Regelungsvorhaben
Praxisgerechte Änderungen am Wohn- und Geschäftsraummietrecht
Angegeben von:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (R001210)
am
14.10.2026
Beschreibung:
Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6807 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2610140009 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.10.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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