Stellungnahmen/Gutachten
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16.032 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.032)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 11.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der Chemikalienregulierung REACH
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Die angekündigte Verschärfung der Regulierung lehnen wir ab. - Beibehaltung eines risikobasierten Ansatzes - Vermeidung der Ausweitung des generischen Ansatzes zum Risikomanagement bei Beschränkungen - Vermeidung der Beschränkung der Gültigkeit der Registrierungen - Vermeidung der weiteren Ausweitung von Informationsanforderungen auf das Mengenband von 1-10 Tonnen - Konkretisierung der Einführung eines Essential Use Konzepts - Verschiebung der Aktualisierung von NONS-Dossiers und REACH-Dossiers - Vermeidung der Einführung eines MAF - Vermeidung der Registrierungspflicht von Polymeren in Ergänzung zu den Verpflichtungen an Monomere
- Bereitgestellt von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Votum des Europäischen Parlaments zu Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte
Die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten unter Bezugnahme auf Bezeichnungen für Produkte tierischen Ursprungs muss weiterhin möglich bleiben; sie ermöglicht eine präzise und anschauliche Benennung derartiger Produkte und informierte Kaufentscheidung der Verbraucher.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbringen der Erfahrungen aus der Praxis in Evaluierung gemäß Artikel 29 Abs. 4 VO (EU) 2018/848
Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung von Artikel 28 und 29 der VO (EU) 2018/848 für die Wirtschaft müssen Berücksichtigung finden (unverhältnismäßige Eingriffe in die Lieferkette, Belastung des Handels durch bürokratische Verfahren, Gefährdung der Versorgung des europäischen Markts mit Bio-Produkten durch rechtliche Unsicherheiten.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Flächendesinfektion existiert.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung einer Überarbeitung des Einwegkunststofffondsgesetzes
Das Einwegkunststofffondsgesetzes bedarf der Überarbeitung; die Legaldefinitionen müssen präzisiert, praxistaugliche Abgrenzungskriterien geschaffen und rechtssichere Verfahrenswege einschließlich angemessener Rechtsschutzmöglichkeiten gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbringen der Erfahrungen aus der Praxis in Evaluierung gemäß Artikel 29 Abs. 4 VO (EU) 2018/848
Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung von Artikel 28 und 29 der VO (EU) 2018/848 für die Wirtschaft müssen Berücksichtigung finden (unverhältnismäßige Eingriffen in die Lieferketten, Belastung des Handels durch bürokratische Verfahren, Gefährdung die Versorgung des europäischen Markts mit Bio-Produkten durch rechtliche Unsicherheiten).
- Bereitgestellt von: Fachverband der Gewürzindustrie e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Flächendesinfektion existiert.
- Bereitgestellt von: Fachverband der Gewürzindustrie e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation Waffenrecht: Bereich des Jugendkriminalrechts und seiner Praxis beachten
Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie
Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie
Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
-
24.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren neu ordnen
Neuordnung des Verfahrens zum Anschluss von Einspeisern und Abnehmern an das Stromverteilnetz vor dem Hintergrund knapper Netzanschlusskapazitäten.
- Bereitgestellt von: Avacon AG am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Fläschendesinfektion existiert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband der Hefeindustrie e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsfähige Weiterentwicklung der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Ausschlussfrist des § 48 WEG
Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hilfsmittelbegriff; Anwendung und Verordnung von Hilfsmitteln
Konkretisierung des Hilfsmittelbegriffs zur Erhaltung etablierter Versorgungsstrukturen; effiziente Nutzung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen durch Sicherstellung der Anwendung von Hilfsmitteln durch qualifiziertes Fachpersonal nach §15a Abs. 1 der nach §126 Abs. 1a zertifizierten Leistungserbringer; Vermeidung potentieller Interessenkonflikte bei der Ausweitung der Verordnungskompetenz von Pflegefachkräften.
- Bereitgestellt von: Coloplast am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung eines Freiwilligen Handwerksjahrs / Berufsorientierungsjahrs
Wir möchten erreichen, dass ein Freiwilliges Handwerksjahr/ Berufsorientierungsjahr flächendeckend eingeführt wird. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass eine gesetzliche Regelung dazu eingeführt wird.
