Seiteninhalt
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003210
- Ersteintrag: 09.03.2022
- Letzte Änderung: 30.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
EFET DeutschlandSchiffbauerdamm 4010117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493026557824
-
E-Mail-Adressen:
- de@efet.org
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2340.001 bis 50.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,30
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Marko Cubelic
- Anne Köhler
- Dr. Bernhard Walter
- Konrad Graf von Keyserlingk
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
49 Mitglieder am 20.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (1):
- Forum für Zukunftsenergien e.V.
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Außenwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"; Klimaschutz; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e.V. (auch unter dem Logo Energy Traders Deutschland bekannt) wurde 2001 als Schwesterorganisation von Energy Traders Europe (European Federation of Energy Traders) gegründet, um die Interessen der auf dem deutschen Markt tätigen Energiehandelsunternehmen gegenüber Politik, Verbänden und Öffentlichkeit zu vertreten. Beide Organisationen sind unabhängig voneinander aufgestellt, arbeiten jedoch eng zusammen. Die Förderung des nationalen und internationalen Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten, unbeeinträchtigt von Staatsgrenzen oder anderen Barrieren sind erklärtes Hauptziel und Zweck des Verbandes. EFET‘s Arbeit umfasst u.a. die Entwicklung und Pflege von Standardverträgen für Großhandelslieferungen sowie die Standardisierung von damit einhergehenden Transaktionen und Geschäftsprozessen und zielt auf die Schaffung effizienter europäischer Strom- und Gasmärkte sowie damit verbundener Märkte ab, die so für Wirtschaft, Gesellschaft sowie Endverbraucher Vorteile bieten. In der konsequenten Umsetzung der Ziele entstehen verlässliche Kurz- und Langfristmärkte, die alles mitbringen, um die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieerzeugung zu erleichtern und eine nachhaltige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Konkret bedeutet das die Erstellung von Analysen und Empfehlungen zur Beseitigung bestehender Hindernisse für den deutschen und europäischen Energiehandel; die Erstellung und Abgabe von Stellungnahmen und Positionspapieren; die Erstellung/Beauftragung und Veröffentlichung von Gutachten und Studien, Anschreiben, Mailings; die Durchführung von Veranstaltungen wie etwa Workshops, Fachkonferenzen oder parlamentarische Abende; die Erstellung von Publikationen oder Broschüren zu Fachthemen (z.B. Insights, Glossar zum Energiehandel); gezielte Öffentlichkeits- und Pressearbeit; die Durchführung von Hintergrundgesprächen und die Teilnahme an Veranstaltungen und Anhörungen.
-
Positionspapier zur Debatte über zweiseitige Contracts-for-Differences
-
Beschreibung:
Im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem beim BMWK wird u.a. über die Sicherung der Finanzierung erneuerbarer Energien im zukünftigen Strommarktdesign diskutiert. Gutachter des BMWK hatten in den Sitzungen der Plattform verschiedene mögliche Varianten für zweiseitige Contracts-for-Differences (CfDs) vorgestellt. Diese Instrumente können das Funktionieren des Großhandelsmarktes stark beeinflussen. Daher ist eine Einführung aus Handelssicht sorgfältig abzuwägen. Bei einer Reform der Instrumente zur Finanzierung des EE-Ausbaus ist daher eine Variante zu wählen, bei der die negativen Effekte auf den langfristigen Stromhandelsmarkt minimiert werden und die das kurzfristige Dispatch-Preissignal nicht verfälscht. Worauf es im Detail ankommt, dazu enthält das Positionspapier Vorschläge.
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Positionspapier und Stellungnahme zur Umsetzung von 'Nutzen statt Abregeln' gemäß §13k EnWG (Umsetzungsfragen Herkunftsnachweise)
-
Beschreibung:
Gemäß §13k EnWG obliegt den Übertragungsnetzbetreibern die Vorlage eines Umsetzungskonzepts zur Ausgestaltung der Regelung, um sonst engpassbedingt abgeschaltete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Anlagen, durch Hinzuschaltung von Verbrauchern zu nutzen. Bei der praktischen Ausgestaltung des Instruments sind aus Sicht von EFET Deutschland einige Punkte zu beachten, um die positiven Effekte des Instruments zu stärken und mögliche negative Nebeneffekte oder gar Mehrkosten auszuschließen. Nutzen statt Abregeln sollte marktbasiert und technologieneutral ausgestaltet und Zusätzlichkeit in der Übergangsphase pragmatisch definiert werden. Zudem sollten keine Herkunftsnachweise für den nach § 13k genutzten Strom auszustellt werden.
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Studie zur MiFID III Commodities Review (Europäische Finanzmarktregulierung in den Energiemärkten)
-
Beschreibung:
Art. 90 (5) MiFID II verlangt von der Europäischen Kommission in Absprache mit ESMA, EBA und ACER eine umfassende Bewertung der Märkte für Rohstoffderivate, Emissionszertifikate und Derivate. Energy Traders Europe hat beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zum allgemeinen Diskussions- und Entscheidungsprozess beizutragen. Nach einer gründlichen Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Energiekrise gemachten Beobachtungen und der quantitativen Analyse enthält die Studie sieben politischen Empfehlungen, die EFET Deutschland unterstützt. U.a. sollte der Anwendungsbereich der Nebentätigkeitsausnahme erhalten bleiben, um negative Auswirkungen auf die Energiemärkte zu vermeiden.
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406280173 (PDF - 261 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, Gasspeicherumlage, § 35e EnWG
-
Beschreibung:
Die Ergänzung des § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, die Erhebung der Umlage an den Grenzkoppelpunkten und virtuellen Grenzkoppelpunkten zum 01.01.2025 zu beenden. EFET Deutschland begrüßt diese Änderung ausdrücklich – hierdurch wird der europäische Binnenmarkt gestärkt.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum BMWK-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas- und zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
-
Beschreibung:
EFET Deutschland begrüßt die ab 2027 vorgesehene Einführung einer freien Handelsphase von Emissionszertifikaten.Der Handel ermöglicht grundsätzlich eine effiziente Preisfindung im Markt.Die Einführung eines Zertifikatehandels mit Preiskorridor für das Jahr 2026 im BEHG behindert dagegen eine optimale, wettbewerbliche Preisfindung. Zudem ist das für 2026 vorgesehene System nicht aufwärtskompatibel zum ETS II. Wesentliche Anpassungsvorschläge sind u.a.: - Zeitnahe Klarheit über die konkreten Fristen und einzureichenden Nachweise sowie für die per Rechtsverordnung zu erwartenden Regelungen - Klarheit über die Brennstoffe und Tätigkeiten, welche weiterhin dem BEHG unterliegen und welche nicht - Zeitnahe Bekanntgabe der anzuwendenden Brennstoffemissionsfaktoren nach TEHG gültig ab 1.1.2027
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG“ (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zur Konsultation des BMWK-Papiers "Strommarktdesign der Zukunft - Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem"
-
Beschreibung:
EFET Deutschland beantwortet in diesem Konsultationsbeitrag Leitfragen zum - Investitionsrahmen für erneuerbare Energien - Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten - Lokale Signale - Flexibilität Grundsätzlich sollten nach Ansicht der Energiehändler im Strommarktdesign der Zukunft marktliche Elemente gestärkt und staatliche Eingriffe in den Markt auf das Nötigste beschränkt werden.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Optionenpapier Strommarktdesign: Strommarktdesign der Zukunft - Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem Datum des Referentenentwurfs: 01.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409300236 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, EnWG-Novelle 2024
-
Beschreibung:
EFET Deutschland schlägt zu ausgewählten Aspekten des Referentenentwurfs Anpassungen vor, u.a.: - Umsetzung der novellierten EU-Binnenmarktrichtlinie zur Verbesserung des Strommarktdesigns in nationales Recht: Die Neuregelung zu Absicherungsstrategien sollte im Anwendungsbereich auf Stromlieferanten beschränkt sein und nicht über die unionsrechtliche Vorgabe hinausgehen. Versorger sollten zudem nur in begründeten Ausnahmefällen von der Bundesnetzagentur zur Vorlage und Anpassung ihrer Absicherungsstrategien aufgefordert werden dürfen. - Redispatch-Anpassungen: Bei der Weiterentwicklung sollte man das Zielmodell für einen effizient und reibungslos funktionierenden Redispatch-Prozess nicht aus den Augen verlieren.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung, EnWG-Novelle 2024 Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zur Konsultation vom 11.09.2024 für das Kraftwerkssicherheitsgesetz
-
Beschreibung:
EFET D beantwortet in diesem Konsultationsbeitrag Leitfragen zur - Ausgestaltung der Ausschreibungen, technischen Mindestanforderungen und Preissetzungsregeln, - den geplanten Fördermechanismen und Einführung eines Clawback-Mechanismus sowie - die Einbindung der Ausschreibungen in einen zukünftigen Kapazitätsmarkt. Grundsätzlich sollten nach Ansicht der Energiehändler die Dimensionierung der Säulen 1 und 2 auf den jetzt dringend notwendigen Ausbau zu beschränkt und möglichst schnell mit einem technologieneutralen Kapazitätsmechanismus abgelöst werden. Bei der Umsetzung der Kraftwerksstrategie sollten marktliche Elemente leitend sein und effizientere Lösungen durch weniger technologische Vorgaben ermöglicht werden.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Konsultationspapiere des BMWK zu 'Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit' und 'Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom' Datum des Referentenentwurfs: 11.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412300017 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts und EEG (ergänzte EnWG-EEG-Novelle 2024)
-
Beschreibung:
EFET Deutschland schlägt zu ausgewählten Aspekten des Referentenentwurfs Anpassungen vor, u.a.: - Unklarheiten und Widersprüche in den Details der Übergangsregelung zur Abschaffung der Vergütung bei negativen Preisen könnten dem angestrebten Ziel zuwiderlaufen; zudem ist Unterscheidung zwischen Bestands- und Neuanlagen sowie die Berechnung des Monatsmarktwerts nach Einführung der Viertelstundenprodukte in der Day-Ahead-Auktion unklar; - Speicher sollten nicht länger in ihrer flexiblen Nutzung eingeschränkt werden; - neue Hedging-Verpflichtung sollte im Anwendungsbereich auf Stromlieferanten beschränkt sein und nicht über die unionsrechtliche Vorgabe hinausgehen.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (ergänzte EnWG-EEG-Novelle 2024) Datum des Referentenentwurfs: 23.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Umsetzung der EU-Verordnung über Methanemissionen in Deutschland
-
Beschreibung:
EFET D stößt die Klärung von Umsetzungsfragen an: Die im August 2024 in Kraft getretene Methanemissionsverordnung (MER) ermöglicht die künftige Begrenzung von Erdgasimporten mit höheren Methanemissionen durch Geldbußen, die von den Mitgliedstaaten verhängt werden. Auch die Ausgestaltung und Inkraftsetzung der Sanktionsregeln obliegt den Mitgliedstaaten. Zugleich sind noch immer die Regeln unklar, wie Importeure die Einhaltung der Vorschriften nachweisen können. Dieser Mangel an Klarheit wirkt sich bereits jetzt auf die Bereitschaft von Unternehmen aus, Handelsgeschäfte für Erdgas abzuschließen.
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Abschluss der Gesetzgebung zur Abschaffung der Gasspeicherumlage an Grenzkopplungspunkten - Änderung § 35e EnWG
-
Beschreibung:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des § 35e EnWG sieht vor, die Erhebung der Gasspeicherumlage an den Grenzübergangspunkten und virtuellen Grenzkoppelpunkten zum 01.01.2025 zu beenden. Nach dem Bruch der Regierungskoalition ist unklar, ob das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. EFET Deutschland wendet sich daher an Mitglieder des Bundestags, um deutlich zu machen, wie wichtig der Abschluss dieser Gesetzesänderung für den Gashandel in Europa ist.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12784 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
310.001 bis 320.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23