Regelungsvorhaben
Entwurf des BMJV zum Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026
Angegeben von:
Bundesverband Micro-Living BML e. V. (R006057)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung im Rahmen des Referentenentwurfs zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026 ist die Anpassung der geplanten Regulierungen für das Segment Micro-Living. Konkret bezweckt wird eine gesetzliche Definition und Bereichsausnahme für voll ausgestattete Micro-Living-Apartments (bis 45 qm) und Studentenwohnheime in § 549 Abs. 3 BGB. Weiterhin zielt die Einflussnahme auf die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer in § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB auf bis zu 12 beziehungsweise 36 Monate. Zudem wird eine Modifikation der geplanten Deckelung von Indexmieten in § 557b Abs. 4 BGB sowie eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Möblierungszuschlag (Anschaffungswert statt Miete) in § 556d Abs. 1a BGB angestrebt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4268 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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