Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Reportingmaßnahmen durch das DigiG: Prozess, Inhalt u. Berücksichtigung des Stellungnahmeverfahren zum GKV-SV Bericht im nächsten Jahr, Quartalsberichte an das BMG zur DiGA-Inanspruchnahme, Ausdruck und Wortwahl des GKV-SV Berichts aktueller Genehmigungsprozess bei DiGA-Verordnungen vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezeptes für DiGA Neue Möglichkeiten durch hybride Versorgungsmodelle bei DiGA, u.a. telemedizinisches Monitoring: Umsetzungsstand und nächste Schritte. Gemeinsam mit weiteren Verbänden plädiert Pharma Deutschland z.B. für Vereinfachungen und zügigere Abläufe des Genehmigungsprozesses bei DiGA-Verordnungen.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse als Erneuerbare Energie im Strom- und Wärmesektor beibehalten
Ziel des DEPV ist es, bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf hinzuwirken, dass Biomasse auch künftig rechtlich als Erneuerbare Energie, sowohl im Strom- als auch im Wärmesektor, anerkannt wird und durch steuerliche Anpassungen keine Abkehr von dieser Einstufung erfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des geplanten Wehrdienstmodernisierungsgesetzes
Berücksichtigung der Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren und in der Umsetzung des Gesetzes
- Bereitgestellt von: Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung und konsequente Ausweitung von sogenannten Spiegelmaßnahmen für importierte Lebensmittel aus Drittstaaten. Dabei sollen verbindliche Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards für Importe festgelegt werden, die denen innerhalb der Europäischen Union entsprechen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern mindestens gleichwertige Anforderungen gelten wie für in der EU produzierte Lebensmittel.
- Bereitgestellt von: Slow Food Deutschland e. V. am 12.11.2025
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Adressatenkreis:
-
01.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Wartefrist (Cooling-Off-Regelung) des § 7a Abs. 5 VVG (vgl. Artikel 32 ZuFinG)
Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) -
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erfolgreiches Konzept Therapie statt Strafe endlich rechtlich absichern
Die DHS und die BAG S haben ihre Forderung erneuert, das Konzept "Therapie statt Strafe" zu sichern. Die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im Rahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu Leistungen nach dem SGB II erhalten. Wir fordern deshalb: § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt sowie den Krankenversicherungsschutz und die Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu gewährleisten
- Bereitgestellt von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 12.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung der Sicherung zivilgesellschaftlichen Engagements im weltwärts-Programm
Mit großer Sorge verfolgt der BDKJ die Überlegungen, die Mittel für das weltwärts-Programm (Haushaltstitel Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste, 687 74 -023) in 2026 und 2027 zu kürzen. Der BDKJ sieht die Gefahr, dass ein relativ kostengünstiges Programm, das junge Menschen für die Entwicklungszusammenarbeit, die Nachhaltigkeitsziele und die Völkerverständigung begeistert, mittelfristig in eine Unterfinanzierung gerät und damit in seinem Fortbestand gefährdet wird. Der BDKJ ersucht Mandatsträger, sich im Rahmen der Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss dafür einzusetzen, das zivilgesellschaftliche Engagement im weltwärts-Programm zu stärken und die Höhe der Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen mindestens auf dem aktuellen Niveau zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung von Bürokratie und Dokumentationspflichten für den Mittelstand
Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung von Bürokratie und Dokumentationspflichten für den Mittelstand
Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Fachgruppe Pathologie in der Krankenhausreform
Berücksichtigung pathologischer Leistungen in der künftigen Leistungsgruppensystematik durch Schnittstellen zur Fachgruppe Pathologie in allen Leistungsgruppen und adäquate Vergütung.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steueränderungsgesetz - Stärkung des Ehrenamts
Unterstützung der im Steueränderungsgesetz 2025 vorgesehenen Erhöhungen der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie verschiedener Freigrenzen in der Abgabenordnung zugunsten ehrenamtlich geführter, gemeinnütziger Vereine.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fußball-Bund am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 12.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, SES)
Die Reform des einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky) soll die allgemeine Effizienz und Organisation des Flugverkehrsmanagements verbessern. Eine vollständige Umsetzung des Single European Sky soll effizientere Flugrouten ermöglichen, damit eine Emissionsverringerung von 10% herbeiführen und die Pünktlichkeit verbessern. Nationale Gesetze sollen Überflüge während Flugsicherungsstreiks schützen. Kostenineffizienzen sollen vermieden werden und Gesamtkosten gesenkt werden.
