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Google Germany GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R001794
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 28.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
ABC-Straße 1920354 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4940808179000
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E-Mail-Adressen:
- politik@google.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Tucholskystraße 210117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +4930303986300
- E-Mail-Adresse: politik@google.com
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.710.001 bis 1.720.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,70
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Anna Naether
- Sabine Frank
- Anika Lampe
- Jens Redmer
- Michael Neuber
- Lutz Mache
- Thoralf Schwanitz
- Amely Rechberg
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Mitgliedschaften (26):
- Acatech Akademie der Technikwissenschaften e.V.
- American Chamber of Commerce in Germany e.V.
- Atlantik-Brücke e.V.
- bitkom e.V.
- Bundesverband Deutsche Startups e.V.
- Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.
- Deutschland sicher im Netz e.V.
- eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
- Fördererkreis der Deutschen Gesellschaft für auswärtige Politik e.V.
- fragFINN e.V.
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
- game Verband der deutschen Games Branche e.V.
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V
- Handelsverband Deutschland e.V.
- Institut für Europäisches Medienrecht e.V.
- MINT Zukunft e.V.
- Münchner Kreis e.V.
- Prout at Work Foundation
- Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.
- Sicherheitsnetzwerk München e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftskoalition Daten&Digitales (Netzwerk)
- Collegium (Netzwerk)
- Initiative D21 e.V.
- Die Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (36):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Menschenrechte; Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Meinungs- und Pressefreiheit; Urheberrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Politisches Leben, Parteien; Rechtspolitik; Zivilrecht; Verwaltungstransparenz/Open Government; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrspolitik; E-Commerce; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Mission von Google ist es, die Informationen dieser Welt zu organisieren und allgemein zugänglich und nutzbar zu machen. Im Austausch mit Regierungen und anderen Entscheidungsträgern setzen wir uns im Sinne dieser Mission ein, damit unser Unternehmen, unsere Kundinnen und Kunden, unsere Nutzerinnen und Nutzer und die Gesellschaft als Ganzes davon profitieren. Zum Zweck der Interessenvertretung tritt Google mit einer Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern im politisch-administrativen System Deutschlands in Kontakt, insbesondere mit Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags, um über unterschiedliche Aspekte digitaler Innovation zu sprechen. Dabei stehen datenschutzrechtliche, wettbewerbs- und innovationspolitische, aber auch Fragen der Ressourcennutzung und standortpolitische Maßnahmen neben einer Vielzahl von weiteren Themen im Vordergrund der Diskussionen für Google. Zu diesem Zweck tritt Google nicht nur zur Verwirklichung von Einzelgesprächen mit dem Bundestag und Regierungsmitgliedern in Kontakt, sondern führt auch themenspezifische Veranstaltungen in der Hauptstadtrepräsentanz durch. Google macht über Veröffentlichungen im Internet (z.B. publicpolicy.google) auf seine eigenen Positionen transparent aufmerksam und trägt mit schriftlichen Stellungnahmen und Teilnahmen an Expertenanhörungen zur politischen Willensbildung bei.
Konkrete Regelungsvorhaben (17)
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Für Softwareanbieter technisch umsetzbare Vorgaben in der TDDDG-Einwilligungsverordnung sicherstellen
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, verlässliche und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für den internationalen Datentransfer (bspw. im Rahmen des EU–US Data Privacy Framework) gemäß den Anforderungen des GDPR zu schaffen. Insbesondere die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen des GDPR steht dabei im Vordergrund. Im Rahmen der neu zu schaffenden TDDDG-Einwilligungsverordnung setzen wir uns dafür ein, dass die Verordnung nicht zu technisch/rechtlichen Vorgaben an Browserhersteller führt die zu einer Schwächung des technischen Datenschutzes und unbeabsichtitgen Trackingmöglichkeiten führt, die durch verpflichtende Signalverarbeitungen Dritter ausgelöst werden kann.
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Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit, Digitalisierung, Kommunikations- und Informationstechnik
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Beschreibung:
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Keine überbordenden Audit- und Reportingpflichten vor allem für kleinere Unternehmen im NIS2UmsG.
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll bei der Ausgestaltung des NIS2UmsuCG pragmatische Audit- und Reportingpflichten eachten. Fokus soll eher auf der Incentivierung von praktisch erhöhter Anwendung und Implementierung von Cybersecurity-Maßnahmen zur deutlichen Resilienzerhöhung liegen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Reportingpflichten nur einer Aufsichtsbehörde gegenüber einzuhalten sind um Bürokratie und Zuständigkeitenwirrwar zu vermeiden.
- Referentenentwurf: Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: BSIG
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Interessenbereiche: Cybersicherheit
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Beschreibung:
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Keine überbordenden Audit- und Reportingpflichten im KRITIS DachG
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll bei der Ausgestaltung des KRITIS DachG pragmatische Audit- und Reportingpflichten beachten. Fokus soll eher auf der Incentivierung von praktisch erhöhter Anwendung und Implementierung von Cybersecurity-Maßnahmen zur deutlichen Resilienzerhöhung liegen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: BSIG, BSI-KritisV
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Interessenbereiche: Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Cybersicherheit
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Beschreibung:
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Inklusive Regelungen und EUDI-Zertifizierungen für private Wallet-Anbieter ermöglichen.
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll gesetzlich vorsehen, dass die nach der eIDAS-Verordnung geforderte EUDI-Wallet für private Wallet-Anbieter zur Nutzung/Integration offen sein soll, sodass diese neben staatlichen Anbietern in der Lage sind, staatlich herausgegebene digitale Identitäten zu unterstützen und die Absicherungskriterien für diese Identitäten so zu gestalten, das globale Sicherheitslösungen für die Speicherung von PID auf Endgeräten wie Android Keystore als zertifizierbare Lösungen akzeptiert und zertifiziert werden können.
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Interessenbereiche: Cybersicherheit, Digitalisierung, EU-Gesetzgebung
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Beschreibung:
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Keine überschießenden, nationalen Souveränitätsregeln, die zusätzliche Markthürden für non-EU Cloud-Provider einführen.
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll nationale Regelungen betreffend digitale Souveränität basierend auf EUCS und den Implementing Acts so gestalten, dass sie nicht im Widerspruch zu Europäisch formulieren und harmonisierten Cloud Security-Vorgaben stehen und insbesondere nicht immunity requirements auf nationaler Ebene einführen, die zu einem rechtlich/faktischen Ausschluss nicht-europäischer Cloudanbieter führen könnten.
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Interessenbereiche: Cybersicherheit, Digitalisierung, Kommunikations- und Informationstechnik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Keinen regulatorischen Eingriffe in den funktionierenden IP Interconnection Markt durch den Digital Networks Act
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll ihre bestehende Einschätzung, dass im IP Interconnection Markt kein Marktversagen vorherrscht und damit kein Grund für einen regulatorischen Eingriff im Rahmen des Digital Network Acts vorhanden ist, aufrecht erhalten.
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Betroffenes geltendes Recht: TKG
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung, Internetpolitik, Kommunikations- und Informationstechnik
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Bundesregierung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Keine Einführung von rechtsunsicheren und technisch nicht machbaren Herausgabepflichten für Diensteanbieter
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Beschreibung:
Die Herausgabeanforderung von Nutzerdaten gegenüber Diensteanbietern muss rechtlich nicht nur grundrechtskonform, sondern auch tatsächlich machbar und technisch umsetzbar sein. Google verfolgt die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und etwaigen Alternativmodellen (Quick Freeze) und weist wenn nötig auf etwaige Umsetzungsschwierigkeiten und -möglichkeiten hin.
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Betroffenes geltendes Recht: TTDSG
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Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit, Kommunikations- und Informationstechnik, Kriminalitätsbekämpfung
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Beschreibung:
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Plädoyer für Umsetzung bestehender Digitalgesetze auf europäischer Ebene als für Einführung weiterer, im Zweifel überschneidender Regulierung
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Beschreibung:
Mit dem Abschluss der Legislaturperiode auf europäischer Ebene ist die Einführung einer Vielzahl von Gesetzen im Digitalbereich zu verzeichnen, die mitunter überschneidende Bereiche betreffen oder noch konkreter Ausgestaltung und Umsetzung bedürfen. Mit Blick auf den hohen Umsetzungsaufwand für internationale wie nationale Digitalunternehmen setzt sich Google für die Evaluierung bestehender Regulierung und Wirkungsmessung dieser ein, bevor neue regulatorische Vorschläge auf die Agenda der nächsten Europäischen Kommission kommen.
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Interessenbereiche: EU-Binnenmarkt, EU-Gesetzgebung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Wahrung des Herkunftslandprinzip bei der Bekämpfung digitaler Gewalt
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Beschreibung:
Mit dem Digital Services Act (DSA, 2022/2066) wurde ein europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte geschaffen, den Google von Anfang an unterstützt hat. Mit der damit verbundenen erneuten Anerkennung des Herkunftslandprinzips soll die Bundesregierung bei ihren Überlegungen für ein Digitales Gewaltschutzgesetz an dieses erinnert werden.
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Interessenbereiche: Digitalisierung, EU-Gesetzgebung, Kriminalitätsbekämpfung
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Beschreibung:
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Änderungen im Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Wahrung der Grundrechte
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Beschreibung:
Google plädiert für eine gezielte Risikobewertung bei Diensten mit hohem Risiko für sexuellen Kindesmissbrauch, um Ressourcen effizient einzusetzen. Die freiwillige Aufdeckung von CSAM in interpersonellen Kommunikationsdiensten sollte ermöglicht und durch verbindliche Anordnungen bei unzureichender Risikominderung ergänzt werden. Cloud-Dienste sollten nicht als Hosting-Dienstleister gelten, sondern unter "last resort removal orders" fallen. App-Store-Anbieter sind nicht für die Risikobewertung einzelner Apps verantwortlich, sollten aber den Zugriff von Kindern auf riskante Apps verhindern.
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Betroffenes geltendes Recht: TTDSG
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Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit, EU-Gesetzgebung
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Beschreibung:
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Einsatz für einen europäischen Rechtsrahmen zur Altersverifikation in Online-Diensten
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Beschreibung:
Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Altersüberprüfung einzusetzen, um eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts zu verhindern. Praktisch sollten damit 27 unterschiedliche technische Lösungen vermieden werden, die für Anbieter schwierig zu implementieren sind und bei den Nutzern Unsicherheit hervorrufen.
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Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit, EU-Gesetzgebung
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Beschreibung:
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Beibehaltung eines innovationsfreundlichen, ausgewogenen Ansatzes im Urheberrecht vor dem Hintergrund der Entwicklung von KI
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Beschreibung:
Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.
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Betroffenes geltendes Recht: UrhDaG
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Interessenbereiche: Digitalisierung, EU-Gesetzgebung, Urheberrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Einsatz für einheitliche Auslegung des Artikels zu Pairing Parts in der Implementierung der Richtlinie über das Recht auf Reparatur
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Beschreibung:
Das sogenannte "parts pairing”, also die Praxis, dass die Software eines Herstellers ein Ersatzteil erkennen muss, ist sowohl für Verbraucher als auch aus Nachhaltigkeitsperspektive nicht förderlich. Das Europäischen Recht auf Reparatur lässt dafür noch zu viel Interpretationsspielräume.
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Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Beschreibung:
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Anpassung des EnEfG an die delegierte Verordnung, einen praxistauglichen PUE-Wert und eine Abwärmenutzung basierend auf einer Kosten-Nutzen-Bewertung
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Beschreibung:
Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11852 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: EnEfG
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Interessenbereiche: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Beschreibung:
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Harmonisierung internationaler Regelungen zu KI basierend auf einem risikobasierten Ansatz.
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Beschreibung:
Neben dem AI Act werden auf internationaler Ebene weitere Regelungswerke und Kodizes verhandelt (z.B. OECD, G7, White House). Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen und Abkommen ist erwünscht, um eine Fragmentierung zu vermeiden, und somit eine verantwortungsbewusste Entwicklung von KI zu ermöglichen.
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Interessenbereiche: Digitalisierung, EU-Gesetzgebung, Kommunikations- und Informationstechnik
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Beschreibung:
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Erarbeitung von Sicherheitsstandards für KI-Modelle und Sicherstellung von internationaler Harmonisierung im AI Code of Practice
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Beschreibung:
Die Erarbeitung des AI Code of Practice dient dazu, praktische Anleitungen und bewährte Verfahren für Akteure zu bieten, die an der Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind. Eine Beteiligung ist daher aus unserer Sicht wichtig, um Sicherzustellen, dass der Code of Practice umsetzungfähige Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben für General Purpose AI Model Bereitsstellern enthälft.
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Interessenbereiche: Digitalisierung, EU-Gesetzgebung, Kommunikations- und Informationstechnik
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Beschreibung:
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Einsatz für innovationsfreundliche Implementierung des AI Acts mit zentralisierter Aufsichtsbehörde und effektiver Zusammenarbeit der Länder
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Beschreibung:
Die Durchsetzung des AI Acts in Deutschland soll innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. Daher ist die Wahl der Aufsichtsbehörde wichtig, die erster Ansprechpartner von Unternehmen sein wird. Zudem ist eine Fragmentierung der Kompetenzen zwischen den Bundesländern zu vermeiden.
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Interessenbereiche: Digitalisierung, EU-Gesetzgebung, Kommunikations- und Informationstechnik
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22