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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG
Der überwiegende Teil der Ölmühlen in Deutschland nimmt am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil und profitiert dort bereits vom Carbon Leakage-Schutz. Diese Unternehmen sind im direkten Wettbewerb miteinander und rechtlich keinesfalls verpflichtet, sensible Unternehmensdaten offenzulegen, um einem einzelnen Unternehmen im nationalen System eine Kompensation zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
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BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG
Der überwiegende Teil der Ölmühlen in Deutschland nimmt am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil und profitiert dort bereits vom Carbon Leakage-Schutz. Diese Unternehmen sind im direkten Wettbewerb miteinander und rechtlich keinesfalls verpflichtet, sensible Unternehmensdaten offenzulegen, um einem einzelnen Unternehmen im nationalen System eine Kompensation zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
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BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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26.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für generell offene Handelspolitik
Die deutsche Teewirtschaft plädiert für eine offene Handelspolitik, die globale Partnerschaften sichert und fair gestaltet ist. Deutschland und die EU müssen attraktive Handelspartner bleiben, damit die Wirtschaft zu alter Stärke zurückkehren kann. Dies gilt umso mehr für Produkte, die überwiegend aus Drittländern importiert werden müssen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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03.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anmerkungen zur Beschleunigung der Planungs- und Beschaffungsvorgänge der Bundeswehr
Bei Planungs- und Beschaffungsvorgängen der Bundeswehr werden viele weitere Güter sowie Dienst- und Bauleistungen beschafft, die nicht direkt auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit einzahlen. Aus Gründen der Effizienz und der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs ist darauf zu achten, dass sie in einem öffentlichen und transparenten Verfahren, das eine breite Beteiligungsmöglichkeit von Handwerk und Mittelstand sicherstellt, vergeben werden. Diese regionalen Akteure können einen substanziellen Beitrag zur Sicherung der Bedarfe der Bundeswehr leisten. Das Handwerk spricht sich für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs und insbesondere die Beibehaltung des Losgrundsatzes für die Vergaben der Bundeswehr aus, die nicht der Beschaffung von militärischer Ausrüstung dienen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungen zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Die Praxistauglichkeit und die mittelstandsgerechte Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen müssen bei der Umsetzung des NIS2UmsuCG an erster Stelle stehen. Bei den sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen, insbesondere bzgl. der geforderten Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen und drohender Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten muss Klarheit darüber herrschen, ob ein Betrieb tatsächlich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Daher ist die Frage nach der Betroffenheit der Handwerksbetriebe von zentraler Bedeutung: Eine scharfe und rechtssichere Abgrenzung ist dringend notwendig. Das BMI und das BSI sind daher aufgefordert, mittelstandsfreundliche Auslegungshilfen und FAQ-Listen bereitzustellen sowie nachvollziehbare und ermessensleitende Auskünfte zu geben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG)
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaltung des geplanten Umsatzsteuer-Meldesystems
Die vom BMF geplante Ausgestaltung des Umsatzsteuer-Meldesystems darf KMU nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Deshalb soll eine kostenfreie staatliche Meldeplattform eingeführt werden. Zusätzlich muss das Meldesystem den Betrieben weitere Entlastungen von Verwaltungsaufwand bringen, wie z. B. Verzicht auf Empfängermeldung, perspektivisch Wegfall der Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine Möglichkeit zur GoBD-konformen Archivierung von Rechnungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Gebäudeaufwendungen
Wir begrüßen die Neufassung des bisherigen Schreibens und die damit einhergehende bessere Strukturierung und Praxisorientierung. Besonders positiv bewerten wir die Klarstellungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten sowie die Einordnung energetischer Maßnahmen, etwa der Einbau von Wärmepumpen oder Solaranlagen, als nicht standardhebend. Kritik äußern wir unter anderem an der pauschalen Einteilung in Ausstattungsstandards sowie an einzelnen Beispielen, die nach unserer Auffassung den technischen Fortschritt nicht sachgerecht abbilden und zu einer steuerlich ungerechtfertigten Standardhebung führen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Arbeitszeitvolumens durch gezielte steuerliche Maßnahmen
Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Durchführung des Schutzes geografischer Angaben
Die Betriebe des Lebensmittelhandwerks und deren Zusammenschlüsse sind vom Geoschutzreformgesetz betroffen, als sie Waren herstellen, die bereits einen Geo-Schutz genießen und in diesem Zusammenhang bereits entsprechende Vereinigungen gegründet haben. Gemäß Art. 33 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2024/1143 können bereits bestehende Vereinigungen als Erzeugergemeinschaften im Sinne dieser Geoschutzverordnung anerkannt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Regelungen den Fortbestand der genannten Vereine ermöglicht. Daher sehen wir es als dringend geboten an und setzten uns dafür ein, das besondere Interesse der bereits existierenden Schutzvereine entsprechend zu wahren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxisgerechter Anwendungsregelungen für die elektronische Rechnung
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die elektronische Rechnungsstellung sind mit der derzeit in den Betrieben vorhandenen digitalen Infrastruktur nicht erfüllbar und müssen an die Prozesse und den Stand der Digitalisierung in den Betrieben angepasst werden. § 31 UStDV muss auch für Rechnungen in elektronischer Form gelten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH, BdB, GDV, HDE, BGA) werben gemeinsam für eine strukturelle Modernisierung der Unternehmenssteuern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie und Formatfreiheit
Für eine erfolgreiche Umsetzung aus Handwerkssicht ist eine Formatfreiheit des Nachhaltigkeitsberichts gesetzlich festzulegen. Besonders notwendig ist eine gesetzliche Verankerung des VSME-Standards als Obergrenze für Informationsanforderungen innerhalb der Lieferkette. Zudem ist in der EU-Richtlinie ist in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vor-gesehen, welches explizit nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorsieht. Hier sollte auch im Referentenentwurf dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt werden, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des elektronischen Berufsausweises (eBA) für Hilfsmittelerbringer
Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum 7. Mehrkostenbericht des GKV-SV
Der GKV-SV veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Im aktuellen 7. Bericht (Berichtszeitraum Kalenderjahr 2024) fordert der GKV-SV vom Gesetzgeber, die Hilfsmittelerbringer zu verpflichten, die Gründe der Versicherten für eine zu Mehrkosten führende Versorgung zu dokumentieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke lehnt dies aus Kosten- und Bürokratiegründen entschieden ab.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in § 2a Abs. 1 Nr. 11 SchwarzArbG-E wird begrüßt. Die klarstellende Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem SchwarzArbG gem. § 2a Abs. 1 Nr. 9 ist positiv. Der risikobasierte Prüfansatz nach § 2 Abs. 5 SchwarzArbG-E darf nicht zulasten kleinbetrieblicher Strukturen im Handwerk gehen. Die Rolle der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien bei der Zusammenarbeit mit der FKS ist zu stärken. Die Handwerkskammern sind als neue Zusammenarbeitsbehörden im SchwarzArbG aufzunehmen, um einen besseren Datenaustausches mit der FKS zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung des Schwellenwerts in § 1 Abs. 1 S. 1 BTTG-E auf 150.000 Euro; der jetzige Schwellenwert ist mit 50.000 Euro zu niedrig angesetzt. Zeitliche Differenzierung der einzuhaltenden Tarifregelungen in § 5 Abs. 1 S. 3 BTTG-E ist unzureichend; zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks bedarf es wenigstens einer Karenzzeit von sechs Monaten und weiterer Entlastungeffekte bzgl. der mit dem BTTG-E einhergehenden Nachweis- und Dokumentationspflichten. Anspruch der Arbeitnehmer auf die RVO-Arbeitsbedingungen trägt Unfrieden in den Betrieb, da je nach Auftraggeber (Bund/Land/privat) unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen gelten können. Keine zufriedenstellende Lösung im Fall konkurrierender RVO-Anträge und im Umgang mit regionalen Tarifverträgen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Bürokratieabbau von Netzzugangsverfahren
Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- KSpG [alle SG hierzu]
- BörsG 2007 [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- StromStV [alle SG hierzu]
- GWB [alle SG hierzu]
- KAV [alle SG hierzu]
- NAV [alle SG hierzu]
- NDAV [alle SG hierzu]
- StromGVV [alle SG hierzu]
- GasGVV [alle SG hierzu]
- ÜNSchutzV [alle SG hierzu]
- SysStabV [alle SG hierzu]
- KapResV [alle SG hierzu]
- NABEG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
- EWSG [alle SG hierzu]
- StromPBG [alle SG hierzu]
- EWPBG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz)
Das Handwerk erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Sehr zu begrüßen ist das Bekenntnis der Bundesregierung zum grundsätzlichen Erhalt des Primats der Fach- und Teillosvergabe. Die befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für großvolumige Beschaffungsvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, ist im Falle besonderer Dringlichkeit bestimmter Investitionen und des begrenzten Zeitrahmens zur Verausgabung des Sondervermögens nachvollziehbar. Weitergehende Aufweichungen des Losgrundsatzes sind kategorisch abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes
Die vorliegenden Pläne der Bundesregierung, mit dem WDModG Reserve und Heimatschutz weiter zu stärken und sowohl strukturell als auch gesellschaftlich zu verankern, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die damit verbundenen Maßnahmen haben Folgen für die auf die Handwerksbetriebe –umso wichtiger ist es daher, Wehrdienst, Berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken. Das BMVg ist daher gefordert, des Handwerks zu berücksichtigen – etwa durch eine vorausschauende langfristige Planung von Übungen. Die Bundeswehr darf nicht in Konkurrenz um Arbeitskräfte eintreten. Eine wie auch immer geartete „Dienstpflicht“ muss zukünftig so ausgestaltet werden, dass sie arbeitsmarkt-neutral bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Vereinfachungen und faire Wettbewerbsbedingungen beim Mindeststeuergesetz
Unser Ziel ist es, die Umsetzung der globalen Mindeststeuer praxistauglich auszugestalten. Dazu braucht es die vollständige Berücksichtigung der OECD-Leitlinien sowie eine deutliche Reduzierung der umfangreichen Dokumentations- und Reportingpflichten, die Unternehmen massiv belasten. Wichtig ist außerdem, Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten G7-Ausnahmen für US-Unternehmen, die zu erheblichen Verzerrungen führen. Wir treten daher für Vereinfachungen,, Bürokratieabbau und faire Rahmenbedingungen ein und fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Anpassung oder Aussetzung der Mindeststeuer-Richtline einzusetzen, solange zentrale Volkswirtschaften nicht teilnehmen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplanten Gebührenerhöhungen basieren ausschließlich auf den Angaben der Eichbehörden bzw. der staatlichen Prüfstellen (S. 46 RefE). Eine objektive Überprüfung der Angaben fand nicht statt. Notwendig sind jedoch konkrete Daten, die die angedachten Gebührenerhöhungen verständlich machen. Die aktuellen Planungen für die einzelnen Gebührensätze benachteiligen das Handwerk mit seinen betriebsspezifischen Größenstrukturen und sind alles andere als marginal, wie das BMWE behauptet. Das Handwerk fordert eine Differenzierung der Gebührenhöhe nach Unternehmensgrößenklassen, um Handwerksbetriebe zu entlasten. Zudem sind eine Evaluation und konkrete Datenerhebung in allen Bundesländern dringend erforderlich, um die tatsächlich notwendige Gebührenhöhe zu ermitteln.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 537/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
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BR-Drs. 537/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Obligatorischer Sachkundenachweis sachgerecht, konsequent und positiv für das Handwerk
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 3 und SDG 13 beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte mit der Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an EU-Recht ein Sachkundenachweis zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen ausschließlich obligatorisch über den Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV erbracht werden müssen, ist dies für das Handwerk als sachgerecht, konsequent und nicht als nachteilig zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
-
BT-Drs. 21/2865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drohende Risiken für das Handwerk ausräumen und stattdessen Chancen unterstreichen
Die Regelungen sind aus Handwerkssicht grundsätzlich zu begrüßen. Es bedarf einiger Klarstellungen und Schärfungen, um drohende Risiken für das Handwerk auszuräumen und stattdessen die Chancen zu unterstreichen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen haben sich bewährt und sollten beibehalten werden, um eine Kontinuität beim Sachkundeerwerb und bei den Auffrischungskursen zu gewährleisten. Um die Bildungsstätten des Handwerks in diesem Bereich nicht zusätzlich zu belasten, sollten aus unserer Sicht keine über die Vorgaben der ChemKlimaschutzV hinausgehenden Anforderungen an die Qualitätssicherung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen formuliert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
-
BT-Drs. 21/2866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Sachkundenachweises begrüßenswert für das Handwerk
Der fünfte Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 20230 für nachhaltige Entwicklung“ und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 13.1 "Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren" beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte sich die neue Regelung von § 17 Verbote und Beschränkungen dahingehend bestätigen, dass sie eine Erleichterung des Sachkundenachweises darstellt, so bewerten wir die Anpassung an die F-Gase-Verordnung und an die ODS-Verordnung als eine positive Entwicklung für das Handwerk.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
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BT-Drs. 21/3511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen bei Kaufpreisgestaltung, Sachverständigennachweisen und DLS
Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung für KMU
Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte nationale Umsetzung der novellierten Richtlinie über Industrieemissionen (IED)
Wir sprechen uns für eine 1:1-Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) aus – mit klaren Ausnahmen für baubegleitende Zwischenlager, einer funktionalen Definition des Entstehungsorts sowie praktikablen Übergangsfristen. Die Umsetzung darf die Transformation zur Klimaneutralität nicht behindern, sondern muss praxistauglich, mittelstandsgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Herausforderungen im Transformationsprozess – wie Fachkräftemangel, Materialkosten und komplexe Planungsanforderungen – ist jede neue Regulierung besonders sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen, wofür wir uns nachdrücklich aussprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
-
BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Handwerkerregelung in § 1 Abs. 2, Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz
Der ZDH regt an, eine Optimierung der jetzigen Ausnahme in § 1 (2) Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz zu prüfen, ob im Sinne des Grundsatzes der Gleichbehandlung und zur Wahrung des Rechtsfriedens auch „mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten“ in die Ausnahmebestimmung aufgenommen werden können. Zudem regt der ZDH zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten für Behörden und Betroffene an, noch kleinere Klarstellungen im 2. Teil der Handwerkerausnahme (Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern) vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DIN spricht sich dafür aus, in den Prozessen zur Festlegung horizontaler Mindeststandards für Betreiber kritischer Infrastruktur gezielter auf Wissen aus der Normung zurückzugreifen sowie Erkenntnisse aus dem Prozess der Erstellung von Mindeststandards gezielter in die Normung zurückzutragen.
- Bereitgestellt von: DIN Deutsches Institut für Normung e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich für eine gesetzliche Klarstellung zum Zugang zur Krankenversicherung für bestimmte Drittstaatsangehörige aus, deren Einreise und Aufenthalt zwar erlaubt ist, die aber in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten haben, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, weil ihnen der Zugang zu einer Krankenversicherung verwehrt oder unzumutbar erschwert wird. Der DAV fordert, dass diesen Personen durch eine gesetzliche Regelung der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder mindestens zum Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 642 BGB im Rahmen der Evaluation des Bauvertragsrecht zur Regelung der Rechtsfolgen bei Mehrkosten aufgrund verzögerter oder verschobener Bauausführung sowie Regelung der Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen des Bürokratieabbaus und der Deregulierung. Kritisch sieht er jedoch die vorgesehenen detaillierten ESG-Risikomanagementpflichten für Kreditinstitute. Gleiches gilt für die zunehmenden Eingriffe des europäischen Richtliniengebers in die aktienrechtliche Kompetenzordnung durch den weiteren Ausbau direkter Kontakte von Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene zum Aufsichtsorgan, die zwangsläufig zur Entstehung eines eigenen Bankgesellschaftsrechts führen. Vorzugswürdig erscheint insoweit der Ansatz der CRD und der EBA-Leitlinien zur internen Governance. Für Kreditinstitute sollte die Rechtsform der KGaA als Organisationsform beibehalten werden, zumindest in der Form der (Einheits-)Kapitalgesellschaft & Co. KGaA.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 27.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 27.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 27.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Gigabitförderung: Rahmenregelung, Preisfestlegung und Zugangsvorgaben
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die nationale Umsetzung der EU-Breitbandleitlinien im Rahmen der Gigabitförderung. Schwerpunkt ist die Regelung von Zugangsbedingungen, Preisbildungsmechanismen und Vorleistungsprodukten, damit die Vorgaben mit dem bestehenden Telekommunikationsrecht und dem Wettbewerbsrahmen vereinbar sind.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der StVO zur Beschleunigung von Verkehrsanordnungen für TK-Ausbau
Gegenstand ist die rechtliche Ausgestaltung von Verfahren zur Erteilung von Verkehrsanordnungen für Bauarbeiten an TK-Infrastrukturen, insbesondere durch Standardisierung und Fristregelungen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung von TK-Infrastrukturen in der Stadtentwicklung
Ziel ist die Berücksichtigung von Telekommunikationsinfrastrukturen bei Änderungen im Baugesetzbuch, um planbare Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Netze sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung von Genehmigungsfiktionen und Beschleunigungsmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Pakts
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Pakts in den Ländern, insbesondere auf die Einführung von Genehmigungsfiktionen und die Vereinheitlichung von Verfahren für TK-Ausbauvorhaben.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu EMF-Daten zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung praktikabler und transparenter Vorgaben für den Umgang mit EMF-Budgets. Dabei soll sichergestellt werden, dass relevante Daten zur elektromagnetischen Verträglichkeit allen Beteiligten zugänglich sind, um die Mitnutzung von Infrastrukturen und die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und beschleunigten TK-Netzausbau
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Dazu gehören die Einstufung des TK-Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Klärung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration sowie Vorgaben zu Open Access, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und beschleunigten TK-Netzausbau
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Dazu gehören die Einstufung des TK-Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Klärung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration sowie Vorgaben zu Open Access, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und beschleunigten TK-Netzausbau
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Dazu gehören die Einstufung des TK-Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Klärung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration sowie Vorgaben zu Open Access, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Stromanschlusses für neue Mobilfunkmasten im Außenbereich
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praktikabler Vorgaben für den Stromanschluss neuer Mobilfunkmasten. Dazu gehört die rechtssichere Festlegung von Verfahren, Fristen und Prioritäten, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden und die flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung von Kundenschutz- und Messverfahren im Telekommunikationsrecht
Ziel der Interessenvertretung ist die Festlegung von klaren und verhältnismäßigen Regelungen zur Anwendung von Minderungsrechten bei Abweichungen der Internetgeschwindigkeit. Dabei geht es insbesondere um die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Bestimmung des Messverfahrens und die Vermeidung von zusätzlichen nationalen Sonderregelungen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung im Telekommunikationssektor
Die Interessenvertretung bezieht sich auf gesetzliche und regulatorische Vorgaben, die zu erheblichem Verwaltungsaufwand im Telekommunikationssektor führen. Im Mittelpunkt steht die Modernisierung und Digitalisierung der Verfahren bei Bundes- und Landesbehörden sowie die Verringerung von Berichtspflichten, um Investitionen und Netzausbau zu erleichtern.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung von CSRD-Umsetzung und Lieferkettengesetz-Berichtspflichten
Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau in Gebäuden (Netzebene 4)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau auf der Netzebene 4. Ziel ist die Schaffung klarer Regelungen zu Eigentümerzustimmung, Mitnutzung und Vollausbau, die sowohl Investitionssicherheit als auch faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der NIS2-Richtlinie und Anpassung des nationalen Cybersicherheitsrechts
Gegenstand der Interessenvertretung ist die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz. Ziel ist die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens, der Doppelregulierungen vermeidet und bestehende Vorgaben im Telekommunikationsgesetz berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VATM setzt sich dafür ein, dass der Ausbau von Mobilfunknetzen in Deutschland durch bundesweit einheitliche und vereinfachte Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Ziel ist es, Hemmnisse bei Standortsuche, Strom- und Glasfaseranbindung sowie naturschutzrechtlichen Prüfungen abzubauen. Zudem soll die Mitnutzung öffentlicher und privater Infrastrukturen gestärkt werden, um den Netzausbau effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und beschleunigten TK-Netzausbau
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Dazu gehören die Einstufung des TK-Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Klärung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration sowie Vorgaben zu Open Access, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und beschleunigten TK-Netzausbau
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Dazu gehören die Einstufung des TK-Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Klärung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration sowie Vorgaben zu Open Access, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 21/319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CER-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der CER-Richtlinie durch das KRITIS-Dachgesetz. Im Mittelpunkt stehen die Klärung von Zuständigkeiten, die Konkretisierung von Registrierungs- und Meldepflichten sowie die Einrichtung zentraler digitaler Prozesse, um Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit für Betreiber kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des 3. UWG-Änderungsgesetzes
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie durch das 3. UWG-ÄndG. Ziel ist die Vermeidung von Doppelregulierung durch Überschneidungen mit der CSRD, die Schaffung rechtssicherer und enger gefasster Begriffsdefinitionen sowie die Sicherstellung verhältnismäßiger Sanktionen. Zudem geht es um die Abgrenzung zu den Regelungen der Green Claims Directive.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Bahnstrom bei Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die gemeinsame Initiative von Allianz Pro Schiene, Die Bahnindustrie, Die Güterbahnen, Mofair, VPI und VDV verfolgt das Ziel, dass zukünftig auch Bahnstrom bzw. Strom für den Betrieb von Eisenbahnen, U- und Stadtbahnen als „Erfüllungsoption“ für die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) berücksichtigt wird. Diese Option ist in der Richtlinie (EU) 2023/2413 bzw. in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) ausdrücklich erlaubt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Trassenpreissystems im Eisenbahnverkehr (Schienen-Maut)
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Berechnung der Trassenpreise im Schienengüter- und Eisenbahn- personenverkehr neu justiert wird. Hinterund ist, dass die Trassenpreise für Eisenbahnverkehrsunternehmen eine erhebliche Kostenbelastung darstellen. Eigenkapitalerhöhungen, die der Bund für die DB InfraGO beschließt, verschärfen die Situation. Grund ist, dass die Kosten aus der Verzinsung des Eigenkapitals und Änderungen bei den Abschreibungen aufgrund des geltenden Regulierungsrechts zu einer Erhöhung der Trassenpreise im Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr führen. Die Systematik bedarf somit dringend einer An- passung. Oberstes Ziel muss es dabei sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben können.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Trassenpreissystems im Eisenbahnverkehr (Schienen-Maut)
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Berechnung der Trassenpreise im Schienengüter- und Eisenbahn- personenverkehr neu justiert wird. Hinterund ist, dass die Trassenpreise für Eisenbahnverkehrsunternehmen eine erhebliche Kostenbelastung darstellen. Eigenkapitalerhöhungen, die der Bund für die DB InfraGO beschließt, verschärfen die Situation. Grund ist, dass die Kosten aus der Verzinsung des Eigenkapitals und Änderungen bei den Abschreibungen aufgrund des geltenden Regulierungsrechts zu einer Erhöhung der Trassenpreise im Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr führen. Die Systematik bedarf somit dringend einer An- passung. Oberstes Ziel muss es dabei sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben können.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Schienengüterverkehr und der Schienenverkehr sollen im Bundeshaushalt 2025 auch in einem schwachen konjunkturellen Umfeld mit ausreichend und sinnvollen Mitteln ausgestattet werden, sodass politische Verkehrs- und Klimaziele erreicht werden können und die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnunternehmen unterstützt wird.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beeinflussung des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
1. Das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes" sollte eingeführt werden, um die durch den hohen Gewinnanspruch der DB InfraGO ansteigenden Trassenpreise insbesondere für den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr kurzfristig abzumildern. 2. Notwendig ist die Absenkung der Eigenkapitalrendite über den aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittelwert aus marktüblichem und risikolosem Zins hinaus. Anzustreben ist stattdessen die vollständige Aussetzung der Gewinnerwirtschaftung mit einer Eigenkapitalrendite von 0,0 Prozent. Damit würde erstmalig eine Gleichbehandlung der Schiene verglichen mit den Bundesfernstraßen und den Wasserstraßen erreicht, mit denen nie eine Rendite erwirtschaftet wurde.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes -
BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beeinflussung des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
1. Das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes" sollte eingeführt werden, um die durch den hohen Gewinnanspruch der DB InfraGO ansteigenden Trassenpreise insbesondere für den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr kurzfristig abzumildern. 2. Notwendig ist die Absenkung der Eigenkapitalrendite über den aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittelwert aus marktüblichem und risikolosem Zins hinaus. Anzustreben ist stattdessen die vollständige Aussetzung der Gewinnerwirtschaftung mit einer Eigenkapitalrendite von 0,0 Prozent. Damit würde erstmalig eine Gleichbehandlung der Schiene verglichen mit den Bundesfernstraßen und den Wasserstraßen erreicht, mit denen nie eine Rendite erwirtschaftet wurde.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes -
BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beeinflussung des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
1. Das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes" sollte eingeführt werden, um die durch den hohen Gewinnanspruch der DB InfraGO ansteigenden Trassenpreise insbesondere für den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr kurzfristig abzumildern. 2. Notwendig ist die Absenkung der Eigenkapitalrendite über den aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittelwert aus marktüblichem und risikolosem Zins hinaus. Anzustreben ist stattdessen die vollständige Aussetzung der Gewinnerwirtschaftung mit einer Eigenkapitalrendite von 0,0 Prozent. Damit würde erstmalig eine Gleichbehandlung der Schiene verglichen mit den Bundesfernstraßen und den Wasserstraßen erreicht, mit denen nie eine Rendite erwirtschaftet wurde.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes -
BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Stromsteuergesetzes (StromStG)
Energie- und Strompreise sind im Verkehrssektor ein entscheidender Preisfaktor mit unmittelbarer Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsträgers. Verlagerung auf die Schiene wird unter anderem dann angereizt, wenn sich das Preisverhältnis von weniger klimaschädlichen Antriebsenergien wie Traktionsstrom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verbessert. Das StromStG sollte eine Absenkung des Stromsteuersatzes für Schienenbahnen auf das europäische Mindestmaß von 0,50 Euro/MWh enthalten. Der zusätzliche Abbau klimaschädlicher Subventionen und Begünstigungen im Verkehrssektor (z. B. Dieselsteuerprivileg) würde den Verlagerungseffekt zusätzlich verstärken und könnte die Kosten einer Stromsteuersenkung für Schienenbahnen auf das europäische Minimum, ca. 131 Millionen Euro im Jahr, gegenfinanzieren.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Trassenpreissystems
Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Forderung 1: Eine echte Verordnung braucht einen verifizierten Aussteller, sprich Arzt oder Ärztin. Forderung 2: Erstkontakt mit dem Arzt, der auch digital und telemedizinisch, sprich per Videosprechstunde möglich sein muss. Forderung: 3: kein Versandverbot für Medizinalcannabis
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung -
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme udn Kommentierung der Delegierte Verordnung (EU) 2024/1159
Die Bundestierärztekammer begrüßt die Vorlage eines Auslegungsdokuments zur Verordnung (EU) 2024/1159 mit Regelungen zur Anwendung von oral zu verabreichenden Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, und bedanken sich für die Möglichkeit zur Bearbeitung und Kommentierung des Entwurfs.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der LSK-ImpfgestattungsV
Angesichts des aktuellen Seuchengeschehens halten wir die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Durchführung einer Immunprophylaxe gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (LSK) für dringend geboten. Daher unterstützen wir den vorgelegten Referentenentwurf, damit empfängliche Tiere zeitnah vor LSK-Infektionen bzw. schweren Krankheitsverläufen geschützt werden können.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben: