g BGB A) Begründung Es sollte..., ... auch § 630g Abs. 3 S. 3 BGB, wonach die Einsichtsrechte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht
Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Le- benswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr ge- recht. Es bedarf daher der Änderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem öffentlich-rechtlichen..., ...Vornamens auferlegt. 2 § 1354 BGB n.F. Ehename Historisch..., ...Unterregelungen (§ 1355a BGB usw.) aufgenommen werden..., ...? § 1354 Absatz 2 Nr. 2 BGB n.F. sollte zur Klarstellung..., ...Ehegatten oder…..“ § 1355 BGB n.F. Geschlechtsangepasste..., ...1617 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n.F. Im Hinblick auf §..., ...1617 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n.F. fällt auf, dass das..., ... § 1617 Absatz 4 Satz 3 BGB n.F. Aufgrund der Erfahrungen..., ...ändern. § 1617 Absatz 6 BGB n.F. Im Hinblick auf die..., ...verzichten. § 1617a Absatz 2 BGB n.F. § 1617e Absatz 3 BGB n.F. sieht eine Rückbenennungsmöglichkeit..., ...die unter § 1617a Absatz 2 BGB n.F. fallenden Kinder, ..., ...Regelung des § 1617c Absatz 1 BGB, die eine Erklärung auch..., ...entbehrlich. § 1617b Absatz 2 BGB n.F. Wir bitten, bei der..., ...Elternteil wohnt. § 1617e BGB n.F. Diese Regelung soll..., ... Vorschriften des § 1618 BGB a.F. enthalten. Wir verweisen..., ...Ausführungen unter § 1354 BGB n.F. und bitten nachdrücklich..., ... Rückbenennung im § 1618 BGB zu belassen. § 1617f BGB..., ...Ausführungen oben zu § 1355 BGB n.F. verwiesen, die hier..., ...entsprechend gelten. §§ 1757 ff BGB n.F. Wir begrüßen die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten im Mietrecht
Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten, welche gezielt zur Schaffung von zusätzlichem, kleinteiligem und vorübergehend verfügbarem Wohnraum umgesetzt und für spezielle Zielgruppen entwickelt werden
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachholmechanismus analog § 558 BGB abgestellt werden und eine..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Einzelnen I. Zu § 557b Absatz 4 BGB-E: Kappung der Indexmiete..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch eine klare zeitliche..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., ... gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB müssen beispielsweise Mietende..., .... VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzlos zu streichen...., ... des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB jedoch entgegen der ursprünglichen..., ...sich aus §§ 578 Abs. 1, 550 BGB ergebenden Möglichkeit ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Regelungen für die Widerrufsfunktion im Onlinehandel
Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsfunktion, § 356a BGB-E Nach § 356a BGB-E sollen..., ...Laufzeitverträgen in § 312 k BGB. Der HDE hat in dem Regulierungsverfahren..., ...weitere Änderungen an § 356a BGB-E erforderlich. a) Zur..., ...begrüßen, dass § 356a Abs. 2 BGB-E neben dem Bereitstellen..., ...nach § 356a Abs. 2 Nr. 2 BGB-E in der Fassung des Gesetzesentwurfs..., ...Formulierung des § 356a Absatz 1 BGB-E sieht vor, dass der Unternehmer..., ... erklären (§ 355 Abs. 1 BGB). Dabei sollte es auch ..., ...derzeitigen Regelung des § 356a BGB-E müsste ein Handelsunternehmen..., ... die Regelung des § 356a BGB-E nicht über die Vorgaben..., ... Die Vorgaben des § 356a BGB-E zur Widerrufsfunktion..., ...die Regelungen des § 356 a BGB-E in der Fassung des Referentenentwurfs...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RegE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s..., ...sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. ..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozial- politisch ..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RegE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie- tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 26.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 650o Abs. 2 BGB) Artikel 1 Nummer 4 Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB) Artikel 1 Nummer 5 Gebäudetyp-E-Gesetz-E..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...Vermutungsregel in § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E lässt sich hingegen ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...: • § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E: Beschränkung der Vermutungsregelung..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 1 BGB) zu?* * Pflichtfeld Ja..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 1 BGB):* * Pflichtfeld Die ..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...vorgeschlagene Regelung des § 650o BGB-E weder praktikabel noch..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 2 BGB) zu?* * Pflichtfeld Ja..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 2 BGB):* * Pflichtfeld Es ist..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB) zu?* Ja Nein Teilweise..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB):* * Pflichtfeld Nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 14.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. ..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozial- politisch ..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RefE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie- tet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ...- wendung der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGBa.F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe desArt. ..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGBa.F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe desArt. ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., ...“ (des § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGBa.F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe desArt. ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., ...“ (des § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RefE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s..., ...sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ...), § 312g Abs. 3 Nr. 1 BGB-RefE] Nicht hinreichend..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RefE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (vgl. § 1600 Abs 3 S. 2 BGB-E) geregelt und im Rahmen..., ...Die in § 1600 Abs 3 S. 2 BGB-E geregelten Fallgruppen..., ...Sorgerechts“ gem. § 1687b BGB vertretbar, das bisher ..., ...der Mutter (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder seiner mit Zustimmung..., ... be-steht (§ 1600 Abs. 2 BGB). Die soziale Elternschaft..., ...Vaters (§ 1600 Abs. 3 S. 1 BGB-E) Wenn der leibliche..., ... ist“ (§ 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E). Das Vorliegen einer..., ..., § 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E) zu einer Abwägung mit..., ...3 bzw. § 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E). Der Entwurf formuliert..., ... ist“ (§ 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E). Das ist deutlich mehr..., ...Beziehung (§ 1600 Abs 4 S. 1 BGB-E) Der Gesetzentwurf..., ...trägt“ (§ 1600 Abs. 4 S. 1 BGB-E). Dass nur noch ein..., ...Vater (§ 1600 Abs. 3 S. 2 BGB). In Zukunft soll aus der..., ...(vgl. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Ehe begründet eine..., ... Ehegatten (u.a. § 1687b BGB), aber die Pflicht zur ..., ...aus § 1600 Abs. 2 Alt. 1 BGB [sozial-familiäre Beziehung..., ...besteht (§ 1600b Abs. 4 S 3 BGB-E). Die Hemmung endet, ..., ...sind“ § 1600b Abs. 4 S. 4 BGB-E). Wenn nach Wegfall..., ...(vgl. § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB; ein „längerfristiges“ ..., ...Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 3 BGB-E). Im geltenden Recht ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ...Art. 246b § 2 Abs. 1 EG- BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozial- politisch ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 ..., ...Nr. 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 ..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ...Art. 246b § 3 Abs. 2 EG- BGB-neu Insbesondere die..., ...Art. 246b § 2 Abs. 1 EG- BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung dient der Berücksichtigung der Interessen der Telekommunikationswirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 05.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschaffenheitsanforderung (§ 434 BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-E um das Kriterium der ..., ...Gesetzesbegründung zu § 434 BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Reparatur (§ 475e Absatz 5 BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...daher vor, § 475e Absatz 5 BGB-E im Normtext klarstellend..., ...zu § 475 Absatz 6 Satz 2 BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Sicherheitsgründen (§ 479e BGB-E) Der Regierungsentwurf hält an dem in § 479e BGB-E vorgesehenen Verbot fest..., ...klarstellt, dass § 479e BGB-E unbeschadet der besonderen..., ...Gesetzesbegründung zu § 479e BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...zutreffend an der in § 479f BGB-E vorgesehenen abgestuften..., ... Zusammenhang mit § 479f BGB-E auf praktische Probleme..., ...Gesetzesbegründung zu § 479f BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Reparaturverpflichtung (§ 479a BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Reparaturverpflichtung in § 479a BGB-E weiterhin zutreffend ..., ...Gesetzesbegründung zu § 479a BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...sicherheitsrelevanter Geräte (§§ 434 BGB-E, 479a BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Anwendung der §§ 434 und 479a BGB-E erfordern. Ohne eine..., ...Regressmöglichkeiten (§ 479f BGB-E i. V. m. §§ 445a, 478 BGB) Die im Regierungsentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ......................, ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...9 S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Formulierungen in § 497a BGB und die Gesetzesbegründung..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 14.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 650o Abs. 2 BGB) Artikel 1 Nummer 4 Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB) Artikel 1 Nummer 5 Gebäudetyp-E-Gesetz-E..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...Vermutungsregel in § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E lässt sich hingegen ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...: • § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E: Beschränkung der Vermutungsregelung..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 1 BGB) zu?* * Pflichtfeld Ja..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 1 BGB):* * Pflichtfeld Die ..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...vorgeschlagene Regelung des § 650o BGB-E weder praktikabel noch..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 2 BGB) zu?* * Pflichtfeld Ja..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 2 BGB):* * Pflichtfeld Es ist..., ...Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB):* * Pflichtfeld Nicht..., ...werkvertraglichen Regelung des § 633 BGB stets eine Beschaffenheit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren - Verbesserung des Verbraucherschutzes in Bereichen in denen Gestaltungsspielraum besteht.
