Stellungnahmen/Gutachten
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16.032 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.032)
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrieemissionen für Bioenergieanlagen an EU-Recht angleiche &, Kaskadennutzung ermöglichen
Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachfolgeregelung GasNZV muss Investitionsschutz & fairen Netzzugang für Biomethan ermöglichen
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG schnell reformieren: Flexibilität sichern, Vergütung stärken, Kleinanlagen fördern.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmespeicher privilegieren, UVP-Schwellen anpassen & EE-Wärmeleitungen dauerhaft priorisieren
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
THG-Quote schnell, technologieoffen und rechtssicher bis 2040 weiterentwickeln
Die Bioenergieverbände begrüßen den Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtigen Schritt zur Umsetzung von RED III. Positiv sind u. a. die Erhöhung und Fortschreibung der Quote bis 2040, die Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Nachhaltige Biokraftstoffe bleiben zentrale Säule des Klimaschutzes im Verkehr. Kritisch sehen die Verbände jedoch Verordnungsermächtigungen für wesentliche Systemelemente, die parlamentarisch geregelt gehören, sowie den engen Zeitplan. Da die EU-Umsetzungsfrist bereits überschritten ist, fordern die Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch 2025, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
WasserstoffBG zu grünem-Gase-Gesetz erweitern: Biogas, Biomethan und Derivate einbeziehen
Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Betrugsprävention stärken, Doppelaufwand vermeiden, praxisnahe Umsetzung der BioKraft-NachV sichern
Die unterzeichnenden Bioenergieverbände begrüßen die Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) zur besseren Betrugsprävention, fordern jedoch Nachbesserungen in zentralen Punkten. Sie sprechen sich für die Beibehaltung der BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen, die Einführung eines staatlichen Registrierungsverfahrens für ausländische Produzenten und eine praxisgerechte Einführung der Unionsdatenbank (UDB) ohne doppelte Dateneingaben aus. Zudem soll die energetische Nutzung von Biomasse aus Heideflächen zur Landschaftspflege erlaubt bleiben. Ziel ist eine wirksame, unbürokratische und rechtssichere Umsetzung der RED III-Vorgaben.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Bioenergie-Nachhaltigkeitsverordnung mit fairen Übergangsfristen.
Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomethan als Schlüsselenergie anerkennen und regulatorisch mit Wasserstoff gleichstellen.
Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Stärkung der Bioenergiebranche
Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Ereuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgrechen Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
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30.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexible Netzanschlüsse für steuerbare Biogasanlagen verpflichtend machen
Biogasanlagen sind steuerbare Erzeuger, deren flexible Einspeisung Netzengpässe vermeiden und Versorgungssicherheit stärken kann. Der bestehende Förderrahmen kollidiert jedoch mit starren Netzanschlussprozessen, sodass effiziente Flexibilisierung ausgebremst wird. Der Fachverband Biogas fordert daher die verpflichtende Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen nach §8a EEG, differenziert nach steuerbaren und fluktuierenden Technologien. Statt starrer Zeitscheiben sollen dynamische Kriterien wie Spannung und Frequenz genutzt werden. So können Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt, Investitionen erleichtert und die Integration von Biogas in das Energiesystem beschleunigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
StoffBilV sofort aufheben, Bürokratie abbauen, Daten aus bestehenden Pflichten nutzen
Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt den Entwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die Verordnung erwies sich für Biogasanlagen als untauglich, erzeugte erheblichen Bürokratieaufwand und lieferte weder mehr Transparenz noch Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen. Die Systemaußengrenzen sind unklar, Lagerbestände bleiben unberücksichtigt, Standardwerte weichen stark von realen Nährstoffgehalten ab. Der Verband unterstützt daher die unverzügliche Außerkraftsetzung als Beitrag zu Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig soll Transparenz künftig durch Nutzung bereits bestehender Dokumentations- und Meldepflichten gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachfolgeregelung GasNZV muss Investitionsschutz & fairen Netzzugang für Biomethan ermöglichen
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
THG-Quote anpassen: fair für Biokraftstoffe, wirksam gegen Betrug, sicher für Klimaziele
Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Weiterentwicklung der THG-Quote, fordert aber Nachbesserungen. Zentrale Punkte: Die Erhöhung der Quote auf 17,5 % sollte bereits 2027 erfolgen, um Preisverfall zu verhindern. Die Diskriminierung fortschrittlicher Biokraftstoffe durch den Wegfall der Mehrfachanrechnung ab 2026 ist abzulehnen; der Mindestanteil muss daher ab 2026 auf 3 % und bis 2030 auf 4,5 % steigen. Für Ladestrom aus Biogasanlagen soll der reale THG-Wert angesetzt werden dürfen. Zur Betrugsprävention sind strengere Registerverfahren für importierte Biokraftstoffe nötig. Zudem darf staatlich gefördertes importiertes Biomethan nicht anrechenbar sein. Biogener Wasserstoff muss umfassend auf die THG-Quote angerechnet werden können.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmespeicher privilegieren, UVP-Schwellen anpassen & EE-Wärmeleitungen dauerhaft priorisieren
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
WasserstoffBG zu grünem-Gase-Gesetz erweitern: Biogas, Biomethan und Derivate einbeziehen
Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrieemissionen für Bioenergieanlagen an EU-Recht angleiche &, Kaskadennutzung ermöglichen
Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BioSt-/Biokraft-NachV praxistauglich anpassen, Bürokratie vermeiden, Ausnahmen sichern
Der Fachverband Biogas e.V. fordert, die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV so auszugestalten, dass Doppelregelungen vermieden und Übergangsfristen für neue Anlagen gesichert werden. Die Aufnahme von Heidelandflächen muss nachgebessert werden, da auch naturschutzdienliche Nutzung betroffen wäre. Positiv wird die vorgesehene Ausnahme für Bestandsanlagen bewertet, diese soll auch Flächenkriterien einschließen. Die Unionsdatenbank darf erst mit funktionierender Schnittstelle zu Nabisy eingeführt werden, um Mehrfachbuchungen zu vermeiden. Zudem soll die bisherige Anerkennungspraxis für Zertifizierungsstellen fortgeführt werden, um RED III ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomethan als Schlüsselenergie anerkennen und regulatorisch mit Wasserstoff gleichstellen.
Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Fachverband Biogas begrüßt die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Bereitgestellt von: ProVeg e. V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Bereitgestellt von: ProVeg e. V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Anpassung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nicht durch unverhältnismäßige Vergabeanforderungen zu verzögern. - Einstufung von Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteiler) soll als Sektorentätigkeite nach § 102 GWB und SektVO bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt werden. - Einführung von Übergangsregelungen und die Möglichekeit beschleunigter Verhandlungsverfahren, um Investitionsdynamik und Planungssicherheit zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestalten (Digital Simplification Package)
Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Aufmerksam machen auf zentrale praktische Herausforderungendie der bevorstehenden Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der EU Batterienverordnung in nationales Recht
Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Integration von Speichern und erneuerbarer Erzeugung in der Ladeinfrastruktur
Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des gesetzlichen Rahmens für Speicher neben Erzeugungsanlagen
Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Passgenaue Netzanschlussverfahren für Energiespeicher
Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Passgenaue Netzanschlussverfahren für Energiespeicher
Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Multiplikatoren von Ladestrom an die Multiplikatoren von synthetischen Kraftstoffen, um level playing field für Strom zu erreichen. Vorschlag besserer rechtlicher Integration von Speichern in der Ladeinfrastruktur. Lob für Maßnahmen des BMUKN zur Stabilisierung der THG-Quote.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Hinwirken auf einfachere und vor allem sicherere Rahmenbedingungen für die Projektierung von Wasserstoffinfrastrukturvorhaben insb. in Sachen Baugenehmigungsfragen. Schaffung eines förderlichen Marktumfeldes für die Vorhaben darüber hinaus.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der Belange des Wasserstoff-Kernnetzes in das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
FNB Gas setzt sich für die Aufnahme der Belange des Wasserstoff-Kernnetzes und der Wasserstoffinfrastruktur in das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpaketes in nationales Recht
FNB Gas hat sich auf Nachfrage des BMWE an der Verbändeanhörung zur EnWG-Novelle beteiligt. In diesem Rahmen weisen wir auf verschiedene Aspekte in der Umsetzung des EU-Binnenmarktpaketes in nationales Recht hin.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Richtige Weichen für eine klimafreundliche Energieversorgung stellen
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt weiterhin den Versuch, das IRG grundlegend zu reformieren und in diesem Zuge zu vereinfachen und zu systematisieren, sowie den grenzüberschreitenden Rechtsschutz zu stärken. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als das aktuelle IRG ist. Auch wurden aktuelle EuGH-Rechtsprechung und aktuelle europäische Rechtsinstrumente umgesetzt und der Entwurf enthält einige Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Der DAV bedauert jedoch den im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhaften Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus- und Neubau des Schienennetzes
Die angespannte Haushaltslage erfordert hohe finanzielle Mittel (Verteidigung, Gesundheitswesen, Bildung, Umwelt, Verkehr). Einsparmöglichkeiten sollte die Regierung nutzen. Trotz des immensen Investitionsbedarfs bei der Bahninfrastruktur lassen sich besonders in diesem Bereich zig Milliarden einsparen und an anderer Stelle sinnvoll verwenden. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik im Bereich der Bahn soll die neue Bundesregierung in den Koalitionsvereinbarungen berücksichtigen. Die Punkte: Ausbau vor Neubau, Zuverlässigkeit vor Hochgeschwindigkeit, Klimabahn statt Betonbahn, Bahnausbau im Einklang mit Natur und Umwelt, Massive Verbesserung des Bahnangebots für den Güterverkehr.
- Bereitgestellt von: Brennerdialog Rosenheimer Land e.V. am 25.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus- und Neubau des Schienennetzes
Die angespannte Haushaltslage erfordert hohe finanzielle Mittel (Verteidigung, Gesundheitswesen, Bildung, Umwelt, Verkehr). Einsparmöglichkeiten sollte die Regierung nutzen. Trotz des immensen Investitionsbedarfs bei der Bahninfrastruktur lassen sich besonders in diesem Bereich zig Milliarden einsparen und an anderer Stelle sinnvoll verwenden. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik im Bereich der Bahn soll die neue Bundesregierung in den Koalitionsvereinbarungen berücksichtigen. Die Punkte: Ausbau vor Neubau, Zuverlässigkeit vor Hochgeschwindigkeit, Klimabahn statt Betonbahn, Bahnausbau im Einklang mit Natur und Umwelt, Massive Verbesserung des Bahnangebots für den Güterverkehr.
- Bereitgestellt von: Brennerdialog Rosenheimer Land e.V. am 25.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus- und Neubau des Schienennetzes
Die angespannte Haushaltslage erfordert hohe finanzielle Mittel (Verteidigung, Gesundheitswesen, Bildung, Umwelt, Verkehr). Einsparmöglichkeiten sollte die Regierung nutzen. Trotz des immensen Investitionsbedarfs bei der Bahninfrastruktur lassen sich besonders in diesem Bereich zig Milliarden einsparen und an anderer Stelle sinnvoll verwenden. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik im Bereich der Bahn soll die neue Bundesregierung in den Koalitionsvereinbarungen berücksichtigen. Die Punkte: Ausbau vor Neubau, Zuverlässigkeit vor Hochgeschwindigkeit, Klimabahn statt Betonbahn, Bahnausbau im Einklang mit Natur und Umwelt, Massive Verbesserung des Bahnangebots für den Güterverkehr.
