Regelungsvorhaben
Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Angegeben von:
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. (R000242)
am
07.05.2026
Beschreibung:
Der BBMV tritt für eine andere Prioritätensetzung ein:
versicherungsfremde Leistungen sind sachgerecht aus Steuer- oder
Bundesmitteln zu finanzieren. Bei erwiesenen Fehlanreizen sind gezielte
Korrekturen möglich. Echte Effizienzreserven sind vor allem dort zu
heben, wo stationäre Leistungen in qualitativ hochwertige ambulante
Strukturen verlagert oder durch gute ambulante Versorgung vermieden
werden können. Beitragssatzstabilität ist ein legitimes
Ziel. Sie wird aber nicht dadurch erreicht, dass man die wirtschaftlichere
Versorgungsstufe schwächt.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
SG2605070031 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.04.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-