Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512020028
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
Bereitgestellt von:
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) (R003660)
am
02.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.12.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Opferschutz [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]