Regelungsvorhaben
Unterstützung des Ziels; Einarbeitung anderer Lösungsvorschläge in den Gesetzentwurf für bessere Praktikabilität und Streitvermeidung.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.04.2026
Beschreibung:
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei:
1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung
2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen
3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6807 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang)
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2603300118 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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