- Bereitgestellt von: Brennerdialog Rosenheimer Land e.V. am 25.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung von Bürokratie und Dokumentationspflichten für den Mittelstand
Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der priviligierten Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz
Möglichst umfängliche Beibehaltung der Verpflichtung der Netzbetreiber, Biomethananlagen ans Gasverteilernetz anzuschließen, sowie der Deckelung der Netzanschlusskosten für Biomethananlagenbetreiber. Höhere Kostenbeteiligungen müssen mit der Möglichkeit höherer Erlöse gekoppelt sein.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 25.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RefE zur EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gas/H2-Binnenmarkt-Richtlinie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 04.11.2025 die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes eingeleitet. Der geltende Rechtsrahmen für den Erdgasbinnenmarkt umfassend weiterentwickelt sowie ein Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen, um die Dekarbonisierung der Energiemärkte und das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Damit liegt auch erstmals ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Bahnstrom als Erfüllungsoption für die THG-Quote in das Bundesimissionsschutzgesetz
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Bahnstrom als Erfüllungsoption für die THG-Quote in das Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen wird. Dies würde einen zusätzlichen Anreiz zur Vergrünung des Bahnstrommixes bieten und erhebliche Wettbewerbsverzerrungen im intermodalen Wettbewerb zwischen Straße und Schiene korrigieren.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Bahnstrom als Erfüllungsoption für die THG-Quote in das Bundesimissionsschutzgesetz
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Bahnstrom als Erfüllungsoption für die THG-Quote in das Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen wird. Dies würde einen zusätzlichen Anreiz zur Vergrünung des Bahnstrommixes bieten und erhebliche Wettbewerbsverzerrungen im intermodalen Wettbewerb zwischen Straße und Schiene korrigieren.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
bessere Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft
Aufzeigen von Schutzlücken für Kinder, deren Eltern das Verfahren nicht angemessen betreiben können sowie Empfehlung einer Evaluation des Gesetzes
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PFAS: Maßnahmen zur schnellen Reduktion und zum Ausstieg aus PFAS
Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung verbindlicher regulatorischer Vorgaben zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von PFAS. Dazu zählen ein kurzfristiges ordnungsrechtliches Phasing-Out für Anwendungen mit verfügbaren Alternativen sowie ein mittelfristiges Phasing-Out für Anwendungen ohne Alternativen. Zudem sollen Regelungen geschaffen werden, die Transparenz über PFAS-Einsätze herstellen, den Marktzugang beschränken und eine erweiterte Herstellerverantwortung rechtlich verankern, einschließlich der Beteiligung an Folgekosten.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesweite Helfergleichstellung
Bezugnehmend auf das Vorhaben einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung für eine Helfergleichstellung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Bundesweite rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk bezüglich Freistellung und Lohnfortzahlungen - mindestens für Einsatzfälle. Eine Harmonisierung des Landesgesetzgebungen wäre ebenso denkbar wie eine Regelung auf Bundesebene.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform des GEAS, die ab dem 12. Juni 2026 Anwendung finden wird, schafft vielfältige Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung bis hin zu Freiheitsentziehung zu Lasten von asylsuchenden Menschen. Mit Sorge nimmt das DRK wahr, dass die vorliegende Gesetzesentwürfe Handlungsspielräume über das erforderliche Maß hinaus ausschöpfen und dabei wichtige Garantien für die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des neuen Wehrdienstmodells
Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung im Sozial- und Gesundheitssektor
Die Ausgestaltung von Digitalisierungsprozessen wird künftig den Sozial- und Gesundheitssektor verändern. Damit die Zugangsmodalitäten und Nutzbarkeit digitaler Prozesse und Anwendungen für die vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen gewährleistet sind, setzt sich das Deutsche Rote Kreuz für die inklusive Ausgestaltung ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
Die Bundesschülerkonferenz (BSK) tritt dafür ein, dass sich junge Menschen aktiv in politische Prozesse einbringen können und damit ein grundlegendes Demokratieverständnis entwickeln.
- Bereitgestellt von: Bundesschülerkonferenz am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steigerung der Behandlungsqualität im Gesundheitswesen durch Änderungen der Krankenhausreform
Die Regierungskommission hat seit 2022 unterschiedliche Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung veröffentlicht, zuletzt mit dem KHAG. Das Ziel unseres Fachverbandes ist es, die Krankenhausversorgung sozial zu gestalten im Sinne einer bedarfsgerechten Patient*innenorientierung. Bei der Diskussion wird oftmals die medizinische Indikation in den Mittelpunkt der Behandlungs und Bedarfserkennung gestellt. Dabei sind psychosoziale Indikatoren der Lebenssituation aus unserer Sicht systematisch mitzuberücksichtigen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Ambulantisierung, der Erforderlichkeit der Verbesserung der Notfallversorgung und der nachhaltigen Behandlungsqualität. Die psychosoziale Versorgung ist bei der medizinischen Behandlung ebenfalls sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)... -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des SGB II durch die neue Grundsicherung gestalten
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von selbständigen Kindertagespflegepersonen in die Steuererleichterungen des geplanten Aktivrentegesetzes
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Kindertagespflege am 24.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung qualitativ sinnvoller und für die Versorgung relevante psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus jenseits der Psychiatrie/Psychosomatik. Im Orientierung für die Leistungsbereiche und Leistungsgruppen gebenden Krankenhausplan NRW findet sich keine fachlich, inhaltlich und an Leitlinien/Versorgungsstandards orientierte sinnhafte Wiedergabe psychosozialer Leistungen, so dass etablierte und strukturell und prävetiv wichtige Versorgungsbereiche in Akutkrankenhäusern wegzufallen drohen. An der Stelle will die BAG-PVA ansetzen, um die Reform zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus BAG-PVA am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelungen zum Kleinschifferzeugnis Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung des Sportbootführerscheins infolge gestiegener Kosten der Bundesdruckerei GmbH Auslagenfähigkeit von Kosten bei Prüfungen an der Atlantik-, Nordsee- und Mittelmeerküste
- Bereitgestellt von: Deutscher Motoryachtverband Bundesverband für den motorisierten Wassersport am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Der BDEW setzt sich für eine umfassende Nachbesserung des Regierungsentwurfs zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein. Er fordert die Einbeziehung von kohlenstoffarmem Wasserstoff in den Anwendungsbereich, die rechtliche Privilegierung von Wasserstoffanlagen im Bauplanungsrecht sowie eine Gleichstellung von Anlagen zur Wasseraufbereitung als Nebenanlagen. Darüber hinaus fordert der BDEW materiell-rechtliche Erleichterungen im Naturschutzrecht, eine eindeutige Regelung zur Nichtanwendung des Vergaberechts auf Wasserstoffinfrastruktur und einen klaren Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. Die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden ist ebenfalls sicherzustellen, um die angestrebte Beschleunigung wirksam umzusetzen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Energie- und Wasserwirtschaft
Um effiziente Prozesse in der Energie- und Wasserwirtschaft zu gewährleisten, macht der BDEW unterschiedliche Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hürden. Diese betreffen unterschiedliche Gesetze des Energierechts. Beispiel: Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Abschaffung der Gasspeicherumlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Der BDEW fordert Änderungen am Entwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage im EnWG, insbesondere zur Ergänzung der §§ 35f und 35g EnWG zur Ergebnisneutralität des Marktgebietsverantwortlichen und zur Berücksichtigung individueller Lieferverhältnisse bei der Pflicht zur Weitergabe der Entlastung. Der BDEW lehnt zudem die vorgesehene Verodnungsermächtigung (§ 35h EnWG-E) ab, da diese einer vollständigen Abschaffung der Umlage widerspricht. Das im parlamentarischen Verfahren eingeführte Saldierungsverbot lehnt der BDEW ab.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsvorschläge zur Wasserstoffspeicherstrategie des BMWK
Das BMWK hat im Sep 23 das Grünpapier Wasserstoffspeicher konsultiert und eine H2-Speicherstrategie für Ende 24 angekündigt. Aus Sicht des BDEW braucht ein resilientes Energiesystem auch in Zukunft Speicher, um die Energieerzeugung mit dem -verbrauch sowohl bei kurzfristigen Schwankungen als auch saisonal in Einklang zu bringen, die Netzstabilität zu gewährleisten und zur Versorgungssicherheit beizutragen. Untergrund-H2-Speicher sind die physikalische, im Inland, potentiell im großen Umfang verfügbare Flexibilitätsquelle. Lange Vorlaufzeiten sowie mangelnde Planungs- und Investitionssicherheit führen jedoch zu einer Investitionslücke. Um den Aufbau von H2-Speichern zu ermöglichen, müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen schnell geschaffen werden. BDEW bringt Diskussionsbeiträge ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für kurzfristig wirksame gesetzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Förderkosten für Erneuerbare Energien ein, so dass das EEG-Konto entlastet wird. Ziel ist es, die Akzeptanz der Energiewende zu stärken, ohne notwendige Investitionen in Infrastruktur und Versorgungssicherheit zu gefährden. Der BDEW fordert die Bewertung und Priorisierung konkreter Einsparmaßnahmen – insbesondere im Bereich der Netzkosten und Infrastrukturkosten – auf gesetzlicher Grundlage. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus- und Neubau des Schienennetzes
Die angespannte Haushaltslage erfordert hohe finanzielle Mittel (Verteidigung, Gesundheitswesen, Bildung, Umwelt, Verkehr). Einsparmöglichkeiten sollte die Regierung nutzen. Trotz des immensen Investitionsbedarfs bei der Bahninfrastruktur lassen sich besonders in diesem Bereich zig Milliarden einsparen und an anderer Stelle sinnvoll verwenden. Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik im Bereich der Bahn soll die neue Bundesregierung in den Koalitionsvereinbarungen berücksichtigen. Die Punkte: Ausbau vor Neubau, Zuverlässigkeit vor Hochgeschwindigkeit, Klimabahn statt Betonbahn, Bahnausbau im Einklang mit Natur und Umwelt, Massive Verbesserung des Bahnangebots für den Güterverkehr.
- Bereitgestellt von: Brennerdialog Rosenheimer Land e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
21.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030
Ziel der Interessenvertretung ist die Förderung einer technologieoffenen, bedarfsgerechten und straßeninfrastrukturintegrierten Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 des BMDV. Dabei soll insbesondere auf die Berücksichtigung des Ladebedarfs von Nutzfahrzeugen, die Beschleunigung von Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren, eine planbare Finanzierung sowie auf transparente Preisinformationen für Nutzer hingewirkt werden.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des gesetzlichen Mandats der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Wir regen an, die von der DGSD vorgesehenen Spielräume zeitnah national zu nutzen und die EdB im EinSiG gesetzlich zu ermächtigen, die verfügbaren Finanzmittel für präventive Maßnahmen zu verwenden, um den Ausfall eines Kreditinstituts zu verhindern (Art. 11 Abs. 3 DGSD), und die verfügbaren Finanzmittel im Rahmen eines einzelstaatlichen Insolvenzverfahrens auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Wahrung des Zugangs von Einlegern zu gedeckten Einlagen zu verwenden (Art. 11 Abs. 6 DGSD). Zudem regen wir an, neben den präventiven und alternativen Maßnahmen, die Möglichkeit einer aufsichtlichen Vorfeldmaßnahme gesetzlich zu verankern, wonach die BaFin die Höhe der entschädigungsfähigen Einlagen unter anderem zum Schutz der Finanzmittel der EdB beschränken kann.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Rahmenbedingungen für Energiespeicher und Pumpspeicherkraftwerke
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strommarktdesigns
Optimierung der Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktes
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regeln für Family-Influencer: Stärkung von Kinderrechten und Kinderschutz im digitalen Raum
Der VerbraucherService Bayern fordert eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Kernpunkte des Regelungsvorhabens sind: ein Verbot kommerzieller Kinderfotos bis sieben Jahren, die Erweiterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Influencer-Tätigkeiten, die Stärkung des Persönlichkeitsrechts von Kindern online, die Einrichtung eines Treuhandfonds für Einnahmen aus Kid-Content sowie umfassende medienpädagogische Aufklärung für Eltern und Kinder. Ziel ist der Schutz von Minderjährigen vor Verletzungen ihrer Privatsphäre, wirtschaftlicher Ausbeutung und Gefährdungen ihres Kindeswohls durch „Sharenting“ und kommerziellen Kid-Content.
- Bereitgestellt von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der geplanten Änderung des § 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG) empfehlen wir, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes als alternative Erfüllungsoption einzubeziehen, um umfas-sende Technologieoffenheit zu gewährleisten und unmittelbar wirksame Klimaschutzbeiträge zu generieren. Die Senkung des Energieverbrauchs und der Heizlast der Gebäude verringert die notwendigen Erzeugungskapazitäten u.a. für erneuerbare Energien und reduziert den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau und Backup-Kraftwerken.
- Bereitgestellt von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung staatlicher Garantieinstrumente zur Absicherung zentraler Risiken im Wasserstoffhochlauf, darunter Marktpreis-, Infrastruktur- und ordnungspolitische Risiken. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen in der Initial- und Aufbauphase zu ermöglichen und private Finanzierungen abzusichern. Gleichzeitig setzt sich der BDEW für eine Senkung der regulatorisch bedingten Wasserstoffgestehungskosten ein. Hierzu gehören die Beibehaltung oder Ausweitung von Befreiungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern sowie praxistaugliche Strombezugskriterien für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Eine technologieoffene Ausgestaltung, Planungssicherheit und Bestandsschutzregelungen sind dafür zentrale Voraussetzungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung staatlicher Garantieinstrumente zur Absicherung zentraler Risiken im Wasserstoffhochlauf, darunter Marktpreis-, Infrastruktur- und ordnungspolitische Risiken. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen in der Initial- und Aufbauphase zu ermöglichen und private Finanzierungen abzusichern. Gleichzeitig setzt sich der BDEW für eine Senkung der regulatorisch bedingten Wasserstoffgestehungskosten ein. Hierzu gehören die Beibehaltung oder Ausweitung von Befreiungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern sowie praxistaugliche Strombezugskriterien für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Eine technologieoffene Ausgestaltung, Planungssicherheit und Bestandsschutzregelungen sind dafür zentrale Voraussetzungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Film- und Fernsehindustrie
Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland; langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit; Entkopplung der Anreizförderung von Investitionsverpflichtungen für Streamer; Sicherstellung, dass die geplanten Fördermittel vollständig und vorbehaltsfrei verfügbar sind. Green Production: Einführung eines Green-Shooting-Bonus für Dienstleister, die ökologische Produktionsstandards erfüllen. Qualität bei Außenübertragungen (Ü-Wagen): Honorierung von Qualitätsstandards bei Außenübertragung; Investitionsanreize für Ü-Wagen, um technologische Weiterentwicklung zu sichern. Filmförderung/ Filmförderzulagengesetz: Faire Förderzugänge für Dienstleister Stärkung des VFX-Standorts: Anpassung von Richtlinien für VFX-Unternehmen; vereinfachter Zugang für alle Formate.
- Bereitgestellt von: Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. (VTFF e.V.) am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung der Finanzierung des Polioprogramms der GPEI durch die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland stellt jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt (Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für die globale Bekämpfung von Polio zur Verfügung. Ziel der Interessenvertretung ist die Fortführung dieses Haushaltstitels.
- Bereitgestellt von: APCO Worldwide GmbH am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der vergabeseitigen Wirkung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 21.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (16):
- AEG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- EBKrG [alle SG hierzu]
- FStrG [alle SG hierzu]
- FStrAusbauG [alle SG hierzu]
- WaStrG [alle SG hierzu]
- WaStrAbG [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- KSG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ROG 2008 [alle SG hierzu]
- RoV [alle SG hierzu]
- UmwRG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der vergabeseitigen Wirkung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden.
- Bereitgestellt von: bauforumstahl am 21.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (16):
- AEG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- EBKrG [alle SG hierzu]
- FStrG [alle SG hierzu]
- FStrAusbauG [alle SG hierzu]
- WaStrG [alle SG hierzu]
- WaStrAbG [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- KSG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ROG 2008 [alle SG hierzu]
- RoV [alle SG hierzu]
- UmwRG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anwendungsbegleitende Erfolgsmessungen und erfolgsabhängige Preisbestandteile bei DiGAs streichen
Die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung und die erfolgsabhängigen Preisbestandteile bei Digitalen Gesundheitsanwendungen sind aus der DiGAV zu streichen. Sie schaffen keinen Mehrwert für die Versorgung und auch keinen Qualitätswettbewerb unter den Herstellern. Sie führen ausschließlich zu mehr Bürokratie.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 20.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ethanol nicht für die Nutzung bei der Medizinprodukteherstellung beschränken
Ethanol soll als Biozidwirkstoff auf EU-Ebene Sanktionen unterworfen werden, was die Anwendung in der Medizinprodukteherstellung erheblich beeinträchtigen würde. Ethanol ist sicher, kostengünstig, leicht verfügbar, wird EU-weit hergestellt und ist biologisch abbaubar. Meist existieren keine wirtschaftlichen/weniger gefährliche Alternativen. Grundlage für die beabsichtigte Einstufung sind Studien zum missbräuchlichen oralen Alkoholkonsum. Dabei wird Ethanol durch Vergällung für die orale Aufnahme ausgeschlossen. Die Bundesregierung möge sich daher gegen eine Einstufung einsetzen.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 20.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine vereinfachte, praxistaugliche und technologieoffene Neufassung der §§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein. Ziel ist es, klare, verständliche und adressatengerechte Regelungen zu schaffen, die die Dekarbonisierung des Wärmesektors ermöglichen, ohne unnötige Bürokratie oder Doppelstrukturen zu erzeugen. Der BDEW fordert, dass verbindliche Vorgaben für Infrastrukturbetreiber in das EnWG überführt und die nationale Umsetzung der EPBD sinnvoll mit dem GEG verzahnt wird. Für Gebäudeeigentümer sollen Wahlmöglichkeiten bestehen bleiben, Planungssicherheit gewährleistet und Übergangsfristen realistisch gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Weiterentwicklung der EU-Vorgaben zur Energieversorgungssicherheit
Der BDEW fordert eine intelligente Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens zur Energieversorgungssicherheit. Ziel ist ein effizienter, entbürokratisierter und krisenfester EU-Rahmen, der die bestehenden Verantwortlichkeiten von Energieunternehmen, Mitgliedstaaten und EU respektiert und stärkt. Der BDEW lehnt eine Zentralisierung auf EU-Ebene ab und spricht sich gegen eine sektorübergreifende Verordnung aus. Er fordert stattdessen sektorbezogene Regelwerke unter Wahrung nationaler Besonderheiten. Vorgaben zur Wasserstoff-Versorgungssicherheit sollten derzeit nicht eingeführt werden, um den Markthochlauf nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine investitionsorientierte Ausgestaltung des Bundeshaushalts 2026 und des KTF zur Absicherung der Transformation der Energieversorgung. Er setzt sich für die Einrichtung eines Förderbudgets für Wasserstoffprojekte, eine verlässliche Finanzierung der Wärmewende, die haushaltsrechtliche Absicherung der Kraftwerksstrategie, sowie die Förderung von CCS-Infrastruktur und energiebezogenen Eigenkapitalinstrumenten ein. Der BDEW lehnt konsumtive Ausgaben aus dem KTF ab und fordert deren Finanzierung aus dem Kernhaushalt, um Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine rechts- und praxissichere Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das UWG ein. Er fordert Klarstellungen in der Gesetzesbegründung zur zulässigen Nutzung etablierter Begriffe wie „Ökostrom“, „Grünstrom“ oder „Biogas“ auf Basis anerkannter Herkunftsnachweise. Ferner lehnt der BDEW die Gleichbehandlung gesetzlich vorgeschriebener Berichte mit Werbung ab und fordert eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen und bürokratischen Belastungen durch Nachweispflichten und mögliche Rebranding-Prozesse. Die Nutzung von Firmennamen mit Umweltbezug soll weiterhin rechtssicher möglich sein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Versuch der EU-Kommission, mit dem EU Space Act ein einheitliches Weltraumgesetz zu schaffen, ist ein richtiger Schritt. Der aktuelle Entwurf braucht jedoch dringend Nachbesserungen. Wir dürfen keine Doppelstrukturen und Bürokratie aufbauen, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ausbremsen. Außerdem muss es Mindeststandards über Ländergrenzen hinweg geben, die für alle Marktakteure gleichermaßen gelten. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen der Zuständigkeiten zwischen ESA und europäischer Kommission gehen zu weit. Die bewerte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und ESA muss unverändert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 20.11.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: