Regelungsvorhaben
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Angegeben von:
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) (R003660)
am
02.12.2025
Beschreibung:
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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