Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.431)
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht-auf-Reparatur-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, besteht aus Sicht des BDI folgender Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarf: 1:1 Umsetzung erforderlich; Überschießende Umsetzung vermeiden; Rechtsunsicherheit vermeiden; Übergangsfrist einführen; zügige Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vor, § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB um das Merkmal der „Reparierbarkeit..., ...sie im Hinblick auf § 434 BGB geplant ist, ab. Rechtsunsicherheit..., ...434 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BGB bestimmen. Künftig kann..., ...nach den neuen §§ 479a ff. BGB-E sollen ab dem Zeitpunkt...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bauvertragsrechts. § 650a BGB definiert den Bauvertrag..., ...Die Regelungen des § 650a BGB schlagen deshalb auf alle..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und den Bauträgervertrag (§ 650v BGB). Hinzukommt, dass der ..., ...Rechtsbegriffe des § 633 Abs. 2 BGB. Das kann prinzipiell zu..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gleichgestellt, sofern ..., ...im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist. Diese unterschiedlichen...
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- Angegeben von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
- Beschreibung: Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB einführen will, ist er ..., ...wie Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) oder Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB). 8. Die Festlegung einer..., ...Sinne vom § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sind am Maßstab von Art..., ...Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (dazu unter II) vor. ..., ... zur Mietpreisbremse im BGB auch das möblierte Wohnen..., ...ein neuer § 556d Abs. 1a BGB bestimmen: „Bei Wohnraum..., .... 4 Vgl. § 556g Abs. 1b BGB-E. 5 Art. 1 Nr. 5 des ..., ...nach § 556d Abs. 1 Satz 1 BGB der folgenden Absatz 1a..., ...8 Nach § 556g Absatz 1a BGB soll der folgenden Absatz..., ... von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu konkretisieren, indem..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB in der Praxis vereinfacht..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...mietrechtlichen Normen im BGB an diese Vorgaben halten..., ..., die gemäß § 535 Abs. 2 BGB gegen ein Entgelt erbracht..., ...Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB oder Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB. Die Formulierung einer..., ... neue § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wonach auf Wohnraum, ..., ...i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liege nur bis zu einer ..., ... (§ 138 Abs. 1 BGB) begegnet werden. 3) Regelung...
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- Angegeben von: PayPal Limited am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 1, 506 Absatz 1 Satz 1 BGB-RefE, Form der Vertragserklärungen..., ... Abs. 1, 506 Abs. 1 S. 1 BGB-RefE Verbraucherdarlehensverträge..., ...der Textform i.S.d. § 126b BGB bedürfen. Wir gehen hierbei..., ...kann. §492a Absatz 1a BGB-RefE, Zulässige Kopplungsgeschäfte..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-RefE zu eng gefasst. ..., ...verbunden ist.“ §505b BGB-RefE, Risikobasierte Proportionalität..., ...Proportionalitätsgrundsatzes in § 505b Abs. 2 BGB-RefE, der vorsieht, dass...
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ihr Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen..., ...der Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
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Ablehnung der Verlängerung/Ausweitung der Mietpreisbremse zum Schutz von Investitionen, Rechtssicherheit und Wohnraumschaffung
Aktiv vom 23.06.2025 bis 28.04.2026
- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Das Gesetz sollte nicht beschlossen werden. Die Mietpreisbremse hat sich in den letzten zehn Jahren nicht bewährt. Sie wurde 2015 als vorübergehendes Instrument geschaffen. Eine Verlängerung bis Ende 2029 lähmt den Wohnungsbau weiter.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Vormiete nach § 556e BGB, Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB, umfassende Modernisierung nach § 556f Satz 2 BGB), • sie lässt eine marktorientierte..., ...Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB Eine rückwirkende Einbeziehung...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgesehene vereinfachte..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB von den dort genannten ..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB nur berufen können, wenn..., ...einem neuen § 556d Absatz 2 BGB ausdrücklich geregelt werden..., ...einem neuen § 556g Absatz 1b BGB verpflichtet werden, den..., ... Sanierungen Laut § 559 BGB dürfen Vermietende die ..., ...Gebäudemodernisierungsgesetzes Laut § 559 BGB ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen..., ...sollte auch im Mietrecht des BGB konsequent umgesetzt werden...
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 23.06.2025
- Beschreibung: Liberalisierung der Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Schaffung von Bereichsausnahmen bei Finanzverträgen zwischen professionellen Vertragsparteien, die nach objektiven Kriterien in der Lage sind, ihre Interessen selbständig zu wahren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bereichsausnahme in § 310 Abs. 1a BGB für Finanzgeschäfte bereits..., ...Bereichsausnahme im § 310 Abs. 1a BGB sollte aus diesen Gründen..., ...Formulierung für § 310 Abs. 1a BGB vor: (1a) Die §§ 307 und..., ...§ 308 Nr. 5, 675g Abs. 2 BGB gesetzlich klargestellt...
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung..., ...Verhältnis zu § 823 Abs. 2 BGB zu beachten. Soweit § 5...
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- Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 08.10.2024
- Beschreibung: Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...darüber hinaus § 675 Abs. 3 BGB eingefügt, mit dem solche..., ...eine Ergänzung des § 312c BGB um die folgenden Absätze..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB. Die Betätigungslösung ..., ...Pflichtangaben nach § 312d Abs. 1 BGB zur Verfügung zu stellen..., ...Dokumentationspflicht aus § 312f Abs. 2 S. 1 BGB durch Art. 8 Abs. 7 Verbraucherrechte-RL..., ... 123 Abs. 1 i.V.m. § 143 BGB begründen. Ein in den Anwendungsbereich..., ...Bestätigungslösung in einer Umsetzung im BGB aus guten Gründen nicht...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne..., ...Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 1 BGB und die Zahlungen hierauf..., ...Forderung, eben § 1378 Abs. 1 BGB, zugrunde liegt; es wird..., ..., der nach § 1378 Abs. 1 BGB zur Hälfte dem anderen ...
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- Angegeben von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Keine Ausweitung des Gewährleistungsrechts des gesamten Produkts um weitere 12 Monate bei Nachbesserung. Ausschließliche Anwendung auf Neuwaren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sie bei der anstehenden BGB-Umsetzung des Rechts auf..., ...verlängert (§ 475e Absatz 5 BGB-E) – und zwar auf das gesamte..., ...Konkret: § 475e Absatz 5 BGB sollte um einen Satz 2 ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 1592 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ist es, einem Kind zum ..., ...der Mutter (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder, wenn die Mutter ..., ...Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB). Die Vaterschaftsanerkennung..., ...lang möglich (§ 1598 Abs. 2 BGB-E), selbst wenn die Betroffenen..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten ..., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, sind..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, wären vor ..., ...1601, § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigert unterhaltspflichtig..., ...Ausnahmen s. § 1598 Abs. 1 BGB. Unwirksamkeitsgründe sind...
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- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ... [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 23.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 15.12.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung ein (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 18.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Aktiv vom 25.06.2024 bis 15.12.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 08.08.2024
- Beschreibung: Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1 Nr. 2: Dem § 650a (BGB) wird folgender Absatz ..., ...Artikel 1 Nr. 4: Nach § 650n (BGB) wird folgendes Kapitel..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 2 BGB-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Neuregelung in § 650o Absatz 3 BGB-E halten wir in dieser ...
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Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Aktiv vom 30.04.2026 bis 24.06.2026
- Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 30.04.2026
- Beschreibung: Die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im ambulanten Bereich wird begrüßt, allerdings werden notwendige Rahmenbedingungen eingefordert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzbuches) Nummer 2 (§ 1827 BGB) Wir begrüßen es, dass..., ...Artikel 1 Nummer 3 (§ 1828 BGB) Die gesetzliche Verankerung..., ...Artikel 1 Nummer 4 (§ 1832 BGB) Es wird begrüßt, dass...
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäudetyp-E-Gesetz) 1. Zu §650a (3) BGB: Die klärende Definition..., ...Ergänzung in § 650 a Abs. 3 BGB vor: "Es wird vermutet..., ...sind.“ 2. Zu §650o (1) BGB: Bauunternehmen geben..., ... 3. Zu §650o (3) Nr. 2 BGB: Das Gesetz sollte ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz..., ...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E) Neben der Haltbarkeit..., ... gemäß § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E künftig auch die Reparierbarkeit..., ... § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB ausmachen. Damit liegt ..., ...der in § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E geplanten Änderung künftig..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 1 BGB-E müssen Unternehmer vor..., ...Nach-erfüllung gemäß § 439 BGB Verbraucher über das Wahlrecht..., ...gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 2 BGB-E darüber in-formiert werden..., ...dass das in § 439 Abs. 1 BGB normierte grundsätzliche..., ...§ 439 Abs. 4 S. 3, 2. HS BGB. Daher ist klarzustellen..., ...Gesetzestext des § 439 Abs. 1 BGB und des § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Verjährungsfrist (§ 475e Abs. 5 BGB-E) In § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung leisten..., ... Sinne des § 475e Abs. 5 BGB-E beginnt. Zudem ist die..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB, wonach bei einer Nacherfül-lung..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB rechtssystematisch geboten..., ... an den in § 475e Abs. 4 BGB genannten Zeitpunkt anschließen..., ...bestimmter Waren (§ 479a ff. BGB-E) Mit der Einfügung des..., ...vorgesehenen Untertitels 4 im BGB ist der in Art. 5 Abs. ...
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- Angegeben von: Runder Tisch Reparatur am 09.03.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf setzt die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren um.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Besonderer Teil Zu § 479b BGB-E – Reparaturverpflichtung..., ...auf Zellebene. Zu § 479e BGB-E – Unzulässige Handlungen..., ...etabliert werden. Zu § 479f BGB-E – Prüfpflichten für Online-Plattformen...
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Angemessene Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nr. 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ...18 // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art...., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Die VerbKrRL..., ... // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren soll Eins-zu-eins umgesetzt werden. Von zusätzlichlichen nationalen Regelungen und Belastungen für den Einzelhandel soll abgesehen werden. Weiter werden eine Förderung der Aus- und Weiterbildung für die entsprechenden Berufe sowie eine Informationskampagne über die neuen Regelungen gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den neuen §§ 479a bis 479g BGB-E umgesetzt werden. ..., ...§ 479b Abs. 3 und § 479c BGB-E In § 479b Abs. 3 BGB-E..., ...heißt es zu § 479b Abs. 3 BGB-E auf Seite 27 wie folgt..., ...Reparaturversuchen, § 479b Abs. 4 BGB-E Nach § 479b Abs. 4 BGB-E..., ...der Reparatur nach § 479a BGB-E bereits beendet ist, ..., ...Reparaturen, § 479d Abs. 2 BGB-E Nach § 479d Abs. 2 BGB-E..., ... zu Ersatzteilen, § 479e BGB-E Wir möchten zudem auf..., ...Regelung des § 479e S. 2 BGB-E hinweisen. Darin ist ..., ...Wirtschaftsakteure in § 479f BGB-E In § 479f BGB-E wird..., ...Bevollmächtigten in § 479f BGB vermieden werden soll, ..., ...Beauftragten nach § 479f BGB-E der Bevollmächtigte im..., ...den neuen §§ 479a bis 479g BGB-E umgesetzt werden. ..., ...§ 479b Abs. 3 und § 479c BGB-E In § 479b Abs. 3 BGB-E..., ...Reparaturversuchen, § 479b Abs. 4 BGB-E Nach § 479b Abs. 4 BGB-E..., ...der Reparatur nach § 479a BGB-E bereits beendet ist, ..., ...Reparaturen, § 479d Abs. 2 BGB-E Nach § 479d Abs. 2 BGB-E..., ... zu Ersatzteilen, § 479e BGB-E Wir möchten zudem auf..., ...Regelung des § 479e S. 2 BGB-E hinweisen. Darin ist ..., ...Wirtschaftsakteure in § 479f BGB-E In § 479f BGB-E wird..., ...Beauftragten nach § 479f BGB-E der Bevollmächtigte im...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 29.05.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
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- Angegeben von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.07.2025
- Beschreibung: Beschränkungen für den Neubau vermeiden, strengere Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse vermeiden, Kopplung von Indexmieten an den VPI ohne Kappung erhalten, Verlängerung des Betrachtungszeitraums vermeiden, Reduzierung der Kappungsgrenzen vermeiden, 5-Jahresfrist für Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen vermeiden, keine verlängerte Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen, Vermeidung praxisferner und systemwidriger Saktionierung für fehlerhaft bestimmte Mieten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes
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BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). • Gesetzliche Kopplung..., ...vermeiden (§ 556d Abs. 2 S.4 BGB-E). Eine Verlängerung ..., ... von sechs Jahren, § 559 BGB. Vor dem Hintergrund der..., ...Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung eines..., ...639 Rn. 12; Artz, in: MüKo-BGB, 7. Auflage 2016, § 558..., ...Neubau vermeiden (§ 556d S.1 BGB-E). Eine Änderung des ..., ... für § 556 Abs. 2 S.1 BGB-E: „…Die Landesregierungen..., ...herstellen (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). Landesgesetzgeber ..., ... für § 556d Abs. 2 S.2 BGB-E: „…Gebiete mit ange- ..., ...für § 556d S. 5 bis S. 8 BGB-E): „…Die Rechtsverord-..., ... Wohnraum (§ 556d Abs.1 BGB-E). • Keine Entfristung..., ... erhalten (§ 557b Abs.3 BGB-E). • Verlängerung des..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). • 5- Jahresfrist für..., ...vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). • Keine verlängerte..., ...Mangellagen (§ 573c Abs. 1 BGB-E). • Praxisferne und ..., ... Mieterhöhung nach § 558 BGB durchfüh- ren, sind aber..., ... ist (§ 557b Abs. 2 S. 3 BGB). Steigen die ortsüblichen..., ...vermeiden (§ 558 Abs. 2 S.2 BGB- E). Eine Verlängerung..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). Die Reduzierung der..., ... vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). Die Wartefrist stellt...
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Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 18.06.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Dezember 2022 In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ... europarechtskonform ins BGB aufzunehmen (III. 2.-4...., ...durch § 675g Abs. 2 S. 1 BGB ausdrücklich gestattet ..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, da sie von..., ...§ 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB abwichen, aus denen ein..., ..., 12. Aufl. 2016, § 307 BGB Rn. 33; Pfeiffer in Wolf..., ... des § 675g Abs. 1 BGB nicht mehr gewahrt sind..., .../Casper, BGB § 675g Rn. 4. 35 Mündliche..., .../Weinreich/Fehrenbacher, BGB, 16. Aufl. 2021, § 675g..., ...Piekenbrock/Rodi (2019), BGB, Anh. zu §§ 305-310 Rn...., ...Unwirksamkeit nach § 307 BGB de lege lata allerdings..., ... § 308 Nr. 5 BGB verstößt.61 Mit einer zusätzlichen..., ... nicht gegen § 307 BGB verstößt. Dies hatte der..., ... bereits eine auf § 675g BGB begrenzte Klarstellung..., ... 307 Abs. 1 S. 2 BGB den Art. 5 S. 1 der Klausel-RL..., ...Vorgaben des § 308 Nr. 5 BGB genügen, der 90 So in ..., ...II und in § 675g Abs. 2 BGB vorausgesetzt wird und ..., ...BGB genügen, der Inhaltskontrolle..., ... schon § 675g Abs. 2 BGB zugrunde liegt. 5. Der...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Aktiv vom 24.06.2024 bis 29.05.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.01.2025
- Beschreibung: Regulierung der vertraglichen Möglichkeiten des Immobilienteilverkaufs; Schutz der Verbraucher*innen vor benachteiligenden Klausen (z.B. intransparente Änderungsmöglichkeiten der Nutzungsentschädigung; einseitige Verteilung der Instandsetzungskosten, Vermarktungskosten), mangelnder Absicherung im Insolvenzfall des Teilkäufers, Festschreibung von fiktiven Immobilienwertsteigerungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder einem Sondergesetz..., ... vereinbart wird (§ 1093 BGB). Im Gegensatz zum Nießbrauchsrecht..., ...Grundbesitzabgaben. Gemäß § 1041 BGB tragen sie zudem die laufenden..., ...übertragen, weil § 1041 Satz 2 BGB zu Lasten des Nießbrauchsberechtigten...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Aktiv vom 17.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ......................, ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...9 S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 05.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung dient der Berücksichtigung der Interessen der Telekommunikationswirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschaffenheitsanforderung (§ 434 BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-E um das Kriterium der ..., ...Gesetzesbegründung zu § 434 BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Reparatur (§ 475e Absatz 5 BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...daher vor, § 475e Absatz 5 BGB-E im Normtext klarstellend..., ...zu § 475 Absatz 6 Satz 2 BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Sicherheitsgründen (§ 479e BGB-E) Der Regierungsentwurf hält an dem in § 479e BGB-E vorgesehenen Verbot fest..., ...klarstellt, dass § 479e BGB-E unbeschadet der besonderen..., ...Gesetzesbegründung zu § 479e BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...zutreffend an der in § 479f BGB-E vorgesehenen abgestuften..., ... Zusammenhang mit § 479f BGB-E auf praktische Probleme..., ...Gesetzesbegründung zu § 479f BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Reparaturverpflichtung (§ 479a BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Reparaturverpflichtung in § 479a BGB-E weiterhin zutreffend ..., ...Gesetzesbegründung zu § 479a BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...sicherheitsrelevanter Geräte (§§ 434 BGB-E, 479a BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Anwendung der §§ 434 und 479a BGB-E erfordern. Ohne eine..., ...Regressmöglichkeiten (§ 479f BGB-E i. V. m. §§ 445a, 478 BGB) Die im Regierungsentwurf...
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- Angegeben von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist, durch eine gesetzliche Regelung angemessene Anpassungen von Bedingungen und Preisen bei laufenden Dauerschuldverhältnissen im Verbraucher-Massengeschäft rechtssicher zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die...
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- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 01.07.2024
- Beschreibung: Bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DKB bestrebt, ihren Kund*innen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und einen bürokratiearmen Prozess zu bieten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beispiel in Ergänzung von § 311 BGB, statt einer negativen ..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Dem Verbraucherschutz ...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) 6 3.3 Hemmung der Anfechtungsfrist..., ...Anerkennungssperre (1594 Abs. 5 BGB-E) 10 3.5 Anerkennung ..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) 11 Seite 3 1. Vorbemerkung..., ...Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 Satz ..., ...Fußn. 3 und 4, dort § 1598 BGB-E. Seite 6 bewährt haben..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E). Der Gesetzentwurf..., ...Anfechtung (§ 1600 Abs. 2 BGB-E, s. u.) vorgesehen. ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Der Schwerpunkt des..., ...besteht (§ 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB-E). Dieser Grundsatz wird..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E), oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Zusätzlich ist in §..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E eine Härtefallklausel..., .... § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB sieht schließlich vor, ..., ...„zweite Chance” (§ 1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E..., ...stimmt § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E, dass für den leiblichen..., ...sieht zunächst § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während der..., ...bislang in § 1599 Abs. 2 BGB geregelt ist. Zukünftig..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) Schließlich sollen ...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 03.12.2025
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine innovationsfreundliche Umsetzung der Right to Repair Richtlinie ein. Insbesondere fördert er die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch vage Formulierungen und eine Klarstellung des Anwendungsbereiches.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 453 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB: Abgrenzung, wann eine ..., ...handelt. • § 475 Abs. 4 BGB: Entbindung von der Informationspflicht..., ...ausgeschlossen ist. • § 475 Abs. 6 BGB: Klarstellung, dass der..., ...§ 475a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB: Klarstellung, dass das..., ...unverhältnismässig wäre. • § 475e Abs. 5 BGB: Geltung der verlängerten..., ...Anwendung von § 475 Abs. 4 BGB auf digitale Inhalte ..., ...Informationspflichten des § 475 Absatz 4 BGB auf Verbraucherverträge..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB herbeigeführt werden soll..., ...eingefügten § 475 Absatz 4 BGB vor, dass Unternehmen die..., ...Wahlrecht nach § 439 Absatz 1 BGB sowie über die Verlängerung..., ...Sinne des § 439 Absatz 4 BGB. Die Nacherfüllung erfolgt..., ...Neufassung des § 475 Absatz 6 BGB bedarf aus unserer Sicht..., ... Satz in § 475 Absatz 6 BGB ausschliesslich auf die..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB sehen wir eine vergleich-bare..., ...Regelung des § 475e Absatz 5 BGB zur Verlängerung der Verjäh-rungsfrist...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Baunormen dienen dazu, gesetzliche Anforderungen an Bauwerke bautechnisch und mit einem allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab zu konkretisieren. Sie bilden auch eine Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen. Mit Sicherheitsanforderungen, z.B. an den Brandschutz, sollen die Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Gebäuden samt Inhalt minimiert werden. Dieser Schutz muss erfahrungsgemäß beim Bauen zukünftig auf den Schutz vor Extremwetterereignissen, die im Zuge des Klimawandels zunehmend zu erwarten sind, ausgedehnt werden, parallel zur gesellschaftlichen Diskussion über bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit. Dabei soll die gesetzliche und in der Praxis bewährte Einordnung der Baunormen gewahrt und normativ zugleich eine leistungs- und damit kostenadäquate Abstufung ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..............3 2.1 § 650a BGB-E ........................, ............ 