Stellungnahmen/Gutachten
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190 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (190)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige Anwendung der EU-Geldwäscheverordnung
Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 09.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro Bono-Tätigkeit
Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro Bono-Tätigkeit
Ziel ist die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen Einzelpersonen und gemeinwohlorientierte Organisationen im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements unentgeltlich beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten dürfen. Hierzu sollen die berufs- und vergütungsrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Pro Bono Deutschland e.V. (PBD) am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches
Schaffung einer Rechtsgrundlage, um den strafrechtlichen Schutz vor so genannten K.O.-Tropfen zu stärken.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens durch Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Schutzbereich sowie die Anpassung der Strafrahmen bzw. Sanktionsarten.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Zivilrechtliche und strafrechtliche Verankerung des Rechtsschutzes bei Rechtsgutsverletzungen, die mit digitalen Mitteln begangen werden.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des im Gesetzentwurf nicht umgesetzten Regelkomplexes aus der EU-Änderungsrichtlinie zur Geschlechterperspektive und zur Differenzierung nach Geschlecht (sex) bei Maßnahmen zu Prävention und Opferschutz
- Bereitgestellt von: Geschlecht zählt am 18.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bff fordert einen besseren Schutz von Betroffenen vor digitalen Übergriffen.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschlägige Hochschulabschlüsse in § 3 Abs 2 GDolmG als Qualifikationsnachweis anerkennen
Zum qualitätssichernden Bestandsschutz sollen die Hochschulabschlüsse translationswissenschaftlicher Studiengänge als Qualifikationsnachweis für eine allgemeine Beeidigung nach Gerichtsdolmetschergesetz anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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17.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 17.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
- Bereitgestellt von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Schutzes bes. Berufsgruppen im StGB auf Tierärzte
Die BTK begrüßt dass durch die geplante Streichung des § 115 Absatz 3 und Änderung des § 116 der besondere Schutz gewisser Berufsgruppen zukünftig auch auf Tierärztinnen und Tierärzte als Angehörige eines Heilberufs, deren berufsmäßig tätigen Gehilfen oder bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätige Personen ausgeweitet werden soll. Die in den vielfältigen Bereichen tätigen Tierärztinnen und Tierärzte in ihrer bedeutenden täglichen Arbeit besonders zu schützen, ist angesichts der zunehmend vorkommenden Bedrohungssituationen unbedingt notwendig und entspricht einer bereits in der Vergangenheit an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herangetragenen Forderung der Bundestierärztekammer.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben. Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Digitalcourage e.V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Prostitutionsgesetzgebung
Anpassung der Prostitutionsgesetzgebung an die Säulen des sog. Nordischen Modells.
- Bereitgestellt von: Renovabis e.V. am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf digitales Gewaltschutzgesetz
HateAid sieht im vorliegenden Referentenentwurf wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Vor allem der Schutz gegen nicht einvernehmlich erstellte sexualisierte Deepfakes soll verbessert werden. Des Weiteren soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung vereinfacht werden. HateAid verweist auf weiterhin bestehende Schutzlücken: der Tatbestand zur Erfassung sexualisierter Deepfakes darf nicht als Privatklagedelikt ausgestaltet sein. Die Reform von zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen für Daten von Accountinhaber*innen zu begrüßen, aber auch hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Ansprüche möglichst wirkungsvoll und kostengünstig für Betroffene von digitaler Gewalt auszugestalten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
-
BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“ ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als Unrechtstatbestände zu sanktionieren.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt für nicht überzeugend. Der Regelungsbedarf ist durch die Begründung nicht belegt und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Die vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen. Die Schaffung einer Strafantragsberechtigung für den ehemaligen Dienstherrn des oder der Verstorbenen ist ebenfalls nicht erforderlich, begegnet aber nicht in gleicher Weise Bedenken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
-
BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die Ausweitung des §86a StGB auf den schulischen Bereich aus.
Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
-
BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen
Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt den Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes ab.
Der DAV kritisiert die weitreichende Ausweitung der Befugnisse der Zollverwaltung sowie die geplante Verlagerung zentraler Eingriffsbefugnisse in ein administratives/verwaltungsrechtliches Verfahren. Aus Sicht des DAV führt der Entwurf zu einer problematischen Vermischung von präventiven und repressiven Maßnahmen, senkt die Eingriffsschwellen erheblich ab und schafft unklare sowie weit gefasste Rechtsbegriffe. Besonders kritisch bewertet wird die Einführung eines eigenständigen administrativen Verfahrens zur Ermittlung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft, das ohne hinreichenden strafrechtlichen Verdacht auskommt und faktisch zu einer Beweislastumkehr zulasten der Betroffenen führen kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert, dass beide geplanten Maßnahmen deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen. Die Befugnisnormen nehmen legitime Anliegen zum Anlass, um völlig uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren. Deshalb fordert der DAV erhebliche, in seiner Stellungnahme näher ausgeführte, Einschränkungen sowohl beim automatischen Abgleich biometrischer Daten (Einschränkung des Straftatenkatalogs, Richtervorbehalt, strengere Subsidiarität, Ausschließung der Verwertbarkeit, Dokumentationspflicht) wie auch bei der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse (Richtervorbehalt, Ausschluss selbstlernender Systeme, keine Erstreckung auf digitale Beweismittel).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Die Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung nach § 47 GGO zeigt den aus Sicht der DJGT dringend notwendigen Anpassungsbedarf auf, um den Anforderungen des Staatsziels Tierschutz nach Art. 20a GG in der praktischen Umsetzung des § 4d Ref-E – eines neuen § 4d TierSchG – hinreichend Rechnung zu tragen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. am 04.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Dazu schlägt der Entwurf eine Ermächtigungsgrundlage vor, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt. Zudem ist eine Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
digitale Ermittlungsbefugnisse
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten. Die gegenständlichen Gesetzentwürfe umfassen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Internetabgleich sowie zum Testen und Trainieren von IT-Produkten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
digitale Ermittlungsbefugnisse
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten. Die gegenständlichen Gesetzentwürfe umfassen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Internetabgleich sowie zum Testen und Trainieren von IT-Produkten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronischen Patientenakte
Einführung einer ausdrücklichen Regelung zum Beschlagnahmeverbot für Inhalte der elektronische Patientenakte (ePA), um den Schutz ärztlicher Schweigepflicht und Patientenrechte zu sichern
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschärfung strafrechtliche Regelung zum Schuttz von dem Gemeinwohl dienenden Personen
Ausweitung des Schutzes strafrechtlicher Vorschriften auf alle Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten, Stärkung der Ermittlungsbehörden, keine Änderung beim Familienachzug, beim Ausweisungsrecht, Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Bleiberechtsinteressen wahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschuldigtenrechte sollen bei der anstehenden Überarbeitung gewahrt werden.
Die Europäische Kommission sondiert bei den Interessenträgern zu deren Meinung hinsichtlich der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung. Eine öffentliche Konsultation wird es nicht geben, daher ist dies die einzige Stellungnahmemöglichkeit für Stakeholder vor Vorlage des Vorschlags.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cyberangriffe in Deutschland nehmen in Qualität und Quantität zu. Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa ist verstärkt im Fokus auch hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Wirkpotential. Angesichts der geopolitischen Lage gewinnen auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung. Mit Anpassungen im BSIG wird dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht, sich resilient im Cyberraum aufzustellen, die Erkenntnislage zu verbessern und die Polizeien des Bundes erhalten im BKAG und BPolG Befugnisse um eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 06.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung der Tierärzte unter den geplanten besonderen Schutz im StGB von u.a. medizinischem Personal im Notdienst und bei Rettungseinsätzen zum Schutz vor Übergriffen.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 05.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrechtliche Rahmenbedingungen für interne Durchsuchungen
Interne Untersuchungen spielen im Alltag der Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle. Anwälte genießen ein besonderes Vertrauen der Unternehmen bei der Aufklärung von (gelegentlich anonym angezeigten) Missständen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen ergeben sich jedoch bisher nur mittelbar und schemenhaft aus einer Reihe von Rechtsnormen und sind in einzelnen Aspekten umstritten. Daher setzt der BWD sich für einen Beschlagnahmeschutz für Arbeitsprodukte, ein Aussageverweigerungsrecht für Mitarbeitende, ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen und entsprechende Weiterentwicklung des anwaltlichen Rollenverständnisses ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bzgl. Verpflichtung berücksichtigen
Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt die Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
BT-Drs. 21/2722
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
-
BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.
- Bereitgestellt von: Stop Ecocide Deutschland am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere auf Ebene der Strafzumessung und durch Schaffung eines eigenen Tatbestandes. Forderung nach effizienter Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes
HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen damit Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen der §§ 46, 113 ff. und die Einführung des § 116 StGB. Dabei geht es insbesondere um die Erweiterung des geschützten Personenkreises auf Angehörige der Heilberufe und deren Mitarbeitende sowie um Klarstellungen zu Strafrahmen, Tatbestandsmerkmalen und strafzumessungsrelevanten Auswirkungen bei Angriffen auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben.
- Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 27.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Dolmetschern und Übersetzern im Gemeinwesen verankern
Dolmetscher und Übersetzer sichern die Kommunikation mit Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen auch in Konfliktsituationen, z.B. bei Razzien, Verfahren gegen Organisierte Kriminalität, in der Terrorismusabwehr, aber auch bei Kindesentziehung, Kindeswohlgefährdung oder häuslicher Gewalt, oder wenn die Existenz eines Menschen von bestimmten behördlichen Entscheidungen abhängt, z.B. im Asyl-/Aufenthaltsrecht. Sie dolmetschen und übersetzen für Antragsteller, (zu Recht oder Unrecht) Beklagte, Verdächtige, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte, Verurteilte wie für Neben-/Kläger, Opfer und Zeugen. Dabei werden Dolmetscher und Übersetzer auch eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Wir setzen uns für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die sie davor schützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 26.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einschlägige Hochschulabschlüsse in § 3 Abs 2 GDolmG als Qualifikationsnachweis anerkennen
Zum qualitätssichernden Bestandsschutz sollen die Hochschulabschlüsse translationswissenschaftlicher Studiengänge als Qualifikationsnachweis für eine allgemeine Beeidigung nach Gerichtsdolmetschergesetz anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 26.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Entwurfs ist, die Erfolgsaussichten der Abfragen der Strafverfolgungsbehörden und Polizeibehörden zu verbessern und der Strafverfolgungspraxis die Funkzellenabfrage im Umfang wie vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 26.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Zugänge zur Psychosozialen Prozessbegleitung; bessere Vergütung
Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 17.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor so genannten K.o.-Tropfen
Der Referentenentwurf reagiert auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der bei einem sexuellen Übergriff so genannte K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des §177Abs.8Nr1 StGB zu werten seien. Es soll eine Klarstellung erfolgen, die eine Bestrafung gemäß dem Unrechtsgehalt solcher taten ermöglicht, was der bff begrüßt.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 22.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt an, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen.
Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
-
BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung von Verjährungsfristen bei politischen Korruptions- und Einflussdelikten
Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, Umweltkriminalität und Korruption in den Arbeitsplan der Anti-Corruption Working Group (ACWG) der G20 sowie in eine Resolution auf der 11. Konferenz der Vertragsstaaten der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC) aufzunehmen, die bestehende Strafgesetze ergänzt bzw. verschärft.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AWG: Entwurf Gesetz zur Anpassung Straftatbestände (Sanktionsstrafrecht)
Streichung des Regelungsvorschlag § 18 Absatz 6a Ziffer 1 AWG-Neu
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effizientere Strafverfolgung und mehr Transparenz bei Umweltstraftaten
Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 16.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz
Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz
Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation Waffenrecht: Bereich des Jugendkriminalrechts und seiner Praxis beachten
Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sog. Gewalthilfegesetz (GewHG)
Streichung von "Geschlechtsidentität" aus dem Entwurf / Verhinderung der Möglichkeit, dass Männer, die behaupten, Frauen zu sein, in Frauenhäusern aufgenommen werden
- Bereitgestellt von: Geschlecht zählt am 06.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 589/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
-
BR-Drs. 589/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme die beabsichtigte Streichung des §184f StGB (Ausübung der verbotenen Prostitution), welche einer früheren Forderung des DAV entspricht. Im Zuge dieser Entkriminalisierung regt er zudem die Aufhebung des §184g StGB (Jugendgefährdende Prostitution) an. Der DAV betrachtet es auch als nachvollziehbar, dass die betroffenen Straftatbestände übersichtlicher gestaltet werden sollen, sieht aber noch Anpassungsbedarf bei einzelnen Tatbeständen. Der DAV begrüßt, dass der Entwurf keine Einführung des „nordischen Modells“ – Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen – vorsieht. Jenes Modell ist aufgrund seiner negativer Konsequenzen (Verschiebung ins Dunkelfeld, Wegfall von Schutz- und Beratungsmöglichkeiten) abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechte von Kindern und Jugendlichen als Zeug*innen im Strafverfahren beachten
Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. Das Policy Paper enthält Empfehlungen an Politik und Justiz, wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendlichen Strafverfahren verbessert werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt weiterhin den Versuch, das IRG grundlegend zu reformieren und in diesem Zuge zu vereinfachen und zu systematisieren, sowie den grenzüberschreitenden Rechtsschutz zu stärken. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als das aktuelle IRG ist. Auch wurden aktuelle EuGH-Rechtsprechung und aktuelle europäische Rechtsinstrumente umgesetzt und der Entwurf enthält einige Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Der DAV bedauert jedoch den im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhaften Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Sexarbeit.
Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bereits in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fortentwickelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 09.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geschäft mit bildbasierter sexualisierter Gewalt beenden
Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das geplante EU-Regelungsvorhaben zur Bekämpfung von Online-Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in einer Weise weiterentwickelt wird, die einerseits den Schutz von Kindern gewährleistet, andererseits aber verhältnismäßig bleibt und Grundrechte respektiert. Konkret fordern wir, dass die derzeit vorgesehene verpflichtende Chatkontrolle nicht in dieser Form eingeführt wird, sondern alternative Ansätze genutzt werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten und Pflichten im Vorschlag klar abgegrenzt werden, insbesondere mit Blick auf App-Store-Betreiber, Cloud-Infrastrukturanbieter und nicht-öffentliche Kommunikationsdienste. Ferner soll eine Doppelregulierung mit bestehenden EU-Rechtsakten wie DSA und e-Evidence vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronische Patientenakte
Ausdrückliche Regelung des Beschlagnahmeverbots für Inhalte der elektronischen Patientenakte
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Prostitutionsgesetzgebung
Anpassung der Prostitutionsgesetzgebung an die Säulen des sog. Nordischen Modells.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Nordisches Modell - zur Umsetzung des Gleichstellungsmodells in Deutschland e.V. am 06.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen
-
BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserter Berufsgeheimnisträgerschutz und Rechtsschutz in der Umsetzung des E-Evidence-Pakets
Der DAV sieht Schärfungsbedarf beim Berufsgeheimnisschutz. Der DAV lehnt die im aktualisierten Entwurf vorgesehene Rechtsmittelverkürzung bei Ablehnungsgründen ab sowie, dass teilweise gegen Herausgabeanordnungen nur noch nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden soll. Der DAV bedauert auch, dass das im Vorentwurf zumindest noch ausdrücklich vorgesehene Datenverwendungsverbot nach gerichtlicher Aufhebung in den aktuellen Entwurf nicht mehr aufgenommen wurde.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der HDE spricht sich dagegen aus, bei Verstößen gegen die allgemeinen Händler- und Einführerpflichten nach § 9 Abs. 1 Nr. 16, 17 und Abs. 2 MaschinenDG den erhöhten Bußgeldrahmen von 100.000 € statt des üblichen Bußgeldrahmens von 10.000 € anzuwenden. Zudem wendet er sich gegen die entsprechende Strafandrohung des § 10 MaschinenDG. Anstatt der vorgesehenen Entfristung der Regelung zur Nachunternehmerhaftung gem. § 28e Abs. 3g SGB IV sollte die Befristung verlängert werden, ggfs. ergänzt um eine erneute Evaluation.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketbotenschutzgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der deutschen Drogenpolitik
Umfassende Reform der deutschen Drogenpolitik und Erneuerung der deutschen Positionierung in der internationalen Staatengemeinschaft, u.a. gemäß den Handlungsempfehlungen des UN-Hochkomissars für Menschenrechte (2023)
- Bereitgestellt von: My Brain My Choice Initiative am 25.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Schwarzarbeitsbekämpfung berücksichtigen
Kommunikationssituationen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation und entsprechender Übermittllung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt; dass bei Kommunikation mit Ton- bzw. Ton- und Bildübertragung, Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung -
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung von D & Ü und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgen; dass der Zugang zu qualifizierten Ü & D im Strafvollzug gewährleistet wird; dass die Kapazitätsengpässe der Staatlichen Prüfungsstellen durch Verlängerung Übergangsfrist des GDolmG und die Anerkennung von Dolmetschprüfungen an einschlägigen Hochschulen als fachlicher Eignungsnachweis behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
-
BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommunikationsbedarf und qualifizierte Sprachmittlung im GEAS-Anpassungsgesetz berücksichtigen
Das Recht auf ein faires Verfahren durch Hinzuziehung qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher muss auch bei der GEAS-Reform gewährt sein, vor allem in Haft und bei der (vorläufigen) Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: