Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608240002
(PDF - 15 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung mehrerer Änderungen; Forderung besserer Ausstattung der Gerichte sowie eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung
Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
24.08.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]