Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511120015 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
THG-Quote anpassen: fair für Biokraftstoffe, wirksam gegen Betrug, sicher für Klimaziele

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Weiterentwicklung der THG-Quote, fordert aber Nachbesserungen. Zentrale Punkte: Die Erhöhung der Quote auf 17,5 % sollte bereits 2027 erfolgen, um Preisverfall zu verhindern. Die Diskriminierung fortschrittlicher Biokraftstoffe durch den Wegfall der Mehrfachanrechnung ab 2026 ist abzulehnen; der Mindestanteil muss daher ab 2026 auf 3 % und bis 2030 auf 4,5 % steigen. Für Ladestrom aus Biogasanlagen soll der reale THG-Wert angesetzt werden dürfen. Zur Betrugsprävention sind strengere Registerverfahren für importierte Biokraftstoffe nötig. Zudem darf staatlich gefördertes importiertes Biomethan nicht anrechenbar sein. Biogener Wasserstoff muss umfassend auf die THG-Quote angerechnet werden können.

Bereitgestellt von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106) am 26.11.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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