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sportfördergesetz: Berücksichtigung der hochschulischen Sportwissenschaft & der dortigen Forschung
Das SpoFöG des Bundes soll erstmalig die Sportförderung als Bundesaufgabe normieren und zudem die Förderung und Steuerung in die Hände einer unabhängigen Sportagentur legen. Die dvs wirkt darauf hin, dass im Bereich "Forschung & Entwicklung" die Universitäten/Hochschulen verantwortlich sind. Die Aspekte von sportwissenschaftlicher Beratung, Wissensmanagement sowie F&E sollen gemeinsam mit den OSPe und den Hochschulen/Universitäten geleistet werden. Zudem plädiert die dvs dafür, dass es für die gesellschaftliche Verwurzelung unabdingbar ist, dass tägliche Bewegung im Kindesalter stattfinden muss. In den Schulen muss durch universitär ausgebildete Sportlehrkräfte Sportunterricht abgehalten werden und neue Talente werden hierdurch gefunden und gefördert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 20/14499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industriefreundliche Reformierung von CBAM
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EnWG: Folgeregelung zu Kundenanlage
Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Chemikalienverordnung REACH
Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf die geplante Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ (CSS). Konkret soll erreicht werden, dass die Kommission ihr angekündigtes Vorhaben zur Vereinfachung von REACH umsetzt, insbesondere mit Blick auf die regulatorische Belastung der Industrie. Zudem wird angestrebt, dass künftige Stoffbewertungen und regulatorische Maßnahmen weiterhin risikobasiert und auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Eine pauschale Ausweitung des generischen Risikomanagementansatzes (GRA) soll verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Vorschläge zum Nachhaltigkeits-Omnibus sind ein erster Lichtblick. Die bereits in Brüssel getroffenen Entscheidungen sind erste wichtige Schritte, um die Regulierungsflut bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - zumindest teilweise - einzudämmen. Langfristig müssen Pflichten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Für die Industrie ist die überbordende Bürokratie zu einem der größten Probleme im internationalen Wettbewerb geworden. Die Bundesregierung muss Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung unterstützen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante EU-Einstufung von MMA als atemwegssensibilisierend wird von der chemischen Industrie als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt angesehen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine Verschiebung des Beschlusses zu erreichen, um eine erneute Prüfung aller relevanten Daten sicherzustellen. Die Industrie möchte verhindern, dass durch eine nicht fundierte Einstufung gravierende negative Folgen für die Produktion und Wertschöpfungskette von MMA entstehen, die für zahlreiche Branchen (Automobil, Bau, Maschinenbau, Luftfahrt, Verteidigung, Gesundheitswesen) von hoher Bedeutung ist. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit und ökonomische Resilienz des Chemie- und Pharmastandorts Deutschland gewahrt werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fermentationsprozesse mit Mikroorganismen weiter zukunftsfähig einsetzen
Die EU will mit ihrer aktuellen Initiative „Boosting Biotechnology and Biomanufacturing“ die Biotechnologie in Europa kraftvoll unterstützen. Ein richtiger und überfälliger Schritt! Umso unverständlicher, dass parallel die Einführung eines Grenzwertes für rekombinante DNA biotechnologisch optimierter mikrobieller Produktionsstämme in Fermentationsprodukten für Lebens- und Futtermittel droht. Die Bundesregierung soll sich für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Biotechnologie einsetzen. Optimierte Mikroorganismen sollten entsprechend der möglichen Risiken für Gesundheit und Umwelt klassifiziert werden. Sind die Risiken umfangreicher, unterliegt das entsprechende mikrobielle Produkt einem höheren Registrierungsaufwand und strengeren Zulassungsauflage.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Faire und unbürokratische Nutzung von digitalen Sequenzinformationen
Die Nutzung von digitalen Sequenzinformationen ist essentiell für die Entwicklung moderner gentechnischer Verfahren. Wir plädieren für ein weltweites Fondsmodell, um die Ursprungsländer von genetischen Ressourcen adäquat zu entschädigen. Dabei müssen Rechtssicherheit, die Höhe der Zahlungen und die Wettbewerbssicherheit gewährleistet sein.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz
Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachen: Weniger, klarere und bundeseinheitlich definierte Kategorien, um Datenqualität und Präventionsmöglichkeiten zu verbessern. Praxisnahe Kategorisierung von Verletzten: Einführung der Kategorie „MAIS 3+“ für schwerstverletzte Personen sowie generelle Überarbeitung der Verletztenkategorien, um tatsächliche Verletzungsschwere abzubilden und EU-Standards zu entsprechen. Erfassung von Fußgängeralleinunfällen: Aufnahme von Unfällen ohne Kfz-Beteiligung in die Statistik, um Untererfassung zu vermeiden und präventive wie reaktive Maßnahmen für den
- Bereitgestellt von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung eines nationalen Rahmens für die Implementierung von NZIA-Kriterien
Sicherstellung einer einfachen Umsetzung von Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland gewährleisten mit Präqualifizierungskriterien, Verknüpfung mit 2-seitigem Differenzverträgen, Nutzen bereits bestehender Ausschreibungstöpfe, Detallierung.
- Bereitgestellt von: RWE am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie zur Sicherstellung einer klimafreundlichen und sicheren Stromerzeugung
Informationen über technische und regulatorische Notwendigkeiten zur Umsetzung der angekündigten Ziele einer Kraftwerksstrategie, Mitarbeiten an den Voraussetzungen des Kohleausstiegs 2030 im Rheinischen Revier.
- Bereitgestellt von: RWE am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR)
Die EU-Kommission plant eine Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR), die verbindliche Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreie Lieferketten vorsieht. TEGEWA begleitet die Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung, insbesondere die Überprüfung des Anwendungsbereichs und die Ausgestaltung praktikabler Übergangsregelungen, um Umweltziele mit der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Einklang zu bringen.
- Bereitgestellt von: Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten e. V. - Verband TEGEWA e. V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Maßnahmen für den Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen umsetzen
Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Beschränkung von PFAS nach Anhang XVII der REACH-Verordnung umsetzen
Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
REACH und Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit nutzen
Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kosmetikverordnung stellt sicher, dass Verbraucher*innen und Beschäftigte keinen Risiken durch kosmetische Produkte ausgesetzt sind. Die Verordnung soll überarbeitet werden. CHEM Trust setzt sich dafür ein, dass das Schutzniveau verbessert wird.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten bzgl. der EU-Entwaldungsverordnung
Gewährleistung von Rechtssicherheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich papiergebundener Unterlagen im Geschäftsverkehr, kakaohaltiger Produkte und Kaffeebohnen; Verzicht auf Mehrfachprüfungen für nachgelagerte Marktteilnehmer
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland
Wir sprechen uns gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, insbesondere durch die Kreditwirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
-
BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Industrieemissions-Richtlinie (EU) 2024/1785
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur EU-Chemikalienagentur ECHA
Entwurf der EU-Kommission zur Chemikalienagentur ECHA
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 487/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Chemikalienagentur und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 528/2012, (EU) Nr. 649/2012 und (EU) 2019/1021
-
BR-Drs. 487/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS 1)
Überarbeitung des EU-Emissionshandels 1
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Export- und Wertschöpfungskettenschutzmodell für Ammoniak im CBAM
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-ETS 1: Benchmarks (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/447) in Verbindung mit Artikel 10a Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/447
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/136 - Außenwirtschaftsförderung und sozialökologische Transformation der Wirtschaft
-
BT-Drs. 21/447
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
17.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Omnibus VI zu CLP: Vereinfachungen für Chemikalien und Stop-the-Clock
Omnibusvorschlag VI (Kommissionsentwurf COM 2025/531) mit Vorschlägen zur Vereinfachungen der CLP-Verordnung und Stop-the-clock für bestimmte CLP-Anwendungsfristen (Kommissionsentwurf COM 2025/526)
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 412/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008, (EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte
-
BR-Drs. 412/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der Entwaldungsverordnung (EUDR).
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einstufung von Ethanol im Rahmen der CLP-Verordnung und Biozidprodukteverordnung
Einstufung von Ethanol im Rahmen der Biozidprodukte- und CLP-Verordnung
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Industrienetzentgelte durch die Bundesnetzagentur, die das bisherige System der Bandlastregelung durch einen Flexibilisierungsanreiz ersetzt. Der VCI setzt sich für eine möglichst langfristige Ausgestaltung der Übergangsregelung und eine Anpassung und Erweiterung des neuen Regelungsvorschlags ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge weiter zu beschleunigen, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und für bezahlbare Ladepreise zu sorgen, ist eine schlüssige, ressortübergreifende ´Gesamtstrategie Laden´ unabdingbar. Vor diesem Hintergrund bewertet der VDA den Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 grundsätzlich positiv. Nachbesserungsbedarfe bei der Ladeinfrastruktur in urbanen Zentren und an Gebäuden im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD), bei der Ladeinfrastruktur für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie für Busse, bei Netzausbau, Netzanschluss und Netzintegration sowie beim bidirektionalen Laden und bei der Senkung der Ladepreise.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 10.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung des Rentenniveaus sowie Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung europäischer Verbriefungsrahmen
Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung europäischer Verbriefungsrahmen
Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung nationaler Verbriefungsrahmen
Nationale Gesetzgebungsmaßnahmen könnten unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit schaffen im Sinne des Design for all
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im SGB XI Soziale Pflegeversicherung, im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz
Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
-
BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Verordnung (EU) 2019/6 und den ergänzenden tiergesundheitsrechtlichen Verordnungen wurde der europäische Rechtsrahmen für Tierarzneimittel und Diagnostik umfassend harmonisiert. Der nationale Gesetzgeber ist verpflichtet, das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) daran anzupassen, ohne die unionsrechtlich vorgegebenen Spielräume zu überschreiten. Der vorliegende Regierungsentwurf enthält jedoch weiterhin nationale Sonderregelungen, die über das EU-Recht hinausgehen und für Hersteller autogener Impfstoffe, Diagnostiklabore und Anbieter von In-vitro-Diagnostika erhebliche praktische Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteile schaffen.
- Bereitgestellt von: EW GROUP GmbH am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2475
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
-
BT-Drs. 21/2475
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verfahrens zur Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen
Beibehaltung des geltenden Verfahrens, in dem erst bei konkreten Anhaltspunkten geprüft wird, ob ggf. eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung gegeben ist. Kommt es zu dem nun vorgesehenen Verfahren allein auf Grund eines „schwachen“ ausländerrechtlichen Status bei einem Elternteil, müssen wenigstens weitere Optionen geschaffen werden, um eine wirksame vorgeburtliche Anerkennung zu ermöglichen. Die Frist den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes darf nicht länger sein als bei anderen Verlustgründen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzentwurfs 13. Änderungsgesetz Grundsicherung
Ziel der Gesetzesinitiative ist die Umsetzung des Koalitionsauftrags zur Reform / Abwicklung der Bürgergeldreform. Die Vorschläge beinhalten in verschiedenen Aspekten Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten – so sollen etwa Sanktionen verschärft, Schonvermögen reduziert und Wohnkosten gedeckelt werden. Der Paritätische kritisiert dieses Vorhaben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Eingliederungshilfe
Gemeinsam mit dem DBR, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden fordert die BAGFW: EGH-Leistungen weitergehend bedarfsgerecht und personenzentriert ausbauen Passgenaue Angebote für individuelle Bedarfe Selbstbestimmte Entscheidung über eigenen Wohnort ermöglichen Gleichrang von Pflegeleistungen mit Leistungen der EGH Verfahrensvereinfachungen vorantreiben (Grundantrag, vereinfachte individuelle Bedarfsermittlung, Genehmigungsfiktion in der EGH etc.) Vertragsgeschehen (SGB IX) effizienter gestalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische fordert gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden unter dem Dach der BAGFW: Bundesweite Angleichung und Vereinfachung der Bedarfsermittlung und personenzentrierten Bedarfsfeststellung Fokussierung der Finanzmittel der EGH auf individuelle Teilhabe und lastengerechte finanzielle Ausstattung der Träger der EGH Selbstbestimmung bei der Wahl des Wohnorts stärken Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Menschen mit Behinderungen verbessern Vereinbarungsprinzip im Vertragsrecht des SGB IX erhalten Schiedsstellen stärken Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Qualitätsdialoge implementieren Klimaschutz und Nachhaltigkeit sozialrechtlich verankern Sozialplanung inklusiv ausbauen
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallreform)
Neben einer integrierten und interoperablen Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten digitalisierten Schnittstellen und Qualitätsstandards soll auch eine verbindliche Integration europäischer NG112-Standards in das Notfallmanagement erreicht werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind umfassender zu nutzen. Zudem wird eine Verbesserung des Zugangs für Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im Kontext der Notfallversorgung gefordert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren neu ordnen
Neuordnung des Verfahrens zum Anschluss von Einspeisern und Abnehmern an das Stromverteilnetz vor dem Hintergrund knapper Netzanschlusskapazitäten.
- Bereitgestellt von: Westenergie AG am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen
Im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes sind alle Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärbaustoffen auszuloten und zu nutzen. Hierfür ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen unerlässlich. Dafür müssen folgende vier Kernpunkte dringend (gesetzlich) angepasst / umgesetzt werden: 1. Zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durch die Begriffsbestimmungen „stoffliches Recycling“ und „werkstoffliches Recycling“ würde die thermische Abfallbehandlung mit Carbon-Capture-Anlagen für die Rückgewinnung von Kohlenstoff faktisch ausgeschlossen. Das Gesetz muss technologieoffen gestaltet werden, dass auch die thermische Abfallbehandlung mit nachgeschalteter Carbon-Capture-Technologie, oder andere Verfahren zur Rückgewinnung von Kohlenstoff aus Verpackungen, Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 09.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht
Am 11.02.2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40 vom 22.01.2024, EU-Verpackungsverordnung) in Kraft getreten. Wesentliche Vorschriften werden 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. am 12. August 2026, wirksam. Die Vorschriften gelten dann vielfach unmittelbar in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens-, Wirksamkeits oder Übergangsregelungen. Der Verband setzt sich für die 1:1-Umsetzung der Verpackungsverordnung in deutsches Recht ein. Mögliche zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben möchte er verhindern
- Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 09.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: