Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
602 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (602)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lt. DAV sollten bei der Umsetzung einige Gesichtspunkte berücksichtigt werden bei: 1. Begriff der Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E: nähere Ausführungen zur Auslegung erforderlich. 2. Hinweispflicht und Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E: problematisch bei den vielen Produkten, die keine 3 Jahre halten. 3. Reparaturverpflichtung des Herstellers, § 479a ff BGB-E: der dynamische Verweis auf den Anhang zur Ermittlung des Anwendungsbereichs ist für Verbraucher problematisch. Klarstellung erforderlich, dass bei vom Verbraucher selbst verschuldeten Mängeln keine Reparaturverpflichtung besteht. 4. Übergangsbestimmung: Tabelle über das Inkrafttreten der einzelnen Rechtsakte für die Waren wäre hilfreich. Die freiwillige Nutzung des Formulars über Reparaturinformationen wird begrüßt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transparenz und Aufklärung beim Gebäudetyp E
Der DMB setzt sich dafür ein, dass das mit der geplanten Einführung des Gebäudetyps E verfolgte Ziel des kostengünstigeren Bauens auch bei den Mieter:innen ankommt. Für Mieter:innen könnte der Gebäudetyp E dazu führen, dass sie Komfort- und Standardabsenkungen eines einfacheren Gebäudestandards hinnehmen müssten, ohne im Gegenzug bei den Wohnkosten entlastet zu werden. Zudem ist es für Mieter:innen bei der Besichtigung bzw. Anmietung nicht erkennbar, ob eine Neubauwohnung nach einem abgesenkten Standard errichtet wurde. Daher braucht umfassende, verständliche und rechtzeitige Informationen vor Vertragsschluss – sowohl über die Kosteneinsparungen als auch über die Folgen des Mindeststandards.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht-auf-Reparatur-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, besteht aus Sicht des BDI folgender Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarf: 1:1 Umsetzung erforderlich; Überschießende Umsetzung vermeiden; Rechtsunsicherheit vermeiden; Übergangsfrist einführen; zügige Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
- Bereitgestellt von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Gebäudetyp E
BMJV und BMWSB haben ein Eckpunktepapier Gebäudetyp E vorgelegt. Ziel des BSB ist es, dass der Verbraucherschutz für private Bauherren nicht hinter die bestehenden Verbraucherschutzregelungen fällt.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 22.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 09.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Pauschalreiserichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht
- Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Änderungsmechanismus in Bankverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Änderungsmechanismus in Bankverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Regelungen für die Widerrufsfunktion im Onlinehandel
Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 17.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
Stellungnahme des SKM Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 07.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Richtlinienkonforme Umsetzung des Förderdarlehensbegriffs in § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorauszahlungen nicht einschränken und Gründe für Reiseabbruch praxistauglich definieren
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Flexiblere/erweiterte Regelung in puncto "Vorauszahlungsbegrenzung" als im Vorschlag der Europäischen Kommission, - Beibehaltung der bisherigen Definition von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (Beschränkung auf Ankunftsort), - Rückerstattungsanforderungen an Lieferanten: Angestrebt ist eine Verlängerung der Frist im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände für Rückerstattungsverpflichtungen; auch möge der Lieferant immer innerhalb von sieben Tagen die Erstattung vornehmen müssen
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 24.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegen allgemeines Textformerfordernis/allgemeine Bestätigungslösung
Auch die aktuelle Koalition plant gemäß Koalitionsvertrag eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, dass Gewinnspieleintragsdienste dem Textformerfordernis unterliegen. Zuletzt wurden entsprechende Regelungen 2021 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Der CCV lehnt eine Ausweitung der Bestätigungslösung bzw. des Textformerfordernisses ab.
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von queeren Elternteilen als rechtliche Eltern kraft Ehe oder Anerkennung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung der offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende
Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG)“ des BMJ. Die Bundesärztekammer fordert nachdrücklich, die offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende gesetzlich zu regeln und so Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Liberalisierung der Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Schaffung von Bereichsausnahmen bei Finanzverträgen zwischen professionellen Vertragsparteien, die nach objektiven Kriterien in der Lage sind, ihre Interessen selbständig zu wahren
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Bei der gerichtlichen Prüfung, ob sich der leibliche Vater „ernsthaft, aber erfolglos“ um eine sozial-familiäre Beziehung bemüht hat, sollten die Gerichte die Möglichkeit bekommen, auch niedrigschwellige Nachweise in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir begrüßen die vorgesehene Neuerung, dass künftig auch das Kind selbst seiner rechtlichen Zuordnung zustimmen muss sowie die außergerichtliche Lösung bei Zustimmung aller Beteiligten. Diese Lösung braucht aber gleichzeitig realitätsnahe Erleichterungen, insbesondere im internationalen Kontext. Langfristig muss es auch über neue rechtliche Formen der Elternschaft nachgedacht werden– etwa über Möglichkeiten einer rechtlich anerkannten Mehrelternschaft.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung -
BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
-
BR-Drs. 642/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanerkennung
Der SkF Gesamtverein und der Deutsche Caritasverband nehmen Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf. Grundsätzlich wird der Entwurf begrüßt.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 25.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 18.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des Ticketzweitmarkts
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eine bessere Regulierung des Ticketzweitmarktes und der Schutz der Verbraucher angekündigt. Gemeinsam mit weiteren Sport- und Kulturorganisationen setzen wir uns dafür ein, dass diese angekündigte Regelung zügig auf den Weg gebracht wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 18.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht wird gesellschaftlichen Realitäten gemeinsamer Fürsorge auch nach elterlicher Trennung nicht mehr gerecht.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Regelungen für die Widerrufsfunktion im Onlinehandel
Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 12.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 15.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mietpreisbremse nicht verlängern
Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Wohnungsknappheit ergriffen werden. Preiseingriffe wie die Mietpreisbremse verschärfen dagegen die Knappheit. Deshalb lehnt der Verband eine abermalige Verlängerung - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - strikt ab.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 03.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn -
BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes -
BT-Drs. 21/355
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mietpreisbremse verschärfen - Mieten stoppen
-
BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E - Referentenentwurf
- Bereitgestellt von: Verband Fenster + Fassade (VFF) am 26.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gebäudetyp-E-Gesetz
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Initiative von Wirtschaftsverbänden, die sich für die Beibehaltung des Fairness-Schutzes im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 24.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz sollte nicht beschlossen werden. Die Mietpreisbremse hat sich in den letzten zehn Jahren nicht bewährt. Sie wurde 2015 als vorübergehendes Instrument geschaffen. Eine Verlängerung bis Ende 2029 lähmt den Wohnungsbau weiter.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 23.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
-
BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 17.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken
Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 13.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 14.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI fordert die Bundesregierung dazu auf, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen zur Einführung einer europäischen KI-Haftungsrichtlinie nicht fortgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als Bitkom setzten wir uns für die flächendeckende Akzeptanz mindestens einer digitalen Zahlungsmethoden als gleichwertige Alternative zu Bargeld im physischen Handel, bei Gewerbetreibenden und bei Behörden ein. Um den Übergang zu digitalen Zahlungsmethoden zu erleichtern, sollten politisch entsprechende Fördermaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neufassung der Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts, Regelung zu Rechtsfolgen in § 650b BGB bei Änderungsbegehren des Bestellers sollen klarer und einfacher gefasst werden, Vergütungsanpassung in § 650c BGB soll bei fehlender Vereinbarung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform: Neuerungen zu Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht
Der djb hat zusammen mit der Initiative Nodoption, der BASJ, dem LSVD, der dgti, der TIN-Rechtshilfe, Intergeschlechtliche Menschen e.V. sowie dem BVT* eine Kurzeinschätzung zum bekannt gewordenen Gesetzesentwurf für die Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Außerdem hat sich der djb zum bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere zur überfälligen Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt, sowie zum bekannt gewordenen Entwurf zum Unterhaltsrechtgeäußert. Die drei Pressemitteilungen wurden gemeinsam verschickt. Eine offizielle Verbändeanhörung steht noch aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kriterienkatalog für Zeitwohnen schaffen
Schaffen eines Kriterienkatalogs für die Abgrenzung von touristischer Kurzzeitvermietung und temporärer möblierter Vermietung im Sinne des Zeitwohnens (z.B. befristete Arbeitstätigkeit, Unterbringung nach Naturkatastrophen); Ein solcher Kriterienkatalog könnte nachfolgend der unter 1) vorgeschlagenen Ergänzung (§§ 535ff BGB) eingefügt werden
- Bereitgestellt von: Wunderflats GmbH am 09.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 09.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechtere Ausgestaltung des Mietrechts hinsichtlich der Refinanzierungsmöglichkeiten der Vermieter bzgl. der energetischen Sanierung. Überarbeiten der zu pauschalen und überschießenden Mietrechtsregulierungen im Bestand. Werben für ein dediziertes Zeitwohnmietrecht, das für alle Marktteilnehmer klare Rahmenbedingungen setzt; diesbezüglich Schaffen eines Kriterienkatalogs für die Abgrenzung von touristischer Kurzzeitvermietung und temporärer möblierter Vermietung im Sinne des Zeitwohnens (z.B. befristete Arbeitstätigkeit, Unterbringung nach Naturkatastrophen); Diskussion über Nachhaltigkeitsampel bei der (befristeten) Vermietung von Wohnraum zur Förderung der Attraktivität von energieeffizientem Wohnraum
- Bereitgestellt von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 09.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat sich in einem Brief an das Bundeskanzleramt gegen die geplante Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge ausgesprochen. Diese Maßnahme, die aus EU-rechtlicher Sicht nicht erforderlich sei, könnte das für den Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements essentielle Telefonmarketing stark beeinträchtigen. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der freien Presse fordert der BDZV mildere Alternativen und eine intensivere Konsultation der betroffenen Wirtschaftsakteure sowie eine Ausnahme für den Pressebereich.