- Bereitgestellt von: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der neuen Regelungen im BGB erscheint gelungen. Bedauerlich..., ...Informationspflicht, § 475 Abs. 4 BGB-E In direkter Umsetzung..., ...Nachbesserung wählen. § 475 Abs. 4 BGB-E sieht zudem vor, dass..., ...Information nach § 475 Abs. 4 BGB-E in einer Form erfolgen..., ...angemessenen Frist, § 475 Abs. 6 BGB-E Der Gesetzentwurf beschränkt..., ... Überarbeitung des § 475 BGB böte sich eine Gelegenheit..., ... des Herstellers, § 479b BGB-E Das eigentliche Recht..., ... in den neuen § 479a ff. BGB-E ebenfalls 1-1 umgesetzt..., ... Entgelts, § 479b Abs. 3 BGB-E Der Preis ist für viele..., ...Aufzählung direkt in § 479b BGB-E nicht noch besser wäre..., ...Informationspflicht, § 479d BGB-E Die Regelung zur Informationspflicht..., ...Unzulässige Handlungen, § 479e BGB-E Ein wichtiger Baustein..., ...Wettbewerb sind die nun in § 479e BGB-E vorgesehenen unzulässigen..., ...bedauerlich, dass § 479e BGB-E sich nur auf Waren bezieht, die unter § 479a BGB-E fallen. Die Regelung des § 479e BGB-E selbst enthält außerdem...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ... nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren soll Eins-zu-eins umgesetzt werden. Von zusätzlichlichen nationalen Regelungen und Belastungen für den Einzelhandel soll abgesehen werden. Weiter werden eine Förderung der Aus- und Weiterbildung für die entsprechenden Berufe sowie eine Informationskampagne über die neuen Regelungen gefordert.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 11.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den neuen §§ 479a bis 479g BGB-E umgesetzt werden. ..., ...§ 479b Abs. 3 und § 479c BGB-E In § 479b Abs. 3 BGB-E..., ...Entgelt verlangen darf. § 479c BGB-E regelt, dass der Hersteller..., ...heißt es zu § 479b Abs. 3 BGB-E auf Seite 27 wie folgt..., ...Begründungstext zu § 479b Abs. 3 BGB-E Einschränkungen gegenüber..., ...nach § 479b Abs. 1, Abs. 3 BGB-E Im Rahmen der Verbändeanhörung..., ...Reparaturversuchen, § 479b Abs. 4 BGB-E Nach § 479b Abs. 4 BGB-E..., ...der Reparatur nach § 479a BGB-E bereits beendet ist, ..., ...Reparaturen, § 479d Abs. 2 BGB-E Nach § 479d Abs. 2 BGB-E..., ...Anwendungsbereich des § 479a BGB-E fallen, zur Verfügung..., ... zu Ersatzteilen, § 479e BGB-E Wir möchten zudem auf..., ...Regelung des § 479e S. 2 BGB-E hinweisen. Darin ist ..., ...Wirtschaftsakteure in § 479f BGB-E In § 479f BGB-E wird..., ...Bevollmächtigten in § 479f BGB vermieden werden soll, ..., ...Vollmacht nach §§ 167 ff. BGB zu vermeiden. Um Unklarheiten..., ...Beauftragten nach § 479f BGB-E der Bevollmächtigte im..., ...Begründungstextentwurf zu § 479b Abs. 3 BGB-E geht im Hinblick auf ..., ...Reparatur nach § 479b Abs. 4 BGB-E grundsätzlich an den ..., ...Reparaturen nach § 479d Abs. 2 BGB-E sollte auf Fälle von ..., ...verbleiben. · Zu § 479f BGB-E sollte klargestellt werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren soll Eins-zu-eins umgesetzt werden. Von zusätzlichlichen nationalen Regelungen und Belastungen für den Einzelhandel soll abgesehen werden. Weiter werden eine Förderung der Aus- und Weiterbildung für die entsprechenden Berufe sowie eine Informationskampagne über die neuen Regelungen gefordert.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 11.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den neuen §§ 479a bis 479g BGB-E umgesetzt werden. ..., ...§ 479b Abs. 3 und § 479c BGB-E In § 479b Abs. 3 BGB-E..., ...Entgelt verlangen darf. § 479c BGB-E regelt, dass der Hersteller..., ...heißt es zu § 479b Abs. 3 BGB-E auf Seite 27 wie folgt..., ...Begründungstext zu § 479b Abs. 3 BGB-E Einschränkungen gegenüber..., ...nach § 479b Abs. 1, Abs. 3 BGB-E Im Rahmen der Verbändeanhörung..., ...Reparaturversuchen, § 479b Abs. 4 BGB-E Nach § 479b Abs. 4 BGB-E..., ...der Reparatur nach § 479a BGB-E bereits beendet ist, ..., ...Reparaturen, § 479d Abs. 2 BGB-E Nach § 479d Abs. 2 BGB-E..., ...Anwendungsbereich des § 479a BGB-E fallen, zur Verfügung..., ... zu Ersatzteilen, § 479e BGB-E Wir möchten zudem auf..., ...Regelung des § 479e S. 2 BGB-E hinweisen. Darin ist ..., ...Wirtschaftsakteure in § 479f BGB-E In § 479f BGB-E wird..., ...Bevollmächtigten in § 479f BGB vermieden werden soll, ..., ...Vollmacht nach §§ 167 ff. BGB zu vermeiden. Um Unklarheiten..., ...Beauftragten nach § 479f BGB-E der Bevollmächtigte im..., ...Begründungstextentwurf zu § 479b Abs. 3 BGB-E geht im Hinblick auf ..., ...Reparatur nach § 479b Abs. 4 BGB-E grundsätzlich an den ..., ...Reparaturen nach § 479d Abs. 2 BGB-E sollte auf Fälle von ..., ...verbleiben. · Zu § 479f BGB-E sollte klargestellt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkungen für den Neubau vermeiden, strengere Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse vermeiden, Kopplung von Indexmieten an den VPI ohne Kappung erhalten, Verlängerung des Betrachtungszeitraums vermeiden, Reduzierung der Kappungsgrenzen vermeiden, 5-Jahresfrist für Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen vermeiden, keine verlängerte Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen, Vermeidung praxisferner und systemwidriger Saktionierung für fehlerhaft bestimmte Mieten
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes
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BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). • Gesetzliche Kopplung..., ...vermeiden (§ 556d Abs. 2 S.4 BGB-E). Eine Verlängerung ..., ... von sechs Jahren, § 559 BGB. Vor dem Hintergrund der..., ...Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung eines..., ...639 Rn. 12; Artz, in: MüKo-BGB, 7. Auflage 2016, § 558..., ...Neubau vermeiden (§ 556d S.1 BGB-E). Eine Änderung des ..., ... für § 556 Abs. 2 S.1 BGB-E: „…Die Landesregierungen..., ...herstellen (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). Landesgesetzgeber ..., ... für § 556d Abs. 2 S.2 BGB-E: „…Gebiete mit ange- ..., ...für § 556d S. 5 bis S. 8 BGB-E): „…Die Rechtsverord-..., ... Wohnraum (§ 556d Abs.1 BGB-E). • Keine Entfristung..., ... erhalten (§ 557b Abs.3 BGB-E). • Verlängerung des..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). • 5- Jahresfrist für..., ...vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). • Keine verlängerte..., ...Mangellagen (§ 573c Abs. 1 BGB-E). • Praxisferne und ..., ... Mieterhöhung nach § 558 BGB durchfüh- ren, sind aber..., ... ist (§ 557b Abs. 2 S. 3 BGB). Steigen die ortsüblichen..., ...vermeiden (§ 558 Abs. 2 S.2 BGB- E). Eine Verlängerung..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). Die Reduzierung der..., ... vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). Die Wartefrist stellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen werden, die die Rechte der von einer unwirksamen Ehe Betroffenen stärken und so das Kindeswohl gewährleisten. Die Diakonie setzt sich auf Grundlage ihrer Praxiserfahrung für das Kindeswohl ein und bringt Vorschläge in den Prozess ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...§ 1305 Absatz 1 Nummer 2 BGB-E Mit dem Ziel, Rechtssicherheit..., ...Regelung in § 1566 Abs. 2 BGB ein Dreijahreszeitraum ..., ...§ 1305 Absatz 1 Nummer 3 BGB-E Nachvollziehbar ist..., ... § 1305 Absatz 1 Satz 3 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ... in § 1305 Abs. 1 Satz 3 BGB-E, dass in den Fällen des..., ... 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BGB-E eine entsprechende Anwendung von § 1608 BGB und in den Fällen des §..., ...1305 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 BGB eine entsprechende Anwendung von § 1584 BGB vorgesehen wird, nach dem..., ...des § 1305 Absatz 1 Satz 1 BGB-E in der Rangfolge vor ..., ... § 1305 Absatz 1 Satz 4 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...der § 1305 Absatz 1 Satz 1 BGB-E aus Gründen des besonderen..., ...sind. § 1305 Absatz 2 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...unterstützt die in § 1305 Absatz 2 BGB-E vorgesehene Heilungsmöglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Änderungsmechanismus in Bankverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anerkannt: § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB normiert die Wi-derspruchslösung..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine..., ...bestehende Vorschrift des § 675g BGB, der um einen weiteren ..., ...AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB, was zahlreiche gerichtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA setzt sich für eine innovationsfreundliche Umsetzung der Right to Repair Richtlinie ein. Insbesondere fördert er die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch vage Formulierungen und eine Klarstellung des Anwendungsbereiches.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 453 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB: Abgrenzung, wann eine ..., ...handelt. • § 475 Abs. 4 BGB: Entbindung von der Informationspflicht..., ...ausgeschlossen ist. • § 475 Abs. 6 BGB: Klarstellung, dass der..., ...§ 475a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB: Klarstellung, dass das..., ...unverhältnismässig wäre. • § 475e Abs. 5 BGB: Geltung der verlängerten..., ...Anwendung von § 475 Abs. 4 BGB auf digitale Inhalte ..., ...Informationspflichten des § 475 Absatz 4 BGB auf Verbraucherverträge..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB herbeigeführt werden soll..., ...eingefügten § 475 Absatz 4 BGB vor, dass Unternehmen die..., ...Wahlrecht nach § 439 Absatz 1 BGB sowie über die Verlängerung..., ...Sinne des § 439 Absatz 4 BGB. Die Nacherfüllung erfolgt..., ...Neufassung des § 475 Absatz 6 BGB bedarf aus unserer Sicht..., ... Satz in § 475 Absatz 6 BGB ausschliesslich auf die..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB sehen wir eine vergleich-bare..., ...Regelung des § 475e Absatz 5 BGB zur Verlängerung der Verjäh-rungsfrist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zahlungsaufschub nach § 506 BGB n.F. anzusehen sein. Der..., ...Forderungen (§ 506 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.) greift Zahlungsvereinbarungen..., ...Abs. 4 i.V.m. § 491 Abs. 4 BGB n.F.). 1. Einbeziehung..., ...Inkassodienstleistungen in § 506 BGB n.F. Durch das nun auch..., ...klimaneutraler Mobilität“ wird § 506 BGB neu gefasst und der Anwendungsbereich..., ...ausgeweitet. § 506 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. erstreckt die Vorschriften..., ... 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB n.F. eine Ausnahme für ..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a BGB n.F.) Unterfällt eine ..., ... Sinne des § 505a Abs. 1 BGB n.F. ist daher regelmäßig..., ...b) Widerrufsrecht (§ 495 BGB) Das Widerrufsrecht ist..., ... aus §§ 491a, 505a, 505b BGB n.F. Diese Pflichten sind..., ...Zwar ist in § 491 Abs. 4 BGB bzw. § 491 Abs. 4 BGB n.F..., ...das allgemeine Zivilrecht (BGB) eine spezialgesetzlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Umgangsrecht in § 1680 BGB-E Bezug genommen. Diese..., ...aus den Vorschriften des BGB (§ 1626 Abs. 3 BGB – Grundsätze..., ...elterlichen Sorge –, § 1697a BGB – Kindeswohlprinzip –) ..., ...Voranstellung des § 1626 BGB-E – Kindeswohl – wird die..., ...für Dritte (§ 1642 Abs. 2 BGB-E), andererseits wird das „Kindeswohl“ in § 1676 BGB-E als Regelbestandteil ..., ...missachtet. § 1634 Abs. 2 BGB-E sieht vor, dass ein gemeinsames..., ...Ausgangspunkt des § 1684 BGB in Verbindung mit § 1626 Abs. 3 BGB definierte ein Recht des..., ...Wohlverhaltenspflicht in § 1684 Abs. 2 BGB. Diese Logik bzw. Reihenfolge..., ...Ausgestaltung vorliegt. § 1679 BGB-E stellt in Abs. 3 verschiedene..., ...Sorgerecht in § 1634 Abs. 2 BGB-E sollte hier der Hinweis..., .... 31 der IK durch § 1680 BGB-E abgebildet werden soll..., ...Rechtstatsachenforschung sein. § 1680 BGB-E zählt in einem Beispielkatalog..., ...schon in § 1676 oder § 1680 BGB-E, dass Gewaltvorfälle ..., ...Wohlverhaltensklausel in § 1678 BGB-E ist mit Blick auf Gewaltbetroffenheit..., ...Syndrom darf nicht über § 1678 BGB-E wieder Eingang finden..., ...Formulierung in §§ 1663 und 1664 BGB-E, die den bisherigen §§ 1666, 1666 a BGB nachgebildet wurden, auch..., ...Gesetz doch in § 1634 Abs. 2 BGB-E feststellt, dass bei ...
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Zu Regelungsvorhaben: