Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Geschäft mit bildbasierter sexualisierter Gewalt beenden

Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880) am 16.09.2025

Beschreibung:
Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509020003 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.09.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]

        • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 02.09.2025 an:

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