Regelungsvorhaben
Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken
Angegeben von:
Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. (R004958)
am
07.05.2026
Beschreibung:
Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen:
1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben.
2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben.
3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage.
Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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