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Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001028
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 04.02.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.02.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Geschäftststellec/o BundessozialgerichtGraf-Bernadotte-Platz 534119 KasselDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +495613107232
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@sozialgerichtstag.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Michael Löher
- Robert Nazarek
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Gesamtzahl der Mitglieder:
463 Mitglieder am 04.02.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (1):
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Gemäß der Satzung erfolgt die Interessenvertretung insbesondere durch Publikationen, Stellungnahmen zu den Gesetzgebungsvorhaben und durch die Schaffung eines Forums in Gestalt einer wissenschaftlichen Veranstaltung auf dem Gebiet des Sozialrechts für 1. die einheitliche Rechtsanwendung, 2. die Gesetzgebung und die Fortbildung des Rechts, 3. den intensiven berufs- und instanzübergreifenden Erfahrungsaustausch insbesondere - der Berufs- und ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und Richter, - der vor den Sozialgerichten auftretenden Anwaltschaft, der Rentenberater und Prozessagenten, - der Bevollmächtigten von Verbänden im Sinne des § 73 Abs. 6 SGG, - der Vertreterinnen und Vertreter der im sozialgerichtlichen Verfahren beteiligten Körperschaften, - der auf dem Gebiet des Sozialrechts Lehrenden und Forschenden, - der in Materien des Sozialrechts interessierten Sachverständigen - sowie der Angehörigen gesetzgebender Organe. Dadurch soll gleichzeitig das Sozialrecht für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher werden.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)
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Beschreibung:
Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
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Referentenentwurf:
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 28.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2502040013 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG-E)
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Beschreibung:
Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies erfolgt über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Hierzu werden die Länder den jeweils tatsächlichen Bedarf an bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2502040014 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
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Beschreibung:
Verbesserung der Leistungen zur inklusiven Jugendhilfe
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 590/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2502040015 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
30.001 bis 40.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24