- Bereitgestellt von: Ryanair DAC am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Filmfördergesetztes, FFG
Die Mitglieder von PROG finanzieren ihre Filme durch die Filmförderung des Bundes, der Länder, der EU, des Europarats und über Pre-Sales der Filmverleiher. Die Sicherung der Wertschöpfungskette und eine verlässliche, gut ausgestattete Filmförderung, die über das FFG geregelt ist, sind für den Verband daher essenziell.
- Bereitgestellt von: PROG Producers of Germany e.V. (vormals Produzent*innenverband e.V.) am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die zulässigen Maße und Gewichte von Lkw haben unmittelbare Auswirkungen auf den europäischen Güterverkehrsmarkt, einerseits auf die intermodale Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Verkehrsträgern als auch auf die Kompatibilität bei der Durchführung intermodaler Transporte. Insbesondere die Erhöhung der maximal zulässigen Gewichte von Lkw hätte negative Auswirkungen auf das Ziel, Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern und somit insgesamt negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Energieeffizienz. Zudem würde die Abnutzung der Straßeninfrastruktur erhöht. Wir fordern im Zusammenhang mit der Richtlinie unter anderem: 1. Die maximal zulässigen Gewichte von Lkw nicht zu erhöhen 2. Die Kompatibilität im intermodalen Güterverkehr nicht zu reduzieren
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Framework for Financial Data Access (FIDA)
Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Framework for Financial Data Access (FIDA)
Der GDV setzt sich für eine schrittweise Einführung der FIDA-Verordnung ein ("Phasing In"). Vorrang sollten Anwendungsfälle mit einem klar belegbaren und messbaren Kundenmehrwert erhalten. Der sehr weit gefasste Anwendungsbereich sollte für den Versicherungsbereich weiter reduziert werden, bspw. durch eine Beschränkung auf das Neugeschäft sowie Herausnahme der Unfallversicherung und des Geschäftskundenbereichs. Bei den zu teilenden Daten ist u. a. darauf zu achten, dass die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben. Weitere Forderungen betreffen das Prinzip des "Level Playing Fields" sowie die Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Positionierung der Versicherungswirtschaft zum Vorhaben der Frühstart-Rente aus dem Koalitionsvertrag (2025) für Erfolgsfaktoren zur effektiven Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert mehr Alignment in der europäischen Digitalgesetzgebung
Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Dazu unterbreitet der DAV Vorschläge: Unter anderem zwischen der DSGVO und der E-Privacy-Richtlinie besteht Bedarf nach Kohärenz im Hinblick auf Cookie-Banner beim Webtracking. Darüber hinaus bedarf es Änderungen in Bezug auf die Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO, da die vorgesehene niedrige Schwelle zur Überforderung der Datenschutzbehörden führt. Schließlich sieht der DAV Klarstellungsbedarf zwischen Artikel 6 DSGVO und der KI-Verordnung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht aufgrund der Komplexität der vorgesehenen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten Klarstellungsbedarf hinsichtlich ihrer Umsetzung, insbesondere aufgrund uneinheitlicher Standards. Es bedarf klarer Definitionen sowie standardisierter Tools zur Erkennung und Kennzeichnung. In Bezug auf KI-Systeme zur Emotionserkennung und Erstellung sog. Deepfakes bedarf es zusätzlicher Präzisierung bei den rechtlichen Ausnahmen und den technischen Anforderungen an diese KI-Systeme.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, unterstützt die DGKJP gemeinsam mit der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN Forderungen insbesondere nach Ausbau der Versorgungsstrukturen und nach Prävention.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektive und ambitionierte Umsetzung der EU Industrieemissionsrichtlinie
Die EU Industrieemissionsrichtlinie (IED) wurde 2024 novelliert und muss bis Juli 2026 von EU Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wir setzen uns ein für eine effektive und ambitionierte Umsetzung der IED, inbesondere der Durchsetzungsbestimmungen
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das Vorhaben zu einer EU-Verordnung zu Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr
Grundsätzlich befürwortet das NEE den vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr. Um die angestrebten Wachstumsziele im Schienengüterverkehr zu erreichen, sind weiterentwickelte und einheitliche Regelungen für die Planung und Verteilung der Kapazitäten auf dem europäischen Schienennetz notwendig. Konkret v.a.: 1. Eine Einbindung der Marktteilnehmer durch eine eigene Plattform ("European Railway Platform"), die bei der Ausgestaltung von sog. "European Frameworks" umfassend konsultiert werden muss. 2. Lenkungswirksame Anreize für Infrastrukturbetreiber, Kapazität kundenorientiert zu optimieren. 3. Einen möglichst verbindlichen europäischen Rechtsrahmen. 4. ...
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Schienengüterverkehr und der Schienenverkehr sollen im Bundeshaushalt 2026 auch in einem schwachen konjunkturellen Umfeld mit ausreichend und sinnvollen Mitteln ausgestattet werden, sodass politische Verkehrs- und Klimaziele erreicht werden können und die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnunternehmen unterstützt wird.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DSLV begrüßt die Einführung eines Steuerfreibetrags für sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Höhe von 2.000 Euro monatlich („Aktivrente“). Um die Wirkung als Anreizinstrument zur Arbeitsaufnahme zusätzlich zu festigen darf die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und muss soweit wie möglich auch von Sozialabgaben befreit werden. Zusätzlich bedarf es ebenfalls einer Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen sowie der steuerlichen Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit.
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Die Fortschreibung des Masterplans Ladeinfrastruktur wird begrüßt. Hierdurch entsteht ein Orientierungsrahmen für den weiteren Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Kritisch ist anzumerken, dass viele im Masterplan enthaltene Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sodass sie nicht verbindlich wirken und dadurch Planbarkeit und Investitionsbereitschaft des Logistiksektors eingeschränkt bleiben.
- Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung Wasserstoff im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2026
Einsatz für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur ganzheitlichen Förderung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Neben der Wasserstoff-Tankstelleninfrastruktur sollen gezielt auch Wasserstoff-Nutzfahrzeuge unterstützt werden, um den Markthochlauf der Technologie und die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Haushaltsgesetz 2026
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Telepharmazie in Krankenhausapotheken
Die ADKA sieht telepharmazeutische Betreuung im Sinne einer zukunftsorientierten Versorgung auch und insbesondere als Leistung von Krankenhausapotheken für den stationären Bereich und angebundenen Einrichtungen im Versorgungbereich der Krankenhausapotheke. Zur Konkretisierung der befugten Personen und Erweiterung der telepharmazeutischen Betreuungsmöglichkeiten für weitere Leistungsinhalte (z.B. Beratung Angehöriger und weiterer an der Patient*innenbehandlung beteiligter Berufsgruppen, telepharmazeutische Betreuung im Krankenhaus) macht die ADKA daher einen Änderungsvorschlag für die Apothekenbetriebsordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Erleichterte Dokumentation von Arzneimittelimporten im Krankenhaus (§18 ApBetrO)
Die ADKA fordert, die geplante Entlastung bei Dokumentationspflichten im Krankenhaus eindeutig für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken zu formulieren. Wenn im Krankenhaus ein lückenloses System zur eindeutigen Zuordnung von importierten Fertigarzneimitteln zum konkreten Anwendungsfall besteht, sollen redundante Aufzeichnungen entfallen können. Dies stärkt die digitale Nachverfolgbarkeit, reduziert Bürokratie und unterstützt eine effiziente Arzneimittelverwaltung. Eine klare gesetzliche Formulierung ist hierfür erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die ADKA fordert eine zeitgemäße Anpassung von § 32 Abs. 3 ApBetrO zur Entlastung der Krankenhausapotheken. Die halbjährlichen Stationsbegehungen sollen weiterhin verbindlich bleiben, jedoch soll die Dokumentation digital erfolgen können. Statt eines Prüfprotokolls in vierfacher Papierausfertigung sollen Protokolle elektronisch erstellt, signiert, aufbewahrt und an die vorgesehenen Empfänger übermittelt werden können. Dafür genügt ein Namenszeichen der verantwortlichen Apothekerin/des verantwortlichen Apothekers. Dies reduziert Bürokratie und entspricht heutigen organisatorischen und digitalen Standards.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nicht gesonderte Lagerung von Betäubungsmitteln in EDV-gestützten Lagersystemen
Wir regen eine gesetzliche Änderung an, dass Systeme, die Arzneimittel automatisiert und EDV-gestützt lagern, von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ausgenommen werden können, sofern sie als als geeignete Sicherungsmaßnahme durch das BfArM (BfArM-RL 4114-K) anerkannt sind. Änderungsvorschlag: § 15 BtMG „Abweichend von Satz 1 sind in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nicht gesondert aufzubewahren, wenn im Rahmen einer automatisierten EDV-gestützten chaotischen Lagerhaltung eine separate Bestands- und Nachweisinformation technisch gewährleistet ist oder ein System zur automatisierten EDV-gestützten Lagerhaltung bereits als Sicherungsmaßnahme durch die zuständige Behörde anerkannt ist."
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken
Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 10.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Emissionshandelsrichtlinie / Europäische Klimaschutzziele
Beendigung einer weiteren Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele sowie Nutzung aller im Pariser Klimaschutzabkommen enthaltenen Möglichkeiten zur Nutzung außereuropäischer Klimaschutzmaßnahmen. Dazu sollte die Nutzung hochwertiger außereuropäischer Zertifikate von den 5% auf 10% deutlich ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte Europa erklären, seine ambitionierten Klimaziele nur einzuhalten, wenn sich die anderen großen Emittenten wie die USA, China, Russland, Indien, Indonesien, Südafrika und Saudi-Arabien zu ähnlichen Minderungsverpflichtungen bereit erklären, die deutlich über einem business as usual-Pfad hinausgehen. Ein globaler Klimaclub der Großemittenten muss das Ziel sein.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Bereitgestellt von: ProVeg e. V. am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Bereitgestellt von: ProVeg e. V. am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Sexarbeit.
Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern unabhängig vom Verkehrsmittel
Die Initiative zielt darauf ab, dass die im Steueränderungsgesetz 2025 vorgesehenen finanziellen Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler nicht nur bei der Nutzung von Pkws greifen, sondern Pendlerinnen und Pendler unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel entlastet werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 10.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der im Koalitionsvertrag angekündigten Frühstart-Rente.
- Bereitgestellt von: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Bundesregierung bei Beratungen auf EU-Ebene die Interessen des Eisenbahnverkehrs und des ÖPNV bei der Überarbeitung der Europäischen Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG berücksichtigt. Hierzu schlägt die Branche vor, einen Nullsteuersatz für den Eisenbahnverkehr und den ÖPNV festzuschreiben; Rahmenbedingungen für die Steuerfreiheit von selbsterzeugtem Strom zu schaffen und die Doppelbesteuerung von Stromspeichern auszuschließen sowie zuletzt die Energieeffizienz stärker zu fördern.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, Förderung und Vereinfachung des Ausbaus von LKW-Ladeinfrastruktur
Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Bezug zu Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Trassenpreise (Schienen-Maut) im Eisenbahnverkehr
Aus Sicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen stellen Trassenpreise eine erhebliche Kostenbelastung für den umwelt- und klimafreundlichen Schienenverkehr dar. Sie sind für das Fahrplanjahr 2025 sogar nochmals erhöht worden. Die Initiative zielt somit einerseits darauf ab, die Trassenpreise zu senken. Andererseits wird vorgeschlagen, einen gemeinsamen Prozess zu einer umfassenden Neuregelung des Trassenpreissystems zu starten.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen
Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Stärkung von Neubau, Eigentumsbildung und energetischen Modernisierungen. Die politischen Weichen sind richtig gestellt – jetzt kommt es auf Tempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge einbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll realisiert werden können und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen denkbar sind.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Präventionsnetzwerk FInanzkompetnz e. V. setzt sich durch direkte Ansprache der Bundesregierung bzw. von Bundesminsterien dafür ein, dass die in der vergangenen Legislatur erarbeiteten Entwürfe für eine nationale Finanzbildungsstrategie sowie das Finanzbildungsstärkungsgesetz aufgegriffen und weitergeführt werden. Adressat sind insbesondere das Bundesfinanzministerium und Finanzminister Lars Klingbeil. Der Präventionsnetzwerk Finanzkompetnz e. V. hat hierfür Positionspapiere veröffentlicht und steht als Stakeholder im Bereich Finanzbildung und Überschuldungsprävention mit langjähriger Erfahrung und bundesweiter Vernetzung zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. am 09.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
Stellungnahme des SKM Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 07.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Philip Morris GmbH unterstützt die Ziele der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie und das darin verankerte Prinzip der Herstellerverantwortung. Die nationale Umsetzung durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die zugehörige Einwegkunststofffondsverordnung werfen jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Das vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte Kostenmodell ist aus unserer Sicht bislang nicht hinreichend nachvollziehbar. Die fehlende Datengrundlage, methodische Unklarheiten sowie die im europäischen Vergleich auffällig hohen Abgabesätze lassen Zweifel an der Belastbarkeit der aktuellen Gebührenordnung aufkommen.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einstieg in die Kapitaldeckung der Rentenfinanzierung in allen drei Säulen
1.) Deutsche System der Altersvorsorge muss grundlegend reformiert werden, um zukunftsfähig zu sein. 2.) Mobilisierung von privatem Kapital in der Altersvorsorge nötig, um Wirtschaft auf Wachstumspfad zu führen und Wohlstand zu sichern. 3.) Reformbemühungen müssen ganzheitlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 07.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auslandsschulgesetz (weitere Entwicklung)
Unter dem Titel „Sicherheit ohne Vorbehalt: nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen“ hat der Weltverband Deutscher Auslandsschulen ein Positionspapier zur neuen Legislaturperiode veröffentlicht. Darin beschreibt der Verband zehn Reformen zur Sicherung der Existenz und Weiterentwicklung der Deutschen Auslandsschulen: Beendigung der Zweiklassengesellschaft Haushaltsvorbehalt streichen Teilhabe der gemeinnützigen Schulträger stärken Erhöhung der Pauschalen für Inklusion und Sozialermäßigungen Frühkindliche Bildung fördern Deutsche Auslandsschulen digitalisieren Berufliche Bildung entwickeln Bessere Förderung der GIB-Schulen Attraktivität für Lehrkräfte und Schulleitungen steigern Outputorientierung stärken, Inputorientierung reduzieren
- Bereitgestellt von: Weltverband deutscher Auslandsschulen e.V. am 07.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die bisherige Strategie, einzelne Komponenten des Energiesystems isoliert zu entwickeln, stößt an ihre Grenzen. Jetzt braucht es einen ganzheitlichen Umbau des Energiesystems – die Transformation muss gelingen. Dieses Positionspapier enthält Lösungsvorschläge, wie das Energiesystem von Kopf auf die Füße gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern
Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern
Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Förderung digital zugänglicher Vorsorgemodelle mit breiter Produktauswahl und einfacher Verwaltung, um langfristiges, kapitalmarktbasiertes Sparverhalten bereits im Kindesalter zu etablieren.
- Bereitgestellt von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern
Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern unter Einbeziehung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschern können somit hörbehinderten und gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren ermöglichen, als auch einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 leisten, um Menschen mit Behinderungen in allen Prozessen zu beteiligen und dessen Bedürfnisse umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
-
BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Verzicht auf Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für die Marktteilnehmer (Waldbesitzer), wenn es in den vergangenen 5 Jahren nicht zu einer Entwaldung bzw. Waldschädigung gemäß EUDR im jeweiligen Land gekommen ist und dies im Rahmen eines behördlichen Satelliten-Monitorings nachweisbar ist.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Durchführungsgesetzes W-VO
Rücknahme bzw. deutliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN
In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglichkeit für den Kleinprivatwald sichern, Übergangsfristen wahrnehmen, Erfüllungsaufwand kalkulieren
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2473
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
-
BT-Drs. 21/2473
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EUDR - EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation)
Die EUDR (European Deforestation Regulation) ist eine Verordnung der EU vom 31. Mai 2023, mit der die EU ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern und der Emission von Treibhausgasen sowie dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken möchte. Die EUDR soll inhaltlich und zeitlich so umgesetzt werden wie sie ausgehandelt wurde und nicht abgeschwächt werden. Die Verordnung kommt zum 30. Dezember 2025 direkt zur Anwendung und wird in DE durch ein entsprechendes Umsetzungsgesetz flankiert werden. Ein offizieller Entwurf dafür liegt noch nicht vor.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die allgemeine Förderung der Weidetierhaltung einsetzen sowie die Honorierung der von ihr generierten Ökosystemleistungen voran bringen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BNatSchG-Novelle für Wind an Land
In der angestrebten BNatSchG-Novelle des BMUKN für Regelungen für Windenergie an Land bemüht sich der NABU Anpassungen zu erwirken, die die Konformität mit EU-Recht und Naturverträglichkeit der neuen Regelungen bzw. Änderungen bestehender Regelungen gewährleistet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
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26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für ambitioniertere Flottengrenzwerte Pkw auf EU-Ebene
Ambitionierte CO2-Flottenstandards in Revision 2026 verankern
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
FFH-Bericht: Meldung des Erhaltungszustands auf wissenschaftlicher Basis
Der FFH-Bericht über den Erhaltungszustand geschützter Arten Deutschlands muss auf wissenschaftlichen Daten und Methoden basieren. Politische Einflussnahme auf die Meldung ist laut EU nicht gestattet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw
Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktische Umsetzung der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in nationales Recht
Beitrag von Chiesi zur Unterstützung der Transformation des Gesundheitswesens hin zu mehr Nachhaltigkeit und zur Decarbonisierung.
- Bereitgestellt von: Chiesi GmbH am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des emissionsarmen Güterverkehrs im ländlichen Raum
Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: