Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605020002 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken

Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen: 1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben. 2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben. 3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage. Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.

Bereitgestellt von:
Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. (R004958) am 07.05.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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