Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605070031
(PDF - 19 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Der BBMV tritt für eine andere Prioritätensetzung ein: versicherungsfremde Leistungen sind sachgerecht aus Steuer- oder Bundesmitteln zu finanzieren. Bei erwiesenen Fehlanreizen sind gezielte Korrekturen möglich. Echte Effizienzreserven sind vor allem dort zu heben, wo stationäre Leistungen in qualitativ hochwertige ambulante Strukturen verlagert oder durch gute ambulante Versorgung vermieden werden können. Beitragssatzstabilität ist ein legitimes Ziel. Sie wird aber nicht dadurch erreicht, dass man die wirtschaftlichere Versorgungsstufe schwächt.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. (R000242)
am
07.05.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]