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Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000579
- Ersteintrag: 17.02.2022
- Letzte Änderung: 01.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 14.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Straße des 17. Juni 106-10810623 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930340603630
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E-Mail-Adressen:
- info@dgooc.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Prof. Dr. med. Markus Scheibel
- Prof. Dr. med. Bernd Kladny
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.514 Mitglieder am 03.06.2024, davon:
- 2.510 natürliche Personen
- 4 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
- Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)
- Deutsche Traumastiftung e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Ihren Zweck sieht die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) in der Förderung der orthopädischen Wissenschaft in Forschung, Lehre und praktischer Anwendung einschließlich der Rehabilitation körperlich Behinderter. Zu ihren Aufgaben zählen zudem die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften, die Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung, die Wahrung orthopädischer Belange in Gesetzgebung und Fachfragen sowie die Förderung der der Orthopädie nahestehenden Berufe. Die Gesellschaft versteht sich als zuständig in wissenschaftlichen Fragen gegenüber der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft und damit als Ansprechpartner für andere Gesellschaften und Verbände, von Institutionen und Behörden. Auf die Initiative der DGOOC wurde die Endoprothesenregister Deutschland gGmbH (EPRD) sowie die Endocert GmbH gegründet. Mit dem EPRD soll eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, um langfristig die Qualität der künstlichen Hüft- und Kniegelenke beurteilen zu können, das Ergebnis der medizinischen Behandlung zu sichern und die Zahl der unnötigen Wechseloperationen zu verringern. Das EPRD verknüpft Routinedaten mit neuen Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke und wertet diese Informationen mit Blick auf die Qualität der Implantate und der medizinischen Behandlung aus. Die Endocert GmbH hat auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Kriterien aufgestellt, die zu einer Erhaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität und damit zu einer Erhöhung der Patientensicherheit bei der Implantation von Endoprothesen führen. Die EndoCert-lnitiative stellt eine quaIitativ hochwertige Durchführung solcher Eingriffe sicher. Medizinische Einrichtungen können sich als EndoProthetikZentrum (EPZ) und als EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen, wenn die Erfüllung der aufgestellten Anforderungen in einem Audit nachgewiesen wird. Ein weiteres Wirkungsfeld liegt in der Versorgungsforschung in der Orthopädie. Die DGOOC wird tätig bei Anfragen des Bundesministeriums für Gesundheit, des G-BA, des IQTiG, der AWMF und anderer Organisationen und Institutionen, soweit Kernarbeitsgebiete aus der Orthopädie betroffen sind. Weiterhin ist die Initiierung und Erstellung sowie die Mitarbeit bei Leitlinien ein wichtiges Aufgabengebiet. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird in Bezug auf die relevanten Ziffern in Orthopädie bearbeitet. Die Fachgesellschaft nimmt Stellung zu Fragen der Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten in Abstimmung mit der Bundesärztekammer.
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Gesetz zum Implantateregister Deutschland (Implantateregistergesetz - IRegG)
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Beschreibung:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
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Betroffenes geltendes Recht: IRegG
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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StellgN z. RefEntw. d. Gesetzes z. Änderung d. TierschutzG u. d. Tiererzeugnisse-Handels-VerbotsG
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Beschreibung:
Die DGOOC unterstützt ausdrücklich und vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024. Tierversuche stellen auch weiterhin für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und unverzichtbare Grundlage dar, um weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung der Patientinnen und Patienten zu garantieren.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 256/24 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Betroffenes geltendes Recht: TierSchG
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Referentenentwurf zur MVGenomV
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Beschreibung:
Der in dem Modellvorhaben geplante Prozess der Patientenrekrutierung und Patienteneinwilligung muss über die jeweilige Onkologie erfolgen. Eine Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie muss nicht erfolgen. Sollte wider Erwarten eine aktive Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich sein, so sind für die Gegenfinanzierung der über die Routineversorgung hinausgehenden Maßnahmen finanzielle Mittel bereitzustellen.
- Referentenentwurf: Verordnung zum Modellvorhaben Genomsequenzierung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 13.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
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Beschreibung:
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Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
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Beschreibung:
Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406040006 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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StellgN zum Referentenentwurf zur IOP-Governance-Verordnung - GIGV
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Beschreibung:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Referentenentwurf: Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: GIGV
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406050003 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)
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Beschreibung:
Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11561 Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407120008 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien
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Beschreibung:
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StellgN z. RefEntw f. Verordng. z. Einsatz telemedizinischer Verfahren b. d. Blut- u. Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
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Beschreibung:
Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Referentenentwurf: Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 25.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010021 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
400.001 bis 410.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22