Regelungsvorhaben

Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung schaffen

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah sowie unentgeltlich. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
  3. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 436/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602230022 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.06.2025 an:

      • Bundesregierung

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