Regelungsvorhaben
THG-Quote anpassen: fair für Biokraftstoffe, wirksam gegen Betrug, sicher für Klimaziele
Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106)
am
26.11.2025
Beschreibung:
Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Weiterentwicklung der THG-Quote, fordert aber Nachbesserungen. Zentrale Punkte: Die Erhöhung der Quote auf 17,5 % sollte bereits 2027 erfolgen, um Preisverfall zu verhindern. Die Diskriminierung fortschrittlicher Biokraftstoffe durch den Wegfall der Mehrfachanrechnung ab 2026 ist abzulehnen; der Mindestanteil muss daher ab 2026 auf 3 % und bis 2030 auf 4,5 % steigen. Für Ladestrom aus Biogasanlagen soll der reale THG-Wert angesetzt werden dürfen. Zur Betrugsprävention sind strengere Registerverfahren für importierte Biokraftstoffe nötig. Zudem darf staatlich gefördertes importiertes Biomethan nicht anrechenbar sein. Biogener Wasserstoff muss umfassend auf die THG-Quote angerechnet werden können.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2511120015 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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