Regelungsvorhaben
Vorschläge für die schnelle Ausgestaltung des Gebäudetyp E
Angegeben von:
Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. (R000654)
am
27.07.2026
Beschreibung:
Ziel der Einflussnahme ist die zügige gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyps E durch eine schlanke Anpassung des BGB, insbesondere des Werkvertragsrechts. Dabei soll klargestellt werden, dass bei Verträgen über die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes der bauordnungsrechtliche Standard als übliche Beschaffenheit gilt, technische Regelwerke keine Vermutung als anerkannte Regeln der Technik begründen und Abweichungen von üblichen Standards rechtssicher vereinbart werden können. Ergänzend sollen mietrechtliche Folgefragen sowie eine Koordinierung mit § 319 StGB geklärt werden.
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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