Regelungsvorhaben
Ethanol nicht für die Nutzung bei der Medizinprodukteherstellung beschränken
Angegeben von:
eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (R000679)
am
20.11.2025
Beschreibung:
Ethanol soll als Biozidwirkstoff auf EU-Ebene Sanktionen unterworfen werden, was die Anwendung in der Medizinprodukteherstellung erheblich beeinträchtigen würde. Ethanol ist sicher, kostengünstig, leicht verfügbar, wird EU-weit hergestellt und ist biologisch abbaubar. Meist existieren keine wirtschaftlichen/weniger gefährliche Alternativen. Grundlage für die beabsichtigte Einstufung sind Studien zum missbräuchlichen oralen Alkoholkonsum. Dabei wird Ethanol durch Vergällung für die orale Aufnahme ausgeschlossen. Die Bundesregierung möge sich daher gegen eine Einstufung einsetzen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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