4 2.2 § 650 o BGB-E ........................, ....6 2.2.1 § 650 o Abs. 1 BGB-E........................., ... 6 2.2.2 § 650 o Abs. 2 BGB-E........................., ... 7 2.2.3 § 650 o Abs. 1 BGB-E........................., ...So soll in § 650 a Abs. 3 BGB-E eine Vermutung eingeführt..., ...anderen soll gem. § 650 o BGB-E für Gebäudeverträge..., ...geringeren Baukosten. 2.1 § 650a BGB-E In § 650a Abs. 3 BGB-E..., ...von § 650 a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E alle Normungen umfasst..., ...bereits § 650 a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E einschlägig sein dürfte..., ... G N A HM E 2.2 § 650 o BGB-E Der Entwurf sieht in § 650 o BGB-E vor, dass bei einem Gebäudebauvertrag..., ...geben: 2.2.1 § 650 o Abs. 1 BGB-E Die in Abs. 2 und Abs..., ...Privilegierung des § 650 o Abs. 1 BGB-E bereits erfüllt sein,..., ...trifft. 2.2.2 § 650 o Abs. 2 BGB-E Wir verstehen den Entwurf..., ...sinnvoll. 2.2.3 § 650 o Abs. 1 BGB-E Die Formulierung "wenn..., ...nach § 633 Absatz 2 Satz 2 BGB vorliegt, verdeutlicht ..., ...Komfortkriterien zu § 650 a Abs. 3 BGB-E • Konkretisierung der..., ... 650 o Abs. 1 und Abs. 2 BGB-E Berlin, den 30.08.2024...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins spricht sich für folgende Punkte aus: Verhinderung der Ausweitung Ärztlicher Zwangsmaßnahmen; Sicherstellung der grundrechtsschonenden Umsetzung, insbesondere des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung; Sicherstellung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der Umsetzbarkeit vorgesehene Schutzmechanismen und Verhinderung ihrer Umgehung sowie Einführung einer vollständigen und bundeseinheitlichen Erfassung und Statistik aller ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neuen Absatz 2 in § 1832 BGB vor, der eine Ausnahme ..., ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F.; vormals § 1906a BGB a.F. 2 Bundesverfassungsgericht..., ...der Evaluierung des § 1832 BGB Berücksichtigung.4 Dennoch..., ...Abs. 2 Nr. 5, 1827, 1828 BGB n.F. Die Geschäftsstelle..., ...allerdings die in § 1827 Abs. 4 BGB n.F. eingefügte Vorgabe..., ...Vgl. § 1827 Abs. 4 Satz 3 BGB n.F. Seite 5 2.2 Erhöhte..., ...Anordnungen §§ 1828 Abs. 3 BGB n.F., 1832 Abs. 3 BGB n.F..., ... des neuen § 1832 Abs. 2 BGB n.F. geht – in jedem Fall..., ...Krankenhauses § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F., § 321 Abs. 3 FamFG...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne des § 312 Abs. 5 BGB. Weiterhin handelt ein..., ...im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB dar, da sie keine neue ..., ... Hinblick auf §§ 312 ff. BGB, § 356a BGB-E sowie Art..., ...Zahlungsaufschub nach § 506 BGB n.F. anzusehen sein. Der..., ...Forderungen (§ 506 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.) greift Zahlungsvereinbarungen..., ...Abs. 4 i.V.m. § 491 Abs. 4 BGB n.F.). 1. Einbeziehung..., ...Inkassodienstleistungen in § 506 BGB n.F. Durch das nun auch..., ...klimaneutraler Mobilität“ wird § 506 BGB neu gefasst und der Anwendungsbereich..., ...ausgeweitet. § 506 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. erstreckt die Vorschriften..., ... 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB n.F. eine Ausnahme für ..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a BGB n.F.) Unterfällt eine ..., ... Sinne des § 505a Abs. 1 BGB n.F. ist daher regelmäßig..., ...b) Widerrufsrecht (§ 495 BGB) Das Widerrufsrecht ist..., ... aus §§ 491a, 505a, 505b BGB n.F. Diese Pflichten sind..., ...Zwar ist in § 491 Abs. 4 BGB bzw. § 491 Abs. 4 BGB n.F..., ...das allgemeine Zivilrecht (BGB) eine spezialgesetzlich...
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- Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grund, wie es der § 648a BGB für sonstige Bauver-träge..., ...allerdings im § 650u Abs. 2 BGB geregelt, dass der § 648a BGB bei Bauträgerverträgen ..., ...regelt der § 648a Abs. 1 BGB für den Bauvertrag und ..., ...werden kann. § 648a Abs. 2 BGB ermöglicht zudem ausdrücklich..., ...Gesetzgeber 2018 allerdings § 648a BGB vorenthalten wurde. § 650u BGB hat den Bauträgervertrag..., ...Inhalt. In § 650u Abs. 2 BGB heißt es: Keine Anwendung..., ...Einschränkung nach § 650u Abs. 2 BGB zu unangemessenen Ergeb-nissen..., ...Richterrecht basierend auf § 314 BGB) auch für Bau-trägerverträge..., ...allerdings im § 650t Abs. 2 BGB geregelt, dass der § 648a BGB hier keine Anwendung findet..., ... § 648a im § 650t Abs. 2 BGB gestrichen werden. ..., ...der Schriftform in § 650h BGB ab. Das Schriftformerfordernis..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Der BSB ..., ...gemäß § 648 Satz 2 und 3 BGB weiterhin eine Vergütung...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 16.02.2026
- Beschreibung: In unserer Stellungnahme sprechen wir uns dafür aus, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Wenn die Reparatur in der Praxis eine echte Alternative ist, können Ressourcen geschont und die Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dies 1:1 in § 475e Abs. 5 BGB-E umgesetzt. Die Richtlinie..., ...Die in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB geregelte Gewährleistungsfrist..., ...Beweislastumkehr des § 477 Abs. 1 BGB auf zwei Jahre erweitert..., ...§ 477 Abs. 1 2. Halbsatz BGB. Demnach findet die gesetzliche..., ...Beweis-lastumkehr in § 477 Abs. 1 BGB auf zwei Jahre verlängert..., ...Gesetzgeber in § 475e Abs. 5 BGB-E vor, dass sich die Verjährung..., ...Gewährleistungsanspruchs in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB einmalig um zwölf Monate..., ...Nachbesserung gem. § 439 BGB behoben wird. Damit wird..., ...Reparatur In § 479a ff. BGB-E wird Art. 5 der Richtlinie..., ...sie nicht gemäß § 479a ff. BGB selbst zu einer Reparatur...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
- Beschreibung: Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowie die in § 1827 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Reflexion..., ...Gesetzbuch § 1827 Absatz 4 BGB-E – Patientenverfügung ..., ...neue) von § 1827 Absatz 4 BGB-E vor: „... In diesem ..., ...werden.“ § 1828 Absatz 3 BGB-E – Gespräch zur Feststellung..., ...(neu) in § 1828 Absatz 3 BGB-E vor: “... Diese Dokumentation..., ...übermitteln.” 3 § 1832 Absatz 2 BGB-E – Ärztliche Zwangsmaßnahmen..., ... § 1832 Absatz 3 Satz 2 BGB-E Die vorgesehene Soll-Regelung..., ...Voraussetzungen des § 1832 Absatz 2 BGB erstrecken muss. Der Referentenentwurf..., ...nach § 1832 Absatz 1 Nr. 4 BGB, die sinnvollerweise als...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gesetzlichen Regelungen des BGB und des StiftRG einzugehen..., ...auszugleichen. Deshalb sollte § 82d BGB angepasst werden, zumal..., ...Stiftungsregisters (§ 82d BGB) Vorzugswürdig wäre aus..., ...negative Publizität (vgl. § 82d BGB). Beabsichtigt hat der..., ...unrichtig ist, gilt § 82d BGB n.F. nicht. Die im Vereinsrecht in § 68 BGB angeordnete negative Publizität..., ...Behörden in Anlehnung an § 69 BGB in § 82d BGB statt in der..., ...Besteuerungsverfahrens auf § 82d BGB berufen können. 3. ...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einschränkung des § 356a BGB zweifelsfrei auch für ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E in Verbindung mit § 8..., ... m. Art. 1 Nr. 5 (§ 356a BGB-E) – Einführung einer ..., ...Vorgeschlagene Regelung: § 356a BGB-E regelt die zwingende ..., ...Regelung sollte die in § 356a BGB-E vorgesehene Einschränkung..., ... Bezugnahme auf § 356a BGB keine Ausweitung der Vorgaben..., ...Versicherungsverträgen insbesondere an die im BGB für Fernabsatzverträge..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E in Verbindung mit § 8..., ... m. Art. 1 Nr. 6 (§ 356a BGB-E) – Einführung einer elektronischen..., ...Vorgeschlagene Regelung § 356a BGB-E regelt die zwingende ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E auf online abgeschlossene..., ...die Bezugnahme auf § 356a BGB keine Ausweitung der Vorgaben..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB beschränkt und für andere..., ...Fernabsatzverträge nach § 312c BGB ist jedoch zu beachten,..., ...elektronischen Widerrufs gemäß § 356a BGB-E bei online abgeschlossenen..., ...Fernabsatzverträge nach § 312c BGB erforderliche Zustimmungserklärung..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E ausdrücklich erfasst...., ...Versicherungsverträgen insbesondere an die im BGB für Fernabsatzverträge ...
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Änderung des Unterhaltsrechts
Aktiv vom 18.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Das bedeutet: ist ein ..., ... über § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB scheidet damit aus. Es ..., ... nach § 1607 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht. Voraussetzung..., ...Ersatzhaftung nach § 1607 Abs. 2 S.1 BGB ist, dass die rechtliche..., ...den Eckpunkten erstmals im BGB geregelt werden. Dabei ..., ...Erwerbsoblie-genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
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Änderung des Kindschaftsrechts
Aktiv vom 18.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1626a Abs. 3 S. 1 BGB. Diese Regelungen sollen..., ...diese nach § 1684 Abs. 3 S.3 BGB erst angeordnet werden,..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung..., ...1684 Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB). Bewertung: Für einen..., ...(derzeit § 1696 Absatz 1 BGB) soll neu gefasst werden..., ... den Vorgaben des § 1630 BGB-E innerhalb von 14 Tagen..., ... auch nach § 1624 Abs. 2 BGB-E in diesen Fällen in der..., ...§ 1628 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB-E vereinbaren können, dass..., ... nach § 1641Abs. 1 Nr. 2 BGB-E vereinbaren, dass einem..., ...gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine Prü-fung dahingehend..., ...Sorge Nach § 1634 Abs. 2 BGB-E kommt im Rahmen einer..., ...Gewaltbegriff des § 1634 BGB--E einzubeziehen. Denn ..., ...nach §1636 Abs. 1 Satz 1 BGB-E bei Entscheidungen von..., ... nach § 1678 Abs. 1 Nr.1 BGB-E allein der betreuende..., ...Satz 2 des § 1678 Abs. 1 BGB-E unzumutbar sein. Nach..., ...Häusliche Gewalt § 1680 BGB-E Abs. 1 und 2 regeln die..., ...begrüßt Abs. 3 des § 1680 BGB-E ausdrücklich, wonach ..., ...1680 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 BGB-E ist auch zu prüfen, ob..., ...1682 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB-E vorgesehene Anordnung..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowie die in § 1827 Absatz 4 BGB-E vorgesehene Reflexion..., ...Gesetzbuch § 1827 Absatz 4 BGB-E – Patientenverfügung ..., ...neue) von § 1827 Absatz 4 BGB-E vor: „... In diesem ..., ...werden.“ § 1828 Absatz 3 BGB-E – Gespräch zur Feststellung..., ...(neu) in § 1828 Absatz 3 BGB-E vor: “... Diese Dokumentation..., ...übermitteln.” 3 § 1832 Absatz 2 BGB-E – Ärztliche Zwangsmaßnahmen..., ... § 1832 Absatz 3 Satz 2 BGB-E Die vorgesehene Soll-Regelung..., ...Voraussetzungen des § 1832 Absatz 2 BGB erstrecken muss. Der Referentenentwurf..., ...nach § 1832 Absatz 1 Nr. 4 BGB, die sinnvollerweise als...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 27.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pacta sunt servanda Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse ( §490 Abs. 2 S. 2 BGB): • Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands hinter den Erwartungen zurück und stellt lediglich eine Minimalversion dar. Eine stark verbesserte Mietpreisbremse, die offenkundige Regelungslücken schließt und den aktuellen Anspannungen am Mietmarkt Rechnung trägt, wäre notwendig und richtig gewesen. Vor dem Hintergrund des Regierungsbruchs und anstehenden Neuwahlen im Februar drängen wir eindringlich die politischen Kräfte im Bundestag dazu, die Mietpreisbremse vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen. Ansonsten drohen dramatische Folgen für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Großstädte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14238
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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BT-Drs. 20/14238
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 556d Absatz 2 Satz 4 BGB) Die Verlängerung der ..., ... (§ 556d Absatz 2 Satz 8 BGB) Der Paritätische hält...
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es wird gefordert, dass die Funktion zum Widerruf funktional integrierbar ist. Es soll klargestellt werden, dass die Notwendigkeit eines LogIns für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der Anzeige der Widerrufsfunktion legitim ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wortlaut des § 312k Abs. 2 BGB sehr stringent dahingehend..., ...die Vorgaben des § 356a BGB-E ebenso streng auslegen..., ... daher, in § 356a Abs. 2 BGB-E die Möglichkeit des Teilwiderrufs..., ...Katalog in § 356a Abs. 2 BGB-E durch einen weiteren ..., ... Gesetz in § 312g Abs. 2 BGB vor, dass kein Widerrufsrecht..., ... Denn gemäß § 355 Abs. 3 BGB tragen Händler die Gefahr..., ...gesetzlichen Vorgaben aus § 356a BGB-E umsetzen müssen. c...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von queeren Elternteilen als rechtliche Eltern kraft Ehe oder Anerkennung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...kann (gem. § 1600 Absatz 3 BGB-E): Erklärt der leibliche..., ...besteht (gem. § 1600b Abs. 4 BGB-E). Bewertung Rechtssicherheit...
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...__ 3 Kindeswohl (§ 1626 BGB) Der bff begrüßt ausdrücklich..., ...Ausübung von Umgang (§ 1678 BGB) Die Wohlverhaltenspflicht..., ...Häusliche Gewalt (§ 1680 BGB) Dieser neu eingeführte..., ...sollte außerdem in § 1680 BGB oder in § 1679 BGB eine..., ... in § 1626 BGB-E eine Definition des Begriffs..., ...elterlicher Sorge (§ 1627 BGB-E) und bei der Aus-übung des Umgangs (§ 1682 BGB-E) Jeder Elternteil ist..., ...von 2024 gab es bei § 1634 BGB eine Klarstellung, dass..., ...häuslicher Gewalt aus § 1626 BGB-E Kindeswohl und § 1632 BGB-E Häusliche Gewalt her-vor..., ...dass in § 1635, Absatz 3 BGB-E eine Vollmacht zur Ausübung..., ...Häusliche Gewalt (§ 1632 BGB-E) Dieser neu eingefügte..., ...Umgangspflegschaft nach § 1682 BGB-E übertragen wird. Es ..., ...werden (hier oder in § 1683 BGB-E und § 1685 BGB-E bzw. § 1684 BGB-E), dass bei Partnerschaftsgewalt..., ... zur Täterarbeit (§ 1666 BGB-E und § 1684 BGB-E) Der..., ...Grundsätze des Umgangs (§ 1680 BGB-E) In Absatz 2, Nr. 2 ..., ...Istanbul-Konvention bzw. § 1632 BGB-E und Schutz vor allen ..., ...obigen Ausführungen zu § 1632 BGB-E). Begleiteter Umgang (§ 1685 BGB-E) Absatz 3 verlangt nun...
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- Angegeben von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 18.08.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eine bessere Regulierung des Ticketzweitmarktes und der Schutz der Verbraucher angekündigt. Gemeinsam mit weiteren Sport- und Kulturorganisationen setzen wir uns dafür ein, dass diese angekündigte Regelung zügig auf den Weg gebracht wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der letzten Änderung des BGB, des EBGB und des UWG zur..., ...Informationspflichten § 312l BGB-E i.V.m. Art. 246d EGBGB..., ...Online-Ti-cketmarktplätzen vor. Gemäß § 312l BGB unterliegt der Betreiber..., ...des Art. 246d § 1 Nr. 7 EG-BGB zum Schutz von Verbraucherinteressen...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 26.09.2024 bis 25.02.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 26.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 26.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Initiative von Wirtschaftsverbänden, die sich für die Beibehaltung des Fairness-Schutzes im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Bei der gerichtlichen Prüfung, ob sich der leibliche Vater „ernsthaft, aber erfolglos“ um eine sozial-familiäre Beziehung bemüht hat, sollten die Gerichte die Möglichkeit bekommen, auch niedrigschwellige Nachweise in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir begrüßen die vorgesehene Neuerung, dass künftig auch das Kind selbst seiner rechtlichen Zuordnung zustimmen muss sowie die außergerichtliche Lösung bei Zustimmung aller Beteiligten. Diese Lösung braucht aber gleichzeitig realitätsnahe Erleichterungen, insbesondere im internationalen Kontext. Langfristig muss es auch über neue rechtliche Formen der Elternschaft nachgedacht werden– etwa über Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung -
BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1600 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E, ob sich der leibliche..., ...wir die in § 1596 Abs. 4 BGB-E vorgesehene Neuerung,...
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- Angegeben von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ...[Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...12; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden..., ...bereits jetzt in § 1626a (2) BGB enthalten. 12 Beide Eltern..., ...berücksichtigt. Auf Basis des § 1666 BGB steht den Gerichten eine..., ...siehe § 156 FamFG, § 1626 BGB und § 1687 BGB. 09.09.24..., ... 5 Siehe § 1684 Abs. 1 BGB, Art. 24 der EU-Grundrechtecharta..., ...i.V.m. § 1626 und § 1684 BGB) werden in Deutschland ...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 26.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB.489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB...., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB).490 Abs. 2 S. 3 BGB). ..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB.489 Abs. 1, 490 BGB. •..., ...489 Abs. 1 BGB489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB 490 Abs. 2 S. 1 BGB und und §500 Abs. 2 S. 2 BGB.500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB):490 Abs. 2 S. 2 BGB): ..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR.493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Aktiv vom 26.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.03.2026
- Beschreibung: Der ZVEH unterstützt das Ziel der EU-Richtlinie, Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. In seiner Stellungnahme setzt sich der Verband dafür ein, dass die deutsche Umsetzung praxisgerecht erfolgt und keine nationalen Verschärfungen über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Wichtig sind aus Sicht des ZVEH insbesondere Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen für Handwerksbetriebe, etwa im Kaufrecht und bei neuen Informationspflichten. Zugleich betont der Verband die Rolle des Elektrohandwerks als qualifizierte Fachreparateure und spricht sich dafür aus, dass Reparaturen im Rahmen der Herstellerpflicht auch an Fachbetriebe untervergeben werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB-E) Mit der Aufnahme der..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Die neu eingeführten..., ...Nachbesserung (§ 475e Abs. 5 BGB-E) Die vorgesehene einmalige..., ...Beweislastumkehr nach § 477 BGB während der verlängerten..., ...Hersteller (§§ 479a ff. BGB-E)) Der ZVEH steht der...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 ..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbie- tet – vom deutschen..., .... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ...BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025...
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Die Umsetzung sollte zwar das Gesamtziel der Klimaneutralität des Gebäudebereiches nicht aus den Augen verlieren, muss aber zur Umsetzung berücksichtigen, dass Eigentümer von Wohngebäuden, die sich in einem energetisch eher schlechten Zustand befinden, sich die energetischen Maßnahmen überwiegend nicht oder kaum leisten können. Vor der Umsetzung sollten noch Änderungen des sog. Heizungsgesetzes vorgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...WärmeLV beziehungsweise § 556c BGB als echte Hindernisse, ..., ...Überarbeitung von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint..., ...Heizungsinvestitionen in § 559e BGB könnte auf Kostensteigerungen...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Bei der Reform des Kindschaftsrechts und der Modernisierung von Sorge- Umgangs- und Adoptionsrecht ist besonders auf das Kindeswohl und die Kinderrechte zu achten. Der SkF wird den Regelungsentwurf fachlich aus der Perspektive der Kindeswohldienlichkeit und des Schutzbedarfes von Gewalt betroffenen Mütter mit ihren Kindern Stellung beziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des Kindeswohls (§ 1626 BGB-E) und Etablierung als ..., ...Loyalitätskonflikten entgegen. (vgl. §1627 BGB-E, § 1641, BGB-E, § 1687 BGB-E, § 1696 BGB-E). Zudem..., ... Änderung in §1674 Abs 2 BGB-E, wodurch bei unbegleiteten..., ... oder Großeltern (§ 1688 BGB-E), welches im besonderen..., ...in Familienpflege (§ 1695 BGB-E), welche eine Anerkennung..., ...Pflegestellenwechsel (§ 1701 BGB-E), das den Kinderschutz..., ... und Umgangsrecht § 1632 BGB-E - Häusliche Gewalt ..., ...und SkF in den in § 1632 BGB-E aufgeführten Maßnahmen..., ...problematisch sind. §1627 BGB –E - Elterliche Sorge; ..., ...Gewalt.“ § 1635 Abs. 1 BGB-E – Anspruch auf alleinige..., ... geprüft werden. §1666 BGB-E – Gerichtliche Maßnahmen..., ... 2 BGB-E sehen die Möglichkeit..., .... § 1680 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E – Grundsätze des Umgangs..., ...Das in § 1680 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E vorgesehene Kriterium..., ...Elternteils in § 1684 Abs. 3 BGB-E gesehen. Eine solche ..., ...dass das Kindeswohl (§ 1626 BGB-E) als leitendes Motiv ..., ...Zusammenspiel von § 1630 BGB-E mit §§ 58, 58a FamFG-E..., ...Elternteil und § 1751 Abs. 1 BGB-E und § 1693 BGB-E - Auskunft..., ...Nach § 1693 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E sollen Herkunftseltern...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9.7.2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22.11.2023
Aktiv vom 17.09.2025 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ...BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ..., ..., § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) am 21.04.2024
- Beschreibung: Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Le- benswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr ge- recht. Es bedarf daher der Änderung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem öffentlich-rechtlichen..., ...Vornamens auferlegt. 2 § 1354 BGB n.F. Ehename Historisch..., ...Unterregelungen (§ 1355a BGB usw.) aufgenommen werden..., ...? § 1354 Absatz 2 Nr. 2 BGB n.F. sollte zur Klarstellung..., ...Ehegatten oder…..“ § 1355 BGB n.F. Geschlechtsangepasste..., ...1617 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n.F. Im Hinblick auf §..., ...1617 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n.F. fällt auf, dass das..., ... § 1617 Absatz 4 Satz 3 BGB n.F. Aufgrund der Erfahrungen..., ...ändern. § 1617 Absatz 6 BGB n.F. Im Hinblick auf die..., ...verzichten. § 1617a Absatz 2 BGB n.F. § 1617e Absatz 3 BGB n.F. sieht eine Rückbenennungsmöglichkeit..., ...die unter § 1617a Absatz 2 BGB n.F. fallenden Kinder, ..., ...Regelung des § 1617c Absatz 1 BGB, die eine Erklärung auch..., ...Elternteil wohnt. § 1617e BGB n.F. Diese Regelung soll..., ... Vorschriften des § 1618 BGB a.F. enthalten. Wir verweisen..., ...Ausführungen unter § 1354 BGB n.F. und bitten nachdrücklich..., ... Rückbenennung im § 1618 BGB zu belassen. § 1617f BGB..., ...Ausführungen oben zu § 1355 BGB n.F. verwiesen, die hier..., ...Zustimmung. Artikel 2 § 1598 BGB n.F. § 1595 BGB beinhaltet..., ...Formulierungen des § 1598 BGB-E positiv formuliert als...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22.11.2023
Aktiv vom 20.03.2025 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9.7.2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22.11.2023
Aktiv vom 11.04.2025 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., .... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ...“ (§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ... 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 19.06.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ... 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., .... 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ... BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025...
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen werden, die die Rechte der von einer unwirksamen Ehe Betroffenen stärken und so das Kindeswohl gewährleisten. Die Diakonie setzt sich auf Grundlage ihrer Praxiserfahrung für das Kindeswohl ein und bringt Vorschläge in den Prozess ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...§ 1305 Absatz 1 Nummer 2 BGB-E Mit dem Ziel, Rechtssicherheit..., ...Regelung in § 1566 Abs. 2 BGB ein Dreijahreszeitraum ..., ...§ 1305 Absatz 1 Nummer 3 BGB-E Nachvollziehbar ist..., ... § 1305 Absatz 1 Satz 3 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ... in § 1305 Abs. 1 Satz 3 BGB-E, dass in den Fällen des..., ... 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BGB-E eine entsprechende Anwendung von § 1608 BGB und in den Fällen des §..., ...1305 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 BGB eine entsprechende Anwendung von § 1584 BGB vorgesehen wird, nach dem..., ...des § 1305 Absatz 1 Satz 1 BGB-E in der Rangfolge vor ..., ... § 1305 Absatz 1 Satz 4 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...der § 1305 Absatz 1 Satz 1 BGB-E aus Gründen des besonderen..., ...sind. § 1305 Absatz 2 BGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...unterstützt die in § 1305 Absatz 2 BGB-E vorgesehene Heilungsmöglichkeit...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJ-DiskE) v. 9. 12. 2024 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 31.03.2025 bis 17.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Patientenrechtegesetzes muss verbessert werden, vor allem zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor dem Verkauf von Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) und Stärkung der Position von Patient:innen bei Verdacht auf Behandlungsfehler.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wird. In § 630g Abs. 2 BGB heißt es derzeit noch, ..., ...Patientenakte aus § 630g BGB und des Rechts auf Kopie..., ...bisher geltenden § 630g BGB ist das Urteil des Europäischen..., .... Hierdurch soll § 630g BGB in Einklang mit dem europäischen...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insofern: In § 1683 Abs. 3 BGB-E findet sich der Begriff..., ...sind (z.B. § 1680 II S. 3 BGB-E), sollte eine sich im..., ...einzelnen Vorschriften § 1619 BGB-E Anspruch auf Auskunft..., ...Aufklärung, kann § 1619 BGB‑E nur die vollständige ..., ...ausüben, § 1627 Abs. 1 S. 3 BGB Ref-E. Mit § 1626 Abs..., ...Zustimmung“ (s.a. § 1596 Abs. 1 BGB, 1600a Abs. 2 BGB oder § 1628 Abs. 4 BGB-E) zu verstehen sein soll..., ... Sorge / § 1630 BGB-E Widerspruch gegen die..., ...ungeeignet ist. § 1631 BGB-E Sorgeerklärung Abs. ..., ...schon in § 1598 Abs. 1 S. 1 BGB ist auch hier unklar, ob..., ...erfolgen. § 1632 Abs. 1 BGB-E Häusliche Gewalt Absatz..., ...und Umgang (und § 1681 BGB-E Vereinbarungen zwischen..., ...die Verweisung auf § 1631 BGB-E das nicht bewirkt. Die..., ...treffen auf die in § 1681 BGB-E vorgesehenen Regelung..., ... Klarstellung. § 1644 BGB-E Vereinbarungen mit Dritten..., ...Textform (§ 126b BGB) vorzusehen. § 1683 BGB-E Umgang des Kindes mit..., ... Kategorien (z.B. § 1640 BGB-E „überwiegend betreuend..., ...„nahezu hälftig“; § 1683 BGB-E „ganz überwiegend“, „..., ... BGB-E Beschränkung und Ausschluss...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
- Beschreibung: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzgebungsprozesses zur Änderung des BGB erst für Ende 2026 geplant..., ...Einschätzung i.S.d. § 650p Abs. 2 BGB gehen kann. 2. Rechtslage...
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- Angegeben von: Finanzplatz München Initiative am 17.07.2026
- Beschreibung: Unwesentliche AGB-Änderungen sollen aus Effizienzgründen künftig per Zustimmungsfiktion möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesinitiative: Ergänzung von § 675g BGB um einen Absatz 3, der ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereichs des § 356 BGB Sowohl Verträge nach ..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenom-men..., ...Wider-rufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
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- Angegeben von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
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- Angegeben von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anfechtungsoptionen nach § 1600 BGB-E Der vorliegende Entwurf..., ...der neu gestaltete § 1600 BGB-Entwurf (BGB-E). In dem..., ...sollen nach § 1600 Abs. 1 BGB-E weiterhin neben dem rechtlichen..., ...Samen-spenden (1600d Abs. 4 BGB) als auch die derzeit noch..., ...Klarstellung. In § 1600 Abs. 5 BGB-E wird zudem, wie auch ..., ...Vater-schaft anfechten (1600 Abs. 5 BGB-E). Der Becherspender hätte..., ...liegt nach § 1600 Abs. 4 BGB-E dann vor, „wenn der Mann..., ...Anfechtungsfrist nach § 1600b Abs. 4 BGB-E bis zum Zeitpunkt des..., ...Entwurf sieht in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während einer..., ...Beteiligten Nach § 1595 a BGB-E sollen Familien, die ..., ...bereits er-wähnten § 1595a BGB-E auch noch folgende Punkte..., ...Kindern, soll in § 1600 a BGB-E neu geregelt werden. ...
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Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Aktiv vom 19.02.2025 bis 07.03.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Person (zu § 1598 Abs. 3 BGB-E siehe unten). Noch..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a. F.) abgeschafft wurde..., ...beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB). Ziel der damaligen Neuregelung..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten ..., ...Ausgestaltung des bestehenden §1597a BGB die Einzelfälle spezifisch..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme des § 1597a BGB hinweist, gilt die zur ..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen. Hierzu hat..., ...weit über den des § 1597a BGB hinaus. c) Gegen die Regelung..., ...48 PStG und § 1598 Abs. 2 BGB) angestoßen werde. Es ..., ... Artikel 2 (Änderung des BGB, hier § 1598 Abs. 3 BGB-E..., ...Sorge gemäß § 1673 Abs. 1 BGB ruht. Grundsätzlich folgt..., ...nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB die rechtliche Elternschaft..., ..., die die Systematik des BGB (Status – Sorge – Vertretung..., ...wirksamere Gestaltung des § 1597a BGB hätte bei ähnlichem Ergebnis...
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- Angegeben von: Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. am 26.07.2026
- Beschreibung: Tierheime und ähnlicher Einrichtungen als „Kritische Infrastruktur“ für das staatliche Gemeinwesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fundtierverwahrung orientiert sich am BGB - zusammen mit den Ländern...
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unbestimmte Rechtsbegriffe ins BGB ein und wirft zudem Fragen..., ...fest, den Gebäudetyp E im BGB zu verankern, sollten im..., ...Mangelbegriffs Im Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) gilt grundsätzlich...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Ticket(zweit)markt soll zum Schutz von Verbraucher:innen strenger gesetzlich reguliert werden. Kernpunkte sind Transparenzpflichten, Begrenzung von Preisaufschlägen, Bekämpfung gewerblicher Aufkäufe, Haftung und Verantwortung der Plattformen und Schutz fairer privater Weitergaberegeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) gemäß § 312 Absatz 1a Satz 1 BGB keine Anwendung finden ..., ...Zahlungen (§ 312a Absatz 3 BGB)37 verbunden sind, wie ..., ...Maume, Philipp in: BeckOK BGB, Hau/Poseck, 73. Edition..., ... Münchner Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2022, § 312..., ...und Umsetzung des § 312 k BGB bei In-App-Kündigungen,..., ...umgesetzt in § 312a Absatz 3 BGB. 38 Urteil LG Berlin v..., ...Kündigungsbutton (§ 312 k BGB) im elektronischen Geschäftsverkehr..., ...umgesetzt in § 312 d Absatz 1 BGB in Verbindung mit Artikel..., ...Nr. 7 EGBGB i.V.m. § 312l BGB. Der Anbieter hat inzwischen..., ...den Pflichten nach § 312k BGB nachkommt, zum Beispiel..., ...Unternehmers nach § 312k BGB in der Entwurfsfassung ..., ... den Vorgaben des § 312k BGB in der Entwurfsfassung ..., ....201 Je nach 197 BeckOK BGB/Maume, 72. Ed. 1.11.2024, BGB § 312k Rn. 10. 198 BT-Drs...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor wir..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ... // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art...., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Die VerbKrRL..., ...// §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mieters Nach § 553 Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter..., ...gesetzliche Leitbild des § 553 BGB unterlaufen. Die Vorschrift..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB zwangsläufig bei allen ..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB in der Person aller Mieter..., ...nicht vollständig. § 553 BGB knüpft den Anspruch an ..., ...zugleich verhindern, dass § 553 BGB zur Umgehung der vertraglichen..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB darstellt. Die Entscheidung..., ...Kündigungsgrund nach §§ 540, 543 BGB begründet. Gerade diese..., ...Gewinnabschöpfung gemäß § 285 BGB analog (Herausgabe des ..., ...bisherigen Beratungen zu § 553 BGB waren für die Praxis sehr..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB sollte gesetzlich durch..., ...kommt ein Anspruch aus § 242 BGB in Betracht, wenn konkrete..., ...Untermietzuschlags (§ 553 Abs. 2 BGB) Der Untermietzuschlag..., ...Regelungszweck des § 553 Abs. 2 BGB nicht gerecht wird. Es ...
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 16.02.2026
- Beschreibung: Der kooperierende Mittelstand unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers, Reparaturen zu stärken, Produktlebenszyklen zu verlängern und Ressourcen zu schonen. Reparaturkompetenz ist integraler Bestandteil vieler mittelständischer Geschäftsmodelle. Damit das Recht auf Reparatur in der Praxis funktioniert, dürfen die Mittelstandskooperationen bei der Umsetzung der neuen Informationspflichten nicht überfordert werden. Zudem braucht es eine Preisgestaltung, bei der die Personalkosten ausreichend berücksichtigt werden und die Reparatur trotzdem preislich attraktiv gegenüber dem Neukauf ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Informationspflicht, § 475 Absatz 4 BGB-neu Die in § 475 Absatz 4 BGB n. F. vorgesehene Informationspflicht..., ...Reparaturen, § 479 Absatz 3 BGB-neu Ein wesentlicher Erfolgsfaktor...
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Entwurf eines Gesetzes zum Gebäudetyp E
Aktiv vom 19.08.2024 bis 17.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministeriums, Erleichterungen für das Bauwesen zu schaffen und mit dem Gebäudetyp E die Schwierigkeiten lösen zu wollen, die sich regelmäßig aus der geschuldeten Bauleistung in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik ergeben. Wir halten den Entwurf für nicht konkret genug. Wir befürchten, dass die Zielsetzung des einfacheren und damit kostengünstigeren Bauens nicht erreicht werden wird. Wir vermuten, dass durch ein Gesetz in der vorliegenden Fassung die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten noch weiter zunehmen könnte. Ein potentielles Risiko des Gebäude-Typ-E-Gesetzes wird in der Regelung des §650o Abs. 2 gesehen, wonach fachkundige Unternehmer in Beschaffenheitsvereinbarungen nicht über Abweichungen von aRdT aufklären müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Formulierung in §650a Abs. 3 (BGB): „Es wird vermutet, dass..., ...sollte für §650a Abs. 3 (BGB) folgende Formulierung ...
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Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzentwurf 2.1 Zu § 1305 Abs. 1 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Minderjährigenehen 2.2 Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Gesetzentwurf 2.1 Zu § 1305 Abs. 1 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...einzuführen. 2.2 Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Minderjährigenehen Mit § 1305 Abs. 2 BGB-E wird eine Möglichkeit..., ...Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 1 BGB. In Zweifel zu ziehen ..., ...Pflichten des § 1305 Abs. 1 BGB-E befreien und insofern...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform des Kindschaftsrechts, fordert aber die automatische gemeinsame Sorge nach Vaterschaftsanerkennung statt eines Widerspruchsrechts der Mutter. Die erleichterte Änderung des Sorgerechts ohne verpflichtende Kindeswohlprüfung lehnt er ab. Die notarielle Vollstreckbarkeit von Umgangsvereinbarungen wird begrüßt, jedoch eine Kindeswohlprüfung gefordert. Die Beibehaltung der Trennung von Sorge- und Umgangsrecht wird abgelehnt, da sie modernen Familienmodellen nicht entspricht. Die Aufnahme des Wechselmodells und dessen gerichtliche Anordnung sind sinnvoll, es fehlen aber klare Regelungen zu Verfahren, Vertretungsrecht und Kompetenzverteilung. Der DAV fordert zudem ein Kinderverbundverfahren sowie mehr staatliche Kontrollrechte zur Wahrung des Kindeswohls.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...durch Zustimmung gem. § 1595 BGB, künftig durch die Nichtausübung...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB) vom Gesetzgeber aus familienpolitischen..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a.F.) abgeschafft wurde..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten Die..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, kein..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, sowie ggf...., ...jedoch, dass die in § 1600 IV BGB unnötig weit gefassten ..., ...bisherigen § 1595 Abs. 1 BGB entnommene Legaldefinition...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...679 § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE sollte wie folgt gefasst..., ...Begründung: § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE verlangt, dass die...
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Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Aktiv vom 17.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Die Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG)“ des BMJ. Die Bundesärztekammer fordert nachdrücklich, die offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende gesetzlich zu regeln und so Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gesetzliche Regelung des § 1591 BGB [,Mutter eines Kindes ist...