Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606290051 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des BMJV zum Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026

Ziel der Interessenvertretung im Rahmen des Referentenentwurfs zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 6. Februar 2026 ist die Anpassung der geplanten Regulierungen für das Segment Micro-Living. Konkret bezweckt wird eine gesetzliche Definition und Bereichsausnahme für voll ausgestattete Micro-Living-Apartments (bis 45 qm) und Studentenwohnheime in § 549 Abs. 3 BGB. Weiterhin zielt die Einflussnahme auf die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer in § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB auf bis zu 12 beziehungsweise 36 Monate. Zudem wird eine Modifikation der geplanten Deckelung von Indexmieten in § 557b Abs. 4 BGB sowie eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Möblierungszuschlag (Anschaffungswert statt Miete) in § 556d Abs. 1a BGB angestrebt.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Micro-Living BML e. V. (R006057) am 29.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 05.03.2026 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/4268 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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