Regelungsvorhaben

Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Angegeben von:
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. (R000242) am 07.05.2026

Beschreibung:
Der BBMV tritt für eine andere Prioritätensetzung ein: versicherungsfremde Leistungen sind sachgerecht aus Steuer- oder Bundesmitteln zu finanzieren. Bei erwiesenen Fehlanreizen sind gezielte Korrekturen möglich. Echte Effizienzreserven sind vor allem dort zu heben, wo stationäre Leistungen in qualitativ hochwertige ambulante Strukturen verlagert oder durch gute ambulante Versorgung vermieden werden können. Beitragssatzstabilität ist ein legitimes Ziel. Sie wird aber nicht dadurch erreicht, dass man die wirtschaftlichere Versorgungsstufe schwächt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605070031 (PDF - 19 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.04.2026 an:

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