Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511200023 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ethanol nicht für die Nutzung bei der Medizinprodukteherstellung beschränken

Ethanol soll als Biozidwirkstoff auf EU-Ebene Sanktionen unterworfen werden, was die Anwendung in der Medizinprodukteherstellung erheblich beeinträchtigen würde. Ethanol ist sicher, kostengünstig, leicht verfügbar, wird EU-weit hergestellt und ist biologisch abbaubar. Meist existieren keine wirtschaftlichen/weniger gefährliche Alternativen. Grundlage für die beabsichtigte Einstufung sind Studien zum missbräuchlichen oralen Alkoholkonsum. Dabei wird Ethanol durch Vergällung für die orale Aufnahme ausgeschlossen. Die Bundesregierung möge sich daher gegen eine Einstufung einsetzen.

Bereitgestellt von:
eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (R000679) am 20.11.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

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