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Abkehr von Schriftformerfordernis bei Kündigung eines Bauvertrages
Der Verband sieht hier keinen Regelungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes stellt das Schriftformerfordernis bei der Kündigung eines Bauvertrages kein Hindernis dar.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
-
BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Abkehr von a.R.d.T. im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen
Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
23.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bitkom unterstützt das Vorhaben des BMJ grundsätzlich. Wir setzen uns dafür ein, dass die Herabstufung der Form des Frachtbriefs und der anderen fracht- und lagerrechtlichen Dokumente zur Textform in Verbindung mit anderen Digitalisierungsmaßnahmen angepasst wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 06.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RefE Gebäudetyp-E-Gesetz: Änderungen zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
Der DAV begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die vorgesehenen Änderungen zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden aber als nicht geeignet abgelehnt. Ein neuer Gebäudebauvertrag soll nicht eingeführt werden. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 05.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E sinnvoll ermöglichen
Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 03.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Gebäudetyp E
Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand.
- Bereitgestellt von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 21.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Pauschalreiserichtlinie als Ausgangspunkt für bessere Zusammenarbeit
Der Bundesverband der Reisebüros (VUSR) hat sich mit einem Positionspapier für die Überarbeitung des ersten Entwurfs der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie zu Wort gemeldet. Die Reisebüros wollen gemeinsam mit den Reiseveranstaltern und allen, die im Outgoing aktiv sind, vorangehen. Verbandschefin Linnhoff betonte erneut die Notwendigkeit, die Interessen des Outgoing-Tourismus und der von Pauschalreisen abhängigen Branchenteilnehmer zu stärken und eine übergreifende Task-Force für den Outgoing-Tourismus zu bilden, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
- Bereitgestellt von: Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. - Bundesverband am 16.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
-
BR-Drs. 24/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Abweichung von den sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 16.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Festhalten an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB.
In Rede steht die Herabstufung der Schriftform für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform. Damit wird nach unserer Einschätzung keine Vereinfachung für die Praxis erreicht. Die langjährig eingeübte Praxis des Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ihrer Warn- und Schutzfunktion für Rechtssicherheit und schützt insbesondere dabei vor übereilten Kündigungserklärungen. Sie erleichtert ferner den Nachweis des Kündigungszugangs und sorgt für Rechtssicherheit durch die Offenlegung einer bestehenden bzw. gerade nicht bestehenden Vertretungsmacht. Insofern sprechen wir uns dafür aus, an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen in § 650h BGB
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 16.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsichtnahme in die Patientenakte
Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des AGB-Änderungsmechanismus
Bei der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die DKB bestrebt, ihren Kund*innen Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und einen bürokratiearmen Prozess zu bieten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kreditbank AG am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Charge-Karten vom Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie ausnehmen
Amex unterstützt die zentralen Ziele der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Wir möchten jedoch die Aufmerksamkeit auf zwei zentrale Risiken lenken, die wir in der überarbeiteten Richtlinie sehen und die auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung angegangen werden können. Wir fordern, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass: - "Debitkarten mit Zahlungsaufschub" ausgenommen bleiben, indem bei der Umsetzung der CCD2 in Deutschland von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Artikel 2 Absatz 5 CCD2 vorsieht, und - die vorgeschlagenen Obergrenzen sich ausschließlich gegen übermäßig hohe Zinssätze richten und nicht versehentlich jährliche Mitgliedsentgelte für andere Leistungen miterfasst werden.
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Justizstandort-Stärkungsgesetz: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB-Inhaltskontrolle. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter besonderer Berücksichtigung von KMU. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zahlungsverzugsverordnung - Ausnahme für Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung
Der Anspruch aus einem Versicherungsvertrag im Rahmen der Versicherungsregulierung ist nicht vergleichbar mit Zahlungsansprüchen aus anderen Verträgen und sollte daher nicht denselben Regelungen unterliegen. Vielmehr sollten Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung aus der Verordnung ausgenommen sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 11. September bis 22. September 2023)
-
BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Verbraucherrechte im Zuge der Novellierung der Pauschalreise-RL
Im Zuge der Novellierung des Pauschalreiserechts (Pauschalreise RL- Änderung der RL (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung COM(2023) 905 final) braucht es eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise, verbundenen Reiseleistungen und Reisevermittlung, dies auch den Reisenden kommuniziert werden muss. Zudem soll grundsätzlich die Anzahlungshöhe bei Pauschalreisen auf 20 % des Reisepreises gedeckelt und ein Zurückbehaltungsrecht des Reisepreises eingeführt werden, wenn nicht absehbar ist, ob die Reise vertragsgemäß durchgeführt werden kann.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 148/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 148/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pauschalreise-Richtlinie verbraucherfreundlich novellieren
Der vzbv setzt sich für die Erhaltung und eine teilweise Ausweitung des Schutzniveaus in Deutschland ein: - weitere Definition des Begriffs "Pauschalreise" und Wegfall der Kategorie "verbundenen Reiseleistungen" - ausdrückliche Besätigung der Buchung - Anzahlung nicht über 20% des Reisepreises - verpflichtende Teilnahme an Schlichtung
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gebäudetyp E in das baugesetzliche Regelwerk (§ 633 BGB)
Der ZIA setzt sich dafür ein, dass einfacher und schneller gebaut werden kann. Dafür sind Haftungserleichterungen vonnöten. Der Paragraf 633 Absatz 2 sollte dahingehend ergänzt werden, dass das Werk frei von Sachmängel ist, wenn es zusätzlich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Zudem sollte im Rahmen eines neuen Absatz ergänzt werden, dass auch Vereinbarungen über Abweichungen der üblichen Beschaffenheit wirksam sind, wenn sie in einer Leistungs- oder Baubeschreibung enthalten sind und den vom Besteller vorausgesetzten Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einführung von Einschränkungen der AGB-Inhaltskontrolle bei verwendeten Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung bzgl. Justizstandort-Stärkungsgesetz
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung bzgl. Justizstandort-Stärkungsgesetz
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratiserung der rechtlichen Betreuung im Bereich der Aufsicht
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung bzgl. Justizstandort-Stärkungsgesetz
Die BVMB ist Teil der Initiative pro AGB-Recht und setzt sich in diesem Rahmen gemeinsam mit ca. 40 weiteren Verbänden bereits seit mehr als 10 Jahren dafür ein, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu bewahren. Explizit wendet sich die Initiative pro AGB-Recht gegen eine Ergänzung des Gesetzentwurfs des Justizstandort-Stärkungsgesetzes um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts mit dem Ziel, die Inhaltskontrolle verwendeter Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr einzuschränken. Zweck ist also die bestehende Rechtslage der §305 ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung zu erhalten, d. h. die Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Finanzmarktregulierung im Sinne des Verbrauchers
Im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden verschiedene EU-Vorgaben zum digitalen Finanzmarkt umgesetzt; im Zuge dieser Umsetzungsakte setzt sich der Sparda-Verband dafür, auch weitere offene Fragen der Digitalisierung und Vereinfachung im Massengeschäft der Banken mit Privatkunden zu regeln (insbesondere im AGB-Recht).
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Änderungsmechanismus in Bankverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-VerbraucherkreditRL
Die Umsetzung der EU-VerbraucherkreditRL soll bis zum November 2026 erfolgen. Ziel ist die europaweite Harmonisierung des Verbraucherkreditrechts. Der Sparda-Verband tritt dafür ein, dass auch künftig Kleinstkredite standardisiert vergeben werden können. Bei der Umsetzung sollte auf feste Obergrenzen für Zinsen und Entgelte verzichtet werden. Ein Goldplating ist zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung des AGB - Rechts
§§ 305 ff BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle. Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 ff BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung des AGB - Rechts
§§ 305 ff BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle. Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 ff BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verschärfung des Mietrechts
Das Mietrecht sollte nicht verschärft werden und die Refinanzierbarbeit notwendiger Investitionen durch die Miete oder aber ergänzender Fördermaßnahmen gewährleistet werden. Um die Bezahlbarkeit der Mieten für breite Schichten der Bevölkerung in Ansehung der erforderlichen Investitionen dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ergänzende Förderung der Mieter oder aber der Vermieter erforderlich.
- Bereitgestellt von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung BGB (im Rahmen BEG IV): Digitalisierung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien
Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich einer vollständigen Digitalisierung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien (Abschaffung der verbindlichen Schriftform)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: