Stellungnahmen/Gutachten
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1.101 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.101)
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen
§ 21a KStG regelt die steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen. Die heutige Regelung erscheint sachgerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert Reform des § 130d ZPO - Ersatzeinreichung
Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die geplante Verschlankung des DCGK grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Streichungen/Kürzungen mit einigen Detailabweichungen. Dies betrifft insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Vorstandsvergütung, zum Kompetenzprofil und zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Beibehalten werden sollen jedoch die Empfehlungen zu Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; eine Herabstufung zu bloßen Anregungen wird wegen geringerer Transparenz und Risiken für Nachfolgeplanung sowie Machtkonzentration abgelehnt. Ebenfalls kritisch sieht der DAV die Streichung der Empfehlungen zur Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft und zu den Fristen für die Veröffentlichung der Finanz- und Halbjahresfinanzberichte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzbildungsstrategie des Bundes
Finanzielle Bildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung. Mehr Finanzkompetenz bedeutet mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, Unabhängigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die nachhaltige Umsetzung der Strategie, die ab 2027 erfolgen wird. Die Bundearbeitsgemeinschaft bringt die Erfahrungen und Aspekte der Schuldenberatungspraxis ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Finanzbildungsstrategie
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Adressatenkreis:
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09.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Risikoorientierung der Regelung
Die überwiegende Mehrheit der Freien Berufe erzielt ihre Umsätze nicht in bargeldintensiven Geschäftsmodellen. Honorare und Vergütungen werden regelmäßig auf Grundlage von Rechnungen abgerechnet und überwiegend per Überweisung beglichen. Die Registrierkassenpflicht für Freie Berufe hat keinen Mehrwert für die Betrugsbekämpfung, wenn lediglich einzelne Bar- oder Kartenzahlungen oder die Vereinnahmung gesetzlicher Zuzahlungen erfasst werden sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 09.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Landvolk Niedersachsen fordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sollen die §§ 1a und 20a BNatSchG so geändert werden, dass sie nicht zu pauschalen naturschutzrechtlichen Aufwertungen großer Flächen führen, die die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich faktisch verhindern. Es verlangt klare Abgrenzungskriterien, die Berücksichtigung der tatsächlichen Wiedervernässbarkeit sowie Rechtssicherheit hinsichtlich der Rechtsfolgen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Hofstellen und ländliche Räume dauerhaft in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden und die Akzeptanz sowie Teilnahme an der ANK-Förderung gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregungen zum Rechtsrahmen der Elektromobilität, z.B. an BMWK/E Aufnahme von Regelungen ins EnWG zum beschleunigten Netzanschluss als eine der größten Hürden des Aufbaus von Ladeinfrastruktur; Erleichterungen im Mess- und Eichrecht u.a. zur Instandsetzung und zum Direktverkauf; Anregungen an das BMF: Aufnahme einer klaren Regelung im Stromsteuerrecht, dass der Ladepunkt als Letztverbraucher eingeordnet wird wie im EnWG und im Messstellenbetriebsgesetz, auch für CPOs, die EVU sind. Aktuelle entsteht in dem Rechtsverhältnis eine Doppelbesteuerung. Novellierung der Regelungen über THG-Quote, um aktuelle Hürden zu beseitigen; Appell an BMDV: Stoppen/Ändern der Ausschreibung von eLkw-Schnellladeinfrastruktur (massive Eingriffe in Wettbewerb durch Durchleitungsmodell/Infrastrukturentgelt)
- Bereitgestellt von: INSPIRE - Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung genossenschaftlicher Prüfungsverbände im Steuerberatungsgesetz
Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung genossenschaftlicher Prüfungsverbände im Steuerberatungsgesetz
Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Allianz Fairer Tickethandel setzt sich für eine umfassende, ausgewogene Regulierung des Ticketmarktes ein. Ziel ist es, die monopolistische Stellung im Primärmarkt, kritisch zu überprüfen, um wettbewerbswidriges Verhalten und Verbraucherbeschränkungen zu verhindern. Zentral ist die Förderung von Wettbewerb und Transparenz im Primärmarkt sowie die Sicherstellung eines freien und unabhängigen Sekundärmarktes, der Verbrauchern Flexibilität beim Weiterverkauf und Übertragen von Tickets ermöglicht. Damit soll ein ausgewogenes, verbraucherfreundliches und wettbewerbsorientiertes Ticketing-Ökosystem geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Allianz Fairer Tickethandel setzt sich für eine umfassende, ausgewogene Regulierung des Ticketmarktes ein. Ziel ist es, die monopolistische Stellung im Primärmarkt, kritisch zu überprüfen, um wettbewerbswidriges Verhalten und Verbraucherbeschränkungen zu verhindern. Zentral ist die Förderung von Wettbewerb und Transparenz im Primärmarkt sowie die Sicherstellung eines freien und unabhängigen Sekundärmarktes, der Verbrauchern Flexibilität beim Weiterverkauf und Übertragen von Tickets ermöglicht. Damit soll ein ausgewogenes, verbraucherfreundliches und wettbewerbsorientiertes Ticketing-Ökosystem geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allianz fairer Tickethandel am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen - Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen
-
BT-Drs. 20/13293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der EU-Vergaberichtlinien
Die EU-Kommission hat angekündigt, im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Reform der EU-Vergaberichtlinien vorzulegen. Der VDMA setzt sich hierbei für ein schlankes Vergabeverfahren ein, welches grundlegende Vergabeprinzipien achtet und zugleich die europäische Wirtschaft resilient machen kann.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung zur Meldung von Verdachtsfällen auf Kindesmissbrauch
Angehörigen von Gesundheitsberufen u.a. soll eine Meldung von Verdachtsfällen für sexuellen Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wie bisher möglich sein. Sie sollen jedoch nicht hierzu verpflichtet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)
-
BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG)
Die BPtK wirbt dafür, die Stellung der bzw. des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern und psychotherapeutische Hilfen für Opfer im Gesetzentwurf explizit zu benennen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) im organisierten Sport im Zuge möglicher Reformen der Alterssicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Verhinderung einer Abschaffung oder grundlegenden Einschränkung des Status geringfügiger Beschäftigungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das RV i. Zsh. m. multimodalen Reisen-COM (2023)752 u. dem Schutz v. Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten (Single Tickets) COM(2026)233 final macht die Notwendigkeit der kohärenten Ausgestaltung d. Ansprüche v. Reisenden deutlich. Der ADAC unterstützt, den Schutz v. Reisenden bei grenzüberschreitenden u. verkehrsträgerübergreifenden Reisen zu stärken u. bestehende Schutzlücken zu schließen. Ein kohärenter Rechtsrahmen mit klaren,konsistenten Verbraucherrechten kann dazu beitragen,nachhaltige Mobi-Angebote zu fördern.Dies gilt für multimod. Reiseketten u. Bahnreisen mit mehreren beteiligten Eisenbahnunternehmen bei Buchung im Rahmen eines Single Tickets.In einzelnen Bereichen besteht weiterhin Präzisierungsbedarf zur Sicherstellung v. Rechtsklarheit u. praktikabler Anwendung d. Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen
-
BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns im Rahmen der Reform der WPO dafür ein, - die in § 43 Absatz 7 Satz 3 WPO-E bisher nur für die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vorgesehenen Ausnahme von der Rotationspflicht bei Prüfern der auftragsbegleitenden Qualitätssicherungsprüfung auf Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände zu erweitern und - den Schwellenwert für die verpflichtende prüfungsbegleitende Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung von Sparkassen von 3 auf 5 Mrd. Euro Bilanzsumme (§ 57h Abs. 3 Satz 2 WPO) anzuheben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 7/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer -
BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
-
BR-Drs. 7/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass zusätzliche Anforderungen in BioAbfV nicht für klassische, zellulosebasierte Teebeutel und Kaffeepads gelten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass zusätzliche Anforderungen in BioAbfV nicht für klassische, zellulosebasierte Teebeutel und Kaffeepads gelten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Entgeltregelung in § 28 Absatz 4 VerpackDG
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner jetzigen Form
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsbeschluss höhere Hürden für Informationsanfragen an Behörden. Wir setzen uns ein für die Verhinderung der folgenden geplanten Änderungen: Abhängigmachen von IFG-Anfragen von einem berechtigten Interesse, Kostenerhöhung für IFG-Anfragen, Einschränkungen von Anfragen in den Bereichen Kritischen Infrastruktur, Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung, wissenschaftliche Forschung und das Schwärzen der Namen von Behördenmitarbeitenden.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 23.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Sicherung der Bargeldversorgung
Wir setzen uns mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Bargeldversorgung für die Schaffung fairer und wettbewerbsneutraler Rahmenbedingungen ein. Hierzu sollte die Bargeldversorgung als kritische Infrastruktur anerkannt, hinsichtlich der Kosten der Bargeldversorgung eine faire Verantwortungsteilung zwischen allen Marktteilnehmer geschaffen, regulatorische Doppelbelastungen vermieden und bestehende Infrastrukturbetreiber nicht durch zusätzliche regulatorische Anforderungen einseitig belastet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es besteht Prüfungsbedarf, ob die vorgesehenen Regelungen den berechtigten Geheimhaltungsinteressen aller von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten erfassten Vertrauensbeziehungen ausreichend Rechnung tragen. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei der Schutz von Behandlungs-, Beratungs-, Prüfungs- und Mandatsverhältnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 11.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 453/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BR-Drs. 453/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Risikoorientierung der Regelung
Die überwiegende Mehrheit der Freien Berufe erzielt ihre Umsätze nicht in bargeldintensiven Geschäftsmodellen. Honorare und Vergütungen werden regelmäßig auf Grundlage von Rechnungen abgerechnet und überwiegend per Überweisung beglichen. Die Registrierkassenpflicht für Freie Berufe hat keinen Mehrwert für die Betrugsbekämpfung, wenn lediglich einzelne Bar- oder Kartenzahlungen oder die Vereinnahmung gesetzlicher Zuzahlungen erfasst werden sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 11.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung des europäischen, kapitalmarktrechtlichen Meldewesens
Bewusstsein für die Optimierung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens schaffen. Sicherung bzw. Verbesserung der Datenqualität unter gleichzeitiger Entlastung von Aufsichtsbehörden und Meldepflichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.)
Als Verwalter des Scaleup-Europe-Fonds setzt sich EQT dafür ein, dass die EU Inc. (28. Regime) einen einheitlichen Rahmen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung und ein zentrales EU-weites digitales Unternehmensregister schafft, einen diskriminierungsfreien Zugang ohne Branchen-, Größen- oder Innovationskriterien sowie eine freie Sitzwahl gewährleistet.
- Bereitgestellt von: EQT Partners GmbH am 07.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 04.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 04.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz KiMoG
13 Forderungen der DGGG und DGRM - siehe Stellungnahme
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen für Studierendenwerke bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
Bei der Neufassung des UVgO fordert das DSW im § 2 mehrere Anpassungen für die Studierendenwerke in Absatz 2 und 3. Hier geht es um die Wertgrenze von 50.000 € und die Bekanntmachung ab 25.000 €, wir fordern eine Wertgrenze von min. 100.000 € für Direktaufträge sowie eine Erhöhung der Bekanntmachungsgrenze auf min. 50.000 €.
- Bereitgestellt von: Deutsches Studierendenwerk am 28.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeverordnung
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelung suizidpräventiver Maßnahmen
Aufnahme des assistierten Suizids in den Regelungsbereich, konkrete Maßnahmen zur Methodenrestriktion, Ausbau von komplementären, niedrigschwelligen suizidpräventiven Krisenhilfen, Regelfinanzierung [U 25], konkrete Regelungen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in der Langzeitpflege und im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 27.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
28.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreformgesetz 2027
Der Verband spricht sich für weitere Entlastungen beim Steuertarif aus.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Liberalisierung der Kanzleipflicht durch Neufassung von § 27 I BRAO und dadurch Ermöglichung von mehr Flexibilität und Anpassung an die Digitalisierung und veränderte Lebensumstände Vorschlag de lege ferenda: „Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei haben. Kanzlei ist der Ort, an welchem Zustellungen bewirkt werden können und über den der Rechtsanwalt für Mandanten, Gerichte, Behörden und andere am Rechtsverkehr Beteiligte in einer seiner Berufsausübung angemessenen Weise erreichbar ist.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Wahrung der Kohärenz und Verhältnismäßigkeit schlägt der DAV vor: § 30 Abs. 2a OWiG-E sollte Richtlinien, Schulungen, Organisationsmaßnahmen, Kontrollen und interne Untersuchungen ausdrücklich als bußgeldmindernd nennen. § 130 Abs. 1 OWiG-E sollte dahin konkretisiert werden, dass die genannten Maßnahmen nur erforderlich sind, wenn sie aus ex-ante Sicht mit Blick auf Größe, Art und Organisation sowie Risikoexposition des Unternehmens geeignet und zumutbar sind. Betriebsinhaber haben bzgl. der Compliance-Organisation einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessenspielraum. Dies sollte in § 130 Abs. 1 OWiG-E oder in einem Auslegungshinweis in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommen und würde i.Ü. den bürokratischen Aufwand, insbes. für KMU, reduzieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
-
BR-Drs. 266/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Produktsicherheitsgesetz
Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Südwesttextil unterstützt das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Erforderlich sind adäquate Anforderungen an die Risikoanalyse, eine stärkere Anerkennung international etablierter Kennzeichnungslösungen sowie eine Anpassung der nationalen Rückrufregelungen an die europäischen Vorgaben. Darüber hinaus sind eine einheitliche Marktüberwachung und wirksame Kontrollen insbesondere gegenüber Anbietern aus Drittstaaten notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Verbraucherschutz sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In öffentlichen Ausschreibungsverfahren wird . Das Ergebnis der bisherigen überwiegend kostenbezogenen Ausschreibungspraxis führt zu einem weiteren industriepolitisch bedenklichen Abbau von Produktionskapazitäten in Europa, verbunden mit globalen Abhängigkeiten, insbesondere von asiatischen Ländern.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B) vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhaltensprävention in der PKV gesetzlich flankieren
Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 13.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV äußert keine Einwände gegen die Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im Grundbuchwesen. Er regt jedoch an, das Inkrafttreten der bereits gesondert gesetzlich geregelten Befugnis für Notar:innen, die Steuer-ID über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern in einem maschinellen Verfahren einzuholen, zu beschleunigen. Nur dies führt zu einer schnellen Umsetzung des hier verfolgten Ziels, auch das Grundbuch an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) anzubinden. Zudem regt der DAV eine Änderung von §15 der Grundbuchverfügung an, um auch weitere Personendaten als Ordnungsmerkmal in dem im Grundbuchwesen eingesetzten Fachverfahren zu verwenden, statt sie im Grundbuch selbst einzutragen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf einer Regelung zur Aufnahme des Grundbuchs in das Identifikationsnummerngesetz
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffGenV [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 10.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes)
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5782 - Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
-
BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das in § 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Des Weiteren soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um zukünftig in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil beschriebenen Fallgestaltung unangemessene Belastungen für die Betroffenen durch die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus in jedem Fall zu vermeiden, wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in eng begrenzten Ausnahmefällen die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Änderung der ZPO und BRAO zur Stärkung von Verfahrensgerechtigkeit und effektivem Rechtsschutz. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur sichtbaren Verarbeitung entscheidungserheblichen Vortrags, zu Nichtabhilfeentscheidungen und Anhörungsrügen, zur fairen Strukturierung komplexer Verfahren, zur Berücksichtigung qualifizierter Fachvorarbeit sowie zur Transparenz wesentlicher anwaltlicher Prüfentscheidungen.
- Bereitgestellt von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Das Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht an heutige Anforderungen anpassen und Deutschland als Schiedsstandort stärken. Die DIS begleitet den Reformprozess aktiv und hat sowohl das Eckpunktepapier 2023 als auch den Referentenentwurf 2024 mit Stellungnahmen unterstützt. Sie begrüßt die behutsame Modernisierung sowie die zügige Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens. In ihrer aktuellen Stellungnahme regt die DIS gezielte Verbesserungen an, um die Anwenderfreundlichkeit weiter zu erhöhen, darunter die Einführung eines Eilschiedsrichters und die Berücksichtigung des Anpassungsbedarfs infolge der Seraing-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Bereitgestellt von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 31.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Das Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht an heutige Anforderungen anpassen und Deutschland als Schiedsstandort stärken. Die DIS begleitet den Reformprozess aktiv und hat sowohl das Eckpunktepapier 2023 als auch den Referentenentwurf 2024 mit Stellungnahmen unterstützt. Sie begrüßt die behutsame Modernisierung sowie die zügige Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens. In ihrer aktuellen Stellungnahme regt die DIS gezielte Verbesserungen an, um die Anwenderfreundlichkeit weiter zu erhöhen, darunter die Einführung eines Eilschiedsrichters und die Berücksichtigung des Anpassungsbedarfs infolge der Seraing-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Bereitgestellt von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 31.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf den Entwurf der BauGB-Novelle mit dem Ziel, bei den vorgesehenen Änderungen des BauGB den Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen im Außenbereich, insbesondere für flächengebundene Pferdehaltungs-, Pferdezucht- und Pferdesportbetriebe, zu stärken. Angestrebt werden eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB) im Außenbereich und die vorrangige Nutzung von Konversions- und bereits versiegelten Flächen anstelle hochwertiger Landwirtschafts- und Grünlandflächen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 31.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 334/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BR-Drs. 334/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
zielführende und sinnvolle Änderungen des GDolmG, des GVG und vor allem Modernisierung des KMK-Beschlusses zu den Prüfungsämtern
- Bereitgestellt von: Sprachgil.de e. V. am 30.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer spricht für einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Ärztinnen und Ärzte aus, um das Arzt-Patienten-Verhältnis zu schützen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 29.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Nachrichtendienstrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Datenschutz im Registerrecht konsequent umsetzen
Der Gesetzesentwurf zur Löschung nicht erforderlicher personenbezogener Daten im Registerrecht geht in die richtige Richtung, muss aber insbesondere zu folgenden Aspekten nachgeschärft werden: Der Freigabe eines Ersatzdokuments bei begründetem Löschungsantrag sollte eine gebundene Entscheidung statt Ermessen zugrunde liegen; die vorläufige Sperrung beanstandeter Dokumente sollte zwingend erfolgen. Für die freiwillige notarielle Vorabprüfung sind bundeseinheitliche Prüfkriterien notwendig. Der Ausschluss von Ersatzdokumenten für vor dem 1.6.2023 eingereichte Unterlagen sollte entfallen. Zudem sind Leitlinien zur Auslegung „nicht erforderlicher“ Daten, längere Fristen zur Einreichung von Ersatzdokumenten sowie Gebührenfreiheit bei der Bereinigung historischer Dokumentenbestände notwendig.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 27.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
27.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur 12. GWB-Novelle und Beendigung der Sonderregelung des § 29 GWB
Der BDEW setzt sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der 12. GWB-Novelle ein. Er unterstützt die Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung kartellrechtlicher Verfahren. Der BDEW fordert, von einer erneuten Verlängerung des § 29 GWB abzusehen und die sektorspezifische Missbrauchsaufsicht für die Energiewirtschaft zu beenden. Er setzt sich für die Rückkehr zu einem einheitlichen Kartellrecht auf Grundlage der allgemeinen Vorschriften des GWB ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes dahingehend, dass landw- Flächen nach Rückbau einer PV-Anlage wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar sind; Steuerliche Klarstellung für FF-Anlagen; Rückholklausel für Biodiversitätsmaßnahmen; keine Ausgleichsflächen für PV-Anlagen
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 23.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt trägt der BDP einige fachliche Hinweise vor. Zur Stärkung der Kinderrechte gibt es einige Bedenken aus psychologischer Sicht. Zur Erwieterung der Gesetzgebung zum Umgang sieht der BDP kaum abschätzbare Folgen und äußert weitere Skepsis. Ferner wird zu den §§ 1684, 1685, 1688, zur Regelung der elterlichen Sorge und zu Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung aus Sicht der psychologischen Sachverständigen Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übersetzer und Dolmetscher als systemrelevante Berufe anerkennen
Nicht nur in Ausnahmesituationen (Krisen-, Katastrophen-, Spannungs-, Kriegsfall, Pandemie) ist Kommunikation in einer Gesellschaft zentral. Damit auch diejenigen erreicht werden, die (noch) nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind, sind Übersetzer und Dolmetscher unverzichtbare Bestandteile der Kommunikation. Während und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden Übersetzer und Dolmetscher vom Gesetzgeber auch diesbezüglich nicht mitgedacht. Diese Berufe müssen als systemrelevant eingestuft werden, um Fehler nicht zu wiederholen. Nur so können sie systematisch mitgedacht werden (Einbeziehung in Schutz- und Sicherheitskonzepte, inkl. Selbstsschutz).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
21.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Wir fordern: - den Erhalt der genossenschaftlichen Identität durch angemessene Änderungen im Zweck der Genossenschaft und der Regelungen zu den investierenden Mitgliedern, - mehr Mitbestimmung der Mitglieder durch Weisungsrechte der Generalversammlung gegenüber dem Vorstand, - soweit noch nicht umgesetzt, die weitere Digitalisierung von Genossenschaft durch Klarstellungen bezüglich Gründungen, Gremiensitzungen und Mitgliederkommunikation und - Entbürokratisierung bei der Prüfung, insbesondere durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. am 20.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes
Die Einfügung eines Suizidpräventionsgesetzes, welches unzulässige und einschränkende Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage der professionellen Suizidassistenz hat soll verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. am 18.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlagsentwurf CA/PL 21/25 der Europäischen Patentorganisation (EPO) formuliert eine gemeinsame europäische Position zu den drei zentralen, bislang umstrittenen Kernbereichen der materiellen Patentrechtsharmonisierung (SPLH): Einführung einer Neuheitsschonfrist (grace period), Behandlung kollidierender Patentanmeldungen (conflicting applications) sowie Voraussetzungen und Umfang von Vorbenutzungsrechten (prior user rights). Der Entwurf legt die europäische „Red Line“ fest: Europa ist unter bestimmten Bedingungen bereit, eine Neuheitsschonfrist zu akzeptieren (großes Zugeständnis an die USA und andere Systeme ist), fordert im Gegenzug eine strikte Regelung bei kollidierenden Anmeldungen und Absicherung des Systems durch ein starkes, harmonisiertes Vorbenutzungsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Diskriminierung von Überlebenden einer Krebserkrankung im Kindes- und Jugendalter beim Abschluss von Versicherungen und Krediten sowie bei Adoptionen und Verbeamtungen muss beendet werden. Wir fordern daher die Umsetzung eines umfänglichen Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende nach fünf Jahren Heilungsbewährung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Kinderkrebsverband e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollte auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden, wenn eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorliegt. Auch im Recht des Behandlungsvertrages sollte mit Blick auf die Einwilligung ausdrücklich geregelt werden, dass bestimmte Minderjährige Erklärungen selbst rechtswirksam abgeben können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: